Fachbeiträge & Kommentare zu Fonds

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.1 Bezeichnung des Vertragspartners

Aus der Urkunde muss sich ergeben, wer Vertragspartner ist. Es reicht aus, wenn eine Vertragspartei so klar bezeichnet ist, dass sie unzweifelhaft identifiziert werden kann. Wichtig Gesellschaft Bei einer Vermietung durch eine Gesellschaft oder an eine Gesellschaft bedarf es weder einer genauen Bezeichnung der Gesellschaftsform noch der Nennung der einzelnen Gesellschafter.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.1 Begriff und Entstehung der Unterstützungskassen

Rz. 1 Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige – und damit rechtlich selbstständige – Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt; diese in § 1b Abs. 4 BetrAVG enthaltene gesetzliche Definition gilt auch für das Steuerrecht (§ 4d EStG).[1] Sie können Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, aber auch andere Versorgungsleistungen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.2 Eingeschränkte Abziehbarkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Beiträge des Trägerunternehmens an den Pensionsfonds beruhen unabhängig von der Durchführungsform immer auf einer arbeitsrechtlichen "Grundverpflichtung" des Arbeitgebers.[1] Die Zuwendungen sind im Regelfall betrieblich veranlasst, weil sie ein zusätzliches oder umgewandeltes Entgelt für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen. Sie sind deshalb grundsätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 § 4e EStG flankiert steuerlich die Einführung von betrieblichen Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorschrift regelt abschließend den Umfang der als Betriebsausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitgebers (Trägerunternehmens), die der Finanzierung der von dem Fonds rechtsverbindlich zugesagten Versorgungsleistungen dienen sollen.[1]mehr

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AGS 03/2020, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg. Sie führt zur Berücksichtigung der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Beklagten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom Gerichtsort entfernt ansässigen Rechtsanwalts u...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.5 Haftung bei kassenartübergreifender Vereinigung (Abs. 5)

Rz. 29 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz – GMG angefügte Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung des Landesverbandes, mit der dieser für die Fälle der Haftung nach dem früheren Abs. 4 Satz 3 die Bildung eines Fonds vorsehen konnte. Da eine Haftung des Landesverbandes im Fall der Schließung einer BKK ni...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Probleme bei ausländischen Fonds

Ausländische Investmentanteile wurden in der Vergangenheit nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG zwingend pauschal besteuert. Nach der Regelung des § 6 InvStG wird nicht mehr auf die Ansässigkeit abgestellt, sondern bei Nichtoffenlegung der Verhältnisse erfolgt regelmäßig eine Renditeschätzung mit 6 % des Kurswerts. Es ist umstritten, ob dies zulässig ist.[1] Mit Urteil vom 18.11.200...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

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Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei angeblicher Dienstleistungskommission

Leitsatz 1. Die Finanzgerichte sind an eine ausdrückliche Billigkeitsentscheidung des Finanzamts, dass eine Gesellschaft nicht als Organgesellschaft zu behandeln ist, gebunden. 2. Um die Unternehmenseigenschaft einer Holdinggesellschaft zu begründen, müssen ihre steuerbaren Ausgangsleistungen an ihre Tochtergesellschaften grundsätzlich keine besondere "Eingriffsqualität" aufw...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.1 Anlagesicherheit

Rz. 2 Bereits die Formulierung "erscheint" verdeutlicht, dass im Rahmen der Mittelverwaltung der völlige Ausschluss eines Verlustes nicht zu erreichen ist. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass bei vernünftiger prognostischer Betrachtung ein Verlustrisiko so weit wie möglich gemindert und eine im Verhältnis zu anderen Anlagemöglichkeiten vorteilhafte Sicherheit ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.8.2 DBA Niederlande n. F. (ab 2016)

