Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 2.6 Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen

Bei der Einbringung in eine Personengesellschaft kann der Fall eintreten, dass bei der aufnehmenden Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen entsteht. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft eingebracht und werden dabei wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebs oder Teilbetriebs zurückbehalten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 8 Folgewirkungen beim Einbringenden

Die steuerliche Qualifikation der Einbringung in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG als Veräußerungsvorgang kann u. U. Auswirkungen auf etwaige Sperr- und Behaltensfristen haben, die durch einen vorausgegangenen Übertragungs- bzw. Umstrukturierungsvorgang in Gang gesetzt worden sind. Unter Berücksichtigung der Auffassung der Finanzverwaltung stellt z. B. die Einbring...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 1 Gründe für die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen

In der Praxis besteht oftmals das Bedürfnis, das in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (i. d. R. GmbH) betriebene unternehmerische Engagement zu beenden und in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens fortzuführen. Ein solcher Rechtsformwechsel kann z. B. von Interesse sein, um eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 6.3 Personengesellschaft als Einbringende

Erfolgt nach den in Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr 20.03 UmwSt-Erlass[1] dargestellten Grundsätzen die Einbringung nach § 24 UmwStG durch eine Personengesellschaft und entsteht dabei ein Einbringungsgewinn, so sind nach der transparenten Betrachtung bei Personengesellschaften die dahinter stehenden Mitunternehmer steuerpflichtig. Bezüglich der Einkommen- und Körperschaftsteuer ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 4.1 Eintritt in die steuerrechtliche Rechtsstellung

Bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. beim übernehmenden Alleingesellschafter der GmbH führt die Umwandlung zunächst zu einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dies hat wiederum zur Folge, dass gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden GmbH enthaltenen Werten zu übernehmen sind. N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Während das Gesellschaftsrecht zwischen der Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Personengesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach § 24 UmwStG behandelt. Zur Auslegung des § 24...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 7.3 Gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Die Behandlung gewerbesteuerlicher Fehlbeträge gem. § 10a GewStG wird in § 24 UmwStG nicht angesprochen. Zwar wird in § 24 Abs. 4 UmwStG die entsprechende Anwendung von § 23 UmwStG angeordnet. Die Regelung in § 23 Abs. 5 UmwStG zu den gewerbesteuerlichen Fehlbeträgen des Einbringenden ist jedoch von dem Verweis in § 24 Abs. 4 UmwStG ausgenommen. Daraus folgt, dass sich die B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 4.5.2 Einbringung mit Zuzahlung zu gemeinen Werten

Wird ein weiterer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft aufgenommen, sind nach Rdnr. 24.12 UmwSt-Erlass[1] – ebenso wie im Fall der Aufnahme eines Gesellschafter in ein bestehendes Einzelunternehmen – bei einer Einbringung zu gemeinen Werten die Begünstigungen des § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 4 und § 34 EStG vorbehaltlich der Regelung des § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag beim Formwechsel

Für den Formwechsel ergibt sich eine eigenständige steuerliche Rückbeziehungsmöglichkeit aus § 9 Satz 2 und 3 UmwStG. Danach hat die übertragende Kapitalgesellschaft für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz, die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese Bilanzen können auch auf einen Stichtag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 2.3.1 Überführung/Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen

Werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs bzw. neben funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Teilbetriebs auch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbare Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt oder übertragen, soll nach Rdnr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Einnahmen

Bei den an der Ermittlung des Übernahmeergebnisses teilnehmenden Anteilseignern unterliegen die Bezüge i. S. des § 7 UmwStG, die nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. nach Anwendung der Freistellung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG verbleiben, grundsätzlich der Gewerbesteuer, da sich die Gewerbesteuerbefreiung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nur auf den Übernah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 4.3 Bilanzierung bei Ansatz von Zwischenwerten

Bei einem Ansatz von Zwischenwerten kann die übernehmende Personengesellschaft in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.18 und 03.25 UmwSt-Erlass[1] das eingebrachte Betriebsvermögen einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 7 Zusammenfassung

