Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1 Erfüllung von Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorschrift sah und sieht die kostenfreie Überweisung oder Übermittlung von Geldleistungen auf ein Konto des Empfängers vor. Sie ist auf einmalige oder laufende Geldleistungen als Sozialleistungsansprüche nach § 11 beschränkt (so auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl., § 47 Rz. 1; Pflüger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 47 Rz. 11, Stand: 3.7.2020). Soweit die Übers...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

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Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Landesschiedsstelle auf Landesebene zu bilden, da die Versorgungs- und Vergütungsverträge nach §§ 111 Abs. 5, 111a Abs. 1 Satz 2 bzw. § 111c Abs. 3 auf der Landesebene verhandelt werden. Dies ist der wesentliche Grund dafür, dass die Grundlagen zur Einrichtung der Landesschiedsstelle, zur Rechtsaufsicht und für die Ermächtigung zum Erlass ein...mehr

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Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 2.4 Nichtberücksichtigungsfähige Aufwendungen

Rz. 20 Gemäß § 9 Satz 1 sind die Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich. Eine notwendige Umsetzung dieser Verantwortung ist die Planung wie auch die Förderung der Pflegeeinrichtungen. Das Nähere soll gemäß § 9 Satz 2 durch Landesrecht bestimmt werden. Die Finanzierung d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil

Rz. 177 Erscheint eine Partei im Termin nicht, verhandelt nicht oder zeigt seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren nicht an, so kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Auf die Verfahrensgebühr wirkt sich diese Vorgehensweise nicht aus, wohl aber auf die Terminsgebühr. Nr. 3104, 3202 oder 3210 VV RVG bestimmen die Höhe der regulären Terminsgebühr auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft

Leitsatz Eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, ist nicht berechtigt einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung zu stellen. Dies ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Sachverhalt Die Klägerin ist ein selbständiges Buchhaltungsbüro und führt Arbeiten nach § 6 Nr. 4 StBerG durch. Sie ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 137 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Vollstreckungsbescheid, Nr. 3308 VV RVG

Rz. 117 Im gerichtlichen Mahnverfahren löst auch die Beantragung des Vollstreckungsbescheides eine eigene Gebühr nach Nr. 3308 VV RVG in Höhe von 0,5 Gebühren aus. Dafür muss der Antrag auch zulässig sein. Ein Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides vor Ablauf der Widerrufsfrist löst die Gebühr folglich nicht aus. Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides lös...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dieselbe Angelegenheit, § 16 RVG

Rz. 25 Ob mehrere Tätigkeiten oder Streitgegenstände zu ein und derselben Angelegenheit gehören, verraten in vielen Fällen die §§ 16 bis 19 RVG. § 16 RVG regelt dabei Fälle, die dieselbe Angelegenheit darstellen. Den Praktiker im Mietrecht werden insbesondere folgende Umstände interessieren, die zwingend zu einer Angelegenheit zusammengefasst werden:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Verfahrensgebühr für Räumungsfrist, Nr. 3334 VV RVG

Rz. 166 Das RVG gewährt nach Nr. 3334 VV RVG eine eigene Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist i.S.d. §§ 721, 794a ZPO. Die Gebühr entsteht jedoch nach dem Wortlaut der Nr. 3334 VV RVG nicht, wenn der Antrag im eigentlichen Räumungsprozess gestellt wird. Rz. 167 Die 1,0 Verfahrensgebühr kann daher nur anfallen, we...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG)

Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides oder Europäischen Zahlungsbefehls nebst Einreichung bei Gericht löst nach Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr aus. Bei der Vertretung von mehreren Auftraggebern kann der Rechtsanwalt folglich auch den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG berechnen (vgl. hierzu § 1 Rdn 65 ff.). Rz. 115 Auch di...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Reduzierter Gebührensatz, Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG

Rz. 145 Als Sonderfall fällt eine Terminsgebühr nicht in voller Höhe an, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt wird. Die Terminsgebühr beträgt in der ersten Instanz und in der Berufung 0,5 Gebühren, nach Nr. 3105 und 3203 VV RVG. In der Revision beträgt...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 213 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[233] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Honorarklage gegen den Mandanten

Rz. 71 Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Klage Im Rechtsstreit Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Claas Lever, ebenda – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Honorar vorläufiger Gegenstandswert: 656,58 EUR zeige ich hiermit die Vertretung des Klägers an. Namens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Haft- oder Unterbringungsbefehl (Abs. 3)

