Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG)

Tz. 72 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Freigrenze soll gewährleisten, dass kleinere und mittlere Unternehmen von der Zinsschranke nicht betroffen sind. Sie wurde durch das BürgerentlastungsG – Krankenversicherung – zunächst nur für Wj, die vor dem 01.01.2010 endeten – von 1 Mio EUR auf 3 Mio EUR angehoben (s § 52 Abs 12d S 3 EStG idF des BürgerentlastungsG – Krankenversicherun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199ff)

Tz. 178 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö den abzb Nettozinsaufwand auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 240a Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um die nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2 und § 7 EStG abgeset...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.8 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen

Die Leistungen aus einer im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung sind voll zu versteuern (sogenannte nachgelagerte Versteuerung, § 22 Nr. 5 EStG). Die Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Zuge des Koalitionsbeschlusses zur Grundrente am 10.11.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Erstmalige Anwendung

Tz. 250 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Gem § 52 Abs 12d S 1 EStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG findet § 4h EStG erstmals für Wj Anwendung, die nach dem 25.05.2007 beginnen und nicht vor dem 01.01.2008 enden. Dh, Unternehmen mit einem kj-gleichen Wj sind ab dem Wj 2008 von der Neuregelung betroffen, Unternehmen mit einem abw Wj bereits für ein nach dem 25.05.200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.8 Besteuerung und Sozialversicherungspflicht der Leistungen

Grundnorm für die Besteuerung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bildet die durch das Jahressteuergesetz 2007 neu gefasste Regelung des § 22 Nr. 5 EStG – sowohl für die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung als auch für die umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung. Die Differenzierung nach Art der Besteuerung (z. B. mit dem Ertragsanteil, na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % des Nettozinsaufwands insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger die in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte Escapeklausel in An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 2 KStG

Tz. 198 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 2 KStG nennt für nicht konzernzugehörige Kö (s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Nichtanwendung der Zinsschranken-Grundregel, dass die an wes beteiligte Gesellschafter der Kö (oder diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an rückgriffsgesicherte Dritte) gezahlten FK-Vergütungen nicht mehr als 10 % des Nettozinsa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Nutzung der EBITDA-Vorträge (§ 4h Abs 1 S 4 EStG)

Tz. 240e Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Übersteigt in einem Wj der Nettozinsaufwand das verrechenbare EBITDA und greift keine der Ausnahmeregelungen des § 4h Abs 2 EStG, kann der übersteigende Zinsaufwand mit den vorhandenen EBITDA-Vorträgen der vorangegangenen fünf Wj verrechnet werden. Dabei wird der älteste EBITDA-Vortrag zuerst aufgebraucht (s § 4h Abs 1 S 4 EStG; s Scheunema...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit dem URefG 2008 ist der bisherige § 8a KStG (Gesellschafterfremdfinanzierung) durch die sog Zinsschranke ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung der Unterkapitalisierungsregelungen s Herzig, IStR 2009, 870). Bei der Zinsschranke handelt es sich um eine allg Beschränkung des BA-Abzugs für Zinsaufwendungen. Sie ist Teil der stlichen Gewinnermi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verschonungsabschlag (Abs. 1)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG insgesamt außer Ansatz (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG zzgl. der Erwerbe i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG insgesamt 26 Mio. Euro...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.5 Rechtsfolgen

Tz. 118 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Das Überschreiten der 10 %-Grenze des § 8a Abs 2 KStG führt für alle Zinsaufwendungen der betroffenen Kö zur Anwendung der Zinsschranken-Grundregel lt § 4h Abs 1 EStG (s Tz 41 ff). Die Rechtsfolge ist damit gegenüber § 8a KStG aF insoweit strenger, als bisher das Überschreiten des sog safe havens bei ergebnisunabhängigen Vergütungen (dazu s ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.2 Steuerfreiheit nach § 100 Abs. 6 EStG

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge – neben der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG – auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrags für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag) steuerfrei sein. Geringverdiener sind alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Altersteilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte. Der BAV-Förderbetrag ist ein staatl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Zinsvortrag

Tz. 241 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 1 S 6 EStG erhöht der Zinsvortrag die Zinsaufwendungen des folgenden Wj, nicht jedoch dessen maßgeblichen Gewinn (bzw das verrechenbare EBITDA). Das bedeutet im Einzelnen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolge des § 8a Abs 2 KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % des Nettozinsaufwands an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Person oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetzeswortlaut eine Sald...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Scha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Entfernungspausc... / 1.9 Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale

Rz. 25 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Jeder Arbeitnehmer erhält die Entfernungspauschale unabhängig von der Höhe seiner Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG gilt dies auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Kraftwagen oder ein anderes Fahrzeug für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / c) Begünstigte Personen, Einkommensgrenze (§ 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG)

Rz. 106 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Begünstigt sind alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV, also auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte), deren laufender steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Beitragsleistung innerhalb der von § 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG festgelegten Einkommensgrenze (2.575 EUR monatlich, 85,84 EUR täglich, 600,84 EUR wöchentlich un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8.1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zur Entstehungsgeschichte

