Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.3 Steuererklärungen per Telefax

Rz. 13 Steuererklärungen, die keine eigenhändige Unterschrift erfordern, können, wenn sie auf einem zulässigen Vordruck erstellt sind, uneingeschränkt per Telefax übermittelt werden.[1] Gleiches wird für die Übersendung als Anhang zu einer E-Mail gelten. Die Übermittlung einer eigenhändig zu unterschreibenden Steuererklärung per Fax genügte allerdings nach bisheriger Ansicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Gesetzliche Vorabanforderungsmöglichkeiten (§ 149 Abs. 4 AO)

Rz. 53 Eine weitere Neuerung ist die gesetzliche Normierung einer Vorabanforderungsmöglichkeit durch die Finanzverwaltung gem. § 149 Abs. 4 AO n. F. [1] Auch dies entspricht einer gesetzlichen Normierung der bisherigen Verwaltungspraxis. Das FA kann demnach in den in Abs. 3 genannten Fällen vor Ablauf der allgemein verlängerten Fristen eine Abgabe der Steuererklärungen verlan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (aufgehoben) bzw. Verweis auf §§ 72a, 87b bis 87d AO

Rz. 51 Die StDÜV ersetzte dabei zunächst die bisherige Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern und über Datenfernübertragung[1], die Sammelantrags-Datenträger-Verordnung[2], die Freistellungs-Datenträger-Verordnung[3] und die Datenträger-Verordnung über die Abgabe Zusammenfassender Meldungen v. 13.5.1993, BGBl I 1993, 726.[4]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 150 AO regelt die an Form und Inhalt der Steuererklärung (Rz. 3) zu stellenden Anforderungen. Zweck der sich hieraus ergebenden Formvorschriften ist es, das Verwaltungsverfahren rationell zu gestalten.[1] Die Finanzbehörde wird durch die Verweisung auf die amtlichen Vordruck bzw. die heute in weiten Bereichen übliche elektronische Datenübermittlung in die Lage verset...mehr

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Geschäftswagen / 2.1 Privatfahrten

Beim Pauschalverfahren bemisst sich der Entnahmewert – grundsätzlich für jeden privat genutzten – Unternehmer-Pkw für jeden Kalendermonat der Nutzung mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises. Als Listenpreis gilt die auf volle 100 EUR abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich der Kosten für eine evtl. Sonderausst...mehr

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Steuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen (zu § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. d UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.25.2 UStAE um einen Abs. 9. Zum 1.1.2021 wurde in § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. d UStG die Steuerbefreiung für Einrichtungen aufgenommen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 174 oder 191 FamG[1] bestellt worden sind. Damit sind Einrichtungen, die zur Wahrnehmung der Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen,...mehr

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Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere [1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

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Geschäftswagen / 2.1.2 Unternehmerische Nutzung unter 10 %

Wird ein Geschäftswagen zu weniger als 10 % unternehmerisch verwendet, kann er nicht dem Unternehmen zugeordnet werden (Zuordnungsverbot). Somit ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausgeschlossen. Wird ein nicht dem Unternehmen zugeordnetes "Privatfahrzeug" gelegentlich dem Unternehmen überlassen, sind[1] die im Zusammenhang mit dem Betrieb und Wartung des Geschäftswage...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 1 Einleitung

Rz. 1 Gesamtbewertung eines Transferpakets im Fall von Funktionsverlagerungen. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] wurde erstmals der Tatbestand der Funktionsverlagerung sowie deren Besteuerung zunächst in § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG und nunmehr – durch das AbzStEntModG[2]- in § 1 Abs. 3b AStG gesetzlich verankert. Nach diesen Vorschriften soll bei der Verlagerung...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.1 Escape-Regelungen des § 10 Abs. 3b Satz 2 AStG

