Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Chooser-Optionsschein

Bei der Emission von Chooser-Optionsscheinen steht noch nicht fest, ob es sich um Put- oder Call-Optionsscheine handelt. Dem Erwerber wird in den Optionsbedingungen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist zu bestimmen, ob der Optionsschein ein Call- oder ein Put-Optionsrecht verbrieft. Zur steuerlichen Behandlung s "Optionsschein".mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Forwards

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forwards, aber auch Futures (s "Futures"), stellen unbedingte Termingeschäfte dar. Futures werden aufgrund ihrer standardisierten Vertragskonditionen an Börsen gehandelt. Dagegen werden Forwards im außerbörslichen Handel individuell vereinbart. Aufgrund eines Forwards, aber auch eines Futures, gehen beide Vertragsparteien mit Abschluss eines ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Härtefallhinweis

Rz. 7 Auf die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist sind auch die Vorschriften der Sozialklausel (§§574 ff.) anwendbar. Das ergibt sich aufgrund der systematischen Stellung der Vorschriften im gemeinsamen Abschnitt der "Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit". Wird die Kündigung vom Vermieter ausgesprochen, ist der Mieter daher auf die Widerspruchsmöglichkeit im F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Futures

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Futures, aber auch Forwards (s " Forwards"), stellen unbedingte Termingeschäfte dar. Futures werden aufgrund ihrer standardisierten Vertragskonditionen an Börsen gehandelt. Dagegen werden Forward im außerbörslichen Handel individuell vereinbart. Aufgrund eines Futures, aber auch eines Forwards, gehen beide Vertragsparteien mit Abschluss eines...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Kündigungsfristen

Rz. 8 Kündigungstag ist der dritte Werktag des Monats. Wird die Kündigung spätestens zum dritten Werktag erklärt, so endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats.. Die gestaffelten Kündigungsfristen des § 573c BGB gelten nicht. Wird die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Sinne des § 549 Abs. 1 spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats erklärt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 § 573d Abs. 3 (abweichende Vereinbarungen)

Rz. 9 Nach § 573d Abs. 3 ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam. Eine zum Nachteil des Mieters von § 573d Abs. 2 abweichende Vereinbarung liegt vor, wenn vereinbart ist, dass er im Falle einer Kündigung (z.B. nach § 563a Abs. 2, § 564) längere als die in § 573d Abs. 2 BGB bestimmten Fristen beachten muss. An eine vom Vermieter vorformulierte Verei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Option

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Optionen sind bedingte Termingeschäfte, bei welchen der Käufer der Option berechtigt ist, gegen Zahlung einer Optionsprämie innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) von dem Verkäufer der Option (Stillhalter) die Abnahme oder den Verkauf eines Basiswerts (underlying) – Aktien,...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / VI. Grundsätzlich kein isoliertes Verfahren der einstweiligen Anordnung in Kindesschutzverfahren

Die familienrichterliche Pflicht, ein Kindesschutzverfahren von Amts wegen einzuleiten, bezieht sich nicht nur auf das Hauptsacheverfahren, sondern auch auf das Verfahren der einstweiligen Anordnung. Der Gesetzgeber hat dies in § 157 Abs. 3 FamFG zusätzlich verdeutlicht. In der Praxis ist mitunter zu beobachten, dass – etwa auf eine Anregung des Jugendamts hin – der Familienr...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.5 Internierung oder Verschleppung

Rz. 27 Zeiten der Internierung, der Verschleppung und der sich an diese Zeiten anschließenden Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit sind als Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 2 anzuerkennen, wenn der Versicherte als Deutscher wegen seiner Volkszugehörigkeit oder seiner Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem Zusammenhang mit den Kriegsereignissen außerhalb des...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1). Die Beschwerdeführerin zu 1), geboren im Jahr 1964 und deutsche Staatsangehörige und der Beschwerdeführer zu 2), geboren im Jahr 1989 und lettischer Staatsbürger, heirateten ausweislich ihrer mit einer Apostille des ukrainischen Justizministeriums versehenen Heiratsurkunde am 2.10.2019 in Kiew. Am 25.9.2020 wurden in Kiew Zwillinge geboren. Die Kinder haben a...mehr

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ZErb 12/2022, Relativität v... / 2 Gründe

Die Berufung der Klägerin ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlusswege als unbegründet zurückzuweisen, da der Senat einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.1 Fristen

Rz. 56 Der Gesetzgeber macht die steuerliche Begünstigung von zahlreichen Behaltefristen abhängig. Dabei gibt es Fristen von 2, 5, 7, 10 und 20 Jahren. Eine Systematik ist nicht erkennbar. Teilweise wird auf Kalenderjahre, teilweise auf Wirtschaftsjahre und teilweise auf Zeitjahre abgestellt. Die Berechnung erfolgt nicht einheitlich. Die meisten Fristen laufen nach der Steue...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.3 Fristen (§ 13a Abs. 9 S. 4–6 ErbStG)

Rz. 691 Sämtliche Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen müssen mindestens 2 Jahre vor und 20 Jahre nach der Entstehung der Steuer vorliegen (§ 13a Abs. 9 S. 4–6 ErbStG).[1] Im Vergleich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf vom September[2] wurde die vorlaufende Frist damit von 10 auf 2 Jahre und die nachlaufende Frist von 30 auf 20 Jahre verkürzt. Gleichwohl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 13a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 521 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bruschke, Die besondere Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG, ErbStB 2017, 16; Gohlisch, Erbschafsteuerliche und schenkungsteuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten und die sich darauf ergebenden Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährungsfrist, ZErb 2011, 102 und 133; Mannek/Höne, Anzeigepflichten und Anzeigefr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Mindestlohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG)

Rz. 356 Die Gewährung des Verschonungsabschlags ist davon abhängig, dass die maßgebliche Lohnsumme des Betriebs (bzw. bei Beteiligungen an Gesellschaften des Betriebs der jeweiligen Gesellschaft) innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) "insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (Mindestlohnsumme)".[1] Rz. 357 Die Ausgangslohnsumme muss somit ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.3.3 Einzelne Fragen des Verfassungsrechts

Rz. 586 Neben diesen grundsätzlichen Bedenken stellt sich aber auch die Frage, ob die konkrete Ausgestaltung des neuen Vorab-Abschlags wirklich verfassungskonform ist. Dies erscheint in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft. Rz. 587 Die Regelung ist nicht rechtsformneutral, ohne dass dafür ein sachlicher Grund ersichtlich ist. Beim Erwerb von Einzelunternehmen wird der Vorab-Abschl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.2.1 Überblick

Rz. 642 Der Gesellschaftsvertrag muss die "Verfügung über die Beteiligung an der Personengesellschaft oder den Anteil an der Kapitalgesellschaft auf Mitgesellschafter, auf Angehörige im Sinne des § 15 AO oder auf eine Familienstiftung (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) beschränken" (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 2 ErbStG).[1] Rz. 643 Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015[2...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3.1 Grundlagen der Zusammenrechnung

Rz. 174 Bei der Ermittlung der Grenze von 26 Mio. EUR werden (ähnlich wie bei § 14 ErbStG) mehrere (innerhalb von 10 Jahren von derselben Person anfallende) Erwerbe begünstigten Vermögens zusammengerechnet (§ 13a Abs. 1 S. 2 ff. ErbStG, R E 13a.2 ErbStR 2019 und die Rechenbeispiele in H E 13a.2 ErbStR 2019). Der Gesetzgeber wollte damit etwaige Umgehungen (durch die Aufspalt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 76 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Crezelius, ErbStG nach dem 30.6.2016 – Steuerpause?, ZEV 2016, 367; Drüen, Verfassungswidrige Erbschaftsteuer – weiter so!?, NJW-aktuell 19/2016, 15; Drüen, Wegfall oder Fortgeltung des verfassungswidrigen Erbschaftsteuergesetzes nach dem 30.6.2016?, DStR 2016, 643; Guerra/Mühlhaus, Ist die geplante Rückwirkung des ne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.4 Überentnahmen oder Überausschüttungen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 444 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Milatz/Kämper, Nachbesteuerung bei "Überausschüttungen" im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, GmbHR 2009, 762; Reich, (Erbschaft-)Steuerfinanzierung für Gesellschafter von Familienunternehmen, DStR 2015, 2353; Schütte, Nachversteuerung bei "Überentnahmen" nach § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, DStR 2009, 2356...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückwirkung

Rz. 83 Das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016" ist mit Wirkung zum 1.7.2016 in Kraft getreten, wurde aber erst im Bundesgesetzblatt vom 9.11.2016 verkündet.[1] Das neue Gesetz ist damit rückwirkend in Kraft getreten. Rz. 84 Im Schrifttum wird kontrovers darüber diskutiert, ob eine ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13.3 Antrag des Erwerbers

Rz. 741 Der Erwerber muss die Optionsverschonung beantragen (§ 13a Abs. 10 S. 1 ErbStG: "unwiderruflich erklären"). Rz. 742 Der Antrag muss bei dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen FA schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.[1] Eine Begründung des Antrags ist nicht erforderlich.[2] Rz. 743 Eine Frist für den Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 163 Für den Erwerb begünstigten Vermögens bis zum 30.6.2016 (§ 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG) wurde der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % unabhängig von der Höhe des Erwerbs gewährt. Rz. 164 Für alle Erwerbe begünstigten Vermögens, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht ist der Erwerb grundsätzlich nur noch dann i. H. v. 85 % bzw. 100 % steuerfrei, wenn der Erwerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 564 Bis zum 30.6.2016 bestanden keine besonderen Bewertungs- und/oder Verschonungsvorschriften für Familienunternehmen. Das BVerfG[1] hat die Einführung solcher Regelungen nicht verlangt. Rz. 565 Die allgemeine Bestimmung des Bewertungsgesetzes, wonach Verfügungsbeschränkungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts nicht zu berücksichtigen sind (§ 9 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Quarantäne

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Quarantäne ist die Isolierung oder Absonderung von Personen, die tatsächlich oder möglicherweise durch eine Infektion erkrankt sind, um zu verhindern, dass die Infektion auf andere Personen übertragen wird. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl 2000 I, 1045), zuletzt geändert durch Art 1b des Gesetzes vom 16.09.2022 (BGB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abschlagszahlungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat bei jeder Lohnzahlung den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 3 Satz 1 EStG). Das gilt grundsätzlich auch für Abschlagszahlungen. § 39b Abs 5 EStG lässt bei Lohnabrechnungszeiträumen von nicht mehr als fünf Wochen zu, dass die LSt nicht bei den Abschlagszahlungen, sondern erst bei der Lohnabrechnung einbehalten wird, wenn diese inner...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausschlussfrist

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auswärtstätigkeit

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG kann dem ArbN notwendige Mehraufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen bei Auswärtstätigkeit (> Rz 9) steuerfrei erstatten (§ 3 Nr 16 iVm § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Der Umfang der Steuerbefreiung entspricht dem, was der ArbN selbst ohne die Erstattung durch den ArbG als WK abziehen könnte (> Rz 52). Diese Regelung gil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN, dessen Arbeitslohn vom ATE begünstigt wird, muss mindestens drei Monate ununterbrochen eine begünstigte Tätigkeit (> Rz 15 ff) in einem oder mehreren vom ATE erfassten Staaten (> Rz 3 f) ausüben. Der ATE ist auch anwendbar, wenn die Tätigkeit im Ausland im Zusammenhang mit mehreren Vorhaben steht und nur dadurch die zeitliche Vorau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Antrag

Rz. 24 Die Tarifermäßigung ist nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nur auf Antrag zu gewähren. Dem Stpfl. steht insoweit ein Wahlrecht zu. Dieses kann er für jeden der 3 Betrachtungszeiträume unterschiedlich ausüben. Da es sich um eine Tarifermäßigung handelt, ist eine Erhöhung der tariflichen ESt ausgeschlossen. Liegen in diesen Fällen die Voraussetzungen des § 32c EStG vor, ist ei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Form und Frist

Rz. 5 Die Kündigung bedarf, wie jede andere Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses auch, gemäß § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform. Der Vermieter muss die Kündigung daher mit seiner eigenhändigen Unterschrift versehen (vgl. § 126), eine E-Mail oder ein Fax genügen der Schriftform nicht. Rz. 6 Für die Kündigung nach § 573a gilt ebenfalls die sog. Sozialklausel nach § 574. Es b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.5 Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten ohne festgelegte Fälligkeit

Ist die Fälligkeit nicht festgelegt, muss die voraussichtliche Laufzeit geschätzt werden. Das gilt auch, wenn nach § 609 Abs. 2 BGB eine Verbindlichkeit wegen fehlender Laufzeitfestlegung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Die Finanzverwaltung lässt es nicht zu, sich bei einer ungewissen Laufzeit am Bilanzstichtag an dieser Kündigungsfrist zu orientieren, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an; zu den verfahrensrechtlichen Fragen vgl. Rz. 80 ff. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG beschränkt sich auf Sachverhalte, in denen der Beschenkte eine von ihm le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf einer Vollmacht via Vollmachtsdatenbank vor Eintritt der Bekanntgabefiktion

Leitsatz Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts wird im Fall des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht nur vermutet, sondern mit Ablauf der Frist fingiert. Die Existenz und die Wirksamkeit des Verwaltungsakts treten nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO erst mit Ablauf der 3-Tagesfrist ein. Sachverhalt Das Finanzamt hatte die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 am 21.12.2021 erlassen und an ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 139 Vorläuf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bestimmung stellt eine von § 43 SGB I abweichende Sonderregelung insbesondere dahingehend dar, als sie den sich für unzuständig haltenden Unfallversicherungsträger zur Erbringung (vorläufiger) Leistungen verpflichtet, während § 43 SGB I den Leistungsträgern insoweit ein Ermessen einräumt. Rz. 3a Um der Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung zu entgehen, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 15 Fälligkeit der Steuer

Voraussetzungen und Folgen der Fälligkeit Rz. 1 § 15 S. 1 GrEStG bestimmt – wie § 220 Abs. 1 AO dies vorsieht –, dass die Grunderwerbsteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig wird. Fälligkeit bezeichnet allgemein den Zeitpunkt, von dem an ein Gläubiger die Leistung verlangen kann. Bekanntgegeben wird der Steuerbescheid demjenigen, für den er bestimmt ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.2 Anwendung der Vorschrift auf Tatbestände des § 1 Abs. 2a und 3 GrEStG sowie bei Anteilsminderungen i. S. v. § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 16 Bezüglich der Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft mit Grundbesitz i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG ist zunächst zu berücksichtigen, dass § 1 Abs. 2a S. 6 GrEStG die Übertragung solcher Anteile von Todes wegen ausdrücklich von der Besteuerung nach dieser Vorschrift ausnimmt. Auf die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG bräuchte daher in s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.5 Die Steuerbefreiung bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens nach § 100 a Kapitalanlagegesetzbuch

Rz. 18 Mit Art. 7 Nr. 2 des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2531, wurde in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vom 4.7.2013, BGBl I 2013, 1981, das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.11.2015, BGBl I 2015, 2029 geändert worden ist, die neue Vorschrift de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 9 Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 3 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 59 Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs. 1 BGB). Nach § 3 Nr. 7 GrEStG ist der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei einer...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.1 Zeitlicher Rahmen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 50 Bislang war nach h. M. in sinngemäßer Anwendung des Urteils des BSG v. 27.1.1971 (12 RJ 118/70) im Allgemeinen von dem 2- (bzw. nunmehr 3-) Monatszeitraum dann auszugehen, wenn der Beschäftigte an die betriebsübliche Arbeitszeit gebunden war. Die Alternative, die Frist nach Arbeitstagen zu berechnen, wurde erst dann als maßgeblich angesehen, wenn eine monatliche Betra...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 2.3 Auskunftserteilung durch den Arzt (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 6 Die Auskunft ist zunächst durch das Kriterium der Erforderlichkeit eingeschränkt, wozu auf die Kommentierung zu § 199 verwiesen wird. Dem Wortlaut lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob die Begleitumstände von gesundheitlichen Einschränkungen (wie Unfallort und -hergang) ebenfalls zu den zu erteilenden Auskünften gehören. Wegen des Fehlens einer Formulierung vergleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 16 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 hat § 5 GrEStG um einen dritten Absatz erweitert. Danach werden die in den Abs. 1 und 2 geregelten Vergünstigungen insoweit versagt, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von 5 Jahren seit dem Grundstücksübergang auf die Gesamthand vermindert. Nach den Vorstellungen des Gesetzg...mehr