Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Jährliche Alterswertminderung von 0,5 %

Rz. 335 [Autor/Stand] Nach § 146 Abs. 4 Satz 1 BewG beträgt die Alterswertminderung des Gebäudes für jedes Jahr, das seit Bezugsfertigkeit des Gebäudes bis zum Besteuerungszeitpunkt vollendet worden ist, 0,5 % des Werts "Miete × Vervielfältiger". Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hatte als Wertminderung wegen Alters noch 1 % vorgesehen. In seinem Bericht[2] wird ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung des Mindestwerts

Rz. 381 [Autor/Stand] Zur Berechnung des Mindestwerts nimmt § 146 Abs. 6 BewG auf die Bewertungsvorschrift für unbebaute Grundstücke in § 145 Abs. 3 BewG Bezug. Danach ist als Mindestwert grundsätzlich die Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abzüglich eines Abschlags von 20 % anzusetzen. Weichen die Merkmale, die in der Bodenrichtwertkarte für das Bodenrichtwertgrundstück ang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Begriff der üblichen Miete

Rz. 216 [Autor/Stand] Bei der üblichen Miete handelt es sich um die Miete, die für nach Art, Lage, Größe, Ausstattung und Alter vergleichbare, nicht preisgebundene Grundstücke von fremden Mietern bezahlt wird (§ 146 Abs. 3 Satz 2 BewG).[2] Betriebskosten sind hierbei nicht einzubeziehen.[3] a) Vergleichsmerkmal "Art des Grundstücks" Rz. 217 [Autor/Stand] Die Grundstücke, aus d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bestandteile der Jahresmiete

Rz. 107 [Autor/Stand] Nicht in die Jahresmiete einzubeziehen sind Zahlungen des Mieters für Leistungen des Vermieters, die nicht die Grundstücksnutzung betreffen, sowie Leistungen, die der Vermieter von dritter Seite erhält. Dazu gehören[2]: Einnahmen für die Überlassung von Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Einnahmen für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen, Dienstl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung

Rz. 431 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum ist stets nach dem Ertragswertverfahren unter Ansatz der durchschnittlichen Jahresmiete, bei Eigennutzung und bei vergleichbarer Nutzung i.S. des § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG unter Ansatz der üblichen Miete, vervielfacht mit 12,5, zu bewerten. Bei Teileigentum, das vermietet ist, ist der Grundstückswert ebenfalls nach dem Ertragswertver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückgriff bei der Bedarfsbewertung auf bekannte Bewertungsmethoden

Rz. 3 [Autor/Stand] Sowohl die Einheitsbewertung 1964 in den alten Bundesländern als auch die Einheitsbewertung 1935 für das Beitrittsgebiet beruhen im Wesentlichen auf zwei Bewertungsmethoden, und zwar zum einen auf dem Ertragswertverfahren unter Kapitalisierung der Miete und zum anderen auf dem Sachwertverfahren unter getrenntem Ansatz des Boden- und Gebäudewerts, ggf. erh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Höchstgrenze für die Alterswertminderung

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Alterswertminderung ist nach § 146 Abs. 4 Satz 1 BewG auf höchstens 25 % des Ausgangswerts begrenzt. Der Höchstsatz von 25 % ist bei einer jährlichen Alterswertminderung von 0,5 % erreicht, wenn das Gebäude im Besteuerungszeitpunkt – gerechnet in vollen Jahren – länger als 50 Jahre steht. Unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung der Finanzv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Herausrechnen der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 129 [Autor/Stand] Bei älteren Mietverträgen ist eine Trennung in die Nettokaltmiete und die umlagefähigen Betriebskosten nach der II. Berechnungsverordnung häufig nur zum Teil vorgenommen worden. Gesondert ausgewiesen und abgerechnet werden nach diesen Mietverträgen insbesondere die verbrauchsabhängigen Kosten für die Wasserversorgung und die Entwässerung sowie die Aufwe...mehr

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zfs 07/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1a) Nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO können auch die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen (vgl. § 91 Abs. 1 ZPO) Kosten der Zwangsvollstreckung zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beigetrieben werden. Vollstreckungstitel für die Beitreibung der Zwangsvollstreckungskosten ist der Hauptsachetitel; ein selbstständiger gesonderter Vollstreckungst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Grundstücksbewertung nach dem ErbStRG

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit der Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006 [2] musste sich der Gesetzgeber von der bisherigen Grundbesitzbewertung verabschieden und neue Bewertungsmethoden einführen, die eine hinreichende Nähe zum gemeinen Wert aufweisen. Dies ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [3] im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes realisiert worden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorgaben des BVerfG

Rz. 29 [Autor/Stand] Das BVerfG billigt dem Gesetzgeber eine weitgehende Freiheit hinsichtlich der Auswahl der Steuerquelle bzw. des Steuergegenstands zu, fordert allerdings dann bei der Ausgestaltung des jeweiligen Steuergesetzes, dass die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig i.S. der Belastungsgleichheit umgesetzt wird. Eine gleichmäßige Besteuerung im Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber bezieht sich zur Umschreibung der umlagefähigen Betriebskosten in § 146 Abs. 2 Satz 3 BewG auf § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung. Nach dieser Vorschrift in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung war bei der Ermittlung der Betriebskosten die Anlage 3 "Aufstellung der Betriebskosten" zur II. Berechnungsverordnung zugrunde zu legen. A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006

Rz. 37 [Autor/Stand] Das BVerfG ist mit seinem am 31.1.2007 veröffentlichten Beschluss v. 7.11.2006 letztlich der Kritik gefolgt[2] und hat entschieden, dass der Gesetzgeber dafür sorgen müsse, für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2007 bei allen Vermögensgegenständen den gemeinen Wert anzusetzen. Der Beschl. des BVerfG v. 7.11.2006 trifft im Wesentlichen folgende Aussagen:...mehr

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Beteiligungserträge von Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsbauvereinen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der Frage geäußert, ob bzw. in welchem Umfang Einnahmen, die eine steuerbefreite Wohnungsgenossenschaft bzw. ein Wohnungsbauverein aus einer Organgesellschaft erhält, unschädlich für die Steuerbefreiung sind. Wohnungsgenossenschaften und Körperschaftsteuer Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind u.a. Wohnungsgenossenschaften von der Körpers...mehr

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GmbH & Co. KG als Organgesellschaft mit "Fremdbeteiligung"

Leitsatz Eine Personengesellschaft kann auch dann umsatzsteuerliche Organgesellschaft sein, wenn an ihr Personen beteiligt sind, die nicht in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH & Co. KG, an der neben der Komplementär-GmbH weitere Personen als Kommanditisten beteiligt sind, unter anderem die H-GmbH. Da die H-GmbH ...mehr

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Stellplatz ist keine Nebenleistung zur Wohnungsvermietung

Leitsatz Bei der Vermietung von Stellplätzen handelt es sich nicht stets um eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung, auch wenn Wohnung bzw. Stellplatz von ein und demselben Vermieter an jeweils ein und denselben Mieter vermietet werden. Sachverhalt Ausgangspunkt des Streitfalles ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG, die das Finanzamt zu...mehr

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Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Kommentar Der EuGH hat die bisherige Gesetzeslage, die beschränkt Steuerpflichtigen den Sonderausgabenabzug von Pflichtbeiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen verwehrt, als unvereinbar mit EU–Recht erklärt. Hierauf hat die Finanzverwaltung nun im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung reagiert. Sonderausgabenabzug beschränkt Steuerpflichtiger Bisherige Rechtslag...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 35 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Sollvorschrift (AEAO zu § 59 AO TZ 7, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Umsatzsteuerbescheid

Tz. 13 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Die Umsatzsteuer kennt keine Freistellung für steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen. Gemeinnützige Einrichtungen haben lediglich bei den Befreiungsvorschriften (z. B. § 4 Nr. 18 UStG, Anhang 5) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG) gewisse Begünstigungen. Der Umsatzsteuerbescheid wird für den untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit ...mehr

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Behandlung von Umzugskosten beim Arbeitgeber

Leitsatz 1. Beauftragt eine Konzerngesellschaft Makler für die Wohnungssuche von Angestellten, die aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland an den Standort der Konzerngesellschaft in das Inland versetzt werden und trägt die Konzerngesellschaft die Kosten hierfür, liegt im Verhältnis zu den zu ihr versetzten Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

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Produktionshalle mit gedämmten Wänden und gedämmter Decke als Gebäude im Sinne von § 7 Abs. 4 EStG

Leitsatz Eine zu einem Betriebsvermögen gehörende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Außenwänden liegt, in der Mitte zusätzlich tragende Stahlstützen aufgestellt sind und deren Gebäudehülle vollständig gedämmt ist, ist nicht als Leichtbauweise im Sinne der amtlichen AfA-Tabelle anzusehen und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (bzw. nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Hinweis Bewertung vo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.3 Praxis der Finanzverwaltung

3.1.3.3.1 Allgemeines Tz. 365 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Ausgangspunkt für die Verrechnungspreise ist in einem solchen Fall die Bestimmung der maßgeblichen Kostenbasis und des anzuwendenden Gewinnaufschlags entspr dem Fremdvergleichsgrundsatz. Das bedeutet, dass von den Kosten des Lohnfertigers auszugehen ist, die er auch für die Preisbestimmung gegenüber fremden Dritten kalku...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.2 Die Praxis der Finanzverwaltung

3.2.4.2.1 Erste Stufe der Prüfung: Bilanzsteuerliche und körperschaftsteuerliche Anerkennung der Verluste Tz. 409 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 IR dieses ersten Schrittes stellt sich die Frage, ob bei der übliche Abdeckung entstandener Verluste durch eine MG "echte" verdeckte Einlagen im neutralen Ergebnis vorliegen oder ob die Leistungen des Gesellschafters erfolgswirksam zu erf...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.3 Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Tz. 1609 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Allgemeine Auslegung Art 13 des DBA Luxemburg enthält selbst keine spezielle abkommensrechtliche Definition des Dividendenbegriffs. Ergänzend zu Art 13 DBA-Luxemburg wird in Nr 11 des Schluss-Prot jedoch folgendes bestimmt: Zitat 11. Wie ein Unternehmer wird ein stiller Gesellschafter behandelt, wenn mit seiner Beteiligung eine Beteiligung am ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4 Das Urteil des BFH v 21.07.1999 und die Reaktion der Finanzverwaltung

5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2 Die Praxis der dt Finanzverwaltung

Tz. 322 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Mit den Verw-Grds 2005 gibt die dt Fin-Verw folgende Schritte vor: 2.6.11.2.1 Klassifizierung von Unternehmen Tz. 323 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Fin-Verw nimmt eine "Drei-Schubladen-Einteilung" vor (Rn 3.4.9.3 "Aufzeichnungspflichtige Fremdvergleichsdaten u...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.9 Typisierende Vereinfachungen der Finanzverwaltung

Tz. 931 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Rn 3.5 der AnVerwGrds ist es möglich einen typisierten einheitlichen Aufteilungsmaßstab, der einmal in einer Bp ermittelt wurde, für gleichartige Entsendungen zu verwenden (Bsp: ein sich wiederholender Austausch von Managern in einem Trainee-Einsatz).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.4.2.2 Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 889 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Fin-Verw (Rn 2.2 der AnVerwGrds) prüft hierbei den Gesichtspunkt der Integration (wirtsch Arbeitgeber) regelmäßig erst,mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12 Reaktion der Finanzverwaltung; Einzelfragen und Bewertung der Frage der Finalität von Verlusten

Tz. 2134 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der Rücknahme der Rev im Verfahren I R 40/13, wurden die Entsch des BFH insbes zur GewSt nicht allg von der Fin-Verw akzeptiert. Sämtliche Entsch wurden nicht zur Veröffentlichung im BStBl freigegeben. Derzeit wird im Hinblick auf die anhängigen Musterverfahren (s Tz 2128) ein Ruhen des Verfahrens gewährt. Im Hinblick auf das evtl...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.4 Die "fehlende" Äußerung der Finanzverwaltung

Tz. 1583 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ungeachtet des Petitums in der Verbandsanhörung hat die Fin-Verw in den Verw-Grds Pers-Ges keine Aussage zu Qualifikation geschäftsleitender Holding-Pers-Ges getroffen. In der Praxis sind allerdings Gestaltungen mit umfangreicher Geschäftsaktivität in der Holding (z. B. mehrere hundert Mitarbeiter) akzeptiert worden. Tz. 1584–1585 Stand: EL ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.8.6 Anforderungen der Finanzverwaltung an Datenbanken

Tz. 290 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Nach Auff der Fin-Verw (s Rn 2.4.9 der Verw-Grs 2005) sind folgende Informationen aufzuzeichnen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.2.2.2 Die (ursprüngliche) Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 755 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Rn 4.2.1 der Verw-Grds 1983 ist bei der Prüfung von Darlehensverhältnissen zu einem Nahestehenden grds vom Sollzins auszugehen, dh dem Zinssatz, zu dem Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden Kredite gewähren. Allerdings können uU besondere Umstände (zB Wechselkursrisiken, Sonderkonditionen etc) berücksichtigt werden. Genannt w...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.2 Die ursprüngliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Tz. 1540 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sämtliche Fallkonstellationen lassen sich auf die Grundfrage zurückführen, ob auch grenzüberschreitend eine innerstaatliche Qualifikation iSd § 15 Abs 3 EStG maßgebend ist, oder ob aufgrund des Abkommensvorrangs Regelungen zu den eigentlichen Aktivitäten (in den Bsp KapV, Grundstück-Eink, Beteiligungen) Vorrang genießen. Nach den urspr Verw-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.5 Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 1548 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw akzeptiert in den überarbeiten Verw-Grds Pers-Ges 2014 (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I, 1258, Tz 2.21) grds die Rspr. Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Konsequenzen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.3 Die Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung

Tz. 882 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 09.11.2001, BStBl I 2001, 796 – Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung – Verw-Grds-Arbeitnehmerentsendung, nachfolgend: AnVerwGrds) prüft unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes des Fremdvergleichs, ob und in welchem...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11.3 Reaktion der Finanzverwaltung (und des Gesetzgebers)

Tz. 2131 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine offizielle Äußerung der Fin-Verw zur Beurteilung der Fälle liegt nicht vor. Vor einer ges Regelung sollen allerdings noch vd BFH-Verfahren abgewartet werden. Bereits vor dem neuen EuGH Urt waren die Verfahren R 17/16, I R 18/16 und I R 2/15 anhängig geworden. In diesen geht es um die Frage, ob die finalen Verluste einer ausl BetrSt aufgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.2 1. Schritt: Die Qualifikation einer ausländischen Gesellschaft auf Basis von Listen der Finanzverwaltung

Tz. 1505 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Als erstes Problem stellt sich in der Praxis häufig bereits die Einstufung einer für den Rechtsanwender "unbekannten" ausl Rechtsform dar. Beispiel: Die inl A-GmbH ist an der ungarischen X Közkereseti társaság beteiligt. Diese hat nach ungarischem Recht ein Fest-Kap von 50 000 Forint, mit dem sie haftet und GF, die die Gesellschaft vertreten...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.2 Reaktion der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben v 28.12.1998)

Tz. 1599 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.12.1998, IStR 2000, 23) regelt hinsichtlich der Qualifikation folgende Punkte: 1. Vorrang abkommensspezifischer Regelungen Soweit die DBA Sonderregelungen enthalten (DBA Luxemburg Protokoll Nr 11; DBA NL Protokoll Nr 9; DBA A Protokoll Nr 15; DBA Tunesien Art 7 Abs 6) ergibt sich kein Qualifikationskonflikt. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.3 Die Handhabung durch ausländische Finanzverwaltungen

Tz. 1581 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es liegen keine allgemeinen Erkenntnisse vor. Bekannt geworden sind Äußerungen aus nachfolgenden Staaten: Beispiel Österreich: In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership-Reports und dem diesbzgl Update 2000 des OECD-Komm anerkannt worden, dass DBA durch den Methoden-Art dem Ansässigkeitsstaat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Ausländische Personengesellschaften

Rz. 114 [Autor/Stand] Zweifel an der Gläubigereigenschaft und damit Antragsberechtigung einer ausländischen Personengesellschaft. Sehr zweifelhaft ist die Frage, ob eine ausländische Personengesellschaft Gläubigerin i.S.d. § 50d und damit antragsberechtigt ist. Nach dem Urteil des FG Köln[2] fällt eine Personengesellschaft in den persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.3 Die Rechtsprechung

3.2.4.3.1 Die Anscheinsvermutungen des BFH Tz. 415 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Zu dieser sog Anlaufverlustproblematik liegt eine umfassende Rspr des BFH und der FG vor (s Urt des BFH v 15.05.2002, DStR 2002, 1660; v 17.10.2001, DB 2001, 2474; v 17.02.1993, BStBl II, 457; v 28.06.1989, BStBl II, 854; v 18.09.1974, BStBl II 1975, 124; v 01.02.1967, BStBl III, 495; FG Ba-Wü v 10.0...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2 Zulässige Verrechnungspreismethode

2.6.11.2.2.1 Grundsätzliche Anwendung der Standardmethoden Tz. 327 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Der Stpfl kann je nach den Gegebenheiten des Falles für die Festlegung seiner Verrechnungspreise die sog Standardmethoden anwenden. Die Fin-Verw lässt aber auch folgende Ausnahmen zu: 2.6.11.2.2.2 Ausnahmsweise Anwendung der Transactional Net Margin Method Tz. 328 Stand: EL 77 – ET: 04/2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2.1 Grundsätzliche Anwendung der Standardmethoden

Tz. 327 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Der Stpfl kann je nach den Gegebenheiten des Falles für die Festlegung seiner Verrechnungspreise die sog Standardmethoden anwenden. Die Fin-Verw lässt aber auch folgende Ausnahmen zu:mehr