Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.2.2 Nachträgliche Antragstellung

Rz. 24 Stellt der Gläubiger erst nach Erlass des Pfändungsbeschlusses den Antrag – weil er erst später an Informationen gelangt – (sog. Nachtragsverfahren), hat eine Anhörung des Schuldners zu erfolgen (arg. ex § 834 ZPO). Bestreitet der Schuldner hierbei die Angaben des Gläubigers, so hat dieser Beweis anzutreten. Eine Ausnahme gilt, wenn der Schuldner sich im Anhörungsverf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.3 Entscheidung

Rz. 37 Der zu begründende und zuzustellende (§ 329 Abs. 3 ZPO) Beschluss muss erkennen lassen, ob der Entscheidung Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Pfändungsbeschlusses zukommen soll. Der Abänderungsbeschluss wird erst mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam (LG Mönchengladbach, JurBüro 2003, 490). Fällt der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung de...mehr

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Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit einer Außenprüfung

Leitsatz Außenprüfungen werden grundsätzlich von der für die Besteuerung des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzbehörde durchgeführt. Nach § 195 Satz 2 AO kann diese Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Die Beauftragung ist eine Ermessensentscheidung. Sachverhalt Der Kläger ist selbständiger Steuerberater. Das für ihn zuständige Finanzamt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unpfändbares Arbeitseinkommen: Freibetrag bei gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 2)

Rz. 12 Gem. Abs. 2 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt gewährt. Hierdurch soll der Schuldner in die Lage versetzt werden, seine Unterhaltspflichten ordnungsgemäß zu e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Durchführung der Pfändung

Rz. 40 Die Pfändung vollzieht sich durch einen sog. Blankettbeschluss (vgl. BGHZ 166, 48 = Vollstreckung effektiv 2006, 55 = WM 2006, 488 = NJW 2006, 777 = Rpfleger 2006, 202 = FamRZ 2006, 483 = ZVI 2006, 146 = JurBüro 2006, 267 = MDR 2006, 1069; BayVWGH, Beschluss v. 1.10.2014, 3 ZB 12.461 – Juris). Dieser nimmt lediglich Bezug auf die Tabelle nach § 850c Abs. 5 Satz 2 ZPO ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.12 Amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Die bayerische Finanzverwaltung[1] hat gemeinsam mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg eine Standard-Vollmacht entwickelt. Zugleich empfehlen sie den Gebrauch dieses Formulars. Die Vollmacht zur Vertretung im Besteuerungsverfahren kann nicht nur schriftlich, sondern auch auf andere Weise erteilt werden. Sie ist für die Finanzbehörde nur dann beachtlich, wenn sie ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Beraters zusammengefasst: Der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Wirkung der Einstellung

Rz. 18 Der Einstellungsbeschluss ist eine Entscheidung im Sinne des § 775 Nr. 2 ZPO. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt die Vollstreckbarkeit des Urteils (OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 272; BGHReport 2004, 987) einschließlich derjenigen der Kostenfestsetzung aus dem Urteil und ist von dem Vollstreckungsorgan von Amts wegen und von dem Drittschuldner zu beachten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Beschlüsse

Rz. 10 Beschlüsse, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind rechtskraftfähig (Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 705 Rn. 1). Für den Zeitpunkt des Eintritts der formellen Rechtskraft gelten die Ausführungen zum Urteil (Rn. 7) entsprechend. Soweit ein Rechtsmittel gegen sie kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 567 Abs. 2 ZPO), werden sie mit Erlass rechtskräftig, im...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Nachweis der Vollmacht – Verfahrensvereinfachung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3320) hat der Gesetzgeber die Vorschrift nach § 753 ZPO eingefügt. Danach haben bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 und 4...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Rechtsmittel

Rz. 19 Die Beschwerde ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 2). Auf Antrag einer jeden Partei kann das Gericht, das den Beschluss erlassen hat, diesen allerdings bis zum Erlass des Endurteils abändern oder aufheben (OLG Celle, MDR 1986, 63; OLG Hamm, FamRZ 1985, 306). Deshalb ist eine eingelegte Beschwerde stets als Änderungsantrag auszulegen (Zöller/Seibel, § 707 ZPO Rn. 22). Der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Antrag

Rz. 32 Notwendig ist ein wirksamer Antrag des Vollstreckungsgläubigers. Der Antrag ist Prozesshandlung. Hinsichtlich der Form gilt beim Gerichtsvollzieher, dass er grundsätzlich formlos, schriftlich oder mündlich gestellt werden kann (§ 754 ZPO; § 4 Satz 1 GVGA). Aufträge an den Gerichtsvollzieher bedürfen allerdings dann einer Form, wenn durch Rechtsverordnung gemäß § 753 A...mehr