Rz. 23a Die selbstständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde besteht nur unter Vorbehalt des § 386 Abs. 3 und 4 AO. Bei einem Verlust der selbstständigen Ermittlungskompetenz verbleibt der Finanzbehörde die allgemeine Ermittlungskompetenz als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft nach § 402 AO i. V. m. § 399 Abs. 2 AO. Sie ist also auch dann nach dem Legalitätsprinzip...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6.2 Rechtsschutz bei Kompetenzüberschreitungen

Rz. 47 Im Hinblick auf das grundsätzliche Ermittlungs- und Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft kommt eine Kompetenzüberschreitung durch diese nicht in Betracht.[1] Beginnt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen derselben Steuerstraftat in Unkenntnis eines schon von der Finanzbehörde eingeleiteten Verfahrens, so hat diese Doppelermittlung keine verfahrensrechtlichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.3 Neubegründung der selbstständigen Ermittlungskompetenz (Abs. 4 S. 3)

Rz. 45 Nach Erlass des Haftbefehls ist der Verlust der selbstständigen finanzbehördlichen Ermittlungsbefugnis endgültig. Auch nach Aufhebung des Haftbefehls verbleibt die Finanzbehörde unveränderbar in der Eigenschaft als "Ermittlungsorgan". Die selbstständige Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde lebt nicht wieder auf.[1] Auch eine Rückübertragung der Ermittlungskompetenz d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen. Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt (R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 5.1 Zulässig gebildetes abweichendes Wirtschaftsjahr

Rz. 52 Der in einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelte Gewinn muss einem bestimmten Vz zugeordnet werden. Die entsprechenden Regelungen enthält § 4a Abs. 2 EStG. Danach ist der Gewinn bei Land- und Forstwirten auf die Vz, in denen das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt und endet, zeitanteilig aufzuteilen. Das gilt auch für die Aufteilung des Gewinns eines Rumpf...mehr

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Einwendungen von GbR-Gesellschaftern gegen Inanspruchnahme aufgrund von Gesellschaftsverbindlichkeiten

Zusammenfassung Verhindert eine GbR, dass eine Gesellschaftsverbindlichkeit erlischt, indem sie die Abtretung an einen Treuhänder veranlasst, können Gesellschafter gegen ihre Inanspruchnahme durch den Treuhänder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) erheben. Hintergrund Der Beklagte ist Gesellschafter einer Publikums-GbR (im Folgenden: "GbR"). Im Gesellschaft...mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister, auch wenn noch steuerliche Veranlagungsarbeiten zu erledigen sind

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.1 Bedeutung und Zweck

Rz. 2 Die vom FG vorzunehmende Protokollierung über die mündliche Verhandlung dient dem Zweck, den vom FG ermittelten Tatsachenstoff zu sichern und dadurch die Überprüfung des darauf beruhenden Urteils durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen.[1] Demgemäß kann das Protokoll auch Tatsachenstoff enthalten, der sich aus der bisherigen Aktenlage nicht ergibt, z. B. durch neu...mehr

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Sommer, SGB XI § 83 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die in dieser Vorschrift in Abs. 1 Nr. 1 bis 5 aufgeführten Einzelbereiche zur Regelung der Pflegevergütung sind von der Bundesregierung im Wege der Verordnung zu bestimmen. Es handelt sich um mögliche ergänzende Bestimmungen und Detailregelungen zu den Gesetzesvorschriften. Rz. 2 Bezüglich der Legitimation zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung wi...mehr

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Sommer, SGB XI § 83 Verordn... / 2.3 Folgen der erlassenen Rechtsverordnung

Rz. 15 Hat der Gesetzgeber (Bundesregierung) von seinem Recht zum Erlass der Rechtsverordnung Gebrauch gemacht, und sei es auch nur korrigierend, so sind Rahmenvertrag oder Schiedsstellenregelung zu den von der Verordnung erfassten Regelungsbereichen nicht mehr zulässig. Das Gestaltungsrecht der Selbstverwaltung ist in diesem Fall und in diesem Umfang verwirkt. Die Landesver...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.3 Verwaltungsvorschriften (Abs. 3)