Das DBA Niederlande 2012 ist am 1.12.2015 in Kraft getreten und ist nach seinem Artikel 33 Abs. 2 erstmals ab dem 1.1.2016 anzuwenden. Die Besteuerung von Altersversorgungsleistungen nach diesem Abkommen weicht erheblich von der Beurteilung nach dem alten DBA ab, da in Umsetzung der deutschen Abkommenspolitik der nachgelagerten Besteuerung Quellenbesteuerungsrechte geregelt ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erstattungsverfahren bei Abwicklung von Investmentfonds (§ 44b Abs 1 EStG nF)

Rn. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 hat der Gesetzgeber im Investmentsteuerrecht einen grundlegenden Systemwechsel zur intransparenten Besteuerung bei Publikumsfonds vorgenommen. Auf der Anlegerseite werden die KapErtr nach § 20 Abs 1 Nr 3 EStG gemäß § 43 Abs 1 Nr 5 u Nr 9 EStG dem Steuerabzug unterworfen. Zu den Investmenterträ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Wohnbesitzwohnung

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Rechtsinstitut "Wohnbesitzwohnung" ist durch das Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau[2] geschaffen und in die Neufassung des II. WoBauG v. 1.9.1976[3] übernommen worden. Das Rechtsinstitut "Wohnbesitzwohnung" hat praktisch keine Bedeutung erlangt. So ist es verständlich, dass durch das Gesetz zur Vereinfac...mehr

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AGS 02/2020, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg. Sie führt zur Berücksichtigung der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Beklagten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom Gerichtsort entfernt ansässigen Rechtsanwalts u...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.8 Vor Zeilen 9–26

In den Zeilen 9–26 werden die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus Investmentfonds entfallen, erfasst. Diese sind nach der Art des Fonds unterteilt: Aktienfonds (Zeilen 9–11), Aktienfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind (Zeilen 12–14), Mischfonds (Zeilen 15–17), Mischfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.8 Zeile 42

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der alternative Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG beantragt wird. Es handelt sich um ausländische Steuern, die auch angerechnet werden könnten. In dieser Zeile sind nicht nur die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus eigener Tätigkeit des Stpfl. erhoben werden, einzutragen, sondern auch die ausländischen St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Anwendung ja

Rz. 86 Die Vorschrift des § 2084 BGB ist zum einen auf die Einzelverfügung, d.h. wenn es sich um eine Erbeinsetzung oder um ein Vermächtnis handelt, anwendbar. Auch für die Fälle, in denen sich die Frage stellt, ob eine Verfügung von Todes wegen oder ein Rechtsgeschäft unter Lebenden vorliegt, gilt § 2084 BGB nach h.M. analog.[317] Eine analoge Anwendung kommt auch dann in B...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Allgemeine Folgen

Rz. 3 Der Erbe verliert mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Anordnung der Nachlassverwaltung die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über den Nachlass zu verfügen (Abs. 1 S. 1). Das gilt auch für den Testamentsvollstrecker, dessen Amt zwar bestehen bleibt, dessen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse jedoch ebenfalls erlöschen; seine Befugnisse erhält er nach Aufhebung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.5 Fondsbeteiligungen

Rz. 18a Bei Beteiligung an einer Gesellschaft oder Gemeinschaft aufgrund eines vorgefertigten Konzepts kann es als Indiz für die Modellhaftigkeit auch angesehen werden, dass der Anleger vorrangig eine kapitalmäßige Beteiligung ohne Interesse an einem Einfluss an der Geschäftsführung anstrebt. Bei geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, die ihren Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1b § 15b EStG ist im Aufbau ähnlich wie § 15a EStG, im Inhalt ähnlich wie § 2b EStG, und verbietet den sofortigen Verlustausgleich oder den Verlustausgleich nach § 10d EStG der Einkünfte aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (§ 15b Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 EStG), soweit die Verluste 10 % des g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6 Anwendungsregelung

