Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird hier nur in Grundzügen beschrieben. Die detaillierte Darstellung und Erläuterung findet sich in der Kommentierung zu §§ 35–67 BewG. Rz. 68 [Autor/Stand] Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG für inländischen Grundbesitz festgestellt. Für die alten Länder sind folgende Bewertungsgrundsät...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG enthält eine Beschreibung des Bewertungsobjekts "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Diese erfolgt in enger Anlehnung an die Vorschriften zur Einheitsbewertung (vgl. § 34 BewG) und den Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten (vgl. § 160 BewG). Die Zuordnung des Wohnteils zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

1. Betriebsbegriff Rz. 55 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dieser umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ihm dauernd zu dienen bestimmt sind. Zur Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 2 BewG. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verpachtung von Flächen und Betrieben

Rz. 60 [Autor/Stand] In die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind nach § 34 Abs. 4 BewG auch dem Eigentümer des Grund und Bodens nicht gehörende Gebäude, die auf dem Grund und Boden des Betriebs stehen, und dem Eigentümer des Grund und Bodens nicht gehörende Betriebsmittel, die der Bewirtschaftung des Betriebs dienen, einzubeziehen. Diese Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 198 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Generell gilt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht kommt, die ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung vom Grundvermögen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen ist besonders für die Grundsteuer relevant, da für beide Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze (§§ 36, 76 BewG) und unterschiedliche Steuermesszahlen (§§ 14, 15 GrStG) zur Anwendung kommen. Abgrenzungsfragen stellen sich insb. bei unbebauten Grundstücken und bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG umfasst den im Rahmen der Einheitsbewertung in § 34 Abs. 2 BewG als Wirtschaftsteil bezeichneten Teilbereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Durch die Herausnahme des Wohnteiles sind jetzt nur noch die einzeln aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter bei der Feststellung des Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausübung des Heberechts

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG legt fest, dass der Gemeinde als kleinste Gebietskörperschaft die aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Entscheidung zur Erhebung der Grundsteuer obliegt. Diese Entscheidungskompetenz ist Ausfluss der Ertragshoheit, die das Aufkommen der Grundsteuer allein den Kommunen zuweist.[2] Um die den Landesfinanzbehörden zustehende Verwaltun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

1. Begriff Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand und verweist in § 2 Nr. 1 BewG zunächst auf die Kategorie des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang der forstwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 69 [Autor/Stand] Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören nach Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Dazu rechnen vor allem der forstwirtschaftlich genutzte Boden, die so genannte Holzbodenfläche einschließlich der Wirtschaftswege, Schneisen und Schutzstreifen, wenn ihre Breite 5m nicht übersteigt, sowie die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Betriebe

Rz. 215 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer. Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobjekt der Grundsteuer erfasst dasjenige Steuergut, das der Gesetzgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers knüpft an das Innehaben von Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder Grundvermögen an. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsgesetzes. Das sind insgesamt ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten. Davon entfallen ca. 32 Mio. wirtschaftliche Einheiten au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Abgrenzung vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Rz. 96 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach § 69 Abs. 1 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insbesondere als Bauland, Industriel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wald

Rz. 55 [Autor/Stand] Als Wald gilt dabei jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche sowie kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.[2] Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsverfahren

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ausübung des Heberechts fußt grundsätzlich auf einem geteilten Verwaltungsverfahren, das zum Teil den Finanzbehörden, zum Teil den Gemeinden obliegt. Ausnahmen bilden die Länder Berlin, Hamburg und Bremen, in denen die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet wird. In den übrigen Ländern teilen die Finanzbehörden nach § 184 Abs. 3 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Bewertung der Grundstücke in den alten Ländern ergibt sich nach folgenden Grundsätzen (Einzelheiten s. Kommentierung zu §§ 68–94 und §§ 129–133 BewG): Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG für inländischen Grundbesitz festgestellt. Dazu zählen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke, deren Bewertung abhängig ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 75 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer sind neben den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 2 GrStG Grundstücke. Das Grundsteuergesetz nimmt keine eigene Begriffsabgrenzung vor, sondern verweist auf die Regelungen der §§ 68 und 70 BewG, die erstens das Grundvermögen gegenüber anderem Vermögen abgrenzen und zweitens den Grundstücksbegriff festleg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weinbauliche Nutzung