Rz. 32 Das BMG kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Durchführung der Prüfungen erlassen (Satz 1). Das ist bisher nicht geschehen. Das BAS hat aber ein Rundschreiben v. 4.11.2010 veröffentlicht, in dem vorübergehend bis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften durch das BMG vor allem die Kostenerstattung behandelt wird. Rz. 33 Zwischen d...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 2.1.1 Bildung und Rechtsform

Rz. 3 Die Krankenkassen und ihre Verbände können untereinander und insbesondere mit Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern sowie mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Arbeitsgemeinschaften bilden. Weitere Stellen können in die Arbeitsgemeinschaft einbezogen werden, weil die Aufzählung nicht abschließend ist. Denkbar sind Arbeitsgemeinschaften unter B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 122 Sachlic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Verordnungsermächtigung gemäß Abs. 1 Satz 1 ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Somit gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach wie vor der Bundesratsbeschluss v. 21.5.1885 (Bekanntmachung v. 22.5.1885, AN 1885 S. 143), ergänzt durch weitere Beschlüsse (AN 1886 S. 50; 1896 S. 363; 1901 S. 621) sowie insbesondere die Verordnung der Reichsregierung übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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Haftung / 8.2 Eingeschränkte Haftung für Lieferungen über die Plattform ab dem 1.7.2021

Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. v. § 25e Abs. 1 UStG (Betreiber) haften für die nicht entrichtete deutsche Umsatzsteuer aus Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter § 3 Abs. 3a UStG fallen, wenn sie die Lieferung dieser Gegenstände mittels einer elektronischen Schnittstelle unterstützen. [1] Hinweis Statt Haftung des Marktplatzbetreibers ab 1.7.2021 fik...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht.[...mehr

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Haftung / 8.1 Haftung für Lieferungen über die Plattform vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2021

Die zum 1.1.2019 eingeführte nationale Vorschrift des § 25e Abs. 1 UStG regelt die Gefährderhaftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (Marktplatz) für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf der von ihm bereitgestellten elektronischen Schnittstelle rechtlich begründet worden ist. Die Haftungsnorm gilt jedoch nicht für ...mehr

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Haftung / 9 Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13c UStG)

§ 13c UStG regelt die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abtretung bestimmter künftiger Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen zugunsten eines Dritten im Zusammenhang mit Waren- oder Bankkrediten (z. B. Sicherungsabtretung zugunsten eines Kreditgebers sowie Globalzes­sion). Gemeinschaftsrechtlic...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / 3. Antrag vor Erlass der Kostengrundentscheidung

War der Kostenfestsetzungsantrag bereits vor Erlass der Kostengrundentscheidung bei Gericht eingereicht, bestimmt sich der Beginn der Verzinsung gleichwohl nach dem Zeitpunkt des Erlasses der vollstreckbaren Kostengrundentscheidung.[13] Ist ein Kostenfestsetzungsantrag nach § 105 Abs. 3 ZPO nicht erforderlich, weil die Partei vor der Urteilsverkündung die Kostenberechnung ihr...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / 3. Erlass abweichender Kostenentscheidungen

Wird durch die Kostenentscheidung der Rechtsmittelinstanz die erstinstanzliche Kostenentscheidung aufgehoben oder abgeändert, so gilt Folgendes: Für die Kosten der zweiten Instanz ist auf den Eingang des aufgrund der zweitinstanzlichen Kostenentscheidung ergangenen Kostenfestsetzungsantrags abzustellen. Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten ist auf den Eingang des ursprüng...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / Leitsatz

Die rückwirkende Bewilligung von PKH nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kommt nicht in Betracht. Ein nach Abschluss des Verfahrens im Hinblick auf einen versäumten Prozesskostenhilfeantrag gestellter Wiedereinsetzungsantrag mit dem Ziel, das Verfahren in den Stand vor Erlass der jeweiligen das Verfahren abschließenden Entscheidung zurückzuversetzen, ist unzulässig....mehr

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AGS 05/2021, Fragen und Lös... / 1. Lösung zu Fall 1

Der Rechtspfleger hat zu prüfen, ob die von dem Antragsteller A, der Ehefrau F und den Kindern K1 und K2 geltend gemachten Anwaltskosten als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind zwar die Anwaltskosten der obsiegenden Partei kraft Gesetzes erstattungsfähig, sodass grds. eine Prüfung, ob deren Aufwand zur zweckentsprechenden ...mehr

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AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / 2. Kostenentscheidungen beider Instanzen decken sich