Rz. 32 Nach § 52 Abs. 25 S. 5 EStG, ist § 15b EStG nur auf Verluste aus Steuerstundungsmodellen anzuwenden, denen der Stpfl. nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenbetrieb begonnen wurde (Rz. 7). Bei Einzelinvestitionen gibt es keinen Beitritt, sodass der Abschluss des modellhaften Vertrags bzw. der Verträge nach dem 10.11.2005 entsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.7 Doppelstöckige Modelle

Rz. 21a Bei doppelstöckigen Konstruktionen oder Unterbeteiligungen, z. B. bei Dachfonds, bei denen sich der Fond (Dachfond) an einen oder mehreren geschlossenen Fonds (Unterfond) beteiligt, sind die Voraussetzungen des § 15b EStG sowohl bei der Obergesellschaft als auch der Untergesellschaft getrennt zu prüfen. Ist die Untergesellschaft ein Steuerstundungsmodell, ist ein Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.1 Rückwirkung

Rz. 7 § 15b EStG ist nur auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle anzuwenden, denen der Stpfl. nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen worden ist (§ 52 Abs. 25 S. 1 EStG). Der Außenvertrieb beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen für die Veräußerung der konkret bestimmbaren Fondsanteile...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2 Nicht betroffene Modelle

Rz. 22 Nicht betroffen sind Modelle, die nicht primär darauf angelegt sind, ihren Anlegern einen Verlust zuzuweisen, sondern die mit der Steuerfreiheit ihrer Renditen werben, wie vermögensverwaltende Venture Capital und Private Equity Fonds.[1] Nicht betroffen sind auch Personengesellschaften, die selbst die Investition durchführen, ohne sich eines Anbieters zu bedienen. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.3 Anfangsphase

Rz. 17c Die Anfangsphase i. S. d. § 15b Abs. 2 S. 2 EStG ist der Zeitraum, in dem nach dem zugrunde liegenden Konzept nicht nachhaltig positive Einkünfte erzielt werden sollen, sodass sie i. d. R. mit der Verlustphase identisch ist. Der Abschluss der Investitionsphase ist ohne Bedeutung. Die Anfangsphase endet, wenn nach dem prognostizierten Konzept ab einem bestimmten Vz da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts

Rz. 31 Nach § 15b Abs. 4 EStG ist der nicht ausgleichsfähige Verlust jährlich gesondert festzustellen, dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen. Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust sich gegenüber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres verändert (§ 15b Abs. 4 S. 2, 3 EStG). Die Regelung entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3 Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip

Rz. 11 Es liegt aber ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip vor, nach dem der ESt grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen, unterliegen darf. Das Nettoprinzip als Ausfluss des Grundsatzes der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit steht als identitätskonstituierendes Merkmal der Einkommensbesteuerung nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.6 Einzelinvestitionen

Rz. 20 Nach dem Gesetzeswortlaut ist es nicht erforderlich, dass es sich um eine Beteiligung an einem Fonds handeln muss, vielmehr werden auch modellhafte Anlage- und Investitionstätigkeiten einzelner Stpfl. erfasst.[1] Erwirbt ein Einzelner eine Windkraftanlage, um sie zu betreiben, liegt eine Modellhaftigkeit nur vor, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird dahe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Verlustquote

Rz. 26 Nach § 15b Abs. 3 EStG ist Abs. 1 nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase (Rz. 17c) das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 % übersteigt.[1] Bei z. B. aufzubringendem Kapital von 100.000 EUR sind damit Verluste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 5. Kreditinstitute

Rz. 88 Da im Rahmen der Testamentsvollstreckung unter anderem auch die Rechtsverhältnisse am Nachlass, d.h. die Rechtsverhältnisse der Erben untereinander sowie die Rechtsverhältnisse zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern zu regulieren sind, stellt die Testamentsvollstreckung in aller Regel mehr als eine Tätigkeit rein wirtschaftlicher Art dar. Es handelt sich meist u...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Wechselseitige Pflichten

