Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 16 ErbStG gewährt erwerberspezifische Freibeträge (Abzugsbeträge) in unterschiedlicher Höhe, die bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs berücksichtigt werden müssen. Anders als Freigrenzen[1], die eine (teilweise) Nichtbesteuerung nur gewähren, wenn die Freigrenze nicht überschritten wird, mindern Freibeträge den steuerpflichtigen Erwerb ohne einschränkende Bed...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen "Werbemietvertrag" kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. 2. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, schei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf zunächst 5 Mio. EUR und sodann auf aktuell 10 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf aktuell 5 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte Änderungen, z. B. für wirtschaftlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 3 Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers sind lohnsteuerfrei

Jede Zuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer – ob in bar oder als Sachgeschenk – ist grundsätzlich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit ein zu versteuernder geldwerter Vorteil (Arbeitslohn). Steuerfrei bleiben kann eine Arbeitgeberleistung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn dies im Einkommensteuergesetz oder in Verwaltungsanweisungen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 6 Sachzuwendungen sind regelmäßig lohnsteuerpflichtig

Ist die Arbeitgeberzuwendung keine "Aufmerksamkeit" und/oder greifen die steuerlichen Befreiungstatbestände nicht, ist jeder geldwerte Vorteil bzw. jedes Geschenk, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lässt, grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige Sachzuwendungen Bei der Arbeitgeberzuwendung handelt es sich um keine lohnsteuerf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 5 Weitere lohnsteuerliche Befreiungstatbestände für Arbeitgeberzuwendungen

Bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer können – kraft Gesetzes oder Verwaltungsanweisungen – weitere besondere Steuerbefreiungen greifen. Hier die wichtigsten Befreiungstatbestände: Arbeitgeberzuwendungen aus Anlass von üblichen Betriebsveranstaltungen [1] und anlässlich solcher Veranstaltungen überreichte Geschenke;[2] hier ist insbesondere die 110-EUR-Grenze zu beachten, die se...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchgeschenk an Mitarbeiter

Der Arbeitgeber schenkt seinem Mitarbeiter zu dessen 50. Geburtstag ein Buch (Belletristik). Das Geschenk kostet ihn 59,92 EUR brutto. Der Nettobetrag lautet 56 EUR, der Umsatzsteuerbetrag bei einem Steuersatz von 7 % macht 3,92 EUR aus. Der Arbeitgeber setzt die Aufwendungen als Betriebsausgaben ab und macht den Vorsteuerabzug geltend. Bei dem Geschenk handelt es sich um ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 4 Kraftfahrzeugsteuer: Begünstigungen und Steuerbefreiungen

Im Lichte der Erkenntnis, dass Mobilität ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens in Deutschland und dass der Verkehr nach Energieerzeugung und Industrie der drittgrößte Verursacher sog. Treibhausgase ist, hat der Gesetzgeber das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KrafStG) unlängst bereits wesentlich reformiert.[1] Mit dieser Reform des KraftStG hat der Gesetzgeber insbesondere ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9.3 Freigrenze

Rz. 158 Weitere Voraussetzung ist, dass der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 41.000 EUR nicht übersteigt. Dies bedeutet, dass der Erwerber selbst über kein oder nur ein geringes Vermögen verfügen darf, welches mit dem jeweiligen Steuerwert anzusetzen ist. Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bleiben dab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9.4 Anwendungsfälle

Rz. 159 Die Befreiung gilt trotz der Beschränkung im Wortlaut auf den Erblasser über die Generalklausel des § 1 Abs. 2 ErbStG (s. § 1 Rn. 19) auch in Fällen der Schenkung. Sie dürfte jedoch nur in wenigen Fällen Anwendung finden, da bei Erwerben von Todes wegen bei Eltern, Adoptiveltern und Großeltern der persönliche Freibetrag von 100.000 EUR Anwendung findet, also deutlich ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9.2 Zielgruppe

Rz. 157 Zielgruppe sind die Eltern, die Adoptiveltern, die Stiefeltern oder die Großeltern. Bei einem adoptierten Kind können dies sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern sein. Dabei steht die Freigrenze jedem Eltern- und Großelternteil usw. gesondert zu – jedoch nur unter der weiteren Voraussetzung, dass diese zum Erwerbszeitpunkt infolge körperlicher oder g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Die Befreiung... / VII. Steuerbefreiung für Kinder nur für eine Wohnfläche von 200 m²

