Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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England und Wales1 England ... / a) Recht zur Bevollmächtigung

Rz. 382 Nach dem zwingenden Gesetzesrecht müssen die Satzungen englischer Kapitalgesellschaften die Möglichkeit gewähren, bei der jährlichen Gesellschafterversammlung und bei der Versammlung der Gesellschafter einer Anteilsklasse einen Bevollmächtigten (proxy) zu bestimmen (Sec. 324 CA 2006). Auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung ist in der Ladung zur Gesellschafterversam...mehr

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Schweiz / b) Einberufung

Rz. 117 Die so genannte ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt und wird von den Geschäftsführern einberufen (Art. 805 Abs. 2 OR). Von außerordentlichen Gesellschafterversammlungen spricht man in folgenden Fällen:mehr

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Singapur / IV. Errichtung der Satzung

Rz. 44 Der Companies Act enthält nur wenige Formvorschriften für die Abfassung der Satzung. Vorgeschrieben ist die Schriftform und die Satzung hat folgende Mindestangaben vorzuweisen:mehr

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Rumänien / 6. Gründung vom Ausland aus

Rz. 14 Die Gesellschafter bzw. deren gesetzliche Vertreter oder die Geschäftsführer der zu gründenden Gesellschaft müssen zum Zwecke der Gründung grundsätzlich nicht persönlich in Rumänien erscheinen. Üblicherweise wird die Gründung durch einen rumänischen Rechtsanwalt betreut. Verschiedene Unterlagen (Musterfirmazeichnung, Erklärungen der Gesellschafter/Geschäftsführer, Bes...mehr

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Österreich / 1. Praktischer Leitfaden

Rz. 17 Die Gründung der GmbH beginnt mit der Erstellung des Textes des Gesellschaftsvertrags. Der Vertragstext wird meist von einem Notar oder Rechtsanwalt entworfen, er kann aber auch von den Parteien selbst stammen. Der Notar oder Rechtsanwalt prüft bereits vor Unterfertigung die Zulässigkeit des gewünschten Firmawortlautes, da dieser von den Firmenbuchgerichten sehr stren...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Formwirksamkeit des Kausalgeschäfts

Rz. 118 Der Schuldvertrag über die Geschäftsanteile unterliegt dem gemäß den Regeln der Rom I-VO bestimmten Recht. Gemäß Art. 3 Rom I-VO ist vorrangig auf eine Rechtswahlvereinbarung der Beteiligten abzustellen. Haben sie keine Rechtswahl getroffen, gilt – mangels anderer engerer Verbindungen – das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (A...mehr

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Deutschland / b) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 151 Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG). Ebenfalls der notariellen Beurkundung bedarf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Abtretung des GmbH-Geschäftsanteils, wenngleich ein etwaiger Formmangel durch die ordnungsgemäß beurkundete Abtretung geheilt wird (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Da jedoch im Rahmen der ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 126 Die rechtliche Stellung der Gesellschaft im IPR ist ausführlich und seit Bestehen des CSC, also seit dem Jahr 1986, weitsichtig in Art. 3 CSC geregelt. Handelsgesellschaften haben als Personalstatut das Recht des Staates, in dem sich der hauptsächliche und effektive Sitz ihrer Verwaltung befindet. Eine Gesellschaft, die nur ihren statutarischen Sitz in Portugal hat, ...mehr

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Deutschland / 3. Sacheinlage

Rz. 63 Wollen die Gesellschafter einer GmbH die Einlagen nicht in Geld, sondern auf andere Weise, d.h. im Wege einer Sacheinlage, erbringen, so muss dies in der Satzung ausdrücklich festgehalten werden. Dazu sind in der Satzung sowohl der Gegenstand als auch der Betrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, sowie der Name des zur Leistung verpflichteten ...mehr

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Deutschland / 1. Notarielle Beurkundung

Rz. 50 Zur Beurkundung ist jeder deutsche Notar zuständig (§ 20 BNotO). Die Urkunde ist hierzu den Beteiligten in Gegenwart des Notars zu verlesen, von ihnen zu genehmigen und von ihnen und dem Notar zu unterzeichnen (vgl. §§ 8 ff. BeurkG).[27] In der Praxis wird dazu regelmäßig der notariellen Gründungsurkunde, d.h. der Einigung der Gründer über die Errichtung der Gesellsch...mehr

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Deutschland / I. Grundlagen

Rz. 123 Die Handelsregister werden in Deutschland bei den Gerichten geführt (§ 8 HGB). Sachlich zuständig sind insoweit die Amtsgerichte (vgl. § 23a GVG). Das Handelsregister wird von dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, und zwar für sämtliche Amtsgerichte in diesem Landgerichtsbezirk (§ 8 HGB, § 376 Abs. 1 FamFG). Durch landesrechtliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.[2] Dadurch entsteht ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Formfreiheit und Formvorschriften (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 21 Ein Verwaltungsakt kann in jeder beliebigen Form, schriftlich, elektronisch, mündlich, durch Zeichen oder konkludentes Verhalten, erlassen werden, soweit nicht durch Gesetz eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Formfreiheit und Formvorschriften beziehen sich auf den Tenor des Verwaltungsakts (Regelungsgehalt); die Form der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung ri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.1 Erkennbarkeit der erlassenden Behörde (§ 119 Abs. 3 S. 1 AO)

Rz. 31 § 119 Abs. 3 AO regelt die Mindestanforderungen, die an einen schriftlich oder elektronisch erlassenen Verwaltungsakt zu stellen sind; durch Gesetz können weitergehende Anforderungen gestellt werden.[1] Zu schriftlichen Verwaltungsakten vgl. Rz. 15, zu elektronisch erlassenen Verwaltungsakten Rz. 16. Schriftlich und elektronisch erlassene Verwaltungsakte müssen gem. § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.3 Ausnahme für formularmäßige oder automatisch erlassene Verwaltungsakte (§ 119 Abs. 3 S. 2 2. Halbs. AO)

Rz. 34 § 119 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 AO sieht für formularmäßige Verwaltungsakte und mithilfe automatischer Einrichtungen erlassene Verwaltungsakte Formerleichterungen vor, die sicherstellen sollen, dass die durch Formulare und den Einsatz von EDV-Anlagen angestrebte Verwaltungsvereinfachung und -erleichterung nicht an Formvorschriften scheitert. Die Anwendung der Vorschrift ist a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 § 4 Abs. 2 VwZG

Rz. 4 § 4 Abs. 2 S. 1 VwZG lässt für den Nachweis der Zustellung den Rückschein genügen. Damit erhält die Behörde ein Empfangsbekenntnis des Empfängers, sodass damit die Tatsache und der Zeitpunkt der Zustellung feststehen. Tag der Zustellung ist derjenige Tag, der auf dem Rückschein angegeben worden ist. Der Rückschein erbringt Beweis über das Datum der Zustellung. Er ist ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1.2 Zuzustellende Dokument in verschlossenem Umschlag

Rz. 2 Das zuzustellende Schriftstück ist der Post in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Damit wird sichergestellt, dass kein Unbefugter (Postbediensteter) von dem Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nehmen kann. Der Umschlag der zuzustellenden Sendung muss richtig und vollständig adressiert sein.[1] Die Angabe der Anschrift kann in der Adresse des Geschäftslokals oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Verhältnis zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO : Die in § 41 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete Maßgeblichkeit des tatsächlichen Vollzugs eines unwirksamen Vertrags ist auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums zu berücksichtigen.[1] Daher können Wirtschaftsgüter dem Erwerber auch auf der Grundlage eines – z. B. wegen des Verstoßes gegen Formvorschriften – u...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 4. Wiedereinsetzungsantrag und Wiedereinsetzungsfrist

Nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Dies hängt entscheidend davon ab, wann und wie das Beschwerdegericht über die Verfahrenskostenhilfe entschieden hat. Die Frist zur Wiedereinsetzung nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 234 Abs. 2 ZPO bzw. § 18 Abs. 1 FamFG beginnt spätestens mit der Bekann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) und Änderung von Zollanmeldungen (Art. 173 UZK)

