Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.4 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 114 Bewertet das Unternehmen die Wirksamkeit einer Maßnahme, indem es ein Ziel festlegt, so hat es nach ESRS S4.36 bei der Offenlegung der in ESRS S4.32(c) geforderten Informationen ESRS 2 MDR-T zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen. Rz. 115 Wenn das Unternehmen offenlegt, wie es die Wirksamkeit der Maßnahmen ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 135 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 3 Fazit

Rz. 135 ESRS S4 verdeutlicht den Erstellern der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche Angaben bei vorliegender Wesentlichkeit über Aspekte im Kontext von Verbrauchern und/oder Endnutzern nötig sind. Der Standard ist noch nicht final ausgestaltet, da insbes. noch die konkreten Kennzahlen fehlen. Nach den sehr allgemein gehaltenen Zielen der Berichterstattung über Verbrauch...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.8 Mikroplastik

Rz. 92 Die gem. ESRS E2.28(b) vorzulegenden Informationen über Mikroplastik umfassen Mikroplastik, das bei Produktionsprozessen erzeugt oder verwendet wurde oder das beschafft wird und das die Anlagen des Unternehmens als Emissionen, als Produkt oder als Teil von Produkten oder Dienstleistungen verlässt. Achtung In einer Erläuterung stellt die EFRAG klar, dass über Mikroplast...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.3 Spezifische Kanäle und Einbindung Dritter

Rz. 84 Ebenso wie beim LkSG können statt oder in Ergänzung von internen auch externe Beschwerdesysteme eingesetzt werden. Dazu können nach ESRS S4.AR21 solche gehören, die von der Regierung, Nichtregierungsorganisationen, Industrieverbänden und anderen kooperativen Initiativen betrieben werden. Hinweis Zu den Kanälen, über die Bedenken oder Bedürfnisse geäußert werden können,...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.4 Phase 4: Vorbereiten

Rz. 41 Phase 4 umfasst die Offenlegung der verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen. Die Analyse i. R. d. ESRS sollte lediglich die ersten drei Phasen umfassen, da sich die Offenlegung aus den Vorgaben der ESRS ergibt, nicht der TNFD. Daraus ergibt sich auch, dass die ESRS keine weiteren Erläuterungen zur vierten Phase enthalten. Dennoch sei erwähnt, welche weiteren Aspek...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 3 Fazit

Rz. 109 Mit ESRS E2 werden die in der Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig im Zentrum stehenden Klimaaspekte um Angaben zur Umweltverschmutzung ergänzt. Die finale Version des Standards hat sich von den in den Entwürfen zunächst sehr allgemein klingenden, stets unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Angabepflichten, die eher ein legalistisches Verh...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 3 Fazit

Rz. 64 ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Stakeholder-Gruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. im Zusammenhang mit der Berichterstat...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Literaturtipps

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2024, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen u. a. einen Hinweis auf die themeneinschlägigen GRI-Standards (Rz 4) sowie eine etwaige W...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 6 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 64 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatzerlösen, anzugeben (ESRS E1.40–E1.43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoumsatzerlös definiert und ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.2 Kontextinformationen

Rz. 73 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitablauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die durch diese...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Das übergreifend abzudeckende Thema des ESRS E1 ist der Klimawandel (climate change). Die korrespondierenden Unterthemen sind Climate change adaption, also die Anpassung an den Klimawandel, Climate change mitigation, der Klimaschutz, und Energie. Wie in Rz 54 dargelegt, fallen in das Unterthema Energie Angaben zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.4 Luftschadstoffe

Rz. 82 Für die Angabe der Emissionen von Luftschadstoffen sind die in Rz 22 definierten Luftschadstoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Luftschadstoffe ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen von Luftschadstoffen anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Äquivalent Luftschadstoffe pro investierter Mi...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Ergänzungen der Kommentierung betreffen insbes. die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7, 10, 14, 28, 30 f., 102 und 109), die EFRAG IG 2 zur Value Chain (...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Ergänzungen der Kommentierung betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 2, 59, 67, 69, 72, 85, 142 f., 150, 154), darüber hinaus der EFRAG Implem...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2024, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen u. a. einen Hinweis auf die themeneinschlägigen GRI-Standards (Rz 4) sowie eine etwaige Würdigung der...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 11 und 41), eines Leitfadens der Alliance for Water Stewardship (Rz 3, 20) und d...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7) und zwei delegierter Verordnungen zur EU-Taxonomie (Rz 18). Darüber hinaus wu...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Umfassende Aktualisierungen betreffen u. a. die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 28, 67, 84), die Wesentlichkeitsanalyse (Rz 44, 53, 64, 66, 67, 71–75,...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 110 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.3 Messmethoden und Messhierarchie