Rz. 78 [Autor/Stand] Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören folglich alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden die stehenden Betriebsmittel und der normale Bestand der umlaufenden Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 1 GrStG weist vielfältige Bezüge zu anderen Normen des Grundsteuergesetzes auf. Während § 1 GrStG die Gemeinde als Steuergläubiger konkretisiert, bezeichnet § 10 GrStG den Steuerschuldner als denjenigen, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. §§ 13, 14 und 15 GrStG stehen in unmittelbarem Zusammenhang, da mit...mehr

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ZErb 09/2020, Anmerkung zu ... / I. Der vorhandene Bedarf an einer grundsätzlichen Klarstellung

In den neuen Bundesländern und im Bundesland Berlin hat die praktische Be­deutung des Erbbaurechts erheblich zugenommen. Denn das am 1.10.1994 in Kraft getretene Sachenrechtsänderungsgesetz (SachenRÄndG)[2] führte zur Überleitung der besonderen Rechtsverhältnisse an Grundstücken in den neuen Bundesländern die sogenannte Vertragslösung ein. Zu bereinigen waren Rechtsverhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gärtnerische Nutzung

Rz. 89 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung umfasst nach Abschn. 1.11 Abs. 1 der BewRL "die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen sowie die selbständigen Kleingärten (Schrebergärten, Laubenkolonien)". Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ergibt sich aus § 237 Abs. 5 und § 238 Abs. 2 BewG. Das entscheidende Merkma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 3)

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 3 GrStG ist ein öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG nicht anzunehmen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich alle Einrichtungen, die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / D. Bedeutung für die Gemeindefinanzierung

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 1 GrStG bleibt es den Gemeinden überlassen, ob und in welcher Höhe sie eine Grundsteuer erheben (§ 1 GrStG Rz. 4). Das Heberecht dient einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden und gewährleistet einen weiten Spielraum zur Ausgestaltung (s. § 1 GrStG Rz. 5).[2] Im Unterschied zur Gewerbesteuer verbleibt das gesamte Aufkommen der Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Zuge der deutschen > Einkommensteuer besteuert werden nur Einkünfte, die einer der nachfolgend genannten sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können (§ 2 Abs 1 EStG; vgl dort vor allem konkret Satz 1 Nr 1 bis 7). Die Einteilung in abschließend sieben Einkunftsarten (mit dem Charakter der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG als gewisse Auf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bestehen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Arbeitnehmer mit Auslandsbezug (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorgesehen ist eine Veranlagung von Amts wegen für verheiratete EU-/EWR-ArbN, deren Ehegatte in einem EU-/EWR-Staat wohnt, wenn die LSt nach Steuerklasse III erhoben worden ist. EU-/EWR-ArbN idS sind nach § 1 Abs 1 EStG im > Inland unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, für die die Steuerklasse III festgestellt w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 Euro (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung einer Kiesgrube

Leitsatz 1. Eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche verliert ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht, wenn die Rekultivierung und die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen sind. 2. Weder die Eigentumsverhältnisse am Bodenschatz noch das für die Abbauberechtigung entrichtete Entgelt haben für die Einheitsbewe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften

Rz. 1 § 28 UStG enthält in Abs. 1 bis 3 die vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 geltende Absenkung der USt-Sätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % sowie die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG von 19 % auf 16 %. § 28 Abs. 4 UStG enthält die bis zum 31.12.2011 geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 1 Legaldefinition des EStG

Das Einkommensteuergesetz (EStG) enthält eine eigene Legaldefinition des Gewerbebetriebs.[1] Danach ist Gewerbebetrieb eine Betätigung, die selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt; es darf sich weder um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft noch um solche aus selbstständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.4 Gewinnerzielungsabsicht

Die Gewinnerzielungsabsicht ist weitere Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Sie grenzt den Einkommenstatbestand von der nicht steuerbaren Liebhaberei ab. Auch hierbei handelt es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, auf das im Regelfall nur anhand von objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann. Die Gewinnerzielungsabsicht muss nicht das Hauptmotiv für d...mehr

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Geschäftspartnerbezogene Co... / 4 Mindestlohngesetz