Nach dem Umwandlungsgesetz kann die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen als Verschmelzung zur Aufnahme bzw. die Umwandlung in eine Personengesellschaft entweder als Verschmelzung oder im Wege des schlichten Formwechsels vollzogen werden. In allen genannten Fällen kommen steuerlich die Vorschriften der §§ 3 bis 9 und 18 UmwStG zur Anwendung, so dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 3 Zeitpunkt der Einbringung und steuerliche Rückbeziehung

Der Einbringungszeitpunkt bzw. steuerliche Übertragungsstichtag erlangt im Rahmen des § 24 UmwStG Bedeutung, weil ab diesem Zeitpunkt das steuerliche Betriebsvermögen nicht mehr dem Einbringenden zuzurechnen ist, sondern bei der übernehmenden Personengesellschaft erfasst wird. Daneben ist der Einbringungszeitpunkt auch maßgeblich für die zeitliche Erfassung eines ggf. entste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2 5.2 Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung

Zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft und dem ihr Vermögen übernehmenden Alleingesellschafter können vor der Einbringung Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. aus einer Darlehensgewährung) bestanden haben, die bei der Umwandlung im Wege der Konfusion gegeneinander aufgerechnet werden. Sind die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit mit unterschiedlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 2 Zivilrechtliche Umwandlungsmöglichkeiten

Bei der Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen ist zivilrechtlich zwischen der Umwandlung in ein Einzelunternehmen und der Umwandlung in eine Personengesellschaft zu differenzieren:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 1.3 Verschmelzung bzw. Spaltung auf eine Personenhandelsgesellschaft

Eine Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft kann auf eine andere Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung gem. § 2 UmwG umgewandelt werden. Die Verschmelzung ist möglich im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf eine bestehende Personenhandelsgesellscha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 6 Steuerrechtliche Aspekte

Die Überlassung eines E-Bike durch Entgeltumwandlung stellt grundsätzlich einen zu versteuernden Sachbezug dar. Sie erfolgt auch nicht "zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung" (§ 37b Abs. 1 Nr. 1 EstG) und kann somit nicht pauschal versteuert werden.[1] Die Tarifvertragsparteien haben sich hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Entgeltumwandlung gemeinsam an das Bu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

Leitsatz Über die Art und Weise der Akteneinsicht hat der Senat und nicht der Vorsitzende Richter des FG zu entscheiden, soweit nicht der ab dem 01.01.2018 gesetzlich geregelte Sonderfall des § 78 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 FGO für elektronisch geführte Akten vorliegt. Normenkette § 78 FGO Sachverhalt Der Kläger erhob Klage gegen die Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 2013...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsverfahren

Rz. 63 Das Haftungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere über den Erlass, die Anfechtung und die Aufhebung von Haftungsbescheiden. Diese Vorschriften werden durch § 25e Abs. 7 und 8 UStG ergänzt. Rz. 64 Der Haftungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO schriftlich erlassen werden. Nach § 191 Abs. 1 AO steht der Erlass eines Haftungsbescheids ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ermessensausübung

Rz. 10 Nach § 191 Abs. 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (s. auch Rz. 64). Daraus leitet sich auch für § 25e UStG ab, dass das FA ein Ermessen hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme des Betreibers der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) hat.[1] Da es sich beim Haftungsbescheid ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine Haftung bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(Abs. 2)

Rz. 22 Nach § 25e Abs. 2 UStG haftet der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Nach der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung haftet der Betreiber nicht, wenn der liefernde Unternehmer i. S. v. § 22f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 12 Vertritt der Anwalt seinen Mandanten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, erhält er neben der Verfahrensgebühr nach VV 3305 eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3308. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der VV 3305 (Anm. zu VV 3308); eine Kürzung der Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 kommt nicht in Betracht. Voraussetzung is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erlass eines Versäumnisurteils

a) Tatsächlicher Erlass eines Versäumnisurteils Rz. 16 Der tatsächliche Erlass eines Versäumnisurteils ist nach der Formulierung in VV 3105 nicht erforderlich, so dass die reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn kein Versäumnisurteil ergeht, sondern nur der Antrag gestellt wird.[17] Zwar findet sich in der Begründung zum Entwurf des RVG die Anmerkung, dass nur ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Terminsgebühr für den im Mahnverfahren nicht eingeschalteten Rechtsanwalt für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im Einspruchstermin

