Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen, erweiterte die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.[1] Um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen die Verantwort...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 20 In § 329 HGB wird neben der Änderung in Abs. 3 mit dem Nachvollzug der Verschiebung der Offenlegungsvorgaben für Zweigniederlassungen von § 325a HGB nach § 328a HGB ein Abs. 3a ergänzt. Damit wird der das Unternehmensregister führenden Stelle erlaubt, für die Erfüllung der Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 315h HGB-E betrifft KapG mit Sitz im Inland, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat sind. Die Berichtspflicht wird in § 315h Abs. 1 HGB-E auf KapG i. S. d. § 289b Abs. 1 HGB-E beschränkt. Demnach fallen solche Unt in den Anwenderkreis, die große KapitalG i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 bis 5 HGB oder kapitalmarktorientiert nach § 264d HGB und k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 315j HGB-E betrifft die für eine inländische Zweigniederlassung von KapG mit Sitz in einem Drittstaat verantwortlichen Personen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist demnach in erster Linie von den nach § 315e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB-E genannten Personen vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um die ständigen Vertreter, die bei der Anmeldung der Zweigniederlassung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 9 Die inländische Zweigniederlassung kann von der Berichtspflicht entbunden werden, wenn ein TU desselben obersten MU dieser nachkommt. Demnach ist § 315j HGB-E nur anzuwenden, wenn das oberste MU keine TU hat, die nach § 315h Abs. 1, 2 oder 3 HGB-E einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zur Verfügung stellt oder vergleichbaren Pflichten innerhalb der Europäischen Union ode...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Da nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, sofern die Größenkriterien nach § 293 HGB erfüllt sind und sofern konsolidierungspflichtige TU vorliegen (§ 290 Abs. 5 HGB), kann dies in meh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 in § 289b HGB geregelt. Seither sind große KapG i. S. d. § 267 HGB von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet ihren Lagebericht um eine n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Bestimmungen des § 315i HGB-E sind von inländischen Zweigniederlassungen von KapG mit Sitz in einem Drittstaat anzuwenden. Eine Definition des Begriffs der Zweigniederlassung wird, wie auch in den grds. für Zweigniederlassungen geltenden Vorgaben der §§ 13 bis 13f HGB, im Gesetzesentwurf nicht vorgenommen. Allgemein wird aber unter einer Zweigniederlassung der rech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsachverhalte

Rz. 92 Die ergänzenden Vorschriften für KapG und KapCoGes brauchen von einem TU in der Rechtsform einer KapG, das in einen Konzernabschluss eines MU mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den EWR einbezogen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht beachtet zu werden. Damit besteht eine umfangreiche Erleichterung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Abschlussprüfung (Satz 1)

Rz. 9 Der durch das AReG neu geschaffene § 317 Abs. 3a HGB trug dem Umstand Rechnung, dass ab dem 17.6.2016 für Abschlussprüfungen bei Unt, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB, aber keine Kreditinstitute oder VersicherungsUnt sind, die unmittelbar geltende EU-Verordnung für spezifische Anforderungen bei Unt von öffentlichem Interesse[1] anzuwenden war. Die Vorschr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Differenzen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes

Rz. 33 Das politische Ziel, den auf die Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung abzielenden Steuerpraktiken multinationaler Unt ein Ende zu setzen, hat seinen Niederschlag in dem Bericht über das OECD/G20-Projekt "Steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft – Mustervorschriften zur weltweiten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 8 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das obersten MU zusätzlich ein entsprechendes Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen, weshalb der in § 315j Abs. 1 HGB-E geforderte Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht der Prüfungspflicht des § 324b HGB-E unterliegt. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen oder Gesellschaften abzugeben, die nach dem R...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Nachhaltigkeitsberichterstattung: Das wohl größte Reformvorhaben seit den IFRS

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbestrebungen der Europäischen Union werden die Berichtspflichten sowohl was die Anzahl der Unternehmen als auch was das Transparenzniveau angeht, deutlich er­weitert. Durch die Einführung der neuen EU-weiten CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) müssen schritt­weise mehr und mehr Unternehmen einen Nach­haltig­keitsbericht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Regelungen des § 328b HGB-E betreffen die drei Drittstaatskonstellationen, die nach den §§ 315h, 315i oder 315j HGB-E zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Die Vorschriften des § 328b Abs. 1 HGB-E gelten für große bzw. kapitalmarktorientierte inländischen KapG i. S. d. § 289b Abs. 4 HGB, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat sind. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend überarbeitet und der Anwenderkreis deutlich erweitert. Infolgedessen sind künftig auch bestimmte Drittstaatsunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, sofern sie in einem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Betroffene Unterlagen

