Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 14.2 Was als Bauleistung zählt

Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist gesetzlich nicht definiert. Jedoch ist dieser Begriff nach dem BMF-Schreiben vom 27.12.2002 weit auszulegen.[1] Bisher vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, die Montage einer Photovol...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 5 Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 Die steuerneutrale Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts (im Gegensatz zu einem Betrieb, Teilbetrieb und einem Mitunternehmeranteil[1]) von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen (kein Rechtsträgerwechsel) ist gewährleistet (§ 6 Abs. 5 Sätze 1, 2 EStG). Das Sonderbetriebsvermögen wird als Betrieb des Steuerpflichtigen behandelt.[2] Da...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.2.1 Quotale und disquotale Übertragung von Gesellschaftsanteil und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 37 Die vorstehenden Ausführungen werden nachstehend anhand eines Beispiels aus dem Schrifttum dargestellt.[1] Praxis-Beispiel V hält an einer GmbH & Co. KG einen 60 %igen Kommanditanteil. Um seinen Sohn als Nachfolger aufzubauen, überträgt er ihm unentgeltlich die Hälfte seines Mitunternehmeranteils, sodass er mit 30 % beteiligt bleibt. Ein Grundstück, das wesentliches So...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.3 Folgen bei Ausübung des Wahlrechts auf Liebhaberei

Hat der Anlagenbetreiber vom Wahrecht auf Anwendung der Liebhaberei Gebrauch gemacht, braucht er keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen und demnach auch keine Anlage G und EÜR mehr beim Finanzamt einzureichen. Wichtig Vorsicht, wenn Verluste erwirtschaftet wurden Der Antrag auf Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung gilt für alle zukünftigen aber auch vergangenen Zeiträu...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 1.2 Sonderbetriebsvermögen und Buchführungspflicht

Rz. 5 Für Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter ist die Personengesellschaft buchführungspflichtig. Dies leitet der BFH aus § 141 AO ab.[1] Nach dieser Vorschrift seien Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wenn sie bestimmte Grenzen an Umsatz, Betriebsvermögen oder Gewinn überschreiten. Dabei müsse das gesamte Betriebsvermögen ...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.2 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Wurde geplant eine PV-Anlage anzuschaffen, konnte der Steuerpflichtige einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend machen, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 7g Absätze 1-4 EStG vorgelegen haben. Die neu eingeführte Steuerbefreiung für PV-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG hat unmittelbare Auswir...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 8. Eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung) hat Mittel aus Vorjahren angesammelt und kann diese nun aufgrund der Corona-Krise in den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 nicht ausgeben. Verliert sie nun die Gemeinnützigkeit?

Gesetzlich vorgesehen ist, dass Mittel zeitnah und somit spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro sind von der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen. Stellt die Finanzverwaltung b...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 10. Darf eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit gesammelten Spendengeldern oder Mitgliedsbeiträgen vorübergehend finanziell unter die Arme greifen?

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen grundsätzlich alle wirtschaftlich Aktiven. Dazu können also auch steuerbegünstigte Körperschaften zählen, die sich "am Markt" (zum Beispiel mit einem Fan-Shop, einer Cafeteria oder einer Vereinsgaststätte) betätigen. Eine steuerbegünstigte Körperschaft darf Mittel aus ihrem ideellen Bereich, wie zum Beispiel Spenden und Mitgliedsbeit...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.1 Photovoltaikanlagen mit bis zu 10,0 kW/kWp und Blockheizkraftwerke mit bis zu 2,5 kW

Der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken meint Anlagen mit Leistungen bis zu 10,0 kW/kWP für Photovoltaikanlagen und mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW bei Blockheizkraftwerken. Werden solche Anlagen von Unternehmern oder Mitunternehmerschaften betrieben, kann auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen (und damit ohne weit...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.3 Fragen des Sonderbetriebsvermögens bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung von Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften

Rz. 42 Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und beide Gesellschaften personell miteinander verflochten sind.[1] Die personelle Verflechtung ist anzunehmen, wenn ein Gesellschafter oder eine Personen...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 11.3 Was hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beachtet werden muss