Trifft das Rechtsmittelgericht eine Kostenentscheidung, ist für die Verzinsung des erstinstanzlichen Kostenerstattungsanspruchs auf den Eingang des Kostenfestsetzungsantrags der ersten Instanz abzustellen, wenn und soweit sich die Kostengrundentscheidungen beider Instanzen decken.[20] Da der Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens erst mit Erlas...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / II. Keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Der BGH hat eine rückwirkende Bewilligung von PKH abgelehnt. Nach § 404 Abs. 5 S. 1 StPO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhalte eine Partei unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen PKH für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Grds. müsse die Förderung eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreits in Rede stehen. Aufgabe der PKH se es demgege...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / 1. Grundsätzliches

Die Grundlagen für die Verpflichtung zur Zahlung der Zinsen sind[5] Die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen kann somit frühestens mit dem Vorliegen des vollstreckbaren Titels, der die Grundlage für die Kostenfestsetzung bildet, beginnen.[7] Der zugru...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Ve... / II. Kein "originäres" Strafbefehlsverfahren

Das AG meint, dass die Gebühr gem. 4141 RVG nicht entstanden sei. Sofern ein Verteidiger den Angeklagten dahingehend berate, gegen einen Strafbefehl nach § 408a StPO keinen Einspruch einzulegen, entstehe diese unstreitig nicht (u.a. OLG Nürnberg Rpfleger 2009, 645 = RVGreport 2009, 464 = StRR 2010, 115 = AGS 2009, 534). Dies gelte entsprechend auch für eine baldige Rücknahme...mehr

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AGS 05/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Antragsteller A, seine Ehefrau F und die beiden durch den Antragsteller und dessen Ehefrau gesetzlich vertretenen minderjährigen Kinder K1 und K2 haben beim LG Berlin gegen die Antragsgegnerin unter den vier Gerichtsaktenzeichen 27 O 122, 27 O 123, 27 O 124 und 27 O 125/21 ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung derselben Wortberichterstat...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / Sachverhalt

Der Sohn der in Deutschland wohnhaften Kl. musste am Steuer des Kfz der Kl. in Straßburg verkehrsbedingt hinter einem Kfz anhalten, dessen Fahrer sich nach links eigeordnet hatte, um abzubiegen. Der Sohn der Kl. wollte auf der breit ausgebauten Straße langsam rechts an dem vor ihm haltenden Linksabbieger vorbeifahren. Dabei erkannte er, dass sich in der Mitte der Fahrbahn ei...mehr

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AGS 05/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Zeugin erstattete am 25.11.2019 Strafanzeige gegen ihren Ehemann wegen einer Körperverletzungshandlung, welche sich im Juni 2019 zugetragen haben sollte, und stellte einen entsprechenden Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlung auf und bejahte ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Sie beantragte am 12.2.2020 den Erlass eines Strafbe...mehr

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AGS 05/2021, Prozesskostenh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Bewilligung von PKH gilt nur für die jeweilige Instanz (§ 397a Abs. 2 i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO; BGH StraFo 2008, 131; 2009, 349; NStZ-RR 2015, 351; KG RVGreport 2011, 142). PKH muss also in jeder Instanz neu beantragt werden. Die Bewilligung von PKH kann für den Rechtszug nur einheitlich ergehen und nicht einzelne Teile des Verfahrens, insbesondere einzelne HV-Tag...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / 1. Abänderung erfolgt aufgrund anderer Kostenentscheidung

Wird eine Kostenentscheidung aufgehoben, kann sie keine wirksame Grundlage mehr für einen Kostenfestsetzungsbeschluss bilden. Das hat zur Folge, dass auch hinsichtlich der Verzinsung nicht mehr auf diese Entscheidung und den Eingang des auf ihrer Grundlage gestellten Kostenfestsetzungsantrags abgestellt werden kann. Ein solcher Fall kann bspw. eintreten, wenn die Klage noch ...mehr

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zfs 05/2021, Pop-up-Radwege... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [23] Die zulässige Beschwerde ist begründet. (…) [26] 2. Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen sind – die (streitige) Frage der Antragsbefugnis des ASt. (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) ebenfalls unterstellt – bei summarischer Prüfung rechtmäßig, denn ausweislich der erstmals im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen sind für alle streitgegenständlich gebliebenen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181, 392 = BStBl 1997 II...mehr