Rz. 28 Offenzulegen bzw. zu hinterlegen sind die Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem dort geltenden Recht erstellt, geprüft und offengelegt bzw. hinterlegt wurden. Hieraus ergibt sich, dass keine gesonderte Erstellungspflicht oder eine Begrenzung von Angaben der Hauptniederlassung in dem anderen Staat auf die inländische Zweigniederlassung zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mehrstufiger Konzern

Rz. 29 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die KapKons explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, bei denen ein TU gleichzeitig selbst MU eines anderen TU ist. Als unterschiedliche Möglichkeiten der KapKons mehrstufiger Konzerne kommen die KettenKons und die SimultanKons (Gleichungsverfa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Nr. 4)

Rz. 29 Auf Basis von dem im HGB umgesetzten Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der RL 2013/34/EU sind von großen KapG die Nettoumsatzerlöse nach sachlichen Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern, soweit sie sich voneinander erheblich unterscheiden. Dabei ist die Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB zugrunde zu legen. Rz. 30 Die vom steuerrechtlichen Begr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Schwellenwerte

Rz. 9 Unt gelten gem. § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB als KleinstKapG, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Gj nicht mehr aufweisen als 450.000 (vorher 350.000) EUR Bilanzsumme, 900.000 (vorher 700.000) EUR Nettoumsatzerlöse und eine durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter eines Gj von zehn. Rz. 10 Insg. ergeben sich damit aktuell folgende Schwellenwerte ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitscontrolling:... / 6 Literaturhinweise

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Neue Mobilitätsindustrien und Logistik, online verfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/Industrie/branchenfokus-neue-mobilitatsindustrien-und-logistik.html, Abrufdatum 18.9.2024. Europäische Kommission (2023). DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 318 HGB regelt Zuständigkeit und Form für die Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers (AP) bei allen prüfungspflichtigen KapG und KapCoGes. Weiterhin regelt die Vorschrift das Kündigungsrecht des AP sowie eine Informationspflicht an die WPK bei Kündigung oder Widerruf. § 318 HGB gilt unmittelbar für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie über § 3...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts ergibt sich aus § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Demnach ist ein Konzernlagebericht innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Stichtag für das vergangene Konzern-Gj zu erstellen. Die Frist verringert sich bei kapitalmarktorientierten Unt, die nicht die Erleichterung nach § 327a HGB nutzen können, gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 127 Mit den §§ 341q–y HGB wurde die Pflicht zur Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen in deutsches Recht übernommen. Unt (MU) i. S. d. § 341q HGB i. V. m. § 341r Nr. 1–2 HGB n. F. (i. V. m. § 341v Nr. 1 HGB), die in der mineralgewinnenden Industrie bzw. im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig und gleichzeitig als KapG oder diesen gleichzustellende PersG oh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erste Entscheidung zu drittstaatlichen Subventionen billigt Durchsuchung eines chinesischen Konzerns

Zusammenfassung Im April 2024 durchsuchte die Europäische Kommission erstmals ein Unternehmen auf Grundlage der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen. Mit Beschluss vom 12.8.2024 hat der Präsident des Europäischen Gerichts den Antrag des betroffenen chinesischen Konzerns auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Er ebnet damit weitreichenden ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder reine PersG handelt, eb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. die Pflicht zur Veröffentlichung eines sog. "Corporate-Governance-Statement", das deutl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Elektronisches Berichtsformat des Konzernlageberichts (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 2 Gem. § 315e Abs. 1 Nr. 1 HGB-E sind MU, die ihren Konzernlagebericht gem. § 315b HGB um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, dazu verpflichtet, ihren Konzernlagebericht in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 aufzustellen. Dies bedeutet, dass der gesamte Konzernlagebericht, einschl. der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Gegenstand, Art und Umfang (Abs. 3)