Rz. 26 Ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder hat – dies ist seine Hauptleistungspflicht – das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen; dabei kann es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln (§ 675 Abs. 1 BGB; vgl. Rdn 22). Der Treuhänder hat dem Treugeber die erforderlichen Nachrichten zu übermitteln, au...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Klärung des Sachverhalts

Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.[208] Nur dann hat er eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen.[209] Diese Grundpflicht des Rechtsberaters steht...mehr

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§ 8 Sachenrecht / ee) Tilgungs- und Abzahlungshypothek

Rz. 48 Die übliche "Abzahlung" der Hypothek bzw. der dieser zugrunde liegenden schuldrechtlichen Darlehensforderung hängt von der Ausgestaltung des Darlehens ab. Zumeist handelt es sich um sog. Tilgungshypotheken , die eine lange Laufzeit haben. Bei einer Gesamtbelastung von 3,0 %, bestehend aus (unterstellt gleichbleibendem 1,0 % Zins und 1 % anfänglicher Tilgung, ist ein Da...mehr

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Controlling von Start-Ups &... / 4.4 TRUMPF Venture: Interview "Steuerung einer Corporate-Venture-Capital-Gesellschaft"

Das Interview für die ICV Ideenwerkstatt führten Karl-Heinz Steinke und Dr. Jan Christoph Munck mit Christina Kotzur, Financial Professional der TRUMPF Venture GmbH in Ditzingen. Kurzbeschreibung des Unternehmens Die TRUMPF Venture GmbH unterstützt als Corporate Venture Capital Investor innovative und kapitalsuchende Start-Ups, die die Industrie 4.0 aktiv mitgestalten wollen u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.1 Einkünfte aus Investmentfonds

Tz. 39 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Im InvestmStG fand sich ab VZ 2004 mit § 4 Abs 2 aF eine Sonderregelung für Eink aus in- und ausl Investmentfondsvermögen , die in ihrem Anwendungsbereich zT die allgemeinen Regeln der §§ 26 KStG, 34c EStG, 68a EStDV modifizierte (näher s BMF v 18.08.2009, BStBl I 2009, 931; v 01.11.2010, IStR 2011, 83; s Ebner/Helios, BB 2010, 1631; s Endert,...mehr

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Investmentsteuerrecht – DBA-Freistellung für Dividenden – anlegerbezogene Betrachtung

Leitsatz § 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist. Normenkette § 4, § 15 InvStG 2004, Art. 10 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a DBA Polen 20...mehr

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Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Rückwirkung des § 43 Abs. 18 KAGG

Leitsatz Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des sog. Korb II‐­Gesetzes auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen auch des Veranlagungszeitraums 2003 ­anordnet, soweit Veräußerungen im Mai 2003 betroffen sind, infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungs...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.8 Aufgeld (Agio) der Kommanditisten

Rz. 781 Bei den sog. Publikums-KGen ist es üblich geworden, dass die Kommanditisten nicht nur den gezeichneten Kommanditanteil bezahlen, sondern darüber hinaus noch ein normalerweise in festen Vom-Hundert-Sätzen vereinbartes Aufgeld erbringen müssen, das laut Gesellschaftsvertrag zur Abdeckung der Kosten für die Kommanditistenwerbung Verwendung finden soll. Rz. 782 Es ist fes...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 765 Notwendig ist stets eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit mit einer Gewinn- und Überschusserzielungsabsicht; diese ist vorrangig zu prüfen.[1] Bei Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Berlin), in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gekleidet, besteht die Vermutung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei in der Regel nicht vorliegt. Im öffen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 42 [Fulbright-Abkommen]

Rz. 1 Nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zweck der Aus- und Weiterbildung vom 20.11.1962[1] werden aus einem besonderen Fonds Mittel zur Verfügung gestellt zur Finanzierung einer Studien-, Forschungs-, Lehr- und anderen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bild...mehr