Rz. 43 Wird der Prozessbevollmächtigte erstmals nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren mit der Sache befasst und beantragt er in dem im nachfolgenden streitigen Verfahren anberaumten Einspruchstermin den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils, so fällt hierfür nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 an.[37]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung nur im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 18 Wird der Anwalt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beauftragt, ohne dass er zuvor im Mahnverfahren tätig war, steht ihm nur die Verfahrensgebühr nach VV 3308 für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids zu, nicht aber auch die Verfahrensgebühr nach VV 3305 für die Vertretung im Mahnverfahren. Beispie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 27 Zum 18.1.2017 ist durch das EuKoPfVODG der Tatbestand der VV 3514 erweitert worden. Die Vorschrift ist auch in Verfahren über einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung anwendbar, wenn der Antrag auf Erlass ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen worden ist, hiergegen Beschwerde erhoben wird und das Beschwerdegericht einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls (analog Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 76 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, entsteht ebenfalls die Zusätzliche Gebühr. Die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls steht einem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§ 408 Abs. 2 S. 2 StPO). Dann muss aber der Anwalt, der an einer solchen Verfahrensbeendigung mitwirkt – etwa du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tatsächlicher Erlass eines Versäumnisurteils

Rz. 16 Der tatsächliche Erlass eines Versäumnisurteils ist nach der Formulierung in VV 3105 nicht erforderlich, so dass die reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn kein Versäumnisurteil ergeht, sondern nur der Antrag gestellt wird.[17] Zwar findet sich in der Begründung zum Entwurf des RVG die Anmerkung, dass nur eine 0,5-Terminsgebühr entstehen soll, wenn ein V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beginn des Verfahrens auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 3 Das "Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" beginnt nicht erst mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, sondern bereits dann, wenn der Prozessbevollmächtigte nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Auftrag zur Einreichung des Antrags erhält. Dies wird zumeist in der erteilten Vollmacht geregelt sein. Es ist da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 12 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine weitere 0,5-Gebühr nach VV 3308. Eine Erhöhung nach VV 1008 kommt hier nur in Betracht, wenn für den Anwalt nicht bereits die erhöhte Gebühr nach VV 3305, 1008 entstanden ist. Beide Erhöhungen können daher nicht nebeneinander eintreten (Anm. S. 2 zu VV 3308).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

1. Stellung eines Antrags Rz. 13 Die Reduzierung auf eine 0,5-Terminsgebühr erfolgt nach VV 3105 nur dann, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und durch den Rechtsanwalt lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die Reduzierung scheidet also – im Hinblick auf die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren im Verfahren auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

1. Allgemeines Rz. 8 Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Der Gesetzeswortlaut der Vorschrift des VV 3308 ist inhaltlich identisch mit dem der Regelung in VV 3305. Danach reicht jede Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags zur Erwirkung des Vollstreckungsbescheids aus, die Gebühr i.H.v. 0,5 e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erlass eines unechten Versäumnisurteils

Rz. 18 Ergeht ein unechtes Versäumnisurteil, also ein Versäumnisurteil gegen den Kläger, entsteht ebenfalls nur eine 0,5-Terminsgebühr. Wird das unechte Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlassen, was gemäß § 331 Abs. 3 S. 3 ZPO nur hinsichtlich einer Nebenforderung möglich ist, könnte man daran denken, dem Klägervertreter neben der 0,5-Terminsgebühr aus der Haup...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids vor Beantragung des Vollstreckungsbescheids