Rz. 81 Abs. 3 der Vorschrift verpflichtet den Abschlussprüfer, in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Abschlussprüfung zu erläutern. Darüber hinaus ist im Prüfungsbericht auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Aufgrund der Adressatenausrichtung des Prüfungsberichts sind hier zur Schaffung einer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 § 315k Abs. 1 und 2 HGB-E legen fest, welche Angaben im (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht der anwendungspflichtigen Unt mit Sitz außerhalb der EU zu machen sind. § 315k Abs. 1 Satz 1 HGB-E regelt die inhaltlichen Anforderungen an den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht, indem er auf die Vorgaben des § 289c HGB-E verweist. Im Detail hat der Nachhaltigkeitsbericht gem. § 315...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert. Der RegE CSR...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 11 In Art. 40a CSRD verlangt der europäische Gesetzgeber, dass mind. ein TU den Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MU in einem Mitgliedstaat zur Verfügung stellt. Damit ermöglicht die CSRD grds. die Befreiung von der Berichtspflicht, wenn ein TU desselben Drittlandunternehmens der Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts in der Europäische...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Tochtergesellschaften

Rz. 9 Nach § 328b Abs. 1 HGB-E sind folgende Unterlagen offenzulegen: Der Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MUs nach § 315h Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und das zugehörige Bestätigungsurteil eines Prüfers. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht ist dabei nach Maßgabe des § 315k Abs. 2 HGB-E zu erstellen, wodurch eine Kettenverweisung von § 315k HGB-E über § 315c HGB-E nach § 289c HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 10 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das inländische TU ein zugehöriges Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen abzugeben, die nach dem Recht des in dem Drittstaat ansässigen obersten MU, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines EWR-Vertragsstaats zur Abgabe eines solchen Urteils übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / Zusammenfassung

Begriff Diskriminierung bezeichnet eine vom Gesetz missbilligte Benachteiligung eines Menschen wegen eines oder mehrerer bestimmter Merkmale. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote finden sich vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für das Arbeitsrecht, im allgemeinen Zivilrecht und Beamtenrecht, aber auch im Betriebsverfassun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Durch das CSRD-UmsG soll § 289b HGB umgenannt werden in "Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht; Befreiungen; Beteiligung von Arbeitnehmervertretern". Zur detaillierteren Kommentierung s. auch § 315b Rz 16 ff. Im geplanten § 289b HGB-E ist vorgesehen, dass bestimmte Unt künftig verpflichtet werden, ihren Lagebericht um einen umfassende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen

Rz. 11 Während inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unt zur Erstellung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet sind, sieht der Gesetzgeber für inländische Zweiniederlassungen verbundener Unt nach § 328b Abs. 3 HGB-E die Offenlegung des Konzernnachhaltigkeitsberichts des obersten MU nach § 315j Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und des Bestätigungsurteils nach § ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.1 Externe Rotation

Rz. 39 Im Mittelpunkt der Reform der Abschlussprüfung und auf europäischer Ebene am heftigsten diskutiert war die externe Pflichtrotation der WPG/des AP. Gem. Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 darf bei Unt von öffentlichem Interesse das Prüfungsmandat grds. nicht länger als zehn Jahre laufen (Grundrotationsperiode). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit dürfen weder die W...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 45 Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU [1] werden Nettoumsatzerlöse als die Beträge definiert, "die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Mehrwertsteuer sowie sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben" (Art. 2 Nr. 5). Der Dienstleistungsbegriff der EU-Richtlinie wird dabei so ausg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich des § 315k HGB-E ergibt sich aus den vorherigen Vorschriften §§ 315h, 315i sowie 315j HGB-E. Eine Berichtspflicht nach § 315k HGB-E entsteht für Unt aus Drittstaaten grundsätzlich dann, wenn sie in erheblichem Umfang wirtschaftliche Aktivitäten in der EU betreibt. Im Prinzip lassen sich hier drei verschiedene Konstellationen unterscheiden, wo dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 6 Die für die Zweigniederlassung verantwortlichen Personen sind nach § 315j Abs. 1 HGB-E verpflichtet, das oberste MU jährlich dazu aufzufordern, ihnen einen Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MU zur Verfügung zu stellen, welcher gem. § 315k Abs. 2 HGB-E aufgestellt wurde. Nach § 315k Abs. 2 HGB-E sind die inhaltlichen Vorschriften des Abs. 1 für den Nachhaltigke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 11 In Folge der Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Wirtschaft in der EU nachhaltiger zu gestalten, wurde im Dezember 2022 die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erlassen. Eine Umsetzung bis Ende 2024 scheint zumindest möglich...mehr