Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / d) Analoge Anwendung

Aus diesem Grund kommt auch eine analoge Anwendung des § 1822 Nr. 3 BGB nach der herrschenden Meinung[63] nicht in Betracht. Dies liefe dem Erfordernis der formalen Bestimmung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte entgegen und würde den Kreis genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte ins Unermessliche erweitern,[64] was auch zulasten der Rechtssicherheit ginge.mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag vom 7.-11.6.2021

Reformbedarf im Familienrecht Einführung Die Moderatorinnen in Berlin, Oldenburg und München, der Moderator in Ludwigslust, die Referentinnen und Referenten ebenfalls über die Bundesrepublik verteilt, zusammengeschaltet per Kamera und Mikrofon an den Bildschirmen, das war eine fast schon gewohnte Veranstaltungsform nach anderthalb Jahren Pandemie. Die 125 Teilnehmerinnen und T...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen im Familienrecht durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Einführung Zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Hauptanliegen des Gesetzes war es, die Beträge der Anwalts- und Gerichtsgeb...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / Einführung

Die Moderatorinnen in Berlin, Oldenburg und München, der Moderator in Ludwigslust, die Referentinnen und Referenten ebenfalls über die Bundesrepublik verteilt, zusammengeschaltet per Kamera und Mikrofon an den Bildschirmen, das war eine fast schon gewohnte Veranstaltungsform nach anderthalb Jahren Pandemie. Die 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitierten von den überaus ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / I. Abstammungsrecht

Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bedauerte zutiefst, keine neuen Reformvorschläge des Gesetzgebers vorstellen zu können. Denn die gesellschaftliche Entwicklung macht Neuerungen im Familienrecht dringend nötig, auf fast allen Gebieten. Es gebe lediglich einen nicht veröffentlichten Entwurf, der jedoch laut Bundesjustizministerin Ch...mehr

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FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / IV. Unterhaltsrecht

Über Reformbedarf im Unterhaltsrecht sprach Rechtsanwalt Rolf Schlünder aus Mannheim und griff zunächst ebenfalls die Problematik des Wechselmodells auf. Er bedauerte, dass es nicht wenigstens zu der Minireform gekommen sei, die bereits im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums enthalten war: im paritätischen Wechselmodell soll jeder Elternteil Unterhaltsansprüche de...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / II. Neue Familienformen brauchen neue Regeln

Die Herausforderung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Entwicklung der Reproduktionsmedizin, so Schwackenberg, machen eine Anpassung des Abstammungsrechts erforderlich. Wenn ein Kind mit der Spende aus einer Samenbank gezeugt wurde, kann die Mutter den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Wenn es keinen "Wunschvater" gibt, der die Vaterschaft anerkennt oder mit de...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / III. Kindschaftsrecht

Auch im Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mannel aus Frankfurt am Main ging es um die neue Vielfalt der Lebensformen. Er spielte verschiedene Varianten von Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesrechtsfällen durch. Bei der Übertragung des Sorgerechts werden Kriterien wie die allgemeine Erziehungsfähigkeit, der Kindeswille und die ausreichende Bindungstoleranz beachtet. In seiner...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VIII. Beratungshilfegebühren

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Gebührenbeträge der Wertgebühren angehoben; auch die Festgebühren im Rahmen der Beratungshilfe sind angehoben worden. Die Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) selbst bleibt mit 15 EUR unverändert. Die übrigen Gebühren werden wie folgt angehoben:mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / IV. Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe bei Mehrwertvergleichen

1. Erstreckung Lange Zeit war umstritten, welche Gebühren der Anwalt aus der Landeskasse erhält, wenn er für den Mehrwert eines Vergleichs beigeordnet wurde. Während der Gesetzgeber die Streitfrage für das Scheidungsverbundverfahren in § 48 Abs. 3 RVG bereits mit dem Zweiten KostRMoG dahingehend geklärt hatte, dass der Anwalt alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderli...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / X. Tage- und Abwesenheitsgelder

Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben, und zwar wie folgt: Zum Übergangsrecht s. XV. 1.mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 5. Zusammengerechnete Werte

Berechnen sich die Gebühren aus zusammengerechneten Werten und gilt für einen Wert noch das bisherige Recht, dann gilt insgesamt das bisherige Recht (§ 60 Abs. 2 RVG). Bedeutung hat dies nur für die Verbindung von Verfahren, wozu auch die Aufnahme einer bisher selbstständigen Familiensache in den Verbund gehört. In allen anderen Fällen greift ohnehin schon § 60 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Wahlanwaltsgebühren

In § 13 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Das durchschnittliche Anhebungsvolumen beläuft sich auf ca.10 %. Die Ausgangsgebühr beträgt jetzt 49 EUR anstelle der bisherigen 45 EUR. Die Gebührenstufen selbst sind diesmal unverändert geblieben. Auch der Mindestbetrag einer Gebühr ist mit 15 EUR beibehalten worden (§ 13 Abs. 2 RVG).mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / IX. Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw

Der Gesetzgeber hat auch die Fahrtkosten bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs angehoben. Anstelle der bisherigen Vergütung in Höhe von 0,30 EUR/km erhält der Anwalt nunmehr 0,42 EUR/km. Zum Übergangsrecht s. XV. 1.mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 3. Gerichtsgebühren

Auch die Gebührentabelle des § 34 FamGKG ist angehoben worden. Auch hier beträgt das Anhebungsvolumen ca. 10 %.mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XV. Übergangsrecht

1. Überblick Auch die Regelungen zum Übergangsrecht in § 60 RVG sind neu gefasst worden. Diese Änderungen sind sogar früher (30.12.2020) in Kraft getreten als die übrigen Änderungen durch das KostRÄG 2021. Damit sollte bezweckt werden, dass in Übergangsfällen des KostRÄG 2021 bereits die neue Übergangsvorschrift des § 60 RVG anzuwenden ist. Entfallen mit der Neufassung auch di...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / Einführung

Zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Hauptanliegen des Gesetzes war es, die Beträge der Anwalts- und Gerichtsgebühren anzu...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / I. Anhebung der Gebührenbeträge

1. Wahlanwaltsgebühren In § 13 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Das durchschnittliche Anhebungsvolumen beläuft sich auf ca.10 %. Die Ausgangsgebühr beträgt jetzt 49 EUR anstelle der bisherigen 45 EUR. Die Gebührenstufen selbst sind diesmal unverändert geblieben. Auch der Mindestbetrag einer Gebühr ist mit 15 EUR beibehalten wo...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / II. Verwertungsverbot der Vorbefassung

Die bisher nur an einigen Stellen im RVG enthaltene Regelung, wonach in Anrechnungsfällen eine Vorbefassung nicht mindernd bei der Bemessung des Gebührenrahmens einer nachfolgenden Gebühr berücksichtigt werden darf, ist nunmehr in § 14a Abs. 2 RVG für alle Fälle verankert worden. Für den Familienrechtler spielt dies eine Rolle, wenn er zunächst beratend tätig war und anschli...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VI. Mehrwertvergleich über nicht anhängigen Versorgungsausgleich im Verbundverfahren

In § 48 Abs. 3 RVG ist die Aufzählung der Familiensachen um den Versorgungsausgleich (neue Nr. 7) ergänzt worden. Damit wurde eine Lücke geschlossen. Wird ein Anwalt in einer Ehesache im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, so erstreckt sich die Beiordnung automatisch auch auf die Folgesache zum Versorgungsausgleich (§ 149 FamFG), so dass damit auch die Tätigkeit au...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 2. Keine Reduzierung der Einigungsgebühr

Im gleichen Atemzug hat der Gesetzgeber eine weitere Streitfrage geklärt. Nach Auffassung einiger Familiengerichte[6] sollte die Erstreckung der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrwert eines Vergleichs dazu führen, dass nunmehr Anhängigkeit hinsichtlich des Mehrwertes eintrete, so dass sich die Höhe des Gebührensatzes der Einigungsgebühr auf 1,0 ermäßige (Nr. 10...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Überblick

Auch die Regelungen zum Übergangsrecht in § 60 RVG sind neu gefasst worden. Diese Änderungen sind sogar früher (30.12.2020) in Kraft getreten als die übrigen Änderungen durch das KostRÄG 2021. Damit sollte bezweckt werden, dass in Übergangsfällen des KostRÄG 2021 bereits die neue Übergangsvorschrift des § 60 RVG anzuwenden ist. Entfallen mit der Neufassung auch die bisherige ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XIV. Entschädigung für Fahrtkosten und Zeitversäumnis der Partei

Im JVEG sind ebenfalls die Auslagenbeträge angehoben worden. Bedeutung hat dies für die Erstattung der Terminskosten eines Beteiligten. Soweit einem Beteiligten eine Kostenerstattung zusteht, erhält er nach § 91 Abs. 1 ZPO auch eine Entschädigung für seine Fahrtkosten und für seine Zeitversäumnis. Deren Höhe richtet sich nach dem JVEG. Die Fahrtkosten werden anstelle der bish...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XII. Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss einer Einigung

Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG erhielt der Anwalt nach der bisherigen Regelung eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Gleiches galt in den Rechtsmittelverfahren. Hier war strittig, ob die Terminsgebühr auch dann anfallen konnte, wenn die Beteiligten einen Ver...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XIII. Anhebung des Regelwerts in Kindschaftssachen

Der Regelwert in Kindschaftssachen nach § 45 Abs. 1 FamGKG ist von bisher 3.000 EUR auf 4.000 EUR angehoben worden. Gleichzeitig ist auch der Höchstwert in einer Kindschaftsfolgesache auf 4.000 EUR angehoben worden (§ 44 Abs. 2 FamGKG). Bislang war der Wert hier auf 3.000 EUR begrenzt. In einem Verbundverfahren werden Kindschaftsfolgesachen mit 20 % der Ehesache bewertet. Bei...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 4. Maßgebender Gegenstandswert

Soweit das RVG auf das FamGKG verweist, ist maßgebend ist der Wert zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG). Dies kann dazu führen, dass für Gericht und Anwälte unterschiedliche Werte gelten: Beispiel 16: Die Ehefrau hatte im Dezember 2020 ein Verfahren zur elterlichen Sorge eingeleitet. Die Antragsschrift wurde im dem Antragsgegner im Januar 2021 zugestell...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XI. Einigungsgebühr bei Beratung

Strittig war, ob im Rahmen der Beratung auch eine Einigungsgebühr anfallen kann. Die Rechtsprechung hat dies bisher zu Recht bejaht.[8] In der Kommentarliteratur wurde dies zum Teil verneint. Grund für diese Streitfrage war die bisherige Formulierung der Vorbem. 1 VV RVG, wonach die Einigungsgebühr nur neben den Gebühren aus den anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses an...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 2. Wahlanwalt

Wird der Anwalt als Wahlanwalt beauftragt, ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit maßgebend (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird der Auftrag unbedingt erteilt, ist der Tag der Auftragserteilung maßgebend. Wird der Auftrag unter einer Bedingung erteilt, dann kommt es auf den Eintritt der Bedingung an. Beispiel 11: Der Anwalt hatte von der Mandant...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 2. Verfahrenskostenhilfegebühren

Auch die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG sind angehoben worden. Bei Werten von über 4.000 EUR erhält der Anwalt jetzt zwar nach wie vor geringere Gebührenbeträge. Diese sind aber ebenfalls um ca. 10 % angehoben worden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in § 49 RVG vier weitere Gebührenstufen eingefügt. Während bislang die Gebührentabelle des § 49 RVG bei Werten von ...mehr

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FF 09/2021, Herbsttagung 2021 - Andere Zeiten, neue Sitten …

Jochem Schausten Im vergangenen Jahr hat uns die Pandemie gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung ausschließlich online stattfinden zu lassen. So sehr den meisten, die über viele Jahre die Herbsttagung besucht haben, sicher der schnelle "Schnack" beim Kaffee, das tief schürfende Gespräch beim Essen oder auch das freudige Wiedersehen mit den Anderen gefehlt haben wird, s...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 3. Beigeordneter Anwalt

Wird der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist nicht auf die Bewilligung abzustellen, sondern auf den vorangegangenen Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Beispiel 13: Der Anwalt hat sich in einem Unterhaltsverfahren im Dezember 2020 für die Antragsgegnerin bestellt. Im Januar beantragte er für diese Verfahrenskostenhilfe und wurde im Februar beigeordnet. Der...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / III. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