Findet der Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG für die Installation oder Lieferung von PV-Anlagen ab dem 1.1.2023 Anwendung, entfällt damit für den Erwerber der Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen u.ä. bleibt weiterhin erhalten. Da der Vorsteuerabzug auf die Nebenleistungen zur Lieferung bzw. Installation der PV-Anlage jedoch gering ausfallen wird, is...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer ist davon abhängig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die gleichartigen Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie die Theater, Orchester usw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für das Bescheinigun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.1 Die für die Vergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädlichen Anteilsminderungen

Rz. 17 Die nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädliche Verminderung des Anteils des Veräußerers (Gesamthänders) am Vermögen der erwerbenden Gesamthand kann auf unterschiedliche Weise eintreten, z. B. dadurch, dass der betreffende Gesamthänder aus der Gesamthand ausscheidet, die Beteiligung infolge Verkauf herabgesetzt wird, der ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / b) Grundsätzliches und maßgeblicher Zeitpunkt

Sachverhalts-Offenbarungspflicht durch den Steuerpflichtigen: Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige darin frei, eine von der Rechtsprechung und/oder herrschenden Verwaltungsauffassung abweichende Meinung zu vertreten (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 AO Rz. 11 [Oktober 2016]). Jedoch besteht nach der Rspr. des BGH zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sac...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke[*] Die Vorschrift des § 171 Abs. 14 AO ermöglicht es der Finanzverwaltung, Steuerfestsetzungen solange vorzunehmen, wie ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist. Im Ergebnis wird dadurch die Festsetzungsverjährung um ein Jahr verlängert. Durch die Regelung sollen im Wesentlichen Fehler des Fiskus ausgeglichen wer...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / III. Reichweite des Steuergeheimnisses

Weiter Schutzzweck: Aufgrund der oben kurz skizzierten Funktion des Steuergeheimnisses ist der Schutzzweck des Steuergeheimnisses weit zu fassen und die so gewonnenen Daten unterliegen einem dauerhaften Schutz vor einer späteren Offenbarung; der Schutz besteht so lange fort, wie Betroffene ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben können (vgl. Alber in Hübs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 23 § 4 Nr. 20 UStG geht auf § 4 Nr. 23 UStG 1951 zurück. Danach waren die Umsätze der vom Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden im öffentlichen Interesse geführten Theater und Museen steuerfrei. Das Gleiche galt für die Umsätze der von anderen Unternehmern geführten Theater und Museen, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen obersten Landesbeh...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Ausgangssituation

Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als Vorgabe für die Verwaltung ...: Mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1-S 2256/19/10003 :001, FMNR202200938, BStBl. I 2022, 668) gibt es erstmals eine konkretisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Finanzämter werden sich in ihrer Veranlagungspraxis ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Umgang mit tatsächlichen Unklarheiten

Was das "Zahlenwerk" angeht, ist in der Praxis der Ermittlung von Gewinnen aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token problematisch, dass die von den Handelsplattformen bereitgestellten Daten nicht selten unvollständig oder fehlerhaft sind. Ermittlung und Herleitung der Bemessungsgrundlagen: Eine sachgerechte Er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 57 Die Bescheinigung bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Das schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden bei der zuständigen Land...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / 1. Bedeutung der zugänglichen Daten

Grundsätzlich wären bei einem so weiten Schutzbereich des Steuergeheimnisses auch solche Daten erfasst, die während des Besteuerungsverfahrens dem Finanzbeamten bekannt werden, jedoch auch über andere öffentliche Quellen abrufbar sind. Beispiel: A ist Unternehmer und will eine Produktionshalle bauen. Auf dem Instagram- Account postete er, dass er nunmehr die Baugenehmigung er...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / c) Typische Fallgruppen rechtlich zweifelhafter Sachverhalte