Rz. 105 Beispiel: Nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids und Zustellung desselben an den Gegner meldet sich dieser vor Ablauf der Widerspruchsfrist telefonisch beim Rechtsanwalt des Antragstellers, um die Sache ggf. gütlich zu bereinigen. Die Vergleichsverhandlungen scheitern jedoch. Die Terminsgebühr ist zu erstatten. Der Rechtsanwalt hat den Anfall nicht zu vertreten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / VIII. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 143 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den VV 3200 ff., im Arrest- oder Verfügungsverfahren ble...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

Rz. 20 Ob der Ermäßigungstatbestand von VV 3105 auch auf ein zweites Versäumnisurteil Anwendung findet, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, in welchem das erste Versäumnisurteil erwirkt wurde, war umstritten. Nach einer Ansicht [21] ist im Wortlaut von VV 3105 das Wort "eines" nicht als Zahlwort, sondern als qualitative Beschre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 104 Häufig wird auch die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 als ein Grund für die Zusätzliche Gebühr angesehen. Dies ist in dieser Aussage jedoch unzutreffend. Alleine die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 17 Für die Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids erhält der Rechtsanwalt eine volle 1,0-Verfahrensgebühr gemäß VV 3305. Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einschließlich Familiensachen – § 113 Abs. 2 FamFG), sondern auch für das Mahnverfahren in Arbeitssachen (§ 46a ArbGG) sowie in Sozialangelegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO)

Rz. 345 Beantragt der Rechtsanwalt des Gläubigers zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802g Abs. 1 ZPO beim Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl, weil der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder er die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert hat (vgl. § 802g ZPO), bilden das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / 6. Antrag auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO

Rz. 230 Im Falle eines Verfahrens auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gilt § 17 Nr. 4 Buchst. b). Auch dieses Verfahren ist gegenüber der Hauptsache eine gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält auch hier die Gebühren nach VV 3100 ff. Rz. 231 Er erhält also insbesondere eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100, die sich unter den Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 2. Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 19 Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, so entscheidet sie auch über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen. Diese sind dem Betroffenen aufzuerlegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erlass des Vollstreckungsbescheids durch das Prozessgericht

Rz. 22 Wird der Vollstreckungsbescheid nach Abgabe vom Prozessgericht erlassen (§ 699 Abs. 1 S. 3 ZPO), so ändert dies nichts daran, dass diese Tätigkeit gebührenrechtlich zum Mahnverfahren zählt und dort vergütet wird. Wird der Widerspruch also vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, lebt das Mahnverfahren wieder auf. Die 0,5-Gebühr nach VV 3308 erwächst dem R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gleichzeitig mit Mahnbescheidantrag

Rz. 6 Der Antrag kann nicht zugleich mit dem Mahnbescheidantrag gestellt werden, sondern gemäß § 699 Abs. 1 S. 2 ZPO erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.[5] Ein davor gestellter Antrag ist erfolglos, da unzulässig,[6] und löst somit keine Gebühren aus. Für die Frage, ob der Antrag verfrüht gestellt worden ist, kommt es darauf an, wann der Antrag und damit die Erklärung üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere Auftraggeber

Rz. 14 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich gemäß VV 1008 nur die Mahnverfahrensgebühr nach VV 3305 um je 0,3 pro weiteren Auftraggeber, nicht aber auch die Verfahrensgebühr der VV 3308 (Anm. S. 2 zu VV 3308). Dadurch wird deutlich, dass lediglich die Erhöhung bei zwei aufeinander aufbauenden Verfahrensschritten ausgeschlossen werden soll.[15] Eine dop...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 34 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben. Diese stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit dar, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff., also in der Regel eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500, erhält. Eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3513 ist zwar theore...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Gebühren

Rz. 171 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den VV 3100 ff. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 172 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 173 Soweit die einstweilige Anordnung von Amts wegen ergeht oder auf Antrag des Gegners und der Anwalt nicht mehr ...mehr