Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Billigkeitsmaßnahmen i. Z. m. der Flutkatastrophe

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Billigkeitsmaßnahmen für die Umsatzsteuer geregelt. Teile dieser Billigkeitsmaßnahmen waren damals bis zum 31.10.2021 befristet gewesen. Die Finanzverwaltung hat diese Frist jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. Von der Verlängerung bis 31.12.2021 sind erfasst: Unentgeltliche Verwendung von Inve...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.8 Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung – "Anlage EÜR"

Rz. 100 Nutzt der Steuerpflichtige die Einnahmenüberschussrechnung, so hat er diese gemäß § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz[1] durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Verzichtet die Finanzverwaltung auf Antrag gemäß § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV zur Vermeidung unbilliger Härten[2] auf eine elektronische Übermittlung, so ist die Gewinnermittlung na...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.5 Tatsächliche Verständigung über Schätzungsgrundlagen

Rz. 228 Bei erschwerter Sachverhaltsermittlung ist anstelle einer Schätzung grundsätzlich auch eine sog. tatsächliche Verständigung möglich.[1] Dabei handelt es sich um eine für beide Seiten bindende Einigung mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und des Rechtsfriedens.[2] Eine Verständigung kann dabei sowohl über die Besteuerungsgrundlage als auch über das Schätzungsver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.2 § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 19 In den Fällen der Nr. 2 ist dem Betroffenen die Begründung bereits bekannt, sodass sie nicht wiederholt zu werden braucht. Das Bekanntsein kann aus vorherigem Schriftverkehr, einem Prüfungsbericht oder aus einem früheren Verwaltungsverfahren resultieren. Die Begründung kann auch durch bereits erfolgte mündliche Erläuterungen bekannt sein.[1] Ohne weiteres erkennbar is...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.5.2 Besonderheiten beim Betriebsvermögen in der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 88 Der Umfang des notwendigen Betriebsvermögens sowie des notwendigen Privatvermögens ist grundsätzlich identisch mit dem bei Bilanzierenden.[1] Rz. 89 Um sicherzustellen, dass der Totalgewinn bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung identisch ist, hat der BFH die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen auch im Falle der G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Inhalt und Zweck der Begründung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in Abs. 1 an § 39 Abs. 1 VwVfG angelehnt; in Abs. 2 stellt sie eine Übernahme des § 39 Abs. 2 VwVfG dar. Die Begründungspflicht nach § 121 Abs. 1 AO ist insofern reduziert, als – zum Schutze der Finanzverwaltung – nur eine zum Verständnis erforderliche Begründung verlangt wird.[1] Rz. 2 Funktion der Begründungspflicht ist die Verwirklichung des gem. A...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.2 Notwendigkeit der Gewinnkorrekturen

Rz. 238 Die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten in § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG und § 4 Abs. 3 EStG können, bezogen auf einzelne Wirtschaftsjahre, aufgrund ihrer unterschiedlichen Systematiken – im Betriebsvermögensvergleich erfolgt im Wesentlichen eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung anhand von Aufwendungen und Erträgen, während die Einnahmenüberschussrechnung dem ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.1 Gründe für den Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich

Rz. 287 Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen steht lediglich solchen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft offen, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–5 EStG kumulativ erfüllen.[1] Ist (mindestens) eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG zu erfolgen. Während dem Steuerpflichtigen...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs. 3...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet (§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG).[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG b...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.3.3 Äußerer Betriebsvergleich

Rz. 219 Einführung Der äußere Betriebsvergleich ermittelt die Besteuerungsgrundlagen durch Vergleich betriebsinterner Daten mit Daten anderer, gleichartiger Betriebe.[1] Die Auswahl eines geeigneten Vergleichsbetriebs erfordert neben der Gleichartigkeit (im Hinblick auf die Branche) auch eine Gleichwertigkeit (im Hinblick auf Größe, Lage, Organisation etc.) der Betriebe.[2] J...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.4 Unwiderruflicher Antrag durch den Steuerpflichtigen

Rz. 127 Die Gewinnermittlung nach der Tonnage wird gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ausschließlich auf unwiderruflichen Antrag für den gesamten Betrieb des Steuerpflichtigen gewährt, soweit dieser Handelsschiffe im internationalen Verkehr zum Gegenstand hat. Während das Gesetz keinerlei Formerfordernisse an den Antrag knüpft, ist der Antrag entsprechend der Auffassung der Finan...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.1 Grundsystematik der Berechnung des Tonnagegewinns

Rz. 140 Die Tonnagegewinnermittlung erfolgt pauschal in Abhängigkeit vom Raummaß der Nettotonne durch die Anwendung eines sog. Staffeltarifs.[1] Im Rahmen dessen errechnet sich der zu versteuernde Tonnagegewinn gemäß § 5a Abs. 1 Satz 2 EStG pro Betriebstag je Handelsschiff für jeweils volle 100 Nettotonnen wie folgt:[2] 0,92 EUR bei einer Tonnage bis 1.000 Nettotonnen, 0,69 EU...mehr