Rz. 818 [Autor/Stand] An eine Bilanz, die entsprechend den Formvorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt wurde, ist der Stpfl. mit ihrer Einreichung gebunden. Von diesem Zeitpunkt an kann sie nur noch aufgrund einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung entsprechend § 4 Abs. 2 EStG geändert werden. Objektive Bilanzierungsfehler[2] darf der Stpfl. gem. § 4 Abs. 2 S...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7.1 Formvorschriften

Der Antrag ist mit Begründung in Schriftform dem Leiter der Dienststelle vorzulegen, § 69 Abs. 3 Satz 2 HPVG. Es ist eine Erörterung im Rahmen der Monatsgespräche nach § 60 Abs. 4 HPVG zwingend vorgesehen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13.1 Form

Für den Antrag gilt nach § 83 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG, der sich auf die Mitbestimmungsfälle des § 81 Abs. 2 SächsPersVG bezieht, die Schriftform. Für die sonstigen nach § 83 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG zulässigen Anträge ist keine Form im Gesetz bestimmt. Für die Ablehnung und die Zustimmung der Dienststelle ist keine Formvorschrift vorgesehen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Antragsvoraussetzungen

Rn. 7 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Antrag gelten keine besonderen Formvorschriften (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 260, Rn. 4; MünchKomm. AktG (2021), § 260, Rn. 8). Es gelten die in der Kommentierung zu § 258 AktG dargestellten Grundsätze (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89ff.). Der Vorstand bzw. die Aktionärsgruppe können insbesondere den Antrag ohne Mitwirkung eines Verfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Intermediär entgegen § 138d Abs. 1, § 138f Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1-7 sowie 9 und 10 oder § 138h Abs. 2 AO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

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Rechtswirksame Vertretung mit Zusatz "i.A." und Firmenstempel

Zusammenfassung Die Unterzeichnung als Vertreter kann auch mit dem Zusatz "i.A." kenntlich gemacht werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit einem Firmenstempel des Vertretenen erfolgt. Hintergrund: Streit über die wirksame Vertretung beim Abschluss eines Mietvertrags Zwischen den Parteien war im Kern streitig, ob ein Mietvertrag wirksam geschlossen worden war. Beim A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Form des Antrags und Zuständigkeit (§ 39a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 2 S 1 EStG ist der Antrag iSd § 39a Abs 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom ArbN eigenhändig zu unterschreiben. Den Vordruck bestimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder (§ 51 Abs 4 Nr 1 Buchst c EStG). Der Antrag ist unzulässig, sofern er nicht die Formvorschriften erfüllt ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Formvorschriften

(1) Schriftform Rz. 58 Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam. Es ist aber schon aus Beweisgründen, und weil der schriftliche Arbeitsvertrag die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Ist die Schriftform durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gefordert, wird sie gewahrt durch eine ei...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Zustandekommen von Mietverhältnissen

Rz. 9 Für den Abschluss eines Mietvertrages ist grds. keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Mietverträge können somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit ist jedoch eine schriftliche Fixierung in jedem Falle vorzuziehen. Mietverträge über Grundstücke und Räume – auch Wohnräume –, die für längere Zeit als ein Jah...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Notarielle Beurkundung

Rz. 220 § 53 Abs. 2 GmbHG schreibt die notarielle Beurkundung des Beschlusses[863] (§§ 36, 37 BeurkG [864]) vor. Die Nichtbeachtung der Form macht den Beschluss analog § 241 Nr. 2 AktG nichtig; analog § 242 Abs. 1 AktG heilt die Eintragung des Beschlusses im Handelsregister die Nichtigkeit. Streitig – nach h.M. zu bejahen – ist die Zulässigkeit der Beurkundung durch einen aus...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Zubehör

Rz. 8 Soweit bewegliches Zubehör im Rahmen des Kaufvertrages mitveräußert wird, sollte dies eingehend beschrieben werden, da im Streitfall der Vermerk "wie besichtigt" erhebliche Beweisprobleme aufwerfen kann. Dieser Vermerk ist trotzdem für die Beschreibung des Zustands des mitveräußerten Zubehörs von Bedeutung. Die Regelung eines solchen "Nebengeschäftes" im notariellen Ve...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Inhalt und Form der Güterrechtswahl

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§ 15 Familienrecht / dd) Erstellung eines Bestandsverzeichnisses über das Endvermögen der F

Rz. 63 Ob die Ehegatten wechselseitig ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Auskunftserteilung durch den anderen Ehegatten haben, ist zwar umstritten, aber abzulehnen;[109] daneben sprechen zumindest Praktikabilitätsgesichtspunkte meist gegen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Auskunftsanspruch besteht unabhängig davon, ob ggf. der Anspruchsteller selbst seine...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 206 Gemäß §§ 304 Abs. 1, 117 Abs. 2 S. 2 StPO ist die – nicht fristgebundene – Haftbeschwerde[93] insbesondere gegen die Entscheidung möglich, die auf eine Haftprüfung oder einen Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren hin erfolgt ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt ergangene Entscheidung, mit der über den (Fort-)Bestand...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 5 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 4. Form, Rechts- und Geschäftsfähigkeit (Art. 3 Abs. 5, 11 u. 13 Rom I-VO)

Rz. 46 Die Rechtswahlvereinbarung ist formwirksam, wenn sie den Formvorschriften des für den Hauptvertrag gewählten Rechts oder den Formvorschriften am Ort des Vertragsschlusses entspricht (Art. 3 Abs. 5, 11 Rom I-VO). Der Vornahmeort (lex loci actus) ist der Ort, an dem die Annahmeerklärung abgegeben wurde. Auf den Zugangsort kommt es nicht an. Die Formbedürftigkeit des Haup...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Gesellschaftereigenschaft

Rz. 21 (Gründungs-)Gesellschafter können sein: alle natürlichen[85] und juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften, sonstige Gesamthandgemeinschaften – u.a. auch die GbR[86] (zur zulässigen Umgehung des Beurkundungserfordernisses bei Verwendung einer GbR vgl. Rdn 171) – Partnerschaftsgesellschaften[87] sowie Erbengemeinschaften.[88] Bei einer GmbH in Trägerschaft e...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Form

Rz. 699 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 700 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schriftsatz ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 560 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unterhalt nur dann als unwir...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / I. Formerfordernisse des Grundstückskaufvertrages

Rz. 2 Gem. § 311b Abs. 1 BGB bedarf jeder Vertrag, der die Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung von Grundvermögen zum Gegenstand hat, der notariellen Beurkundung. Dieses Formerfordernis wird – wie alle Formvorschriften – von der höchstrichterlichen Rechtsprechung extensiv ausgelegt, was dazu führt, dass nicht nur der eigentliche Übertragungsakt mit den wesentlichen ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 11 Bauträgerrecht / a) Allgemeines

Rz. 9 Wie beim Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufvertrag bedarf der Bauträgervertrag aufgrund der enthaltenen Verpflichtung zum Erwerb und zur Übertragung eines Grundstückes gem. § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Da dieses Formerfordernis – wie alle Formvorschriften – von der Rechtsprechung eher extensiv ausgelegt wird, ist nicht nur der eigentliche Übertragungsakt...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 6 Es gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen (§§ 104 ff. BGB) und Verträge (§§ 145 ff. BGB). Notwendiger Inhalt des Kaufvertrags ist die genaue Bezeichnung der Sache. Darüber hinaus müssen sich die Vertragsparteien über die Höhe des Kaufpreises einig sein – andernfalls kommt, vorbehaltlich eines Leistungsvorbehalts, ein Kaufvertrag nicht zustande.[1] Schrif...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 22 Internationales Privat... / b) Form und Inhalt der Erbrechtswahl

Rz. 78 Die Wahl muss in eine Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Testament). Die Auslegung des Erblasserwillens muss eine entsprechende Rechtswahl unzweifelhaft ergeben (Art. 22 Abs. 2 EuErbVO).[192] Der Erblasser konnte nach Art. 25 EGBGB a.F. auch nur für ein einzelnes Grundstück eine solche Rechtswahl verfügen, so dass f...mehr