Für die Steuerbefreiung des Familienheims für die Kinder gilt zudem, dass diese nur im Verhältnis von 200 m² zur Gesamtfläche geltend gemacht werden kann. Bei der Begrenzung auf 200m² handelt es sich um einen Freibetrag und keine Freigrenze. Wird die Wohnfläche von 200 m² überschritten, kann sie daher nur im Verhältnis der 200 m² zur Gesamtfläche geltend gemacht werden. Beis...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Mindestgrenze (Absatz 7)

Rz. 44 Nach § 20 Abs. 7 ErbStG ist die Haftung nach § 20 Abs. 6 ErbStG nicht geltend zu machen, wenn der ins Ausland ausgezahlte oder einem im Ausland wohnhaften Berechtigten zur Verfügung gestellte Betrag 600 EUR nicht übersteigt. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze, die für jeden Steuerfall einzeln gilt (s. Esskandari/Winter in Lippross/Seibel, § 20 Rn. 42). Die Haf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2. Verfahrensrecht

Rz. 115 § 13a Abs. 6 ErbStG ist so ausgestaltet, dass die gewährten Begünstigungen lediglich vorläufig bzw. auflösend bedingt sind ("Nachsteuervorbehalt"). Dieser Vorbehalt betrifft sämtliche Begünstigungen, d. h. die 26-Mio.-EUR-Freigrenze, den Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG), die abschmelzende Verschonung des § 13c ErbStG bzw. Großerwerbe gem. § 28a ErbStG oder die Stun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.3 Allgemeines für sämtliche Steuerklassen

Rz. 21 Die genannten Beträge sind bei allen Steuerklassen als Freibetrag und nicht als Freigrenze ausgestaltet. Sie stehen jedem Erwerber (d. h. auch einem Vermächtnisnehmer) in voller Höhe gesondert zu (vgl. Gesetzesbegründung zum ErbStRG, s. Hübner, Erbschaftsteuerreform 2009, 175). Ein möglicher Freibetragsüberschuss ist jedoch nicht auf andere Erwerber übertragbar. Bisla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 22 Kleinbetragsgrenze

Hinweise: H E 22 ErbStH. Rz. 1 Zweck der Kleinbetragsgrenze ist die Verwaltungsvereinfachung. Als "Steuerfall" i. S. d. § 22 ErbStG ist nicht der Erbfall als Ganzes und damit z. B. bei mehreren Erben nicht die Gesamtzahl der Erwerbe anzusehen, sondern – wie bei Zuwendungen unter Lebenden – der einzelne Vermögensanfall eines jeden Erben (H E 22 ErbStH). Sie gilt sowohl für Erwe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1. Überblick

Rz. 28 Durch das ErbStRG 2016 kam es beim Abzugsbetrag zu keinen Änderungen bzgl. Systematik und Zielsetzung. Rz. 29 Der Abzugsbetrag kommt erst nach Abzug des 85 %igen Verschonungsabschlags auf das begünstigte Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG zur Anwendung. Im Falle der Optionsverschonung gem. § 13a Abs. 10 ErbStG findet der Abzugsbetrag hingegen keine Anwendung (R E 13...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben den sachlichen Steuerbefreiungen z. B. nach §§ 13, 13a bis 13c oder 13d ErbStG (sog. Verschonungsregelungen) und neben dem besonderen Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG) ist zur Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs ein (persönlicher) Freibetrag nach § 16 ErbStG abzuziehen (s. § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Rz. 2 Die sachlichen Befreiungen (Verschonungsregelungen)...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Der Erblasser kann durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) den Erben bestimmen. Diese sog. gewillkürte Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Als gesetzliche Erben kommen in Betracht: der Ehegatte/Lebenspartner des Erblassers, die Verwandten und der Staat. Der Staat erbt nur, wenn kein Ehepartner und keine Verwandten mehr leben oder we...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Solidaritätszuschlag