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Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft (zu § 15 UStG)

Kommentar Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen durch eine Bruchteilsgemeinschaft bzw. durch die Bruchteilsgemeinschafter ist umsatzsteuerrechtlich Veränderungen unterworfen. Unter Bezugnahme auf schon vor Jahren veröffentlichte Rechtsprechung des BFH ändert die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung, gewährt aber bis 31.12.2021 noch eine Übergangsregelung. Die rechtliche P...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gerichtszuständigkeit für Schadensersatzklagen nach der Datenschutzgrundverordnung

Leitsatz Für Klagen auf Schadensersatz für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung sind die Zivilgerichte zuständig. Sachverhalt Nach einer Betriebsprüfung machte der Kläger vor dem Finanzgericht Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Verbindung mit § 83 BDSG geltend, da er der Ansicht ist, die Finanzverwaltung habe gegen ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Datenverarb...mehr

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Qualifizierte elektronische Signatur und elektronischer Datenaustausch (zu § 14 Abs. 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 14.4 UStAE . Mitte 2017 wurde das Signaturgesetz aufgehoben und national teilweise durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) [1] ersetzt. Das VDG regelt nationale Ergänzungen zur unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen eIDAS-Verordnung.[2] Aufgrund dieser Veränderung nimmt die Finanzverwaltung Anpassungen im UStAE vor. Grundsätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.2.2 Arbeitseinkommen

Rz. 5 Selbständige haben demgegenüber ihr im letzten Kalenderjahr erzieltes Arbeitseinkommen entweder durch den Einkommensteuerbescheid oder – weil Einkommensteuerbescheide für das jeweils letzte Kalenderjahr vielfach noch nicht vorliegen – durch Beweismittel anderer Art (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters, Einkommensteuererklärung) zu belegen. Wurde ein Steuerberater ni...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 2. Abfrage der Identifikationsnummer bei unentgeltlicher Depotübertragung (§ 43 Abs. 1 S. 6 EStG)

Gemäß § 43 Abs. 1 S. 6 EStG hat die auszahlende Stelle bei unentgeltlichen Depotüberträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 5 EStG die dort aufgeführten Daten an die Finanzverwaltung zu melden. Hierzu gehören insbesondere auch die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum des Übertragenden sowie des Empfängers. Während bei einem internen Depotübertrag – d.h. bei einem Depotübertr...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] In diesem Beitrag werden die Änderungen durch das AbzStEntModG vorgestellt, welche die Entlastung von Steuerabzug und die Ausstellung von Steuerbescheinigungen betreffen.mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / 6. Angaben zur Bescheinigung und Abführung der KapSt (§ 45b EStG)

Die Neuregelung in § 45b EStG erweitert insbesondere für Kapitalerträge aus girosammelverwahrten Aktien den Umfang der in den Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben. Hierbei soll die Finanzverwaltung frühzeitig elektronisch über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten nach Maßgabe des § 93c AO in Kenntnis gesetzt werden. Die Regelung in § 45b EStG enthält zu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zuteilung von Anteilen an US-amerikanischer Gesellschaft im Rahmen eines Spin-off

Das Niedersächsische FG hat zur Zuteilung von Aktien im Rahmen eines Spin-off entschieden, dass der Begriff der Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Abs. 7 EStG typusorientiert dahingehend auszulegen ist, dass lediglich die typusbestimmenden Merkmale einer Abspaltung i.S.d. § 123 Abs. 2 UmwG vorliegen müssen. Die Erfüllung sämtlicher, von der Finanzverwaltung geforderter Vorausset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen bei der Kapitale... / III. Ergebnis

Die neuen Regelungen zum Entlastungs- und Bescheinigungsverfahren führen zur erhöhten Komplexität des KapSt-Verfahrens insgesamt. Mit der neu eingeführten Ordnungsnummer für Steuerbescheinigungen und Datensätze wurde sicherlich ein wichtiger Schritt zur Kontrolle im KapSt-Verfahren vollzogen. Die Erfahrung wird zeigen, wie die Finanzverwaltung mit den ihr zusätzlich zur Verf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückwirkende Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Die rückwirkende Anwendung der in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG i.d.F. des JStG 2007 festgeschriebenen Abfärbewirkung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auf die originär nicht gewerblichen Einkünfte für VZ vor 2006 ist auch dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die gewerbliche Unterbeteiligung einer vermögensverwaltende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Masterstudium eines Diplom-Finanzwirts als anspruchsschädliche Zweitausbildung

Leitsatz Wenn ein Diplom-Finanzwirt mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung ein berufsbegleitendes Masterstudium Wirtschafts- und Steuerrecht aufnimmt, während er seine berufliche Tätigkeit beim Finanzamt mit 28,7 Wochenstunden fortführt, besteht für ihn kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Wenn die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit...mehr

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Konsequenzen des Brexits für die Verwaltungszusammenarbeit

Kommentar Formal zum 1.1.2021 war das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus dem Anwendungsbereich des Binnenmarkts ausgetreten ("Brexit"). Die Finanzverwaltung[1] hatte sich im Dezember 2020 zu den Konsequenzen aus dem Brexit Stellung geäußert. In den Randziffern 26 – 28 dieses Schreibens wurde auch zu der weiteren Bearbeitung von Amtshilfeersuchen Stellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Regelungsinhalt und Systematik

Rz. 8 Gesetzessystematisch beinhaltet § 21a UStG ein besonderes Erhebungsverfahren der EUSt sowie teilweise Ausnahmen von den in § 21 UStG enthaltenen allgemeinen Vorschriften für die EUSt. Auch für die Regelung des besonderen Besteuerungsverfahrens nach § 21a UStG sind wegen § 21 Abs. 2 UStG die Vorschriften für Zölle sinngemäß anzuwenden, soweit § 21a UStG nicht hiervon ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Ermessen bei der Bekanntgabe

Rz. 7 Die Bekanntgabe gem. § 122a AO steht im Ermessen der Finanzverwaltung. Bei der Ausübung des Ermessens sind die allgemeinen Ermessensregeln zu beachten.[1] Die Finanzverwaltung kann daher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 122a AO entscheiden, ob sie das Verfahren gem. § 122a AO wählt. Sie ist nicht verpflichtet, wenn der Beteiligte seine Einwilligung zur Bekanntga...mehr

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Verfahrensrecht und Verzins... / 4. Verhältnis von Bescheinigung und Forschungszulagenbescheid

Zu erörtern ist, in welchem Verhältnis die Bescheinigung zum Forschungszulagenbescheid steht. Grundsätzlich ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 AO, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert worden ist (vgl. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO). Die Bescheinigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.3 Benachrichtigung

Rz. 22 Bestehen Zweifel an dem Zugang der Benachrichtigung, hat die Finanzbehörde den Nachweis zu erbringen, dass der Zugang tatsächlich erfolgt ist. Anders als beim gem. § 122 AO bekanntzugebenden Verwaltungsakt muss bei der Benachrichtigung ein tatsächlicher Zugang erfolgen. Es greift keine Zugangsfiktion. Da der Zugang tatsächlich zu erfolgen hat, muss die Behörde auch de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.7 Bereitstellung zur Fernübertragung

Rz. 12 Der Verwaltungsakt ist zum Abruf über Datenfernübertragung bereitzustellen. Es muss für den Stpfl. oder seinen Bevollmächtigten ein Online-Abruf des Verwaltungsakts möglich sein. Dafür hat die Finanzverwaltung ein entsprechendes Portal zur Verfügung zu stellen. In der Praxis kann die Bereitstellung z. B. über ELSTER erfolgen. Die technischen Möglichkeiten zum Abruf mu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Systematik

Rz. 1 Die Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingeführt worden. Damit soll auch im Rahmen der Bekanntgabe eine Vereinfachung erfolgen. § 122a AO regelt eine Sonderform der Bekanntgabe und ist damit eine Spezialregelung zu § 122 AO, in dem die allgemeinen Bekanntgabevoraussetzunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.6 Bevollmächtigung

Rz. 10 Die Einwilligung kann durch den Stpfl. oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. Liegt von einer dieser Personen eine Einwilligung vor, kann gem. § 122a AO bekannt gegeben werden. Eine Einwilligung des Bevollmächtigten setzt eine wirksame Vollmacht voraus. Unerheblich ist aber, in welcher Form die Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht muss insbesondere nicht schrif...mehr

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Änderung der Kassensicherun... / V. Anforderungen an den Beleg

Lesbarkeit des Belegs: Bei den Mindestangaben eines Belegs (§ 6 S. 1 KassenSichV 2017) reicht es künftig aus, wenn diese für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar oder aus einem QR-Code auslesbar sind (§ 6 S. 2 KassenSichV 2021). Durch die Möglichkeit bestimmte Angaben in einem QR-Code zusammenzufassen und auszuweisen, verkürzt sich die Länge des Belegs. Zu beachten i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Zuständige Behörde

Rz. 4 Die Bekanntgabe kann durch die Finanzverwaltung erfolgen. Dabei ist es unerheblich, welche Behörde innerhalb der Finanzverwaltung tätig wird. Unerheblich ist auch, ob einer Landes- oder eine Bundesbehörde tätig wird. Nicht von der Möglichkeit, Verwaltungsakte elektronisch gem. § 122a AO zum Abruf bereitzustellen, Gebrauch machen können andere Behörden als die Finanzbeh...mehr

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Verfahrensrecht und Verzins... / 9. Fazit

Der Beitrag zeigt, dass infolge der Ausgestaltung der Forschungszulage auch das Verfahrensrecht besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Die Finanzverwaltung hat sich insoweit noch nicht geäußert, weshalb deren Reaktion abzuwarten bleibt.mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Im steuerrechtlichen Bereich werden die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes insb. durch die Antragsverfahren nach § 361 AO und § 69 FGO geregelt. Daneben besteht gem. § 114 FGO die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Im Teil 1 des Beitrags (Jörißen, AO-StB 2021, 296) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Adressat

Rz. 5 § 122a Abs. 1 AO enthält keine Beschränkung, wem gegenüber die Verwaltungsakte durch elektronische Bereitstellung bekannt gemacht werden können. Daher kann eine solche Bekanntgabe nicht nur dem Stpfl. gegenüber erfolgen.[1] Möglich ist auch, dass z. B. einem Haftungsschuldner ein Haftungsbescheid gem. § 122a AO bekannt gemacht wird. Faktisch wird dieser weite Anwendung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.2 Bekanntgabefrist

Rz. 20 Die Zugangsfrist ist unabhängig von dem Ort der Ansässigkeit des Beteiligten, dem gegenüber der Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. Damit gilt auch für im Ausland ansässige Beteiligte eine Frist von drei Tagen. Eine verlängerte Zugangsfrist wie bei § 122 AO ist nicht vorgesehen; dies ist auch nicht notwendig. Die längere Frist des § 122 AO für im Ausland ansässige Be...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Im steuerrechtlichen Bereich werden die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes insb. durch die Antragsverfahren nach § 361 AO und § 69 FGO geregelt. Daneben besteht gem. § 114 FGO die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Im Teil 1 des Beitrags (Jörißen, AO-StB 2021, 296) ...mehr

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Änderung der Kassensicherun... / 2. Kassen- und Parkscheinautomaten sowie Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Mit der ab dem 1.1.2021 geltenden Neufassung von § 1 KassenSichV werden Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge ausdrücklich von der Schutzverpflichtung durch eine zTSe ausgenommen (zur Abgrenzungsproblematik von Kassen, Kassen- sowie Waren- und Dienstleistungsautomaten s. Achilles / Jope, NWB Online – NW...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung der Kassensicherun... / [Ohne Titel]

RD Dr. Jan Chr. Schumann[*] Die Finanzverwaltung hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie mit Zustimmung von Bundestag als auch Bundesrat die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) aus dem Jahr 2017 geändert (BGBl. 2021, 3295). In den Anwendungsbereich der Verordnung wurden ers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

Leitsatz Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen. Normenkette § 2 Abs. 3 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 US...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Widerruf der Einwilligung (§ 122a Abs. 2 AO)

Rz. 14 Die Einwilligung zu Bekanntgabe durch elektronische Bereitstellung des Verwaltungsakts kann jederzeit widerrufen werden. Nicht ausdrücklich geregelt ist, durch welche Person der Widerruf erfolgen kann. M. E. kann der Widerruf jedenfalls durch den Stpfl. selbst erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zustimmung durch ihn oder durch seinen Vertreter erfolgt ist. De...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Typische Umsatzsteuer-Fehle... / 2.2 Fehlerhafte Rechnungen aus Sicht des Rechnungsempfängers

Ein wesentliches Prüffeld der Finanzverwaltung ist die Ordnungsmäßigkeit von Eingangsrechnungen und der damit verbundene Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Da Fehler in den Rechnungsdokumenten nach wie vor an der Tagesordnung sind, existiert hier stets ein latentes Risiko für alle (dem Grunde nach) zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer. Einer sorgfältigen Prüfung ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2021 [2]). Sowei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Typische Umsatzsteuer-Fehle... / 2.3 Fehlerhafte Rechnungen aus Sicht des Rechnungsausstellers

Wird der Rechnungsaussteller vom Rechnungsempfänger mit Fehlern in seiner Rechnung konfrontiert, ist des Öfteren zu beobachten, dass quasi kommentarlos eine neue Rechnung mit zutreffendem Inhalt verschickt wird, die keinerlei Bezug nimmt auf bereits vorhandene Abrechnungsbelege. Dies wird meist mit der telefonischen Aufforderung verbunden, der Rechnungsempfänger möge das Ers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Typische Umsatzsteuer-Fehle... / 2.4 Entgeltberichtigungen bei Insolvenz

Aufgrund des Soll-Prinzips müssen Unternehmer Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Rechnungen vom Leistungsempfänger noch gar nicht beglichen wurden. Wird das Entgelt schließlich uneinbringlich i. S. d. Umsatzsteuerrechts, kann bzw. muss eine Berichtigung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 UStG (Erstattung d...mehr