Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beginn und Ende des Beweisaufnahmetermins

Rz. 125 Die Beweisaufnahme beginnt mit Eröffnung des Termins, in dem die Beweisaufnahme durchgeführt werden soll. Sie endet mit Durchführung der Beweiserhebung, also beispielsweise mit Beendigung der Inaugenscheinnahme bzw. Entlassung der Zeugen oder Sachverständigen. Es reicht nicht aus, dass der Beweisbeschluss lediglich erlassen wird, da damit noch kein Termin stattgefund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 104 Nach VV 1000 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5 Einigungsgebühr und nach VV 1002 eine 1,5 Erledigungsgebühr. Rz. 105 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 1000 entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich auss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zu vollstreckende Forderung ist höher als gepfändete Forderungen

Rz. 29 Der Umstand, dass mehrere Forderungen gepfändet werden, ist jedoch von Bedeutung für die in § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. getroffene Regelung. Beispiel: Entsprechend dem erteilten Mandat beantragt der Anwalt wegen einer Forderung des Mandanten gegen den Schuldner in Höhe von 7.500 EUR den Erlass eines einheitlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in zwei Forderunge...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / E. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten ohne Anrechnung

Rz. 21 Zu berücksichtigen ist, dass nach dem RVG jede Angelegenheit gesondert fällig wird. Folglich ist auch für jede Angelegenheit der Steuersatz gesondert zu prüfen. Daher kann es vorkommen, dass im Laufe des Mandats der Steuersatz wechselt, wenn das Mandat mehrere Angelegenheiten umfasst. Beispiel: Der Anwalt ist in einer Zivilsache tätig. Das Landgericht hatte im Mai 202...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 236 Eine Einigungsgebühr dürfte nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 237 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002, 1004) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch die Bundesanstalt erledigt und der Anwalt dab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 13 Lehnt der Rechtspfleger den Erlass des Vollstreckungsbescheides ab, ist hiergegen gemäß § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[4] Wird der Anwalt in diesem Beschwerdeverfahren beauftragt, handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Anwalt erhält daher eine gesonderte Vergütung nach VV 3500. Rz. 14 Gleich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) § 721 Abs. 1 ZPO

Rz. 10 Auch im Falle des § 721 Abs. 1 ZPO soll ein selbstständiges Verfahren i.S.d. VV 3334 möglich sein, nämlich dann, wenn das Gericht seinen Willen zur Trennung zum Ausdruck gebracht habe. Das soll etwa durch gesonderte Verhandlung oder durch gesonderte Beweiserhebung geschehen können.[7] Ebenso soll es sich verhalten, wenn das Gericht zunächst über die Räumungsklage ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Entscheidung im Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 42 Ergeht im Verfahren nach § 495a ZPO auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO anstelle eines streitigen Urteils, weil der Beklagte nicht auf die Klageschrift nebst Anordnung des Verfahrens nach § 495a ZPO innerhalb der gesetzten Frist reagiert hat, entsteht auch in diesem Fall nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105. Die Situation ist vergleich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen

Rz. 12 Diese Alternative betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem gerichtlich anberaumten Termin erscheint. Es ist dabei unerheblich, ob der Rechtsanwalt den Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses erst in der mündlichen Verhandlung stellt (vgl. § 32 Abs. 1 FamFG und §§ 439, 478 FamFG). Allein die Tatsache der auftragsgemäßen Terminswahrnehmung ist für das Entst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erledigungsgebühr

Rz. 21 Für die Erledigungsgebühr nach VV 2508 müssen die Voraussetzungen der VV 1002 erfüllt sein. Im Rahmen der Beratungshilfe gelten keine geringeren Anforderungen.[36] Auch hier lässt die Rspr. ein bloßes Mitwirken eines Rechtsanwalts im Rahmen der allgemeinen Verfahrensförderung nicht ausreichen. Der Rechtsanwalt muss vielmehr eine besondere Tätigkeit entfalten, die über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 11 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist die Erinnerung, gegeben, die nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ebenfalls eine besondere Angelegenheit darstellt. Es entstehen auch hier die Gebühren nach VV 3500 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002

Rz. 162 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 163 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch die Regulierungsbehörde e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Arrest, Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Verfügung und einstweilige Anordnung (Nr. 2)

Rz. 80 Für das Verfahren über den Arrest, den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, die einstweilige Verfügung und die einstweilige Anordnung ist wegen § 119 ZPO die Beantragung von PKH und deren Bewilligung erforderlich. Außerdem bedarf es für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nach Abs. 5 S. 2 Nr. 2 einer ausdrücklichen Beiordnung für diese Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ehe- und Familienstreitsachen

Rz. 53 In Ehesachen und Folgesachen ist eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben. Es gilt das Gleiche wie in Familienstreitsachen. Das gilt auch, wenn in der Ehesache ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.[57] Rz. 54 In Familienstreitsachen ist eine mündliche Verhandlung ebenfalls vorgeschrieben. Dies ergibt sich aus § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO. Zwa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweck der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 führte gegenüber den Einheitswerten nach den Wertverhältnissen von 1935 zu einer erheblichen Steigerung der maßgebenden Bemessungsgrundlagen. Dies ist bei der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 nicht anders, wenn man von der wertabhängigen Bemessungsgrundlage des Bundesmodells ausgeht. Diese Wertsteigerung soll jedoc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 262 Die Vergütungsansprüche des Verfahrenspflegers ergeben sich aus § 277 FamFG. Danach hat sowohl der ehrenamtliche als auch der berufsmäßige Verfahrenspfleger zunächst einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach § 1835 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Ein Vorschuss kann nicht verlangt werden (§ 277 Abs. 1 S. 2 FamFG). Rz. 263 Hinsich...mehr

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zfs 06/2021, Einsicht in di... / 2 Aus den Gründen:

"… III. Die Verfahrensrüge, mit der der Betr. eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) beanstandet, greift vorliegend durch und führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung." 1. Der Rüge liegt folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde: Nach Erlass des Bußgeldbescheids gegen den Betr. am 2.10.2019, dem Betr. am 9.10.2019 zugestellt, und Eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensrecht – Vollstreckungsauftrag schließt gütliche Erledigung ein

Rz. 214 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[208] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher bereits durch den Vollstreckungsauftrag und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigun...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Gerichtliches Verfahren ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 250 Wird der Anwalt erstmals im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung und Aufhebung der sofortigen Vollziehung beauftragt, so entsteht die Verfahrensgebühr nach VV 3102. Rz. 251 Auch im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Terminsgebühr nach VV 3106 anfallen. Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 36 Nach VV 3102 erhält der Rechtsanwalt für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, eine Verfahrensgebühr i.H.v. 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Ist wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 angefallen, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Betragsrahmengebühren höchstens mit 207 EUR angerechnet (Vorb. 3 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 11 In schiedsrichterlichen Verfahren entstehen Wertgebühren, sodass Teil 3 Abschnitt 1 zunächst nur insoweit anwendbar ist, als sich die Gebührenregelungen nicht auf Betragsrahmengebühren beziehen. Anwendbar sind über § 36 Abs. 1 Nr. 1 daher Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 mit einem Gebührensatz von 1,3 entsteht – wie auch sonst (zu den weite...mehr

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AnwaltKommentar RVG / D. Kostenerstattung

Rz. 13 Gerade bei Einschaltung weiterer Anwälte nach den VV 3400 ff. ist die Erstattungsfähigkeit der hierdurch anfallenden Gebühren besonders umstritten. Ausgangspunkt ist § 91 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts für erstattungsfähig erklärt und die Kosten eines zusätzlichen Anwalts nur insoweit, als hierdurch Kosten erspart werden oder die Beauftragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung einer Verfahrensgebühr

Rz. 26 Wird vom Revisionsgericht die Sache an das bereits befasste Berufungsgericht zurückverwiesen, so ist die Verfahrensgebühr des (Ausgangs-)Berufungsverfahrens aus VV 3200 auf die Verfahrensgebühr für das Verfahren nach Zurückverweisung anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 6). Beispiel: Gegen seine Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Gegen das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3102 ist eine Sonderregelung zu VV 3100. Während VV 3100 für alle Verfahren gilt, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten – auch für solche vor dem Sozialgericht, findet VV 3102 in Verfahren vor den Sozialgerichten Anwendung, in denen Betragsrahmengebühren nach § 3 entstehen. Rz. 2 Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die allgemeine Gebührenstrukt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 185 Mit dem Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz[69] wurde die Bezeichnung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes (VSchDG) an die übliche Terminologie für Gesetze zur Durchführung von Verordnungsrecht der EU angepasst und zugleich die neue Verordnung (EU) 2017/2394 in die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Erledigungsgebühr hat eine Doppelnatur. Einerseits ist sie eine Erfolgsgebühr, d.h. ohne den Eintritt der Erledigung erwächst sie nicht. Andererseits ist sie aber auch eine Tätigkeitsgebühr. Der Anwalt erhält sie nur, wenn er an dem eingetretenen Erfolg – Erledigung – mindestens mitursächlich "mitgewirkt" hat, die Tätigkeit also nicht hinweggedacht werden kann, oh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Urteil erfolgt, geh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 93 Nach VV 1005 erhält der Rechtsanwalt für eine außergerichtliche Einigung oder eine außergerichtliche Erledigung eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Betrifft die Einigung aber nur einen Teil der Angelegenheit, so ist der Gebühr unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 zu schätzen; bei einem Mehrvergleich ist die Einigungs-/Erledigungsgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Rz. 165 Für die Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).[114] Rz. 166 Ist der Kostenerstattungsanspruch dagegen rechtskräftig tituliert, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB). Diese Frist beginnt mit Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung (§ 201 B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 121 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e entspricht der früheren VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4, die den früheren § 65a S. 1 und 3 BRAGO nach Inkrafttreten des RVG inhaltlich fortführte. Die in § 65a S. 2 BRAGO angeführten Fälle in Eilverfahren nach § 115 Abs. 2 S. 2 und 3 (später § 115 Abs. 2 S. 5 u. 6 und seit dem 18.4.2016 § 169 Abs. 2 S. 5 und 6), § 118 Abs. 1 S. 3 (seit dem 18.4.20...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung durch Versäumnisurteil