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Jung, SGB XII § 143 Übergan... / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Übergangsregelung soll es den Trägern der Sozialhilfe ermöglichen, über die Leistungen der Sozialhilfe auch nach Inkrafttreten des in § 82a geregelten Freibetrags (Freibetrag) ohne Verzögerungen zu entscheiden. Ohne eine entsprechende Verfahrensregelung müssten diese die abschließende) Entscheidungen über die Leistungsbewilligung zurückstellen, bis die Träger der R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Das Antragsverfahren

Rz. 28 Die Zwangsvollstreckung dient dem Zweck der Gläubigerbefriedigung und erfolgt daher im Interesse des Vollstreckungsgläubigers. Er ist es, der über die Vollstreckungsart, den Beginn der Zwangsvollstreckung und den Gegenstand derselben bestimmt. Dies kommt u. a. in dem Erfordernis eines Antrags zum Ausdruck. Jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung erfordert einen Antrag d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Der Gerichtsvollzieher

Rz. 21 Der Gerichtsvollzieher ist das funktionell zuständige Organ der Zwangsvollstreckung, soweit diese nicht den Gerichten zugewiesen ist (§ 753 Abs. 1 ZPO). In seine Zuständigkeit fallen vor allem solche Vollstreckungsmaßnahmen, bei denen unmittelbarer Zwang erforderlich sein kann. Das sind in erster Linie die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

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Pauschalierung von Sachzuwendungen bei einer VIP-Loge

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg geht der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist. Sachverhalt Ein Unternehmen mietete in den Streitjahren 2012-2014 eine VIP-Loge mit 12 Sitzplätzen in einer Mehrzweckhalle an, in der unter anderem Sportveransta...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.3 Die Wahl der (richtigen) Vollstreckungsart

Rz. 73 Bei den Vollstreckungstiteln auf Herausgabe (§§ 883ff. ZPO), auf Vornahme von Handlungen (§§ 887, 888 ZPO), auf Duldung oder Unterlassung (§ 890 ZPO) und Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) ist die Vollstreckungsart vorgegeben. Insoweit kann auf die Kommentierung der einzelnen Vorschriften und die beigefügten Muster Bezug genommen werden.mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Qualifizierte Einbringungsgegenstände gemäß § 24 UmwStG

Nach § 24 UmwStG besteht für die Einbringung in eine Personengesellschaft ein Bewertungswahlrecht, wonach das eingebrachte Betriebsvermögen auf entsprechenden Antrag in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen ihrer Gesellschafter mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder mit dem gemeinen Wert angesetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist,...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.3 Ansatz der gemeinen Werte in der steuerlichen Schlussbilanz

Die übertragende GmbH hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine steuerliche Schlussbilanz aufzustellen, in der grundsätzlich die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind[1]. Dazu gehören auch nicht entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt § 6a EStG. Für de...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.3 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Neben der Erfassung der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust für die Anteile zu ermitteln, die am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören bzw. als dort eingelegt zu behandeln sind. Dabei werden vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter des übertragenden R...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Verschmelzung und Spaltung

Die steuerliche Rückwirkung wird ausführlich in den Rdnrn. 02.01 – 02.40 UmwSt-Erlass 2011 behandelt. Bei der Verschmelzung sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grund...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.1 Sonderregelung in § 24 Abs. 5 UmwStG

Für den Fall, dass in einem nach § 24 Abs. 1 UmwStG eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind, soll § 24 Abs. 5 UmwStG verhindern, dass die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft dadurch erlangt werden kann, dass diese zunächst im Wege der steuerneutralen Einbringun...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 5 Rechtsfolgen bei der übernehmenden Personengesellschaft

Bezüglich der Rechtsfolgen bei der übernehmenden Personengesellschaft verweist § 24 Abs. 4 UmwStG auf die Regelungen in § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG. In Rdnr. 24.03 UmwSt-Erlass[1] wird in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Anwendung der Rdnr. 23.01 ff., 23.05 ff., 23.14 f. sowie Rdnr. 23.17 ff. UmwSt-Erlass verwiesen. Hiernach gilt: Buchwertansatz: Setzt die überneh...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.1 Ausschüttungsfiktion der offenen Rücklagen