Rz. 67 Ursprüngliche gesetzliche Regelung § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F. ließ von der Gesamtbewertung Ausnahmen zu und gestattete alternativ eine Einzelbewertung. Hiernach war eine Abweichung von der Gesamtbewertung und stattdessen eine Einzelbewertung der betroffenen Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlic...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 6 Dokumentationspflichten bei Funktionsverlagerungen

Rz. 87 Zeitnahe Aufzeichnungspflicht Funktionsverlagerungen stellen regelmäßig außergewöhnliche Geschäftsvorfälle i. S. v. § 90 Abs. 3 Satz 5 AO (§ 90 Abs. 3 Satz 8 AO a. F.) i. V. m. § 3 Abs. 2 GAufzV dar, da sie mit einer Änderung von Geschäftsstrategien, d. h. mit wesentlichen Funktions- und Risikoänderungen, verbunden sind.[1] Aufzeichnungen sind deshalb zeitnah, d. h. in...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.3 Ansatz von Schadensersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen

Rz. 77 Tatsächliche Abwicklung mittels Kompensationszahlungen Eine Funktionsverlagerung lag nach § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV a. F. auch dann nicht vor, "wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde." Der Verordnungsgeber hatte als eine wesentliche Fallgruppe Vorgänge im Blick, die formal als Fu...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.2 Funktionsverlagerung auf Routineunternehmen

Rz. 20 Begriffsdefinition/Funktions- und Risikoprofil Als Routineunternehmen ist ein Unternehmen zu qualifizieren, das als Ergebnis einer Funktions- und Risikoanalyse für den jeweiligen Geschäftsvorfall allein oder zusammen mit anderen nahestehenden Personen (a) die Routinefunktionen ausübt, (b) nur in geringem Umfang Vermögenswerte einsetzt und (c) nur geringe Risiken trägt....mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.4 Personalentsendungen

Rz. 29 Isolierte Personalentsendungen keine FVerl Ferner stellen Personalentsendungen im Konzern, ohne dass eine Funktion mit übergeht, keine Funktionsverlagerung dar. Vielmehr sind – bei Vorliegen der Voraussetzungen der VWG-Arbeitnehmerentsendung[1] – lediglich die für die entsandten Arbeitnehmer angefallenen Kosten zu verrechnen. Liegen die Voraussetzungen der VWG-Arbeitne...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.6 Die Ermittlung des Kapitalisierungszeitraums

Rz. 58 Grundsatz: Ewige Rente Der Isolierung der auf das Transferpaket entfallenden Gewinne und der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes schließt sich die Bestimmung des Zeitraums an, über den die Gewinne zu kapitalisieren sind (Kapitalisierungszeitraum). Gemäß § 5 FVerlV ist grundsätzlich "ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen". Nach der vorhergeh...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.3 (Funktions-)Verlagerung

Rz. 15 Verlagerungsbegriff Der Begriff der "Verlagerung" wird ebenso wie derjenige der "Funktion" nicht in § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG, sondern in § 1 Abs. 2 FVerlV definiert (Rz. 5). Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 FVerlV liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaft...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.4 Berücksichtigung von Handlungsalternativen bei der Grenzpreisermittlung

Rz. 62 Verfügbare und eindeutig vorteilhaftere Handlungsalternativen Nach § 2 Satz 1 FVerlV, § 6 Abs. 1 Satz 3 FVerlV und § 6 Abs. 4 Satz 2 FVerlV sollen für die Bewertung von Transferpaketen bei Funktionsverlagerungen die jeweiligen Handlungsalternativen sowohl bei der Ermittlung des jeweiligen Barwerts der finanziellen Überschüsse als auch bei der Ermittlung des jeweiligen ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.5 Bestimmung des Werts im Einigungsbereich

Rz. 64 Hälftige Teilung des Einigungsbereichs § 1 Abs. 3a Satz 6 AStG enthält – wie bereits zuvor § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG a. F. – eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung eines Einigungsbereichs. Hiernach „ist der Mittelwert des Einigungsbereichs zugrunde zu legen, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft macht, dass ein anderer Wert innerhalb des Einigungsbereichs dem Fremdv...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.2 Ermittlung der zu diskontierenden Zahlungsströme

Rz. 41 Maßgebliche Überschussgröße Die Bewertung von Transferpaketen setzt in einem ersten Schritt die Isolierung und Prognose der auf das Transferpaket zukünftig entfallenden Gewinne voraus. Nach den Regelungen der FVerlV (§ 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 FVerlV) bezieht sich die maßgebliche Überschussgröße auf „finanzielle Überschüsse“. Na...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.1 Funktionsverdoppelung/-vervielfältigung

Rz. 18 Tatbestandsverwirklichung innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums Insbesondere in Fällen der Funktionsverdoppelung kommt dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Tatbestandsmerkmals der Einschränkung der betreffenden Funktion entscheidende Bedeutung zu. Unter einer Funktionsverdoppelung bzw. -vervielfältigung versteht man gemeinhin die Verdoppelung bzw. Vervielfältigung einer ...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 4 Zusammenfassung

Eine vertragliche Einigung über die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück ist grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinvereinbarung oder eines Gestaltungsmissbrauchs nicht gegeben sind und die Einigung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist. Bestehen gegen die v...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 4.2 Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen

Rz. 24 Die Pflichtbeteiligung der Geschäftsanteile an Genossenschaften stellt bei denjenigen Mitgliedern grundsätzlich Betriebsvermögen dar, die im Rahmen ihres Gewerbebetriebs mit der Genossenschaft in regelmäßiger Geschäftsbeziehung stehen.[1] Freiwillige Anteile, die von dem Genossen über die Pflichtbeteiligung hinaus gezeichnet wurden, können nach einer Entscheidung des ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.2 Funktion

Rz. 8 Kein allgemeingültiges steuerliches Begriffsverständnis Zwar findet der Funktionsbegriff in vielen Bereichen des Steuerrechts Verwendung.[1] Ein allgemein gültiges Begriffsverständnis fehlt gleichwohl. Vielmehr ist der Funktionsbegriff von jeweils unterschiedlichen Begriffsinhalten geprägt.[2] Mangels einer Legaldefinition boten bisher die Verlautbarungen der Finanzverwa...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.3 Einzeltransaktionen

Rz. 28 (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer Funktionsverlagerung Von Fällen der Funktionsverlagerung sind neben der Funktionsverdoppelung auch Einzeltransaktionen abzugrenzen, die begrifflich nicht als Funktionsverlagerung zu qualifizieren sind. Die bisher bestehende Regelung des § 1 Abs. 7 Satz 1 FVerlV a. F., die hierzu klargestellt hatte, dass insbesondere die isolierte Veräußer...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 5 Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen (§§ 138d ff. AO)

Rz. 85 Überblick Unter den weiteren Voraussetzungen des § 138d AO stellen grenzüberschreitende Funktionsverlagerungen nach dem Kennzeichen in § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO, das dem Kennzeichen E.3 der EU-Klassifizierung entspricht,[1] eine anzeigepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung dar.[2] § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO beschränkt sich auf eine „wesentliche ...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.2 Tatsächlicher versus hypothetischer Fremdvergleich

Rz. 36 Vorrang der Verrechnungspreisbestimmung mittels Verrechnungspreismethoden Methodisch setzt die Bewertung des Transferpakets zunächst voraus, dass der Anwendungsbereich des hypothetischen Fremdvergleichs des § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG deshalb eröffnet ist, weil für das Transferpaket (Funktion als Ganzes) keine zuverlässigen Vergleichswerte bestimmt werden können (§ 1 Abs. 3...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.4 Die Eliminierung des sog. Funktionsgewinns

Rz. 48 Implikationen der gesetzlichen Regelung Bei der Anwendung der indirekten Methode ist im Grundsatz eine 4-fache Bewertung vorzunehmen. Hiernach sind für das abgebende wie für das aufnehmende Unternehmen die zukünftig erwarteten Gewinne zu prognostizieren, und zwar jeweils "auf Grundlage einer Funktions- und Risikoanalyse vor und nach der Funktionsverlagerung". Ohne Korr...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 4 Funktionsverlagerung dem Zeitpunkt nach

Rz. 81 Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung In zeitlicher Hinsicht vollziehen sich Funktionsverlagerungen regelmäßig nicht schlagartig zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern sukzessive innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Dem gesetzlichen Tatbestand der Funktionsverlagerung in § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG kann der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung nicht entnommen werden....mehr

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Einhaltung der Klagefrist und Zweifel des Klageschriftzugangs

Leitsatz Ein Steuerberater muss sich nach zwei Wochen erkundigen, ob seine Klage beim Finanzgericht zugegangen ist. Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers legte gegen die Prüfungsanordnung zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung bei seinem Mandanten Einspruch ein. Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Einspruchsentscheidung ging hierbei am 11.6.2022 zu....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.2 Ermittlung und Feststellung der Einlagenrückgewähr (S. 2 und 3)

Rz. 287 Ist § 27 Abs. 8 KStG anzuwenden, bestimmt S. 2 der Vorschrift, dass die Einlagenrückgewähr in entsprechender Anwendung der Abs. 1-6 sowie der §§ 28, 29 KStG zu ermitteln ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit insbes. die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG auch im Verhältnis zu ausl. Körperschaften angewendet wissen. Die Ermittlung und gesonderte Feststellu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.2 Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto

Rz. 47 Die gezielte Einlagenrückgewähr war nach Ansicht der Finanzverwaltung in Sonderfällen zulässig, insbes. bei der Rückzahlung von Nachschusskapital bei der GmbH.[1] Nach alter Rechtslage war dies m. E. insbes. aufgrund der eindeutigen Zuordnungsmöglichkeit nach der Gliederungsrechnung des Eigenkapitals möglich, die in ihren Bestandteilen auch noch nach formeller Abschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.1 Zweck des Bescheinigungsverfahrens

Rz. 145 Die umfangreichen Pflichten in Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto betreffen zwar die Kapitalgesellschaft, die Verwendung des positiven Bestands wirkt sich aber nur beim Anteilseigner aus. Verfahrenstechnisch ist das FA des Anteilseigners mithin auf die Übermittlung von Informationen zur Verwendung des steuerlichen Einlagekontos durch die Kapitalgesellscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.2 Betriebe gewerblicher Art, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 258 Eine wichtige klarstellende Erweiterung enthält Abs. 7 für Betriebe gewerblicher Art gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG. Betriebe gewerblicher Art sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die insbes. im Bereich der Versorgung (Bereitstellung von Energie, Gas, Wasser etc.) sowie in Form von Betrieben von Hafenanlagen anzutreffen si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr

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Grunderwerbsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Verä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung der Reihengeschäfte (zu § 3 Abs. 6a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" der Europäischen Union Regelungen zu den innergemeinschaftlichen Reihengeschäften aufgenommen. In Deutschland wurden diese Vorgaben noch erweitert um Drittlandssachverhalte gesetzlich umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat ihre ausführlichen Erläuterungen zu dem Themenkomplex der Reihengeschäfte umfassend überarbeitet u...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2021 darf der Gesamtumsatz – hochgerechnet auf ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zur Zuflussfiktion von Arbeitslohn bei beherrschenden geschäftsführenden Gesellschaftern

Der Zufluss eines Vermögensvorteils bei einem beherrschenden Geschäftsführer-Gesellschafter setzt neben der Fälligkeit des Anspruchs gegen die Kapitalgesellschaft auch die gewinnmindernde Buchung bei der Gesellschaft voraus. Das FG folgt damit nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, die darauf abstellt, dass die Verbindlichkeit nach den GoB hätte berücksichtigt werden müssen...mehr

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Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, ...mehr