Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Übersicht über die wichtigsten Auskunftsansprüche des Erben

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Aufhebung der Nachlasspflegschaft

Rz. 98 Die Nachlasspflegschaft endet gem. § 1919 BGB grundsätzlich erst mit ihrer Aufhebung durch das Nachlassgericht.[279] Anderes gilt nur dann, wenn die Nachlasspflegschaft auf die Besorgung einer bestimmten einzelnen Angelegenheit beschränkt wurde, in diesem Fall endet die Nachlasspflegschaft gem. § 1918 Abs. 3 BGB mit der Erledigung der Angelegenheit. Rz. 99 Die Aufhebun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Überblick über Irrtumskonstellationen

Rz. 6 Im Überblick lassen sich die verschiedenen Anfechtungsgründe wie folgt darstellen:[9]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Unaufschiebbare Verfügungen (Abs. 2)

Rz. 6 Im Unterschied zu Abs. 1 stellt Abs. 2 auf Verfügungen und damit richtigerweise lediglich auf dinglich wirkende Rechtsgeschäfte ab, die – bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 2 – gegen Dritte und den endgültigen Erben wirksam bleiben.[14] Über Abs. 2 wird der endgültige Erbe schuldrechtlich nicht gebunden. Unter Verfügungen werden allgemein Übertragungen, Belastu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Beweislast

Rz. 32 Erhebt der Erbe die Herausgabeklage (Erbschaftsklage) aus § 2018 BGB, so muss er zum Beweis seines Erbrechts den Tod des Erblassers und den Berufungsgrund, auf den er sich stützt, beweisen. Stützt er sich auf ein gesetzliches Erbrecht, so muss er sein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bzw. seine Ehe mit ihm beweisen, nicht hingegen, dass keine näheren oder gleic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 10 Wird das Amt während eines Prozesses beendet, so tritt gem. § 239 ZPO Unterbrechung ein oder kann nach § 246 ZPO auf Antrag ausgesetzt werden. Sofern Streit über die Beendigung der Testamentsvollstreckung besteht, ist nicht das Nachlassgericht, sondern vielmehr das Prozessgericht sachlich zuständig.[17] Allenfalls kann das Nachlassgericht über den Eintritt der Amtsbee...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Verfahren

Rz. 13 Zuständig für die Anordnung der Nachlassverwaltung ist – vorbehaltlich abweichender landesrechtlicher Regelungen (Art. 147 EGBGB) – das Nachlassgericht. Die Nachlassverwaltung gehört zu den in § 342 Abs. 1 FamFG aufgezählten Nachlasssache im Sinne des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 342 Abs. 1 Nr. 8 FamFG). Funktionell zuständig für die Anordnung und Au...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 3 Voraussetzung für die Feststellung nach Abs. 1 ist, dass der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt wird. In Ergänzung dazu regelt § 1965 Abs. 1 S. 1 BGB, dass der Feststellung eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte vorauszugehen hat (siehe insoweit Kommentierung zu § 1965). Rz. 4 Nach der Regelung des § 26 FamFG hat d...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Berichtigung der Erbquote auf einem Erbschein

Leitsatz Eine Korrektur der im Erbschein ausgewiesenen Erbquote ist nicht möglich, da es sich dabei um einen essentiellen Bestandteil des Erbscheins handelt. OLG München, Beschl. v. 18.9.2019 – 31 Wx 274/19 1 Gründe Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Beschwerde ist zulässig und im Ergebnis erfolgreich. I. Die ledige und kinderlose Erblasserin ist zwischen dem 5.12.2016 u...mehr

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ZErb 01/2020, Gültigkeit eines Erbscheins nach der Rechtssache Mahnkopf

Leitsatz Die Grundsätze der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH sind nicht auf Erbfälle, die vor Inkrafttreten der EuErbVO eingetreten sind, übertragbar. Erbscheine, die vor Inkrafttreten der EuErbVO unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur güterrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB erteilt wurden, sind daher nicht unrichtig geworden und nicht einzuziehen. OL...mehr

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ZErb 01/2020, Gültigkeit ei... / 1 Gründe