Im sog. Dividendenteil werden den Anteilseignern – unabhängig davon, ob für den betreffenden Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach § 4 oder § 5 UmwStG ermittelt wird – nach § 7 UmwStG anteilig die offenen Rücklagen der übertragenden Kapitalgesellschaft als Bezüge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet, soweit diese nicht aus Einlagen der Gesellsc...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.3 Ausschluss von der Rückwirkungsfiktion

Die fiktive steuerliche Rückwirkung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, soweit Einkünfte auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs.1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden[1]. für im steuerlichen Rückwirkungszeitraum ausscheidende oder abgefundene Gesellschafter ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.5 Missbrauchsregelung nach § 18 Abs. 3 UmwStG

Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG sieht eine Missbrauchsregelung vor, wonach ein Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils an dem Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt.[1] Nach Rdnr. 18.06 UmwSt-Erlass 2011 erfasst § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG au...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.1 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG

Sind die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt allerdings der Teilwert nach § 6a EStG, wobei ein tatsächlich höhere...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.5.1 Einbringung mit Zuzahlung zu Buchwerten

Werden bei der Einbringung in eine Personengesellschaft nicht die gemeinen Werte angesetzt, ist es bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters regelmäßig erforderlich, zum Wertausgleich eine Zuzahlung (Ausgleichszahlung) zu vereinbaren. Fließt diese Zuzahlung in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft, ist § 24 UmwStG uneingeschränkt anwendbar. Praxis-Be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Erwerb einer Mitunternehmerstellung

Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft werden, um das Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG in Anspruch nehmen zu können. Die erforderliche Einräumung einer Mitunternehmernehmerstellung liegt nach Rdnr. 24.07 UmwSt-Erlass[1] vor, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbring...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.2 Anschaffungs- und Einlagefiktionen bei Anteilen

Nach der in § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG enthaltenen Grundkonzeption geht der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses davon aus, dass die Anteile an der übertragenden GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag bereits zum Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft bzw. des Einzelunternehmens gehören. Vielfach ist dies nicht der Fall, so dass nach § 5 U...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.1 Natürliche Person als Einbringender

Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG erfüllt grundsätzlich den Veräußerungstatbestand des § 16 EStG, so dass sich die folgenden Konsequenzen ergeben, wenn der Einbringende eine natürliche Person ist:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2 Bilanzierung bei Buchwertfortführung

In der überwiegenden Zahl der Fälle wird in der Praxis die Fortführung der Buchwerte bei der übernehmenden Personengesellschaft nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG beantragt. Für die Buchwertfortführung kommt es dabei auf die Bilanzierung in der Gesamthandsbilanz bei der übernehmenden Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter an. In § 24 A...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / Zusammenfassung

Überblick Oftmals ist es notwendig, eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen umzuwandeln. Hierfür stellen das Umwandlungsgesetz sowie flankierend dazu das Umwandlungssteuergesetz entsprechende Regelungen zur Verfügung. Das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine Fortführung der Buchwerte, so dass es...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Person des Einbringenden

Obwohl weder § 1 Abs. 4 UmwStG noch § 24 UmwStG eine Aussage zur Person des Einbringenden enthält, kommt nach allgemeiner Auffassung jeder Rechtsträger (z. B. natürliche Person, Körperschaft, Personengesellschaft) in Betracht, denen einer der o. a. Einbringungsgegenstände zugerechnet werden kann. Nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.03. UmwSt-Erlass[1] wird für den Fall, dass ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Wird im steuerlichen Rückwirkungszeitraum (d. h. in der Zeit zwischen steuerlichem Übertragungsstichtag und Tag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister) noch eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen und vorgenommen, so stellt sich die Frage, ob diese Gewinnausschüttung ggf. noch der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gem. § 20 UmwStG können Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete oder bereits bestehende Personengesellschaft eingebracht werden oder auf eine bestehende Personengesellschaft verschmolzen werden. Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Re...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3 Steuerliche Rückwirkung und Geschäftsführervergütungen

Werden bis zur Handelsregister-Eintragung der Umwandlung noch Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer der übertragenden Körperschaft geleistet, so stellen diese bei der übernehmenden Personengesellschaft ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag Tätigkeitsvergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Wurden diese bei der übertragenden Kapitalgesellschaft noch ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.3 Beteiligungskorrekturgewinn

Für Anteile, die bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören, ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG eine Wertaufholung vorgesehen. Der Buchwert wird – maximal bis zum gemeinen Wert – erhöht um in der Vergangenheit vorgenommene steuerwirksame Abschreibungen sowie um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge. Der sich ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.1 Überblick

Nach Rdnr. 01.47 UmwSt-Erlass 2011[1] ist die Vorschrift des § 24 UmwStG zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge anzuwenden:mehr