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Organisationen müssen, soweit sie körperschaftsteuerpflichtig sind (Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb), nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz vom 23.06.1993 (BStBl I 1993, 523, Art. 31 FKPG) für Veranlagungszeiträume einen Solidaritätszuschlag entrichten. Der Solidaritätszuschlag beträgt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 5. Anwendung der 50 EUR-Freigrenze im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG bei Unfallversicherungen und betrieblicher Altersversorgung

Rz. 29 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bei pauschalierungsfähigen Beiträgen für eine Unfallversicherung der Arbeitnehmer im Sinne des § 40b Absatz 3 EStG scheidet die Anwendung der 50 EUR-Freigrenze (bis 31. Dezember 2021 44 EUR-Freigrenze) aus (BFH-Urteil vom 26. November 2002, BStBl 2003 II Seite 492). Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung führen laufende Beiträge und Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Bewertung nach § 8 Abs 2 EStG

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zinsvorteil ist ein Sachbezug (> Rz 19). Zur Bemessung seines Werts ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort – kurz: Vergleichszins – zu ermitteln (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; > R 8.1 Abs 2 LStR). Bei mehreren Darlehen eines ArbN ist dieser für jedes einzelne Darlehen zu ermitteln (BFH 213, 484 = BStBl 2006 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Lohnsteuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Fall der Übernahme von Beiträgen für eigene Versicherungen des ArbN durch den ArbG (> Rz 3) und bei Versicherungen des ArbG, bei denen der ArbN Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen kann oder sie ihm vertragsgemäß vom Versicherer auszuzahlen ist (> Rz 4), muss der ArbG für die zum stpfl > Arbeitslohn gehörenden Pr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Darlehen bis 2 600 EUR

Rz. 25 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbesteuert bleiben – aus Vereinfachungsgründen und ohne gesetzliche Grundlage – Zinsvorteile bei Darlehen, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des > Lohnzahlungszeitraum 2 600 EUR nicht übersteigt. Der Verzicht auf die Besteuerung geringer Zinsvorteile vereinfacht deren Erfassung beim ArbG. Vgl BMF vom 19.05.2015, BStBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 1. Überblick über die Regelungen

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG ist durch die neue Definition "Zu den Einnahmen in Geld gehören" nun gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Rz. 2 Stand: EL 130 –...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 2. Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sachbezüge im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ein Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet (BFH-Urteil vom 4. Juli 2018, a. a. O., Rn. 16)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 3. Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Kein Sachbezug, sondern Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG ist u. a.: eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer, wenn die Zahlung des Arbeitgebers mit der Auflage verbunden ist, dass der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Darlehen an den Arbeitgeber

Rz. 76 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auch ArbN gewähren ihrerseits dem arbeitgebenden Unternehmen Darlehen. So zB als Vorstufe des Erwerbs von > Vermögensbeteiligungen unter Inanspruchnahme eines Steuerfreibetrags nach § 3 Nr 39 EStG (> Mitarbeiterkapitalbeteiligung). Ferner bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen gemäß § 2 Abs 1 Nr 2 Buchst k 5. VermBG (vgl Abschn 4 Abs 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung von sogenannten Kaffeefahrten

Leitsatz Für Kaffeefahrten (Busfahrt inkl. Verkaufsveranstaltung) gilt auch die Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Diese führt selbst dann zum Vorsteuerausschluss von Reisevorleistungen, wenn sich eine negative Gesamtmarge nach § 25 Abs. 3 UStG (alte Fassung) ergibt. Sachverhalt Die Klägerin veranstaltete im Streitjahr 2000 unter anderem Busfahrten mit dem Ziel des Warenabsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.3 Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten und Änderungen ab VZ 1996

Rz. 116 Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten gibt es nur noch im Rahmen der Aufwendungen für Geschenke. Der Name des Empfängers muss aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.3 Wertgrenze des Geschenkes