Folgende Fallgruppen sind aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token besonders praxisrelevant: Hält der Steuerpflichtige im konkreten Fall bereits die Steuerpflicht dem Grunde nach für nicht gegeben, weil er die Wirtschaftsguteigenschaft der von ihm gehandelten virtuellen Währung ablehnt, ist die Bemessungsg...mehr

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Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel,...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 4 Übergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand

Rz. 12 Die grunderwerbsteuerrechtliche Selbstständigkeit der Gesamthandsgemeinschaften hat zur Folge, dass Grundstücksübertragungen zwischen Gesamthandsgemeinschaften zu einem nach § 1 GrEStG steuerbaren Rechtsträgerwechsel führen. An dieser Rechtsfolge vermag auch die Beteiligung derselben Personen an den betreffenden Gesamthandsgemeinschaften nichts zu ändern. Allerdings w...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / II. Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung

Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung kommen insb. in den Fällen vor, in denen von einer möglichen Steuerhinterziehung auszugehen ist und die Steuerpflichtigen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bereits (teilweise) geschätzte Steuerbeträge entrichten. Die vorzeitige Zahlung wird dann i.d.R. von der Absicht getragen, die Voraussetzungen einer strafbefreie...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / I. Allgemeines

Über § 171 Abs. 14 AO soll ein spezielles Problem vermieden werden, das darin besteht, dass die Festsetzungsfrist für Steuerbescheide nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO nur vier Jahre, die Zahlungsverjährung nach § 228 AO allerdings fünf Jahre beträgt. In diesem Differenzjahr könnte somit ein Steuerpflichtiger die Unwirksamkeit eines bereits vor Jahren erlassenen Steuerbescheides ge...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / I. Einleitung

Informationelle Selbstbestimmung der Steuerpflichtigen: In einigen Staaten wie z.B. Norwegen ist das Steuergeheimnis bei weitem nicht so weitreichend wie in Deutschland ausgestaltet, da dort die Bürger sämtliche steuerliche Eckdaten ihrer Mitbürger und Arbeitgeber frei im Internet erfahren können. In Deutschland hat der Gesetzgeber das Steuergeheimnis in Rückkoppelung und au...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Selbstanzeige gem. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO

Erhält die Finanzbehörde eine Korrekturerklärung im Zusammenhang mit bislang nicht deklarierten Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechende Erklärung der Straf- und Bußgeldsachenstelle zugeleitet wird (vgl. zur aktuellen Praxis Franke-Roericht, PStR 2022, 215). Dies gilt unabhängig von der formellen Beze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Zuständigkeiten und Modalitäten zur Erteilung der Bescheinigung

Rz. 68 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. In Baden-Württemberg sind die Zuständigkeiten z. B. wie folgt geregelt.[1] Für die Erteilung der Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 UStG sind...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Anzeige gem. § 153 AO

Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Steuererklärung unrichtig war und zur Steuerverkürzung in Form einer zu niedrigen Festsetzung geführt hat oder führen kann, ist er nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dem FA die Unrichtigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 A...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 4 Begründung von Wohnungseigentum nach dem WEG

Rz. 7 Als flächenweise Teilung i. S. v. § 7 GrEStG ist auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum nach § 3 oder § 8 WEG anzusehen (BFH v. 30.7.1980, II R 19/77, BStBl II 1980, 667; BFH v. 23.3.1983, II R 213/81, BStBl II 1983, 604; BFH v. 12.10.1988, II R 6/86, BStBl II 1989, 54, 55; BFH v. 8.8.1990, II R 20/88, BStBl II 1990, 922, und BFH v. 16.2.1994, II...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.2 Einstweilige Anordnung

Die einstweilige Anordnung ist nur zulässig, wenn das Begehren nicht durch Aussetzung der Vollziehung erfüllt werden kann.[1] Grundsätzlich kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht, wenn kein Verwaltungsakt angegriffen wird. Dies ist der Fall bei Verpflichtungsklagen, Klagen auf sonstige Leistung und bei Feststellungsklagen. In diesen Fällen wird gegebenenfalls der Erla...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 4. Betriebsvorrichtungen als Grundstücksbestandteile nach der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung

Zum 1.1.2017 trat Art. 13b Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (MwSt-DVO) in Kraft. In diesem Artikel wird der Grundstücksbegriff für Zwecke der Anwendung der MwStSystRL beschrieben. Nach Art. 13b Buchst. d MwSt-DVO umfasst dieser Grundstücksbegriff auch "Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, un...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 8. Zusammenfassung

Die deutsche Finanzverwaltung sieht ein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen grundsätzlich als vorrangig vor einer Betrachtung als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung an. Dies hat zur Folge, dass die Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei ist, während die Vermietung von B...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / b) Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Keine Aufteilung zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung u. steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen: Die Finanzverwaltung geht hinsichtlich der Überlassung von Sport- und anderen Anlagen an Endverbraucher von einer einheitlichen steuerpflichtigen Leistung aus und nimmt keine Aufteilung zwischen einer steuerfreien Grundstücksvermietung und einer steuerpfli...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / a) Der Sachverhalt

Der Kläger erzielte u.a. Umsätze aus der auf Dauer angelegten Verpachtung von Stallgebäuden inklusive Betriebsvorrichtungen zur Putenaufzucht und -haltung. Nach den Feststellungen des Gerichtes bestanden die Betriebsvorrichtungen in speziell entwickelten Ausstattungselementen zur Fütterung und Aufzucht der Tiere wie besonderen Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Sicherstellung...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 1. Einleitung – Keine umsatzsteuerfreie Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen aus deutscher Sicht

Nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt dies aufgrund der Regelung des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG nach ständiger Verwaltungsauffassung[1] ausdrücklich nicht für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des vermieteten Grundstückes sind. Die entsprechen...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / b) Die Entscheidungsgründe

i) Grundsätzliche Anwendbarkeit der BFH-Rechtsprechung zur Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen In der Urteilsbegründung nach der erfolgreichen Klage schließt sich das Niedersächsische FG insbesondere der Rechtsprechung des BFH zur Überlassung von Inventar als Nebenleistung zu steuerfreien Vermietungsumsätzen an. So hatte der BFH mit Urteil vom 11.11.2015 entschieden, d...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / a) Mitvermietung von Abstellplätzen für Fahrzeuge

§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG nimmt ebenso wie Art. 135 Abs. 2 MwStSystRL nicht nur die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, sondern auch die von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen von der Steuerbefreiung aus. Nebenleistung zu einer steuerfreien Vermietungsleistung möglich: Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann diesbezüglich allerdings anders als für Betriebsvorrichtungen unte...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 6. Der Schlussantrag des Generalanwaltes vom 8.12.2022

Mitvermietung von Vorrichtungen = Teil einer einheitlichen Leistung: Schon zu Beginn seiner rechtlichen Würdigung der Vorlagefrage lässt der Generalanwalt erkennen, dass er die Mitvermietung von Vorrichtungen wie im Ausgangsverfahren als Teil einer einheitlichen Leistung ansieht, welche insgesamt nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist. Ansonsten müsste der ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / III. Fazit

Bei der Häufigkeit der Anpassungen des UStAE durch das BMF ist es schwierig, nicht den Überblick zu verlieren. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Anpassungen der Finanzverwaltungsauffassung zu verfolgen, um ggf. zeitnah reagieren und eventuelle Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung vermeiden zu können.mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 5. Die Vorlage des BFH vom 26.5.2021

Der BFH hat dem EuGH nur eine Frage vorgelegt. Diese lautet: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Fü...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.7 Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe

Rz. 89 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht als Betriebsausgaben absetzbar ist, sind bei der Entnahme des Kfz der Teilwert [1], bei der Nutzungsentnahme die im Unternehmen entstandenen Ausgaben [2], wobei die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kostenbestandteile wie z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versi...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.9 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal

Rz. 99 Bemessungsgrundlage der nach Beurteilung der Finanzverwaltung im Regelfall als normale entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG zu wertenden Überlassung eines unternehmerischen Pkw durch den Unternehmer an den Arbeitnehmer für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten a...mehr