In der Praxis stellt sich oft das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich hinsichtlich verschiedener Angelegenheiten tätig war und damit mehrere Geschäftsgebühren verdient hat, es dann aber nur zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, so dass mehrere Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen sind. Solche Konstellationen kommen häufig im Scheidungsverbundverfah...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / V. Verfahrenskostenhilfe nur für den Vergleich

Die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG hat aber noch eine weitere Änderung erfahren. Sie gilt nicht nur für Mehrwertvergleiche, sondern auch für die Fälle, in denen der Anwalt nur für den Vergleich beigeordnet wird. Beispiel 5: In einem Unterhaltsverfahren (Verfahrenswert 7.200 EUR) vertritt der Anwalt den Antragsgegner. Das Gericht lehnt die beantragte Verfahrenskostenhilfe ab ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Erstreckung

Lange Zeit war umstritten, welche Gebühren der Anwalt aus der Landeskasse erhält, wenn er für den Mehrwert eines Vergleichs beigeordnet wurde. Während der Gesetzgeber die Streitfrage für das Scheidungsverbundverfahren in § 48 Abs. 3 RVG bereits mit dem Zweiten KostRMoG dahingehend geklärt hatte, dass der Anwalt alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Gebühren ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VII. Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäftsgebühr

Höchst umstritten war, wie eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr anzurechnen ist, wenn der Anwalt im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren beigeordnet wird. Es stellte sich dann das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich eine Gebühr nach der Wahlanwaltstabelle erhielt, während er im gerichtlichen Verfahren nur noch die Gebühren nach der VKH-Tabelle des § 49 RVG verdiente. Hier ...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, von der er seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden ist, die Herausgabe einer in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung. [2] Die Wohnung wurde von den Beteiligten während der Ehe gemeinsam bewohnt und wird seit der im Jahre 2014 erfolgten Trennung allein von der Antragsgegnerin genutzt. Die Antragsgegnerin...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / III. "Wunscheltern" und Art. 6 Abs. 2 GG

Wichtig nicht nur für die vorliegenden Fälle, sondern für die Reform des Abstammungsrechts insgesamt, ist die verfassungsrechtliche Qualifizierung der sogenannten "Wunscheltern". Diese haben das Kind weder gezeugt noch ausgetragen, aber seine Entstehung durch Zustimmung zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen verursacht. Müssen sie daher von Anfang an Elternverantwortung mit...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / 1. Elternverbindungen als Grundlage der Elternstellung

Drei solche Elternverbindungen sind bereits allgemein geläufig[17]: Von den genetischen Eltern stammen die Samenzelle und die Eizelle, aus denen das Kind entsteht. Die Vererbung genetischen Materials von den Eltern an die Kinder begründet hier die Elternverbindung. Die Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat, wird als gestationale Mutter, Geburtsmutter oder gestationale...mehr

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zfs 09/2021, Erstattungsfähigkeit von Coronaschutzmaßnahmen im Schadenfall

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen im Rahmen der Abrechnung vorgenommene Abzug der Aufwendungen für Coronaschutzmaßnahmen ist nicht gerechtfertigt. Die in der Rechnung ausgewiesenen (oder bei fiktiver Abrechnung: vom Gutachter kalkulierten) Desinfektionskosten sind in voller Höhe erstattungsfähig. Erläuterung: Die Coronapandemie macht auch vor dem Verkehrsunf...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / I. Einleitung

Das deutsche Abstammungsrecht ist dringend reformbedürftig. Obwohl nach umfangreichenden wissenschaftlichen Arbeiten[1] eine Reihe fundierter Vorschläge[2] auf dem Tisch liegen, ist die Reform nach Vorlage des Diskussionsentwurfs des BMJV im März 2019 ins Stocken gekommen. Mit einer Umsetzung bis zum Ende der Legislaturperiode ist leider nicht mehr zu rechnen. Doch könnte si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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§ 15 Familienrecht

A. Ehescheidungsantrag und Anträge zum Sorgerecht I. Einführung Rz. 1 Eine Ehe wird nicht auf Zeit, sondern auf Dauer, für das gesamte weitere Leben, geschlossen. Und doch muss man dann feststellen, dass fast jede zweite Ehe diesem Anspruch nicht gerecht wird und scheitert.[1] Umso wichtiger ist es, sich mit den Folgen des Scheiterns einer Ehe auszukennen.[2] II. Der Ehescheidu...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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