Rn. 11 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die GewSt-Freiheit der Freiberufler bestand schon nach dem preußischen GewStG vom 24.06.1891. Der Katalog der freien Berufe erfasste außer Ärzten und RA Einkünfte aus schriftstellerischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender und erzieherischer Tätigkeit (vgl § 15 preußisches EStG). In der Weimarer Republik galten § 9 Nr 2 ESt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2022, Was bei ständ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht – keine Relevanz schwankenden Lohns Die Entscheidung überzeugt im ersten Teil nicht. Das AG übersieht, dass der schwankende Lohn im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenze auf dem P-Konto unerheblich ist. Wie beim Arbeitseinkommen ist jeweils der über der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO i.V.m. der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung pfändbare Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann pauschale LSt von dem Arbeitslohn erhoben werden, der aus Anlass von Betriebsveranstaltungen gezahlt wird. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dieser praktisch kaum die Möglichkeit hat, die von ihm eingeladenen Arbeitnehmer mit der LSt zu belasten.[1] Durch G. v. 22.12...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.5 Pauschalierung bei Erholungsbeihilfen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG kann Arbeitslohn, der als Erholungsbeihilfe gezahlt wird, pauschal besteuert werden, wenn er zum stpfl. Arbeitslohn gehört. Eine Pauschalierung scheidet daher für Zuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands aus, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind.[1] Gleiches gilt für Zuwendungen in Krankheit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt. Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber die LSt-Anmeldung oder berechnet er die pauschale LSt falsch, so kann die pauschale LSt nicht durch einen Haftungsbescheid nachgefordert werden. Das FA mu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009[2] wurde die Kleinbetragsgr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.6 Rechtsentwicklung

Rz. 41 Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] eingeführt und ersetzt § 8a KStG i. d. F. des Gesetzes v. 20.12.2001.[2] Rz. 42 Durch Gesetz v. 16.7.2009[3] wurde zwar nicht § 8a KStG geändert, wohl aber in § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG, der auch im Rahmen des § 8a KStG gilt, die Freigrenze von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht, allerdings nur für Wirtschaftsjahre, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.5 "Maßgebliches Einkommen" bei einem Betrieb gewerblicher Art

Rz. 116 Auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei einem Betrieb gewerblicher Art gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Auch hier ist Ausgangswert das Einkommen, erhöht um Personensteuern, AfA und Zinsaufwendungen, vermindert um Zinserträge. Zu berücksichtigen ist lediglich, dass es zwischen Träger und Betrieb gewerblicher Art keine Darlehensverhältnisse geben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 Ebenso wie Abs. 2 mit dem Ausschluss der Zinsschranke bei fehlender Konzernzugehörigkeit enthält § 8a Abs. 3 KStG eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.5 Rechtsfolge

Rz. 221 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 2 lediglich, dass § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung die Zinsschranke auch dann eingreift, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern gehört. Soweit die Zinsschranke eingreift, gelten die übrigen Regelungen unverändert, insbesondere: Ansatz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.4 Reisekosten und Bewirtungskosten

Zum Entgelt nach § 25 Abs. 2 KSVG gehört die Erstattung von Reisekosten des Künstlers bzw. Publizisten nur, soweit sie die steuerlichen Freigrenzen überschreiten. Wenn sich die Erstattungen innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bewegen, gehören sie nicht zur Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG. Dies gilt aber nur für die persönlichen Reisekosten des Künstlers bzw. des Publiz...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung

Zur Eigenwerbung zählt die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation: Werbung für einzelne Produkte oder das Unternehmen, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Pressearbeit etc. Aus Sicht der KSK ist Werbung der Oberbegriff, unter den auch Marketing, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation etc. fallen. Als Werbemaßnahmen kommen beispielsweise in Betracht, das Erstellen ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.1 Überblick

Gemäß § 25 Abs. 1 KSVG sind Bemessungsgrundlage der KSA Zitat die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein Abgabepflichtiger zahlt. Als "Entgelt" definiert § 25 Abs. 2 KSVG: Zitat (...) alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift ge...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.4.3 Absicht einer Einnahmeerzielung

Die Generalklausel ist nur dann erfüllt, wenn durch die künstlerischen Leistungen Einnahmen erzielt werden sollen, wobei ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der Verwertung künstlerischer Leistungen und den Einnahmen genügt. Unter den Begriff der Einnahmen fallen beispielsweise Eintrittsgelder und Mitgliedsbeiträge. Beispiel Eine kleine Buchhandlung veranstaltet einmal monat...mehr

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Konsignationslagerregelung (zu § 6b UStG)

Kommentar Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der Europäischen Union umgesetzt worden. Ziel der Vereinfachungsregelung ist, dass der Unternehmer sich möglichst nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Union umsatzsteuerrechtlich erfassen lassen muss. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finan...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 3. Sonderregelung für Antragsveranlagungen von Arbeitnehmern (§ 32d Abs. 3 Satz 3 EStG)

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Danach ist im Fall d...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Solidaritätszuschlag zur veranlagten Einkommensteuer

Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 BMG für den SolZ ist die im Rahmen einer Veranlagung festgesetzte ESt, die jedoch abweichend von § 2 Abs 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG zu berechnen ist (§ 3 Abs 1 Nr 1 iVm Abs 2 SolZG). Dadurch wird sichergestellt, dass das > Existenzminimum eines Kindes auch dann bei der Fes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sachprämien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsätzlich unterliegen geldwerte Vorteile aus Sachprämien dem LSt-Abzug, wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Leistung des ArbN gewährt werden. So zB, wenn der ArbG Verbesserungsvorschläge sowie Leistungen zur Unfallverhütung und im Arbeitsschutz prämiert (> Sachbezüge Rz 7 ff, > Unfallverhütungsprämie). Sachprämien werden entwed...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Solidaritätszuschlag zu den ESt-Vorauszahlungen

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 § 51a Abs 4 EStG bzw § 1 Abs 4 SolZG enthalten ein gesetzliches > Leistungsgebot. Es bedarf deshalb keiner besonderen Festsetzung der Vorauszahlungen auf den SolZ. Der SolZ beträgt 5,5 % der jeweils vorauszuzahlenden ESt, aber nicht mehr als 11,9 % (bis 31.12.2020: 20 %) des Unterschiedsbetrags zwischen dieser BMG und der Freigrenze, die bei ...mehr