Rz. 79 Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Stan...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 89 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.1 Phase 1: Lokalisieren

Rz. 36 Hinsichtlich ESRS E2 überprüft das Unternehmen in Phase 1 "Lokalisieren" zunächst: die Standorte der direkten Anlagen und Betriebe und der damit verbundenen vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette; die Standorte, an denen Emissionen von Wasser-, Boden- und Luftschadstoffen auftreten; die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die mit diesen Emission...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 75 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese prüfen zu lassen. Die Berichter...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 9, 55, 68, 70, 75, 83). In der Kommentierung wurden ferner Praxis-Beispiele aktu...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.2 Phase 2: Auswerten

Rz. 37 In Phase 2 "Auswerten" führt das Unternehmen die Auswertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Bereich, einschl. der Auswertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, durch (ESRS E2.AR6). Nach der TNFD umfasst Phase 2 "Auswerten" die folgenden Leitfragen für Unterne...mehr

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Geleitwort zur 2. Auflage

Die EU-Kommission setzt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstmals einheitliche und verbindliche Maßstäbe für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Damit kommt sie den zunehmenden Forderungen nach einer qualitativ hochwertigeren und vergleichbaren Offenlegung von Leistungsindikatoren für U...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E1 adressiert das Thema "Klimawandel" unter Betrachtung der zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation).[1] Der Berichtsstandard befasst sich allerdings auch explizit mit Sachverhalten rund um Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, sofern diese Relevanz hinsichtlich des Obe...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 77 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmensführung

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS G1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Es wurden insbes. Praxis-Beispiele aktualisiert und neu aufgenommen (Rz 13, 17, 28, 39, 41, 43 f., 62, 64 f., 73, 75) und Hinweise auf die C...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Änderungen beinhalten die Finalisierung der Implementation Guidance zur Value chain der EFRAG (IG 2; Rz 14) sowie die Berücksichtigung der Q...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Umfassende Aktualisierungen betreffen u. a. die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 28, 67, 84), die Wesentlichkeitsanalyse (Rz 44, 53, 64, 66...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Ergänzungen der Kommentierung beziehen sich insbes. auf die Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (Rz 10), die Ausführungen zur Def...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7) und zwei delegierter Verordnungen zur EU-Taxonomie (Rz 18). Darüb...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.6 Anorganische Schadstoffe

Rz. 88 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über die anorganischen Schadstoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Anorganische Schadstoffe werden definiert als "Emissionen, die innerhalb oder unterhalb der mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionsw...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Ergänzungen der Kommentierung betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 2, 59, 67, 69, 72, 85, 142 f., 150, 154), darüber hinaus der ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 3 Fazit

Rz. 56 Der ESRS S2 fokussiert nach Aussage der EFRAG auf Angaben, die von allen Unternehmen erwartet werden können. Es handelt sich um übergeordnete Angaben in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Da die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen stark von den spezifischen Gegebenheiten der Wertschöpfungskette eines Unternehmens abhängen, insbes. der Natu...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Bei der Aktualisierung wurden die Q&A der EFRAG zu den ESRS (Rz 5, 30, 48) und die Implementation Guidance zum Materiality Assessment (Rz 41...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Ergänzungen der Kommentierung betreffen insbes. die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7, 10, 14, 28, 30 f., 102 und 109), die EFRAG IG 2 zur V...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen

Zusammenfassung Quelle: Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024, Anhang II, Tab. 2, S. 259 ff. Im folgenden Glossar sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind. Hinweis Die Darstellung erfolgt anders als in der Originalquelle in alphabetischer Rei...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Literaturtipps

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 9, 55, 68, 70, 75, 83). In der Kommentierung wurden ferner Praxis-Be...mehr