I. Die kinderlose Erblasserin war griechische Staatsangehörige. Sie ist am 12.5.2015 in B. verstorben. Die Beteiligten zu 1 und 2, die Geschwister der Erblasserin, beantragen die Einziehung des vom Nachlassgericht am 26.2.2018 erteilten Erbscheins, der sie zu Erben nach ihrer Schwester zu je 1/8 und den am 10.6.2015 nachverstorbenen Ehemann der Erblasserin zu ¾ ausweist. Dem l...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Beschwerde ist zulässig und im Ergebnis erfolgreich. I. Die ledige und kinderlose Erblasserin ist zwischen dem 5.12.2016 und dem 21.12.2016 verstorben. Sie hat durch Testament vom 21.5.2014 die Beteiligten zu 1 bis 4 durch die Zuwendung von zwei Immobilien in X und X, die im Wesentlichen den Nachlass ausmachen, bedacht. Der vom Nachl...mehr

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ZErb 01/2020, Gültigkeit ei... / Leitsatz

Die Grundsätze der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH sind nicht auf Erbfälle, die vor Inkrafttreten der EuErbVO eingetreten sind, übertragbar. Erbscheine, die vor Inkrafttreten der EuErbVO unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur güterrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB erteilt wurden, sind daher nicht unrichtig geworden und nicht einzuziehen. OLG Münche...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / 2. Nicht ersetzbare Positionen

Rz. 28 Nicht ersatzfähig sind – jedenfalls nach der zzt. noch herrschenden Meinung – die Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Grabes mit Ausnahme der Erstbepflanzung (a.A. OLG Hamm zfs 1990, 223). Fraglich ist, ob eine gebuchte, aber todesfallbedingt nicht angetretene Reise als frustrierte Aufwendung ersatzfähig ist. Dies wird vom BGH abgelehnt, weil es nicht vom Sch...mehr

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ZErb 01/2020, Deutsches Erbrecht-Symposium

Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage. Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Symposium begann mit einem Ausflug...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Berichtig... / Leitsatz

Eine Korrektur der im Erbschein ausgewiesenen Erbquote ist nicht möglich, da es sich dabei um einen essentiellen Bestandteil des Erbscheins handelt. OLG München, Beschl. v. 18.9.2019 – 31 Wx 274/19mehr

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ZErb 01/2020, Zur Grundbuch... / 1 Tatbestand

Eingetragene Eigentümerin ist die am … 2017 verstorbene … , deren Erben ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Lichtenberg vom … 2017 der Beteiligte zu 1, M, und T sind. In notarieller Verhandlung vom 1.2.2019 (UR-Nr. 29/2019 des Notars) übertrugen M und T jeweils ihren Erbteil auf den Beteiligten zu 2; sie bewilligten und beantragten die entsprechende Berichtigung des ...mehr

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ZErb 01/2020, Zur konsensua... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht Ansprüche auf Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte geltend. Die Beklagte ist die Mutter des Klägers. Am … 1971 verstarb Frau Vorname1 A (im Folgenden: die Erblasserin). In dem am 18.4.1969 errichteten notariellen Testament der Erblasserin hieß es u.a. wie folgt: Zitat "Ich habe zwei Töchter, nämlich Vorname2 B, geb. A und Vorname3 C...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 3 Der Praxistipp

Erleichterte Räumungsvollstreckung Der BGH erleichtert die Räumungsvollstreckung nachhaltig. Verstirbt einer von mehreren Mietern, ist eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO nicht notwendig. Das ist eine nachhaltige Entlastung. Zwar kann der Gläubiger nach § 792 ZPO einen Erbschein aus eigenem Recht beantragen. Auch kann er die Erben nach §§ 13, 357 FamFG in der Nachlassakte (...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Hindernis besteht nicht. Es ist weder erforderlich noch möglich, in Abt. I (zunächst) den Beteiligten zu 1, M, und T in Erbengemeinschaft zu buchen. Werden nach dem Tod des eingetragenen Berechtigten noch vor der Berichtigun...mehr

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ZErb 01/2020, Testamentaris... / 1 Tatbestand

I. Am 14.6.2017 ist Herr A (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war geschieden und hinterließ zwei Söhne, die Beteiligten zu 2) und 3). Seit dem Frühjahr 2014 war der Erblasser wegen seiner Parkinsonerkrankung körperlich pflegebedürftig. Im Mai 2014 wurde er in die Pflegestufe I nach SGB XI eingeordnet. Im Haushalt unterstützte ihn zunächst eine Frau B. Ende des Jahres 20...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / II. Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 72 Im Falle der Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins gemäß § 2362 BGB "begegnen" sich Erbscheinsverfahren und das Verfahren auf Klärung der Erbfolge im Zivilprozess und damit in einem etwaigen Schiedsgerichtsverfahren. Der wirkliche Erbe muss, wenn er der Ansicht ist, ein Erbschein sei unrichtig, nicht abwarten, bis das Nachlassgericht dessen Einziehung anor...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / I. Erbenfeststellung

