Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.2 Beginn der Anwendung

Rz. 16a Die Regelung des § 5 Abs. 3 GrEStG gilt nach § 23 Abs. 6 S. 2 GrEStG für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.1999 verwirklicht werden, mithin ab dem 1.1.2000. Ein Grundstücksübergang, der vor dem 1.1.2000 stattgefunden hat, wird nicht von § 5 Abs. 3 GrEStG sanktioniert, auch wenn die Anteilsverminderung nach dem 1.1.2000 stattfand. Praxis-Beispiel A überträgt auf...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.3 Verhältnis des § 5 Abs. 3 GrEStG zum bisherigen Richterrecht

Rz. 16b Von Interesse ist die Frage, ob § 5 Abs. 3 GrEStG die bisherige, höchstrichterliche Rechtsprechung, die bei einem vorgefassten Plan die Rechtswohltat des § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG versagt hat, völlig entbehrlich macht oder ob nach wie vor ein eigener Anwendungsbereich dieser Rechtsprechung verbleibt. Vermindert ein Gesellschafter nach vorgefasstem Plan zeitgleich mit de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komma...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / aa) Mitwirkungsverzögerung

Kommt der Steuerpflichtige dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nach Abs. 1 S. 3 nicht oder nicht vollständig nach, definiert § 200a Abs. 2 S. 1 AO-E dies als Mitwirkungsverzögerung. Dabei dürfte sich unproblematisch feststellen lassen, wann ein Mitwirkungsverlangen nicht erfüllt wurde. Schwieriger zu beantworten kann im Einzelfall die Frage ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 7. Kommunikation

Der Regierungsentwurf enthält außerdem Regelungen, die die Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde in der Außenprüfung verbessern sollen. Die Neuregelungen verknüpfen die erhöhte Transparenz des Prüferhandelns jeweils mit der Kooperation des Steuerpflichtigen. Nach § 197 Abs. 4 S. 1 AO-E sollen dem Steuerpflichtigen die beabsichtigten Prüfungsschwer...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 8. Weitere Änderungen

§ 87a Abs. 1a AO-E regelt die Grundsätze zur elektronischen Kommunikation im Besteuerungsverfahren. Verhandlungen und Besprechungen können danach auch elektronisch durch Übertragungen in Ton oder Bild und Ton erfolgen. Die Vorschrift schafft damit die Möglichkeit, Zwischen- und Schlussbesprechungen in der Betriebsprüfung auch mittels Telefon- oder Videokonferenz durchzuführe...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüfung an. § 200a Abs. 1 AO-E definiert das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als "Aufforderung zur Mitwirkung durch ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 34 Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG ist in ihren Auswirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b der Vorschrift gleichgestellt. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige als Erblasser bzw. Schenker und Erwerber, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Antrag

Rz. 33 Die Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt nur auf Antrag (§ 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Wird er gestellt und sind die Anrechnungsvoraussetzungen erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung; das FA hat insoweit keinen Ermessensspielraum.[1] Der Antrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann, da eine besondere Frist für die Antragstellung nicht vo...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.6 Prozessuales Verhalten der Parteien nach dem Spruch des Schlichtungsausschusses

Die Parteien haben die Möglichkeit, den Spruch des Schlichtungsausschusses rechtskräftig werden zu lassen. Dafür müssen beide Parteien innerhalb einer Frist von einer Woche gegenüber dem Schlichtungsausschuss oder gegenüber der anderen Partei ausdrücklich und schriftlich erklären, dass sie den Spruch des Ausschusses anerkennen.[1] Nach Ablauf dieser Frist kann die materiell-...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 4 Zwangsvollstreckung im einstweiligen Rechtsschutz

Nach § 62 Abs. 2 ArbGG werden sowohl der Arrest als auch die einstweilige Verfügung nach den Vollstreckungsvorschriften der ZPO vollzogen. Die Vollziehung des Arrestes als Geldleistungsverfügung in das bewegliche Vermögen des Antragsgegners wird durch Pfändung bewirkt. Nach § 929, § 935 ZPO ist jeder Arrestbefehl und jede einstweilige Verfügung ohne Weiteres vollstreckbar. Une...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.3 Anrufung des Schlichtungsausschusses

Sofern ein Schlichtungsausschuss gebildet worden ist, ist dessen Anrufung Prozessvoraussetzung für eine arbeitsgerichtliche Klage. Eine vorher eingereichte Klage ist grundsätzlich unzulässig. Sie wird jedoch nachträglich zulässig, wenn ein nach Klageerhebung eingeleitetes Schlichtungsverfahren beendet wurde und der Spruch des Schlichtungsausschusses nicht anerkannt wurde. Ei...mehr

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Arbeitsgerichtliches Schied... / 3 Schiedseinrede

Wird eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht, ist sie dann unzulässig, wenn sich der Beklagte bis zur Verhandlung der Hauptsache (vor Antragstellung im Verhandlungstermin) auf den Schiedsvertrag beruft (sog. Schiedseinrede).[1] Es besteht damit die Möglichkeit, dass zunächst der Gütetermin mit dem Ziel einer Einigung abgewartet werden kann, soweit eine Einigung scheite...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.5 Rechtliche Wirkungen

Der Spruch des Schlichtungsausschusses kann materielle Rechtskraft erlangen. So entfalten geschlossene Vergleiche und von beiden Seiten anerkannte Sprüche des Ausschusses materielle Rechtskraft mit der Folge, dass aus ihnen nach § 111 Abs. 2 Satz 6 ArbGG die Zwangsvollstreckung statthaft ist. In formeller Hinsicht ist für die Zwangsvollstreckung aus geschlossenen Vergleichen...mehr

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Arbeitsgerichtliches Schied... / 5 Aufhebungsklage

Wird ein Schiedsverfahren durchgeführt, kann das Arbeitsgericht nur noch wegen der Aufhebung des Schiedsspruchs angerufen werden. Die möglichen Begründungen für diese Klage vor dem Arbeitsgericht sind in § 110 ArbGG abschließend festgelegt: Das schiedsrichterliche Verfahren ist unzulässig. Das ist z. B. dann der Fall, wenn das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt war, d...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 6 Schadensersatzansprüche nach § 945 ZPO

Schadensersatzansprüche des Schuldners aus der Anordnung eines Arrestes bzw. einer einstweiligen Verfügung können sich aus § 945 ZPO ergeben. In § 945 ZPO wird die Haftung des Gläubigers für den Fall begründet, dass sich die Anordnung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist oder die angeordnete Maßnahme nach § 926 Abs. 2 ZPO o...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.1.2 Verfügungsgrund

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss ferner ein Verfügungsgrund vorliegen. Grundsätzlich besteht beim allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch die Möglichkeit, bereits in der Kündigungsschutzklage in Form eines uneigentlichen Hilfsantrags einen Antrag auf Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung zu stellen, und zwar für den Fall, dass er mit seinem ...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.2.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 575 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsbeschwerde innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses des LAG beim Bundesarbeitsgericht – und ausschließlich dort – einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe: Rechtsbeschwerde). Für die Einlegung der Rechtsbeschwerde gilt nach § 11 Abs. 2 ArbGG Vertretungszwang. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss die Bezeichnung der Ent...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde in Ermangelung einer abweichenden anderen gesetzlichen Bestimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Beschlusses des Arbeitsgerichts). Es handelt sich dabei um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Lediglich im Fall der Ablehnung des Antrags a...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.2.3 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist und mit Begründung eingelegt worden, wird die Rechtsbeschwerde vom BAG nach § 577 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen. Die Entscheidungsbefugnisse des BAG nach § 577 Abs. 3 bis 5 ZPO entsprechen denen im Revisionsverfahren. Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht nach § 577 Abs. 6...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 2 Erinnerung

Die Erinnerung ist gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 573 ZPO möglich. Praxis-Beispiel Eigenmächtige Änderung eines Beweisbeschlusses durch den beauftragten Richter, da nur dem ersuchten Richter die Änderungsbefugnis zusteht. Die Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich. 2. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gef...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.3 Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts / Sachentscheidung des LAG

Nach § 572 Abs. 1 ZPO entscheidet immer zunächst der Ausgangsrichter, ob er der sofortigen Beschwerde abhilft oder nicht. Wird die Beschwerde beim LAG eingelegt, ist sie zunächst dem Arbeitsgericht zum Zweck der Prüfung vorzulegen, ob ihr abgeholfen wird. Wird eine Entscheidung der Kammer des Arbeitsgerichts angefochten, kann nur diese der Beschwerde abhelfen, der Vorsitzend...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 4 Rechtsbehelfe gegen unrichtige Urteile

In der Praxis kommt es vor, dass Urteile, Beschlüsse oder Mahnbescheide offensichtliche Unrichtigkeiten enthalten. Wichtig ist daher, nach Erhalt die Entscheidung dahingehend zu überprüfen. Sind nachteilige Unrichtigkeiten vorhanden, kann ein Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO gestellt werden (siehe hierzu Arbeitshilfe: Urteilsberichtigung, Antrag gemäß § 319 ZPO). Zustän...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 5 Weiterer Verfahrensweg