Rz. 179 Allein die schriftsätzliche Ankündigung des Widerspruchs reicht zwar aus, um sich die Rechte im Nachverfahren zu erhalten. Die Terminsgebühr fällt aber für den Beklagtenvertreter nur an, wenn er für seinen Mandanten den Termin wahrnimmt. Rz. 180 Ist der Beklagte selbst oder im Anwaltsprozess dessen Rechtsanwalt nicht anwesend und ergeht deswegen ein Versäumnisurteil, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 548 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen des Vergleichsschlusses grundsätzlich auch notwendig. Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Kosten eines Anwalts grundsätzlich zu erstatten sind, findet in Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht unmittelbare, ansonsten entsprechende Anwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Doppelter Anfall der Zusätzlichen Gebühr

Rz. 148 Wird die Sache im vorbereitenden Verfahren zunächst nicht nur vorläufig eingestellt und kommt es zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens, das dann ins gerichtliche Verfahren übergeht, sei es durch Anklage oder durch Erlass eines Strafbefehls, so fällt die bereits entstandene Zusätzliche Gebühr nicht weg, sondern bleibt bestehen. Es entsteht dem Verteidiger dann ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Versäumnisurteil

Rz. 25 Eine 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 erwächst nicht, wenn im schriftlichen Verfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ein echtes Versäumnisurteil erlassen worden ist. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung entsteht nicht die volle 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, sondern nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu VV 3105. Im Einspruc...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg. 1. Dem Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 ist stattzugeben. Sie ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 10.10.1994 Alleinerbin nach dem Erblasser geworden. Der Beteiligte zu 2 ist infolge der auf ihn anzuwendenden Pflichtteilsstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vertretung des Antragstellers (S. 1)

Rz. 2 Der Gegenstandswert richtet sich bei der Vertretung des Antragstellers für die Gebühren gemäß Anm. Nr. 3 und 4 zu VV 3311 nach dem Anspruch, wegen dessen das Anordnungsverfahren oder der Beitritt beantragt worden ist (Hs. 1). Ist nur ein Teil einer Forderung geltend gemacht worden, ist diese Teilforderung maßgebend. Nebenforderungen sind hinzuzurechnen (Hs. 2); hierzu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zeitpunkt der Wertfestsetzung

Rz. 45 Sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergangen ist oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat, muss das Gericht grundsätzlich den Streitwert endgültig festsetzen (§ 63 Abs. 2 S. 1 GKG). Eine Teil-Wertfestsetzung ist im GKG nicht vorgesehen. Daher ist auch nach Erlass eines Teilurteils keine endgültige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG mö...mehr

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FF 06/2021, Coronabedingte ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Schreiben vom 15.3.2021 wandten sich die sorgeberechtigten Eltern des 15 Jahre alten Jugendlichen J an das Amtsgericht Kelheim, mit der "Anregung", ein Eilverfahren "von Amts wegen" gem. § 1666 BGB gegen die Schule A wegen Gefährdung des Wohls ihres Sohnes J und aller weiteren Schulkinder aufgrund der Anordnung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schut...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erneuter Auftrag nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 291 Bereits durch das KostRÄndG 1994 war die jetzt in Abs. 5 S. 2 enthaltene Regelung in die BRAGO eingeführt worden. Der in Abs. 5 S. 1 niedergelegte Grundsatz (vormals: § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO) war in vielen Fällen als unbillig angesehen worden. Bis zur Einführung der erweiterten Regelung nach S. 2 konnte der Anwalt bei erneuter Beauftragung nie neue Gebühren verlangen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 141 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 2,3 (VV 3208). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, kann sich in den Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des BPatG die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,8 (VV 3209 i.V.m. VV 3201) ermäßigen. Rz. 142 Für die Wahrnehmung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertänderung

Rz. 34 Da viele Gebühren nicht nur durch eine einzige punktuelle Tätigkeit ausgelöst werden, sondern durch andauernde oder sich wiederholende Tätigkeiten, kommt es häufig nicht allein auf einen einzigen Zeitpunkt an, sondern auf einen Zeitraum. Es gilt dann der höchste Wert während des gesamten Zeitraums bzw. der gesamten Zeitpunkte, in dem oder denen die Gebühr ausgelöst wo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 44 Der Rechtsanwalt, der für den Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt hat, erhält hierfür eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100.[38] Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit gemäß § 700 Abs. 2 ZPO von Amts wegen an das Streitgericht zur Durchführung des st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Entscheidung über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen

Rz. 94 Der Ausspruch über die Verpflichtung, die Kosten zu tragen, gehört zum Rechtszug und wird daher mit den dort entstandenen Gebühren abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Rechtsanwalt ausschließlich damit beauftragt wird, einen Kostenantrag zu stellen. Für diese Einzeltätigkeit entsteht eine 0,8-Verfahrensgebühr gem. VV 3403. In § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ist die Kosten...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr