Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Nichtbeachtung richterlicher Schriftsatzfristen in 1. Instanz, § 67 Abs. 2 ArbGG

Rz. 90 Erstinstanzlich soll der Vorsitzende zur Vorbereitung des Kammertermins den Parteien gem. § 56 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Erklärungsfristen über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen. Speziell für Kündigungsschutzverfahren trägt § 61a Abs. 3 ArbGG dem Vorsitzenden auf, dem Beklagten nach erfolgloser Güteverhandlung eine Klageerwiderungsfrist zu setzen. Nach § 61a Abs. 4 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wahlrechte nach § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 Nummer 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes sind in den vom Gericht zu setzenden Fristen auszuüben. (2) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes aus, so hat sie in der nach Absatz 1 gesetzten Frist zugleich nachzuweisen, dass der ausgewählte Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkung der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung erfasst neben dem Scheidungsverfahren auch alle Folgesachen, über die gem § 137 II 1 eine Entscheidung ›für den Fall der Scheidung‹ zu treffen ist und über die gem § 142 durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden ist (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 7; MüKoFamFG/Heiter § 136 Rz 27; FAKomm-FamR/Roßmann § 136 Rz 6). Gem § 113 I 2 iVm § 249 ZPO endet der Lau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsfrist (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist keine Frist zu beachten. § 586 ZPO findet keine Anwendung. Als Grenze wirkt allein rechtsmissbräuchliches Verhalten (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung des Beschlusses.

Rn 18 Eine nicht ordnungsgemäße Zustellung setzt die Frist nicht in Lauf.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren nach Eingang des Antrags (Abs 2).

Rn 9 Das Gesetz weist in Abs 2 S 1 ausdrücklich auf die Geltung des Vorrangs- und Beschleunigungsgebots nach § 155 I auch für die Verfahren nach § 1626a II BGB hin. Im vereinfachten Verfahren nach Abs 3 gilt § 155 II, III nicht, weil ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 2. Inhalt der Kündigungserklärung

Rz. 53 Die Kündigungserklärung ist eine bestimmende Willenserklärung. Sie muss demnach den Anforderungen an eine Willenserklärung im Allgemeinen genügen. Sie muss insbesondere hinreichend bestimmt und deutlich zu erkennen geben, dass der Arbeitgeber als Rechtsfolge die Auflösung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen möchte. Maßgeblich ist, wie der Kündigungsempfänger die Erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anforderungen an die Glaubhaftmachung.

Rn 10 Für die Überzeugungsbildung des Gerichts genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit des vorgetragenen Geschehensablaufs (BGH MDR 22, 517 Rz 11; NJW 15, 3517; NJW-RR 11, 136 Rz 7; BGHZ 156, 139, 142). Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Beha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wiedereinsetzung.

Rn 32 Der Beschwerdeführer kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn er die Beschwerdefrist schuldlos versäumt hat.mehr

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zfs 04/2024, Ordnungsgemäße... / 2 Aus den Gründen: …

[9] Das BG hat rechtsfehlerfrei angenommen, der Kl. stehe kein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch zu, weil die Versicherungsnehmerin die Prämienzahlungen hinsichtlich beider Versicherungsverträge nicht ohne Rechtsgrund vorgenommen hat. Die Kl. konnte den Widerspruch nicht noch im Jahr 2019 wirksam ausüben. Auf die von der Revisionserwiderung aufgeworfene Frage, ob die...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / O. Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 107 Der Betriebsrat ist nach § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor der Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat weder über einen tariflichen Sonderkündigungsschutz des betroffenen Arbeitnehmers aufklären, der die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ausdrücklich "unbe...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Außerordentliche Kündigung

Rz. 10 Nach § 626 Abs. 1 BGB kann der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds einer AG aus wichtigem Grund gekündigt werden. Voraussetzung für die außerordentliche (i.d.R. fristlose) Kündigung[13] ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB und die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB . Die Voraussetzungen des wichtigen Grundes i.S.d. § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höhe der Einkünfte.

Rn 31 Grund der Sonderbehandlung nicht wiederkehrend zahlbarer Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist ihr abweichender Zahlungsmodus, der einer Gleichstellung mit dem laufenden Arbeitseinkommen Grenzen setzt. In ähnlicher Weise gilt dies auch für sonstige Einkünfte, etwa aus Vermögen, wenn zB Dividenden in anderen Rhythmen als Arbeitseinkommen gezahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 4 § 233 setzt ausdrücklich einen Antrag auf Wiedereinsetzung voraus (Ausn: § 236 II 2). Der Wiedereinsetzungsantrag steht nur der Partei zu, die die Frist versäumt hat. Zur Form und den Voraussetzungen des Antrags vgl § 236.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Rechtslage ab 30.06.2013

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Artikel 10 Nr. 8 Buchst. a des AmtshilfeRLUmsG wurde § 14a Abs. 1 UStG m. W. v. 30.06.2013 neu gefasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/12375 vom 19.02.2013, 46) dient die Änderung der Anpassung an Art. 219a Nr. 2 Buchst. a sowie Art. 222 MwStSystRL. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ordentlicher Rechtsbehelf.

Rn 2 Der autonom auszulegende Begriff des ordentlichen Rechtsbehelfs ist weit zu verstehen; jedenfalls hinreichend ist ein Rechtsbehelf, der die Aufhebung oder Abänderung der anzuerkennenden Entscheidung zur Folge haben kann und für dessen Einlegung eine gesetzliche Frist bestimmt ist, welche durch die Entscheidung selbst in Lauf gesetzt wird (EuGH Rs 43/77 – Industrial Diam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / e) Bewertung der geplanten Neuregelungen

Neben der Anfechtung durch den mutmaßlich leiblichen Vater zukünftig auch die Anfechtung durch die Geburtsmutter oder das Kind unter den Vorbehalt des Nichtbestehens einer sozial-familiären Beziehung zu stellen, erscheint überzeugend. Die gelebte familiäre Beziehung des Kindes zu seinen rechtlichen Eltern ist schützenswert. Richtigerweise nimmt das Eckpunktepapier hiervon ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wahlrecht auf anderweitige Gewinnermittlung (§ 13a Abs 2 EStG)

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie bisher kann ein zur Durchschnittssatzgewinnermittlung verpflichteter LuF auf Antrag seinen Gewinn für den gesamten luf Betrieb freiwillig nach § 4 Abs 1 bzw Abs 3 EStG ermitteln; an diesen Antrag ist er für vier Wj gebunden. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vierjahreszeitraum nicht automatisch, sondern nur aufgrund eines erneuten A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Erfolgt die Verurteilung zur Vornahme einer Handlung, so kann der Beklagte zugleich auf Antrag des Klägers für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer zu bestimmenden Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden; das Gericht hat die Entschädigung nach freiem Ermessen festzusetzen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abänderung von Amts wegen.

Rn 18 Gemäß § 63 III 1 Nr 1 und 2 GKG (§ 55 III Nr. 1 und 2 FamGKG) kann die Wertfestsetzung vom Ausgangsgericht oder vom Rechtsmittelgericht – ggf. auch vom BGH – für die Vorinstanz vAw geändert werden, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache oder wegen der Entscheidung über den Streitwert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung zulässig in der Rechtsmittelinstanz anhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mitteilung.

Rn 15 Die Abgabe ist beiden Parteien mitzuteilen (§ 696 I 3 Hs 1). Eine Form ist in Abs 1 S 3 nicht vorgeschrieben, vgl auch § 329 II 1; eine Frist iSv § 329 II 2 wird nicht in Lauf gesetzt; die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 696 I 3 Hs 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anforderungen an die Zustellung; Unterscheidung zwischen Abschrift und Ausfertigung.

Rn 2 Die Zustellung des Urteils erfolgte bis zum 1.7.14 nicht durch Übermittlung der Urschrift, sondern einer amtlichen Ausfertigung (dazu Abs 2–5, BGH NJW 10, 2519, 2520 Rz 14), die das vollständige Urt einschließlich der Unterschriften enthält (BGH NJW 01, 1653, 1654), die von den nach § 309 mitwirkenden Richter zu leisten sind; anders ist es nur in den Fällen des § 313b I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Tatbestandsberichtigung.

Rn 14 Die Berichtigung des Tatbestands (§ 320) ändert an dem Beginn der Berufungsfrist nichts (Musielak/Voit/Ball Rz 10; aA St/J/Althammer Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungen des Beklagten.

Rn 29 Der Bekl muss gegen die Obliegenheit, seinen Verteidigungswillen innerhalb einer ihm nach § 276 I 1, 3 gesetzten Frist anzuzeigen, verstoßen haben. Das begründet die ges Vermutung, dass die Sache unstr bleibt und durch Versäumnisurteil entschieden werden kann. Die fristgemäß beim Gericht eingegangene Anzeige schließt den Erlass des Versäumnisurteils in jedem Falle aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung dient einerseits der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Zugangs zum Gericht, der nicht unzulässig erschwert werden darf. Andererseits erfordert es auch die Einzelfallgerechtigkeit, einer Partei, die schuldlos eine Frist versäumt hat, eine Möglichkeit zur Beseitigung der Folgen der Fristversäumung einzuräumen. I....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung.

Rn 7 Die sofortige Beschwerde soll begründet werden (§ 571). Um ein unabdingbares Formerfordernis handelt es sich dabei nicht. Auch eine nicht näher begründete sofortige Beschwerde ist daher zulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Urteilszustellung.

a) Form. Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn ein Antrag, der nach den Verfahrensakten von einem Beteiligten gestellt wurde, ganz oder teilweise übergangen oder die Kostenentscheidung unterblieben ist, ist auf Antrag der Beschluss nachträglich zu ergänzen. (2) Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchigen Frist, die mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses beginnt, beantragt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristsetzung an Kl zur Replik (Abs 3).

Rn 6 Der Vorsitzende kann dem Kl frühestens nach Eingang der Klageerwiderung eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme auf die Klageerwiderung setzen (BGHZ 76, 236). Ohne gleichzeitige Zustellung der Klageerwiderung ist die Fristsetzung unwirksam (Nürnbg MDR 91, 357).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Fristsetzung.

Rn 7 Kommt binnen der gesetzten Frist die Hauptsacheklage, ist das Verfahren des § 494a beendet, es besteht dann also kein Raum für die Zurückweisung des Antrags u erst recht nicht für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Ag (Zweibr BauR 08, 725). Die Ablehnung der Anordnung der Klagefrist kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden; der Beschwerdewert entspricht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers im Besitz eines Dritten, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, zur Herbeischaffung der Urkunde eine Frist zu bestimmen oder eine Anordnung nach § 142 zu erlassen.mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 4. Verstreichenlassen der Klagefrist (Annahme)

Rz. 26 Weitere Voraussetzungen für das Zustandekommen des (in seiner Höhe) gesetzlich fixierten Anspruchs ist das Unterlassen der Klageerhebung durch den Arbeitnehmer nach vorheriger Belehrung über die Folgen dieses Unterlassens. Der Arbeitnehmer darf innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG keine Klage erheben. Damit steht aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes fest, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 20 EuMVVO – Überprüfung in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Nach Ablauf der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist ist der Antragsgegner berechtigt, bei dem zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats eine Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls zu beantragen, fallsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mehrfache Zustellung, falsche Auskünfte, falsche Rechtsbehelfsbelehrung.

Rn 58 Bei doppelter Zustellung, die mit dem (unzutreffenden) Hinweis des Gerichts verbunden ist, die erste Zustellung sei unwirksam, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Anwalt im Vertrauen darauf die Rechtsmittelfrist berechnet und das Rechtsmittel verspätet eingelegt hat (BGH MDR 05, 1184 [BGH 04.05.2005 - I ZB 38/04]; NJW 11, 522); ansonsten muss der Anwalt wissen, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das italienische Umsatzsteuerrecht kennt sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere: Ausfuhrlieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 3 Jeder der Prozessbevollmächtigten hat im Außenverhältnis eine nur nach § 83 beschränkbare (BGH NJW 19, 2397 [BGH 12.03.2019 - VI ZR 277/18] Rz 20; BSG NJW 98, 2078) Einzelvertretungsmacht, selbst wenn in die Vollmachtsurkunde eine Beschränkung aufgenommen wurde, nach der die Anwälte nur gemeinsam handeln dürfen (Zö/Althammer § 84 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 84 Rz 3). Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich um einen Anwalts- oder Parteiprozess handelt, entscheidend ist einzig die anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei. Die Norm ist in jeder Lage des Verfahrens anwendbar.mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VII. Vorliegen wirksamer Gesellschaftsbeschlüsse

Rz. 45 Wie bereits erwähnt, handeln die regelmäßig mit Geschäftsführer-/Vorstandsthemen befassten Organe, Gesellschafterversammlung bei der GmbH und Aufsichtsrat bei der AG, auf der Basis von Beschlüssen (vgl. § 108 AktG und § 48 GmbHG ). Wenn und soweit diese Organe aber durch Beschlüsse handeln, dann ist es erforderlich, dass das Organ (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner entstandenen Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsfehler.

Rn 5 Ein größeres Mahngericht veranlasst in einem Jahr mehr als zwei Mio Zustellungen. Fällt bei dieser Menge dennoch an einer Zustellungsurkunde ein Umstand auf, wonach die Zustellung rechtlich mangelhaft abgewickelt worden sein könne, wird geprüft, ob eine neue Zustellung zu versuchen ist. BGH NJW 90, 176 fordert bei erkannten Zustellungsmängeln die Neuzustellung. ›Zuminde...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Zustimmungsfälle

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nachdem das UStG keine besondere Regelung über die Fälligkeit von Erstattungsansprüchen vorsieht, tritt diese gem. § 220 Abs. 2 S. 2 AO erst mit der Bekanntgabe der Festsetzung ein. Ist eine Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (hier: § 18 Abs. 3 S. 1 UStG) anzumelden und tatsächlich angemeldet, ist eine Festsetzung i. S. d. § 155 AO ...mehr