Rz. 66 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon ...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 4. Streitigkeiten, die nicht dem Schiedsgericht unterworfen werden können

Rz. 11 Wie bereits ausgeführt, kann das Erbscheinsverfahren nicht einem Schiedsgericht unterworfen werden. Nur das Nachlassgericht kann einen Erbschein im Rahmen des durch das FamFG geregelten Verfahrens erteilen. Die Erteilung eines Erbscheins durch das Schiedsgericht scheidet somit aus.[30] Vielmehr hat das Nachlassgericht von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen dur...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 9. Gesondertes Nachlasstestament durch einen englischen Erblasser

Rz. 178 In der Praxis werden deutsche Berater des Öfteren von in England ansässigen Personen konsultiert, die in Deutschland ein Testament über ihren in Deutschland belegenen Grundbesitz errichten möchten. Vielfach haben sie bereits in England die Erbfolge nach rechtlicher Beratung geregelt und für die Immobilie in Deutschland den Hinweis erhalten, hierüber müssten sie in De...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Zentrale Vorschrift der notariellen Prüfungs- und Belehrungspflicht ist § 17 BeurkG. Die dort generalklauselartig normierte Pflicht des Notars, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben, bedarf der Konkretisi...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 92 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG zunächst der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Erbt eine Erbengemeinschaft, ist nicht etwa diese (als Gesamthandsgemeinschaft) Erwerberin im erbschaftsteuerlichen Sinne; vielmehr werden die einzelnen Miterbe mit ihrem jeweiligen (anteilig...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 6. Erbeinsetzung auf einen gemeinschaftlichen Erbteil

Rz. 29 Neben der Einsetzung einer Miterbengemeinschaft nach Bruchteilen ist es auch möglich, mehrere Erben auf ein und denselben Bruchteil des Nachlasses einzusetzen. Damit entsteht ein sogenannter gemeinschaftlicher Erbteil, der als gedachter Einheitsbruchteil zu qualifizieren ist.[51] Innerhalb derer, die gemeinsam auf diesen Einheitsbruchteil eingesetzt sind, entstehen ge...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 2. Grundbuchverfahren

Rz. 71 Im Grundbuchverfahren stellt sich häufig bei Vorlage der letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsprotokoll die Frage, ob das Grundbuchamt bei Kenntniserlangung einer möglichen Testierunfähigkeit des Erblassers die Vorlage eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen kann. Gem. § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GBO darf das Grundbuchamt lediglich die Vorlage ei...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Objektive Bestimmung des Erbstatuts aus deutscher Sicht

Rz. 300 Verstirbt ein Schweizer mit letztem Wohnsitz in Deutschland, so ist aus deutscher Sicht gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO deutsches Erbrecht anwendbar. Gleiches gilt aus Schweizer Sicht (Art. 90 Abs. 1 IPRG – siehe oben Rdn 294) Zitat Art. 91. (1) Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz im Ausland untersteht dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaate...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / b) Verwirkungsklauseln

Rz. 19 Will der Erblasser erzwingen, dass sich seine Erben an seine letztwilligen Anordnungen halten, dann kann er sog. Verwirkungsklauseln im Testament aufnehmen. Verwirkungsklauseln (Strafklauseln) liegen vor, wenn der Erblasser in seinem Testament verfügt, dass der Erbe (oder sonst Bedachte), der gegen seinen Willen handelt, nichts mehr aus dem Nachlass erhält.[30] Im Zwe...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 1. Rechtsgrundlage

Rz. 17 Die Höfeordnung in der Fassung vom 26.7.1976 (BGBl I 1933) gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gemäß Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. Der HöfeO unterf...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei Vorhandensein von landwirtschaftlichem Vermögen kann es zu einer sog. Nachlassspaltung kommen, wenn für die Vererbung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erbrechtliche Sondervorschriften angewandt werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Höferolle eingetragen ist und unter den Anwendungsbereich der HöfeO fällt. Dies ...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / K. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 56 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen, § 1053 ZPO. Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch ent...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / VIII. Vollmachten

Rz. 31 Da die durchschnittliche Lebenserwartung steigt und damit auch die Dauer der eingeschränkten oder gar fehlenden Handlungsfähigkeit immer länger wird, erfahren Vollmachten und insbesondere das Betreuungsrecht eine wachsende Bedeutung. Aber auch die Vollmacht für die Zeit nach dem Tod (postmortale) oder über den Tod hinaus (transmortale) ist dann von besonderer Wichtigk...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 4. Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 12 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landw. Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Bewertungsbasis...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Rechtsstellung der vor dem 1.7.1949 geborenen Kinder