Das seit Jahresbeginn 2015 geltende Mindestlohngesetz (MiLoG) schafft neben den Sorgfalts- und Dokumentationspflichten bei Beschäftigung eigener Mitarbeiter im Niedriglohnbereich direkte und indirekte Compliance-Sorgfaltspflichten bei Auswahl und laufender Überwachung von Geschäftspartnern, die mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt werden.[1] Das MiLoG greift dabei auf ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Anträge auf Tarifermäßigung nach § 32c EStG abrechnen

Die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG trat am 27.3.2020 in Kraft, als im Bundesgesetzblatt die Feststellung der Europäischen Kommission bekannt gegeben wurde, dass die Regelung eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellt (BGBl 2020 I, S. 597). Auf Antrag kann sich seither – vereinfacht gesagt – eine Steuerermäßigung für l...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Landwirtschaft

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Selbständige Landwirte erzielen regelmäßig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1 iVm § 13 EStG; Gewinneinkünfte nach § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG; > Einkünfte Rz 1). Die von ihnen beschäftigten Mitarbeiter erzielen als Arbeitnehmer regelmäßig > Arbeitslohn, der dem LSt-Abzug unterliegt. Zu in der Landwirtschaft häuf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 6.1 Mitteilung der privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmer

Es ist die Mindestvorsorgepauschale (Tz. 7) zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge nicht mitteilt (Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens). Die mitgeteilten Beiträge sind maßgebend, wenn sie höher sind als die Mindestvorsorgepauschale. Beitragsbescheinigungen auslän...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Ebenso steht die Geringfügigkeit der Vergütung oder die kurze Dauer der Tätigkeit der Besteuerung nicht ohne weiteres entgegen (BFH 115, 342 = BStBl 1976 II, 134), wenn nicht > Liebhaberei gegeben ist (> Rz 9)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Ausnahmetatbestände

Rz. 38 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ist dem Grunde nach ein steuerschädlicher Einsatz der Versicherungsansprüche gegeben (> Rz 35–36), kann das Abzugsverbot durch einen der folgenden in § 10 Abs 2 Satz 2 Buchst a – c EStG 2004 (> Rz 16) geregelten Ausnahmetatbestände aufgehoben sein: Rz. 39 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Einsatz von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 3.4 Sozialkassenverfahren

Mit dem Gesetz zur Sicherung des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe [1] hat der Gesetzgeber die seit 2006 gültigen Sozialkassentarifverträge rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit wurde die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Sozialkassentarifverträge durch das BAG bestand.[2] Die Sozialkassen im Baug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / g) Änderung durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft vom 29.6.1998

Rz. 156 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft v. 29.6.1998[2] wurde in § 51 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] ein Abs. 1a mit der Folge eingefügt, dass für Feststellungszeitpunkte ab 1.1.1999 ein geänderter Vieheinheitenschlüssel anzuwenden war. Dadurch rechneten fortan weniger Betriebe zur gewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / D. Systemänderung

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung mit dem Ertragswert. Für die alten Bundesländer wird die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung vorgenommen. Rz. 23 [Autor/Stand] In den alten Bundesländern gehört der Wohnte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertverhältnisse bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 83 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird ebenfalls deutlich, dass die Wertverhältnisse des Bewertungsstichtags wegen der Typisierungen des Bewertungsgesetzes nicht exakt berücksichtigt werden. Die Anlagen 14 bis 20 zum Bewertungsgesetz mit den dort ausgewiesenen Pauschalansätzen für die verschiedenen Nutzungen gelten seit dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 3. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 160 ff. BewG n.F.)

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vollzieht sich ab 1.1.2009 nach Maßgabe der §§ 160 ff. BewG n.F. Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG n.F. ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei wird der gemeine Wert i.S. des § 9 Abs. 2 BewG durch den Fortführungswert ersetzt. Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / C. Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Entscheidung des BVerfG betrifft zwar nicht ausdrücklich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Gleichwohl ist aus dem Urteil zu schließen, dass die für die getroffene Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte auch auf die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu übertragen sind. Zudem hat das BVerfG in der Weite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen den Wertverhältnissen und den tatsächlichen Verhältnissen war der Vergangenheit in erster Linie bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes relevant. Wegen der großen zeitlichen Differenz zwischen dem für die Wertverhältnisse maßgebenden Zeitpunkt (1.1.1935 bzw. 1.1.1964) und dem aktuellen Bewertungsstichtag, zu dem die tatsäc...mehr