Wird gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner rechtzeitig Widerspruch erhoben und begründet daraufhin der Antragsteller nach Aufforderung des Gerichts seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen, bestimmt der Vorsitzende bei Eingang der Anspruchsbegründung den Termin zur mündlichen Verhandlung.[1] Hält der Antragsteller die Frist zur Begründung des An...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 4 Vollstreckungsbescheid

Wird gegen den Mahnbescheid innerhalb der Wochenfrist nach Zustellung kein Widerspruch vom Antragsgegner eingelegt, kann der Antragsteller nach Fristablauf den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ein vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellter Antrag ist nach § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO unzulässig und wird durch Beschluss des Rechtspflegers ohne vorherige Anhörung ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 2 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.[1] Bei Einreichung eines Antrages durch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, kann neben der Verwendung eines Schreibprogramms nach § 1a 2. AGMahnVordrVÄndV auch der bis zum 30.4.2015 gültige Vordruck weiter verwendet werden, es ist für diese Personen – entgegen der Regel...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 16.1 Nichterfüllung bzw. Vertragsbruch

Für den Arbeitgeber können bei einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers Schadensersatzansprüche entstehen. Vertragsbruch ist die schuldhafte Nichterfüllung der Arbeitsverpflichtungen durch den Arbeitnehmer. Dies kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer ohne hinreichenden Grund vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder vereinbart...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 14 Zeugnisprozesse

Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens können auch Ansprüche auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses und Ansprüche auf Berichtigung eines bereits erteilten Arbeitszeugnisses sein.[1] Dabei werden verschiedene Zeugnisarten unterschieden: Einfaches Zeugnis: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines schriftli...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 3 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. In Abweichung vom Mahnverfahren der ZPO beträgt die Widerspruchsfrist eine Woche seit der Zustellung des Mahnbescheides.[1] Dabei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner gegen den Anspruch schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstr...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 13 Klage auf Entgeltfortzahlung

Der Arbeitnehmer hat an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall einen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitslohns[1] im Fall der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von 6 Wochen. Wird der Arbeitnehmer aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, beginnt diese 6-Wochen-Frist neu zu laufen, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 ...mehr

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Die 11. GWB-Novelle: Paradigmenwechsel im Kartellrecht

Zusammenfassung Spätestens mit Ausbruch des Ukrainekriegs und den erheblichen Preissteigerungen bei Kraftstoffen begann eine intensive öffentliche Diskussion darüber, wie die Bundesregierung stille Verhaltenskoordinierungen zwischen Unternehmen (insbesondere auf transparenten, oligopolistisch strukturierten Märkten), rechtlich erfassen kann. Das Bundesministerium für Wirtsch...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 9 Klage wegen Diskriminierung

Nach § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder sexuellen Identität benachteiligt werden. Im Bereich des Arbeitsrechts erstreckt sich der Anwendungsbereich dieses Gesetzes auf alle Bereiche, in die der Arbeitnehmer ein...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / C. Wiedereinsetzungsfähige Fristen

Rz. 4 Eine Wiedereinsetzung ist nur möglich bei Versäumung Rz. 5 Die versäumte Frist muss eine gesetzliche Notfrist oder eine der in § 233 ZPO gen...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / IV. Pflicht zum Einzelausdruck der eingegebenen Fristen

Rz. 49 Der BGH hat im Februar 2019 trotz der Ausweitung der Digitalisierung und Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eine klare Vorgabe gemacht, dass bei Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender die Kontrolle nur durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge (oder eines Fehlerprotokolls) erfolgen kann. Die Leitsätze des BGH: Zitat "a) Bei der Fristeinga...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / E. Antragsfrist

Rz. 20 Gem. § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO muss die Wiedereinsetzung innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Diese Zwei-Wochen-Frist gilt jedoch nur bei Notfristen und der Wiedereinsetzungsfrist selbst (Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung). Die Frist beträgt dann einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Ni...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / H. Mehrere Fehler

Rz. 82 Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass, wenn schon einmal ein Fehler passiert, sich dem ersten gleich der zweite Fehler anschließt. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Wird z.B. ein elektronisches Dokument, das zur Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet ist, eingereicht, so bleibt nach § 130a Abs. 6 ZPO die zuvor beschriebene Heilung durch unverzügl...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / II. Anforderung bei EDV-Kalender-Führung

Rz. 40 Allerdings treffen den Rechtsanwalt bei der Führung eines allein EDV-gestützten Fristenkalenders besondere Sorgfaltspflichten. So ist er verpflichtet, dass in Störfällen eine Service-Firma die Reparatur unverzüglich durchführt und den Versuch unternimmt, vor einer Reparatur dafür zu sorgen, dass die gespeicherten Fristen ausgegeben werden.[52] Rz. 41 Wichtig ist, dass ...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / D. Ersatzeinreichung per Fax

Rz. 127 Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist grundsätzlich in allen Gerichtszweigen zulässig.[115] Zur Frage, ob bei Ersatzeinreichung gem. § 130d S. 2 ZPO der Schriftsatz nach der Faxeinreichung parallel auch per Briefpost eingereicht werden muss, siehe Rdn 119 oben. Allerdings ist auch hier die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erforderlich:mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / II. VHN – vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis

Rz. 123 Wichtiger Hinweis Mit "Eigenversand" ist Folgendes gemeint: Nur wenn ein Postfachinhaber im beA-System mit seinem eigenen Zugangsmittel (beA-Karte oder Software-Zertifikat) angemeldet ist und aus seinem eigenen Postfach heraus (und nicht aus einem "fremden Postfach", für das er vielleicht Berechtigungen hat) eine Nachricht versendet, wird ein vertrauenswürdiger Herkun...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / G. Etikettenvergabe versus gelesen/ungelesen

Rz. 20 Ein sehr hilfreiches Feature zur Organisation der Bearbeitung von beA-Nachrichten im Team sind Etiketten. Es handelt sich dabei um farbliche Markierungen, die für einzelne oder auch mehrere Nachrichten gleichzeitig vergeben werden können. Bei der Aktivierung eines Postfachs sind keine Etiketten vordefiniert. Etiketten werden für jedes Postfach vom Postfachinhaber oder...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / G. Fazit

Rz. 261 Aus all dem Vorgetragenen ergibt sich nach unserer Auffassung Folgendes:mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / I. Stets erforderliche Kontrolle der Eingangsbestätigung (Datum/Uhrzeit/Dokument/Status)

Rz. 34 Eine der ersten und wichtigsten BGH-Entscheidungen zur Postausgangskontrolle im beA war die Entscheidung des BGH vom 11.5.2021, die aufgrund ihrer Vielschichtigkeit und Konkretheit hinsichtlich der Anforderungen nachstehend ausführlich dargestellt wird. Die amtlichen Leitsätze des BGH: Zitat "1. Zum Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ei...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / VII. Willkürliche Vor- oder Rückdatierung des EB/eEB

Rz. 111 Empfangsbekenntnisse, gleich ob in Papierform oder elektronischer Form, sind wahrheitsgemäß mit dem Zustellungsdatum zu versehen. Es verbietet sich von selbst, auch zu eigenen Ungunsten, ein falsches Datum anzugeben, da man schlicht und ergreifend Gerichte und auch die gegnerischen Prozessbevollmächtigten diesbezüglich nicht belügen darf. Auch das Sachlichkeitsgebot ...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / A. Dokumentenprüfung vor Signatur

Rz. 1 Bevor eine Postausgangskontrolle durchgeführt wird, sind weitere Prüfschritte bereits vor dem Signieren und vor dem Versand erforderlich. Wer mit den Arbeitsabläufen in Anwaltskanzleien und der bisherigen Rechtsprechung des BGH vertraut ist, hatte schon geahnt, dass der BGH möglicherweise bei der Versendung elektronischer Dokumente teilweise andere Maßstäbe anlegen wür...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Ganz oder gar nicht!

Rz. 76 Ein grundsätzliches Problem bei Empfangsbekenntnissen, die via beA abgegeben werden, besteht darin, dass eine nur teilweise Ablehnung/Abgabe nicht möglich ist. beA arbeitet nach dem Prinzip "ganz oder gar nicht". Beispiel RAin Anna Kusel erhält einen Zustellungsversuch in ihr beA. Das Gericht übermittelt mit eEB-Anforderung eine gerichtliche Verfügung mit der Aufforder...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / a) Vorübergehende, nicht dauerhafte technische Störung

Rz. 76 § 130d S. 2 und 3 ZPO regeln die Zulässigkeit der Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Störung: Zitat "2Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. 3Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IX. Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift

Rz. 142 Der BGH hatte in einem sehr interessanten Fall jüngst im Februar 2022 zu entscheiden, ob bzw. zu wann eine vorgenommene Zustellung wirksam erfolgt ist und ob bzw. wann damit die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu laufen begonnen hatte. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit dieser zu einer beA-Zustellung ergangenen Entscheidung wird auf sie im Nachf...mehr