Rz. 55 Obwohl eheliche und nichteheliche Kinder mit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz erbrechtlich grundsätzlich gleich behandelt werden, galt bisher für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder, dass sie weiterhin nach Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG kein gesetzliches Erbrecht an ihrem Vater und umgekehrt haben. Diese Regelung wurde ausdrücklich beibehalten.[43] Dam...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Die Ausschlussklausel

Rz. 131 Eine weitere Möglichkeit einer Pflichtteilsklausel ist die so genannte einfache Ausschlussklausel. Die Ehegatten bestimmen hier, dass im Falle der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs der Abkömmling im zweiten Todesfall enterbt ist (automatische Ausschlagungsklausel). Zu überlegen bleibt hier, ob die Enterbung (Bedingung) in allen Fällen der Geltendmachung oder...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Begriff

Rz. 1 Unter einem Vermächtnis versteht man im Gegensatz zur Erbeinsetzung die Zuwendung eines Vermögensvorteils in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht durch Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Übertragung des zugewandten Gegenstandes oder Rechtes erhält. Rz. ...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gemäß § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertret...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

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FoVo 12/2019, Fortsetzung d... / II. Die Lösung

Allgemeine Voraussetzung der Vollstreckung fehlt (noch) Nach § 750 Abs. 1 ZPO müssen der Vollstreckungsschuldner und der betreibende Gläubiger in dem Titel, aus dem die Vollstreckung erfolgen soll, namentlich bezeichnet sein. Daran fehlt es im Fall der Rechtsnachfolge, wie sie hier durch den Erbfall begründet wurde. Nach § 1922 BGB treten die Erben als Gesamtrechtsnachfolger ...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / B. Beerdigungskosten

Rz. 2 Bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang hat der Schädiger die Kosten der Beerdigung gemäß § 844 Abs. 1 BGB zu ersetzen. Anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Kosten zu tragen hat. In erster Linie ist dies der Erbe (§ 1968 BGB), bei mehreren Erben die Erbengemeinschaft. Stirbt ein Unterhaltsberechtigter, trägt die Kosten der Beerdigung der Unterhaltsverpflichtete, so...mehr

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Digitaler Nachlass: So soll... / 1.1 E-Mail-Postfach ist erste Anlaufstelle

Das E-Mail-Konto spielt daher bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses eine zentrale Rolle. Der Zugriff setzt allerdings die Kenntnis der Zugangsdaten voraus. Ist das Passwort nicht bekannt, tun sich in der Praxis einige Probleme auf, da selbst nach Vorlage eines Erbscheins nicht jeder E-Mail-Provider den Zugriff gewährt. Bei vielen ausländischen Unternehmen müssen Sterbeu...mehr

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Digitaler Nachlass: So soll... / 1 Nachlassregelung: Theorie und Praxis

Im Grunde gilt für den Nachlass in der digitalen Welt dasselbe wie bei realen Gütern. Der Erbe oder gegebenenfalls die Erbengemeinschaft übernehmen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Die Erben bekommen auch die Verfügungsgewalt über vorhandene E-Mail-Postfächer, Websites oder die Profilseiten auf sozialen Netzwerken. Wer Erbe ist, ist im Idealfall in einem Testament ...mehr

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Digitaler Nachlass: So soll... / 2.1 Private und geschäftliche E-Mails

Bei E-Mail-Konten gibt es oft das Problem, dass geschäftliche und private E-Mails nicht getrennt sind, sondern über dasselbe Postfach laufen. Für private E-Mails gilt aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Private E-Mails sollten daher auch nur den nächsten Angehörigen zugänglich sein, selbst wenn ein anderer Erbe die Verfügungsgewalt über das Mail-Konto hat. Hat also ein...mehr

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Digitaler Nachlass: So soll... / 3.4 Notfallmaßnahmen

Hat ein Verstorbener keine derartigen Vorkehrungen getroffen, kann es für die Angehörigen und Erben schwer werden, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Häufig beginnen die Schwierigkeiten bereits beim Zugriff auf den Rechner des Verstorbenen, wenn dieser mit einem Passwort geschützt ist. Ist der Zugriff möglich, ist das E-Mail-Postfach die wichtigste Informationsquelle fü...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr