Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.4 Freistellung vom und Erstattung des Steuerabzugs (§ 43b EStG, § 50c, 50g EStG)

Tz. 149 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn der St-Abzug aufgr internationaler Abkommen (EU-Recht, DBA) zu unterlassen oder zu ermäßigen ist, bestehen zwei Verfahrensalt zur Entlastung vom St-Abzug, an denen jeweils das BZSt (früher Bundesamt für Finanzen, BfF) maßgeblich beteiligt ist (außerdem zu § 44a Abs 9 EStG ab VZ 2009 und zur Erstattung von KapSt auf Streubesitzdividende...mehr

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Brexit / 5.5 Datenverkehr und Datenschutz

Der reibungslose Transfer von Arbeitnehmerdaten von und in das Vereinigte Königreich wird auch in Zukunft unumgänglich sein. Das Brexit-Abkommen sah zunächst ab dem 1.1.2021 noch einen Übergangszeitraum vor. Danach galt das Vereinigte Königreich für 4 Monate nicht als (unsicheres) Drittland im Sinne der DSGVO. Diese Frist verlängerte sich automatisch um 2 weitere Monate. Nac...mehr

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Brexit / 5.2 Vertragsstatut

Von Bedeutung ist außerdem, welchem Recht der jeweilige Arbeitsvertrag unterliegt. Die maßgebliche "Rom I-Verordnung" ist zwar unmittelbar nicht mehr anwendbar, sie gilt jedoch als "retained EU-Law" auf Basis des Austrittsabkommens bzw. des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiter. Vorrang hat danach die vertragliche Festlegung der anwendbaren R...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Berücksichtigung möglicher Entwicklungen

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens im Auge behalten. In personeller Hinsicht ist darauf zu achten, dass das Vermögen nicht einseitig einem Ehegatten zugeordnet ist. Es besteht sonst die Gefahr, dass erbschaftsteuerliche Freibeträge verschenkt werden. Ferner sollte gerade bei größeren Vermögen darauf geachtet werden, dass Vermögen vorhanden ist...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 126 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[279] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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zfs 12/2023, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen: "…"

1. Die zulässige Feststellungsklage zu 1., mit welcher der Kl. die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die beabsichtigte Interessenverfolgung im Zusammenhang mit der angeblichen Abgasmanipulation seines Pkw begehrt, ist begründet … b) Die Feststellungsklage ist begründet. Dem Kl. steht gegen die Bekl. aus dem Rechtsschutzversicherungsv...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 5. Erbverträge gemäß Art. 25 EuErbVO

Rz. 36 Unter Erbvertrag im Sinne der EuErbVO versteht man im weiten Sinne nicht nur Erbverträge im klassischen Sinne. Von Art. 25 EuErbVO mit umfasst sind ferner Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen auf den Todesfall und auch Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen.[82] Der Begriff Erbvertrag ist also unionsrechtlich gefasst und nicht auf das deutsche Rechtsvers...mehr

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Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 441 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[594] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[595] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[596] als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 "Zuzug" aus dem Ausland; Hereinverschmelzung

Tz. 127 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Anfangsfeststellung des stlichen Einlagekto auf den Zeitpunkt des Beginns der unbeschr KSt-Pflicht erfolgt auch bei einer Auslands-Kö, die Sitz und/oder Geschäftsleitung nach D verlegt. Dh, dass sich in deren Anfangsbestand die im Ausl geleisteten Einlagen niederschlagen, vorausgesetzt, die eingelegten Mittel befinden sich noch in der K...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Zuständigkeit

Rz. 7 Sachlich zuständig zur Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist das Amtsgericht als Nachlassgericht, § 23a Abs. 1 Nr. 2, 2 Nr. 2 GVG. Hinweis Der ausschlagende Erbe sollte sich den Eingang seiner Ausschlagungserklärung bestätigen lassen, um später nachweisen zu können, dass die Erklärung innerhalb der Ausschlagungsfrist zugegangen ist. Das Gericht kann allerdings (w...mehr

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Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Grundsätzliches

Tz. 95 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Einkommensermittlung bei beschr KStPflicht gelten grds die gleichen kstlichen und über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch estlichen Vorschriften wie bei unbeschr Stpfl. Dieser Grundsatz erfährt jedoch Einschränkungen, soweit bestimmte Vorschriften tatbestandsmäßig die unbeschr StPflicht voraussetzen. Hervorzuheben sind dazu (aber s Tz 96a) folg...mehr

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Brexit / 3.2.1 Regelungen nach dem Austrittsabkommen

Wohnort Deutschland Personen bleiben auch nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben (die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen). Dies gilt für Personen, die in der Übergangsphase in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedschaft wohnen und im Vereinigten Königreich versichert si...mehr

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Brexit / 1.2 Austrittsabkommen und Übergangsphase

Mit dem "Austrittsabkommen" wird das im EU-Vertrag vorgesehene Abkommen zwischen dem Austrittskandidaten und der EU bezeichnet. Mit dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens zum 1.2.2020 begann die Übergangsphase, die am 31.12.2020 endete. Nach dem Ende der Übergangsphase galten die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in den Sachverhalten weiter, die vor dem Ende der Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2 Zivilrechtliche Identitätswahrung

Tz. 189a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die vorstehend angesprochene (Vor-)Frage der zivilrechtlich identitätswahrenden Sitzverlegung (ob dabei auf den satzungsmäßigen und/oder den tatsächlichen Verwaltungssitz abzustellen ist, hängt vom jeweiligen rechtlichen Kontext ab) ist durch die Rspr des EuGH stark verändert worden (dazu ausführlich auch Kahle/Cortez, FR 2014, 673). Der S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 KStG), Erstattung von Abzugsteuern

Tz. 158 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unterliegen die beschr stpfl Inl-Eink dem St-Abzug, ist die KSt damit grds abgegolten (vorbehaltlich einer Ermäßigung/Erstattung der Abzugs-St wegen DBA oder EU-Recht, s Tz 162 ff; auch s Tz 127 zur EU-rechtswidrigen Definitivwirkung bei Streubesitzdividenden). Eine Veranlagung erfolgt dann nicht mehr. Ob Abgeltungswirkung besteht, richtet ...mehr

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Brexit / 1.3 Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Das "Abkommen über Handel und Zusammenarbeit" regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Es wurde am 27.4.2021 ratifiziert und ist zum 1.5.2021 in Kraft getreten. In der Zeit vom 1.1.2021 bis 30.4.2021 wurde es vorläufig angewandt. Von dem neuen Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, die ab dem 1.1.2021 be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Option zur unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 27 Vor dem Hintergrund der (früher) europarechtswidrigen Ungleichbehandlung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht[37] hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[38] solchen beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen es sich um EU- bzw. EWR-Ausländer handelt,[39] eine Optionsm...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / III. Kommissionsvorschlag für eine Europäische Stiftung

Rz. 14 Die EU-Kommission hatte im Februar 2012 den Entwurf einer Verordnung über das Statut einer Europäischen Stiftung vorgelegt.[20] Mit der Gesetzesinitiative verfolgte die Kommission das Ziel, zur Erleichterung der Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen und der Verfolgung ihrer Tätigkeiten innerhalb der EU ein harmonisiertes europäisches Regulierungssystem für gemeinnü...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / III. Die Inventarerrichtung

Rz. 16 Das Inventar wird durch Einreichung beim Nachlassgericht errichtet, § 1993 BGB. Das Inventar muss offen eingereicht werden.[18] Dies muss der Erbe nicht höchstpersönlich tun; er kann sich auch vertreten lassen.[19] Hinweis Von der Errichtung (Einreichung beim Nachlassgericht) ist die Aufnahme des Inventars (Anfertigung) zu unterscheiden (siehe hierzu Rdn 19 ff.).[20] W...mehr

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Brexit / 2.1.3 Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen, insbesondere für Alters- und Krankenvorsorge[1], können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei ist. Dies gilt jedoch nur, wenn sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG ist bei Eintritt in die St-(gemeint: die KSt-)Pflicht der zum Zeitpunkt des Eintritts in die KSt-Pflicht vorhandene Bestand der nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen gesondert festzustellen; der gesondert festgestellte Bestand gilt als Bestand des stlichen Einlagekto am Ende des vorangegangenen W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs

Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.4 Berücksichtigung von BA/WK (§ 50a Abs 3 EStG, § 32 Abs 2 Nr 2 KStG)

Tz. 140a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Aufgr der europarechtlichen Entwicklung und der einschlägigen Rspr (s Tz 125) konnte das Verbot des Abzugs von BA/WK (s Tz 127, 135) nicht durchgängig aufrecht erhalten werden. Mit dem JStG 2009 wurden ab dem 01.01.2009 (zur Lage vorher s Tz 125) zwei diesbzgl Möglichkeiten eingeführt (näher s BMF, BStBl I 2010, 1350ff Rn 46ff; s auch zB H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 4, 6 und 9 EStG sowie Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG)

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner (Unterbuchst aa) oder in den Fällen des § 20 Abs 1 S 4 EStG der Emittent der Aktien (Unterbuchst bb, ab 01.01.2020) Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat oder Tafelgeschäfte iSd § 44 Abs 1 S 4 Nr1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG vorliegen (Unterbuchst cc, bis 2019 Unterbuchst bb), unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 2 Nr 1 KStG sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl beschr stpfl, wenn und soweit sie inl Eink iSv § 49 EStG (zB inl BetrSt-Gewinne, inl Vermietungseinkünfte) erzielen. Diese Systematik entspricht der Systematik der beschr StPflicht natürlicher Pers gem § 1 Abs 4 EStG, § 49 EStG. Ob die Ein...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Kosten der Staatskasse

Rz. 94 Die Kosten im Erbscheinsverfahren werden nach § 40 GNotKG, § 80 FamFG festgelegt. § 3 GNotKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 12210 KV regelt die Kosten für die Erteilung. Praxishinweis Es empfiehlt sich allein aus diesen Kostengründen, bei der Beantragung des Erbscheins unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts besonders gründlich das Erbrecht darzustellen und sämtliche Informationen u...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Einordnung

Rz. 117 Der Vorbehalt des ordre public ist in Deutschland in Art. 6 EGBGB normiert. Danach ist die Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Die jeweilige Norm ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten un...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen

Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zivilrechtlichen Bestand der Kö unberüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Steuerabzug nach § 43 EStG

2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung (§ 50a Abs 5 EStG)

Tz. 136 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 EStG regelt – ergänzt durch die §§ 73cff EStDV – die Durchführung des St-Abzugs für die Vergütungen nach Abs 4. Die Abzug-St entsteht mit dem Zufluss der Vergütungen (§ 50a Abs 5 S 1 EStG), also insbes mit der Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift (§ 73c EStDV). Tz. 137 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 S 2 und 3 EStG sowie §...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / II. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 11 Europarechtlich wird das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht zunehmend diskutiert: Im Zusammenhang mit der Kapitalverkehrs-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten wird vor allem die bislang bevorzugte Stellung inländischer gemeinnütziger Körperschaften im Vergleich zu ausländischen gemeinnützigen Einrichtungen problematisiert. Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur Führung eines Einlagekto verpflichtete Körperschaften (§ 27 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 29 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat "die unbeschr stpfl Kap-Ges" die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen zum Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto, nämlich auf dem stlichen Einlagekto, auszuweisen. Durch § 27 Abs 7 KStG wird der pers Anwendungsbereich der Vorschrift auf andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen ausgedehnt, die Leis...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 11 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 57). Der Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

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Brexit / 4 Grundsätze des Handels- und Kooperationsabkommens

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Arbeitsrechts im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Grundsatz ist die gesetzgeberische arbeits- und sozialrechtliche Gestaltungsautonomie beider Seiten. In erster Linie kann das Vereinigte Königreich nunmehr eigenständig sein Arbeits- und Sozialrecht weite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / I. Geltungsbereich und Regelungsgehalt

Rz. 160 In Kapitel VI der EuErbVO ist das europäischen Nachlasszeugnis geregelt. Damit soll die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung erleichtert werden. Das Zeugnis kann neben einem nationalen Erbschein erteilt werden, Art. 62 Abs. 2 EuErbVO. Es soll Angaben zum Gericht, zum Erblasser, zum Antragsteller, zu den Erben und deren Quoten, zu Vorbehalten bei der Erbschaftsanna...mehr

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Brexit / 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen

Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld.[1] Dies gilt auch für vergleichbare Leistungen ausländischer Rechtsträger, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in de...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 4. Zuständigkeit

Rz. 64 Der Antrag ist an das zuständige Gericht zu stellen.[93] Das ist seit 1.9.2009 sachlich das Amtsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß §§ 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 7 GVG,[94] und zwar hier die allgemeine Zivil- und nicht die Nachlassabteilung (str.).[95] Hinweis Schiedsgerichte können wie generell in FG-Verfahren nicht zuständig sein.[96] Rz. 65 Ör...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / II. Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 161 Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis, Art. 62–73 EuErbVO, wurde erstmals ein einheitliches Nachlasszeugnis für die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle geschaffen.[178] Das Europäische Nachlasszeugnis hat Legitimationswirkung und vermittelt Gutglaubensschutz. Das Nachlasszeugnis tritt alternativ neben den deutschen Erbschein nach §§ 2353 ff. BGB sowie das Testam...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / III. Bestehender Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 167 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Exkurs: Neues Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)

Rz. 131 Gemäß § 1 Abs. 1 IntErbRVG regelt dieses Gesetz die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr