Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.4 Verbringungsnachweis bei Abholung

Rz. 255 Die Abholung ist ein spezieller Fall der Beförderung i. S. v. § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG, bei der der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung im Inland zur Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet übertragen erhält (Rz. 59). Es gelten die gleichen Nachweisanforderungen wie bei der Beförderung durch den Unternehmer, d. h. der Verbringungsnachweis ist ausschließlich nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 276 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein.[1] Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet sein, dass dieser die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Lieferung eines Gegenstands gegen Entgelt

Rz. 40 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1b UStG setzt voraus, dass die Lieferung einen steuerbaren Umsatz darstellt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung fällt daher nur dann unter diese Vorschrift, wenn der Gegenstand der Lieferung von einem Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens geliefert wird und der Ort der Lieferung im Inland liegt.[1] Rz. 41 Eine Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 119 Das Verbringen von Gegenständen des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, z. B. zu einer Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gilt gem. § 3 Abs. 1a UStG als Lieferung gegen Entgelt und gem. § 6a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung. Das unternehmerische Verbringen ist bei Vo...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.7 Adressaten

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Rückstellungen / 3.3 Abzinsungsgebot

Das Handelsrecht enthält ein Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Restlaufzeit ermittelt sich auf Grundlage des Zeitpunkts der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Ziel des Barwertansatzes ist die Darstellung der wahren Belastungswirkung.[1] Für Zwecke der Abzinsung ist handelsrechtlich zwischen Rückstellungen für Altersversorgungsverpf...mehr

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Rückstellungen / 3.2 Steuerliche Bewertungsgrundsätze und Besonderheiten

Rückstellungen sind steuerlich grundsätzlich mit ihrem Nennwert anzusetzen. Sachleistungsverpflichtungen sind nach objektiven Gesichtspunkten zu schätzen und steuerlich nach dem Gesetzeswortlaut nur mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Betriebliche Erfahrungen der Vergangenheit sind dabei zu berücksichtigen.[1] Der BFH le...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handelspapieren

Streitig ist die Anforderung der Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftspapieren sowie sonstiger Unterlagen inklusive eines Gesamtjournals im Rahmen einer Außenprüfung. Das FG entschied dazu: Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzverwaltung nur in Bezug auf solche Unterlagen zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO ...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 1 Grundsätze zum Abruf von Bescheinigungen

Steuerpflichtige erhalten keine "vorausgefüllte Einkommensteuererklärung" übersandt, die zu ergänzen, zu unterschreiben und anschließend einzureichen wäre. Steuerpflichtige, die die VaSt nutzen wollen, müssen sich vielmehr mit ihrem Computer oder ihrem Smartphone plus entsprechender App bei "Mein ELSTER" anmelden und authentifizieren. Erst nach Abschluss des Authentifizierun...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzverwaltung hat unter dem Schlagwort "Vor­ausgefüllte Steuererklärung (VaSt)" den Steuerzahlern und ihren Beratern (z. B. Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen) die Möglichkeit eröffnet, bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten eines Steuerpflichtigen einsehen und abrufen zu können (Abruf von Bescheinigungen). Bei den einsehbaren Daten, d...mehr

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Steuerbefreiung für Laborleistungen (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a und Buchst. b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.1 Abs. 1 und Abschn. 4.14.5 Abs. 9 UStAE. Heilbehandlungen und damit zusammenhängende Leistungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Nachdem der BFH[1] 2017 entschieden hatte, dass medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der ...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 3 Abruf von Bescheinigungen für andere Personen (Dritte)

Die Wahrung des Steuergeheimnisses behält auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung oberste Priorität. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in Bezug auf die IT-Sicherheit nach der internationalen Norm für Informationssicherheits-Management (ISMS), der ISO 27001, zertifizieren lassen. Grundlage für die Zertifizierung ist der IT-Grundschutz-Katalog des Bundesamts für Siche...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4.1 Berechtigungsmanagement mittels Kammer-Vollmachtsdatenbank (K-VDB)

Die Mitglieder der Steuerberaterkammern erfassen die zu dem jeweiligen Mandaten gehörende standardisierte Vollmacht in einer kostenpflichtigen Datenbank und übermitteln die notwendigen Informationen elektronisch an die Steuerverwaltung. Auf der Basis einer Vollmachtsvermutung wird den Beratern der Zugriff auf die Bescheinigungen der Mandanten gewährt[1], ohne dass es einer e...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.1 Standardisierte Vollmacht

Auch für die Lohnsteuerhilfevereine existiert die komfortable Lösung für den Datenabruf mittels einer Vollmachtsvermutung. Das zwingend zu verwendende amtliche Vollmachtmuster zur Vertretung in Steuersachen liegt bereits seit längerem vor.[1] Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2016 und v. 8.7.2019 [2] wurde es aktualisiert (Anlage 2). Zusätzlich zur Vollmacht muss auch bei den Lohnsteu...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 3. Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt nach Definition der Finanzverwaltung[14] in den Fällen vor, in denen ein Besitzunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein Betriebsunternehmen zur Nutzung überlässt (sog. sachliche Verflechtung) und eine Person bzw. eine Personengruppe in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann (sog. pers...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten aller ca. 730 zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 11.700 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) er...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.1 Registrierung ("Mein ELSTER")

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Verfahren als "Datenabrufer/Datenabholer" ist neben Computer oder Smartphone und Internetzugang die einmalige Registrierung mit der IdNr bei "Mein ELSTER". Folgende Registrierungsarten stehen zur Verfügung: Zertifikatsdatei auf dem Computer oder in der ElsterSmart-App (QR-Code) elektronischer Personalausweis Signaturkarte Sicherheits...mehr

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Einspruch / 3.10 Abwicklung von Massenverfahren

Zur Bewältigung von sog. Masseneinsprüchen stehen der Finanzverwaltung mit der Möglichkeit der Teil-Einspruchsentscheidung und der Allgemeinverfügung 2 verfahrensrechtliche Maßnahmen zur Verfügung, die dazu dienen sollen, solche Einsprüche zu vermeiden bzw. rationell abzuwickeln. 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (n...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4 Abruf von Bescheinigungen durch Steuerberater

Bevollmächtigte Steuerberater profitieren von der vorausgefüllten Steuererklärung, weil sie sich bereits vor der Erstellung der Steuererklärung für ihre Mandanten über die der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen informieren und bei abweichenden Angaben schon im Vorfeld eine Korrektur der Bescheinigungen bei den Dritten veranlassen können. Nachträgliche Korrekturen ...mehr

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Einspruch / 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung

Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (nur) über Teile des Einspruchs befinden, wenn dies sachdienlich ist (Satz 1). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil des Einspruchs entscheidungsreif ist, während über einen anderen Teil des Einspruchs zunächst nicht entschieden werden kann, weil insoweit die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nac...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4.2 Abruf von Bescheinigungen ohne Nutzung der Kammer-Vollmachtsdatenbank

Steuerberater, die nicht die K-VDB nutzen, zählen zu den sonstigen Vollmachtnehmern, ebenso wie Angehörige i. S. d. § 15 AO, landwirtschaftliche Buchstellen oder ausländische Steuerberater, die nicht an der K-VDB teilnehmen. Sonstige Vollmachtnehmer übermitteln ihre Vollmachten ohne Vollmachtsvermutung. Um Vollmachten als sonstiger Vollmachtnehmer anlegen und übermitteln zu k...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.3 Gefährdung des Anspruchs

Der Anspruch ist durch eine Stundung gefährdet, wenn die Einziehung zu einem späteren Fälligkeitszeitpunkt voraussichtlich nicht mehr oder nur erschwert möglich sein wird. Die Finanzverwaltung muss hierbei anhand der gegebenen konkreten Umstände die mögliche zukünftige Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und dessen Verhalten (steuerliche Zuverlässigke...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Doppelerfassung eines Dividendenbezugs in der ESt-Erklärung: § 173 AO

A war Alleingesellschafter-Geschäftsführer der C-GmbH, an die er – unstreitig – im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück vermietete. Eine im Jahr 2017 von der C-GmbH gezahlte Dividende war in der ESt-Erklärung doppelt erfasst: Zum einen als Betriebseinnahme (i.R.d. Betriebsaufspaltung) in Anlage G, zum anderen als Dividende in der Anlage KAP. Streitig ist, ob eine Änd...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.3 Fristsetzung

Welche Frist "angemessen" ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen hält die Finanzverwaltung im Regelfall eine Frist von 3 Wochen für angemessen. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.[1] Wichtig Androhungsfrist verlängert nicht Erklärungsfrist Durch die Fristsetzung in der Androhung wird die Steuererklärungsfris...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2 Abruf eigener Bescheinigungen

Mit "vorausgefüllter Steuererklärung" bezeichnet die Finanzverwaltung ein optionales Serviceangebot, das die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtert.[1] Den Bürgern wird eine aktuelle Datenbasis (Bescheinigungen Dritter) kostenlos zum Abruf bereitgestellt. Sämtliche Bescheinigungen, die dem Finanzamt zu dem Steuerpflichtigen vorliegen, können eingesehen, elektron...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Gewerbliche Infektion

Gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG liegen dann vor, wenn eine Personengesellschaft inter alia eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder gewerbliche Einkünfte bezieht. Insoweit kommt es infolge einer einheitlichen Einkünftequalifikation zu einer vollumfänglichen Gewerblichkeit.[27] Dies gilt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, ob aus der gewe...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.1 Berechtigungsmanagement mit FSC

Der Steuerpflichtige (Dateninhaber) kann einer unbeschränkten Anzahl von Personen den Abruf seiner Bescheinigungen erlauben. Die autorisierte Person (Datenabrufer), z. B. der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins, darf dagegen nicht für unbeschränkt viele Personen Bescheinigungen abrufen. Die Anzahl ist abhängig vom Registrierungsmerkmal des Abrufs sowie von de...mehr

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Zertifizierung nach DIN 77700 / 2 Bedeutung der DIN 77700 aus der Sicht des DIN

Die Dienstleistungsnorm DIN 77700 "Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine" enthält die Anforderungen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an deren interne Abläufe und Ausstattung und vor allem an die dort tätigen Beratungsstellenleiter. Am 14.1.2003 konstituierte sich der Arbeitsausschuss 039-04-18 AA "Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen" im Normenausschuss Geb...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Zur Sicherung eines kontinuierlichen Erklärungseingangs und ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens steht den Finanzämtern mit dem Verspätungszuschlag ein besonderes Instrument zur Verfügung. Er hat präventiven Charakter und kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige eine erforderliche Steuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt. Mit dem StModernG v. 18.7.2...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 1. Grundsätzliche Abgrenzung

Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist nach Ansicht der Finanzverwaltung keine gewerbliche Tätigkeit.[2] Eine bloße Vermögensverwaltung liegt demzufolge vor, wenn sich die ausgeübte Betätigung als Nutzung von Vermögen aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch regelmäßige Umschichtung nicht entscheidend in den Vorde...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 4. Sonderbetriebsvermögen

Zum Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) gehören nach Ansicht der Finanzverwaltung zunächst solche Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und die nicht Gesamthandsvermögen der gewerblichen Personengesellschaft sind.[24] Dienen diese Wirtschaftsgüter unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft, handelt es sich um sog. Sonder-BV I; dienen s...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Stiftung richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Daraus folgt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Eine Gewerbesteuerbelastung tritt nur hinzu, soweit die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält.[82] Soweit die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, verbleibt es daher bei einer ...mehr

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Einspruch / 3.9 Entscheidung über den Einspruch

Ein eingelegter Einspruch kann sich – je nach Fallkonstellation – verfahrensrechtlich erledigen durch Rücknahme nach § 362 AO.[1] Abhilfebescheid nach § 367 Abs. 2 Satz 3 AO. Entspricht das Finanzamt dem Einspruchsantrag durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen bzw. Erlass des begehrten Verwaltungsakts, wird eine förmliche Entscheidung entbehrlich. Durch den Abhilfebesc...mehr

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Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO v. 12.7.2022 [1] hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts v. 8.7.2021[2], bis Ende Juli 2022 für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 bei der Vollverzinsung nach § 233a AO eine rückwirkende Anpassung des Zinssatzes vorzunehmen, erfüllt. Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.2 Zertifizierungsordnung

Die Zertifizierungsordnung, die im Internet unter http://www.zvlonline.de abrufbar ist, regelt das Verfahren, und zwar in den Abschnitten Anwendungsbereich, allgemeine Voraussetzungen, Durchführung des Verfahrens, Zertifikat, Laufzeit, Überwachung, Schlussvorschriften. Sie legt fest (Anforderungen an Berater), wie die Zulassung zur Zertifizierung zu beantragen ist und welche Urkun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1] Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2 Androhung des Zwangsgelds

Das Zwangsgeld muss nach § 332 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO schriftlich angedroht werden. Die Androhung muss enthalten den Adressaten, die Angabe der zu erzwingenden Handlung, die Setzung einer (nochmaligen) angemessenen Frist zur Befolgung der Anordnung[1] die Höhe des angedrohten Zwangsgelds [2] eine Begründung.[3] Dazu ist mindestens die Angabe der Vorschriften erforderlich, aus dene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 1 Steuererklärung

Die gesetzliche Pflicht [1] zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 149 AO i. V. m. dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Die daraus resultierende Abgabepflicht wird vom Verhalten der Finanzbehörde nicht beeinflusst.[2] In bestimmten Fällen wird das Finanzamt allerdings nur auf Antrag tätig. Dazu gehört insbesondere die Arbeitnehmerveranlagung, soweit nicht nach § 46 A...mehr

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Fiskalvertretung (zu § 22a ff. UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt diverse neue Abschnitte ein: Abschn. 22a.1 – 22e.1 UStAE . Zum 1.1.1997 ist in Deutschland das Institut des Fiskalvertreters eingeführt worden, um für einen ausländischen Unternehmer im Inland die Durchführung des Besteuerungsverfahrens zu vereinfachen. Die Möglichkeit, sich durch einen Fiskalvertreter vertreten zu lassen, ist aber in D...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 13 Sich abzeichnende Neuerung – Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen

In § 147b AO wurde eine Ermächtigung eingefügt, die es dem Bundesfinanzministerium ermöglicht, in einer Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtig sind, zu definieren. Hintergrund ist,...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.9.2024. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Einzelheiten zur Steuererklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 354 ff.). Praxis-Tipp...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1 Erlassvoraussetzungen

Ein Erlass setzt voraus, dass die Einziehung der Steuer usw. unbillig wäre. Was damit gemeint ist, ist im Gesetz nicht näher beschrieben. Rechtsprechung und Finanzverwaltung unterscheiden zwischen sachlichen und persönlichen Billigkeitsgründen. Liegt im Einzelfall einer dieser beiden Billigkeitsgründe vor, kann die Finanzbehörde erlassen. Die Entscheidung hierüber liegt in i...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.3 Wie werden die Vordrucke ausgefüllt?

Rz. 8 Den maschinell lesbaren Vordrucken sind Ausfüllhinweise beigefügt. Eine maschinelle Erfassung und Bearbeitung der Steuererklärung ist nur möglich, wenn Sie diese Ausfüllhinweise beachten. Praxis-Tipp Name und Steuernummer auf jeder Anlage sinnvoll Tragen Sie unbedingt in der Kopfzeile jeder Anlage Ihren Namen und Ihre Steuernummer ein. Sie verhindern so, dass Anlagen nic...mehr