Rz. 46 Die Abzugsbeschränkung greift nur, wenn die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des WG 35 EUR[1] pro Empfänger und Wj. übersteigen. Für den Begriff AK/HK gelten die allgemeinen Grundsätze. Zu den AK/HK eines Geschenkes gehören auch die Kosten einer Kennzeichnung des Geschenkes als Werbeträger sowie die USt, sofern der Abzug als Vorsteuer ausgeschlossen ist. Verpacku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Flächenbetrag Gebäudefläche "Wohnen" (Abs. 2)

a) Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) (Abs. 2 Satz 1) Rz. 224 [Autor/Stand] Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass ein Gebäude vorliegt. Der Gebäudebegriff deckt sich mit dem bundesrechtlichen, denn § 248 BewG wird explizit in Bezug genommen – ohnehin gilt er jedoch über § 2 Abs. 3 Nr. 2 HGrStG auch uneingeschränkt im hessischen Landesrecht. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 7 Abgeltung durch Steuerabzug (Abs. 3)

Rz. 88 Ist die Maßstabsteuer durch Steuerabzug abgegolten, gilt dies auch für die Zuschlagsteuer. Die Zuschlagsteuer ist dann durch die nach dem Steuerabzug bemessene Zuschlagsteuer abgegolten. Steuerabgeltung durch Steuerabzug erfolgt bei beschränkt Stpfl. (§ 50 EStG Rz. 37ff.). Rz. 89 Für die Maßstabsteuer geltende Regelungen, nach denen bestimmte Einkünfte bei der Maßstabs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Rz. 1 § 51a EStG enthält allgemeine Regelungen über Zuschlagsteuern zur ESt. Zuschlagsteuern sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach der Höhe der ESt bemessen werden (im Einzelnen Rz. 19); die ESt ist, wie es in der früheren Fassung des § 51a EStG hieß, Maßstabsteuer. Rz. 2 § 51a EStG hat den Zweck, die Gesetze über die Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlast...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Besteuerung der Testame... / c) Einkünfte aus sonstigen Leistungen i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG

Rz. 6 Die einmalige oder nur gelegentlich ausgeübte Testamentsvollstreckung fällt nicht unter § 18 EStG, wenn die Tätigkeit nicht nachhaltig und mit Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt. Die Dauer der Tätigkeit ist dabei ohne Bedeutung. Derart entgeltliche Leistungen im Privatbereich fallen als sonstige Leistungen unter § 22 Nr. 3 EStG,[6] sofern die Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ausgeschlossen, wenn der Steuervorteil (verkürzte Steuer) einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt (zuvor lag die Schwelle bei 50.000 EUR). Dies ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Nicht geklärt ist, ob mit dem Begriff der "Tat" der materiell-rechtliche Tatbegriff (also der jeweilige Veranlagungszei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung

Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranla...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ehrenamtliche Tätigkeit

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Überschreitung unschädlich. Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Airbnb

Werden Wohnungen über Airbnb vermietet, so handelt es sich grds um Einkünfte nach § 21 EStG (s Delp/Ronig, DB 2018, 1296 zu Abgrenzungsfragen). Aus Vereinfachungsgründen sind jährliche Mieteinnahmen, die den Betrag von 520 EUR nicht übersteigen nicht stpfl (Freigrenze, R 21.1 Abs 1 EStR 2012). Aufwendungen können als WK geltend gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kurzfristige Zimmervermietung

Auch die kurzfristige Vermietung führt zu Einnahmen aus VuV (zB Messezimmer, Studentenzimmer). Hier hat die Verwaltung eine Freigrenze geschaffen. Einnahmen sind bis zur Höhe von 520 EUR im VZ steuerfrei (R 21.2 Abs. 1 EStR 2012).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2018 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mahlzeitendienst (Essen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Airbnb-Vermietung

Werden Wohnungen über Home-Sharing-Portale (insbesondere Airbnb) vermietet, so handelt es sich grundsätzlich um Einkünfte iSv § 21 EStG. Dies gilt auch bei Vermietung nur eines Teils der Wohnung, bei Untervermietung oder nur bei kurzzeitiger und idR möblierter Vermietung (Kulosa in Schmidt, § 21 Rz 11, 40. Aufl; Kussmaul/Kloster, DStR 2016, 1280; Delp/Ronig, DB 2018, 1296; T...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer

Tz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i. S. v. § 1835a BGB (ab 2023: Aufwandspauschalen § 1878 BGB) wurde in § 3 Nr. 26b EStG geregelt. Seit dem VZ 2011 sind die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26b EStG ( Anhang 10) steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr