Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1.4 Fristen

§ 72 Abs. 3 Satz 3 LPVG-BB gibt eine Regelfrist zur Entscheidung binnen 30 Arbeitstagen nach Anrufung der Einigungsstelle vor. Diese Frist ist für die Fälle des neu geschaffenen Mitbestimmungstatbestandes bei Umsetzung (länger 6 Monate und Wechsel des Dienstortes § 63 Abs. 1 Ziffer 10a LPVG-BB) auf 15 Arbeitstage reduziert, § 72 Abs. 3 S. 4 LPVG-BB.mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.11 Verspätetes Vorbringen

Nach § 83 Abs. 1a ArbGG kann das Gericht das Verfahren beschleunigen und die Mitwirkung der Beteiligten forcieren, indem es den Beteiligten für ihr Vorbringen eine Frist setzt. Nach Ablauf der Frist kann das Vorbringen zurückgewiesen werden, wenn dessen Berücksichtigung nach der freien Überzeugung des Gerichts zu einer Verfahrensverzögerung führte und der Beteiligte die Vers...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.6.1 Einlegung der Beschwerde

Die Beschwerde ist beim LAG innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Beschlusses erster Instanz einzulegen.[1] Die Beschwerdefrist beginnt nur dann zu laufen, wenn dem Beschluss eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung nach § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG beigefügt war. Die Beschwerdebegründung ist innerhalb von 2 Monaten beim LAG einzureichen....mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.6.2 Anschlussbeschwerde

Auch nach Ablauf der Beschwerdefrist kann sich ein Beteiligter mit einer eigenen Beschwerde der fristgerechten Beschwerde eines anderen Beteiligten anschließen, indem er eine unselbstständige Anschlussbeschwerde einlegt. Voraussetzung für die Anschlussbeschwerde ist die Beschwerdebefugnis des das Rechtsmittel einlegenden Beteiligten. Die an keine Frist gebundene Anschlussbes...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.9 Verfahrensablauf

Eingeleitet wird das Beschlussverfahren nur auf schriftlichen oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzubringenden Antrag. Deshalb ist ein hinreichend bestimmter Sachantrag erforderlich. Der Gegenseite wird vom Gericht eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Das Kernstück des Beschlussverfahrens ist die mündliche Verhandlung, hier die Anhörung der Beteiligten...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.12.1 Erledigung

Erklären alle Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt, ist es vom Gericht ohne nähere Sachprüfung durch Beschluss förmlich einzustellen. Die Abgabe der Erledigungserklärung ist unwiderruflich und bindend. Erklären jeweils nur die Antragsteller oder die Antragsgegner das Verfahren für erledigt, sind die übrigen Beteiligten zur Stellungnahme aufzufordern, ob sie...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.6.3 Beendigung des Beschwerdeverfahrens

Die Beschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen schriftlichen Form zurückgenommen werden. In diesem Fall stellt der Vorsitzende allein das Verfahren nach § 89 Abs. 4 ArbGG ein. Das Gleiche gilt, falls die Verfahrensbeteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklären. Auch hinsichtlich der Beschwerde gibt es die Möglichkeit, dass die Kammer...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5.4 Bindung an Beschlüsse

In § 61 Abs. 4 Satz 2 PVG-HB wird der Grundsatz der Bindung an die Beschlüsse definiert. In personellen Angelegenheiten der Beamten und in organisatorischen Angelegenheiten treffen ungeachtet eines Beschlusses der Einigungsstelle der Vorstand der Bürgerschaft, des Senats, des Magistrats der Stadtgemeinde Bremerhaven und weitere aufgeführte oberste Dienststellen eine eigene E...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 2.4.4 Ablauf des Verfahrens

Das Arbeitsgericht entscheidet nach § 100 ArbGG im Beschlussverfahren durch den Vorsitzenden unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter auf Antrag des Antragstellers. Für das Verfahren gelten die Vorschriften über das Beschlussverfahren gemäß §§ 80–84 ArbGG entsprechend. Eine Entscheidung durch eine einstweilige Verfügung ist nicht zulässig, da § 85 ArbGG nicht von der Verwe...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.7 Antragsfristen

Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren kennt eine Vielzahl von Antragsfristen. Dabei handelt es sich in aller Regel um Ausschlussfristen, deren Versäumung materielle Rechtsfolgen auslöst. Hierzu zählen insbesondere: die 3-Tagesfrist nach § 100 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, innerhalb derer der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer p...mehr

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Beschlussklage: Beklagter / 4 Die Entscheidung

Das AG verneint die Frage! Die Klage richte sich gegen die falsche Beklagte. Dies sei kein Fall einer Rubrumsberichtigung. Schon nach altem Recht habe man zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den übrigen Wohnungseigentümern in Bezug auf die Parteirolle in einem Prozess unterscheiden müssen. Es sei auch nicht möglich, die Klage auszulegen. Dies sei schon "nach...mehr

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Benutzungsbestimmung: Wäsch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist – aus Sicht der Mehrheit der Wohnungseigentümer – ein Wäschetrockner ein Ärgernis. An ihm entzündet sich regelmäßig Streit, wer die mit ihm in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen hat. Um dem ein Ende zu bereiten, bestimmen die Wohnungseigentümer, dass der Wäschetrockner aus einem als Waschküche bzw. Trockenraum gewidmeten Kellerraum entfernt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Niedersachsen

§ 78 Abs. 1-4 NPersVG – Dienstvereinbarungen, § 82 NPersVG – Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts Die Regelungen über Dienstvereinbarungen im Land Niedersachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: In Niedersachsen findet sich die Vorschr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.11 Beendigung einer Dienstvereinbarung

Die Dienstvertragsparteien können jederzeit eine Dienstvereinbarung wieder durch Vertrag aufheben. Hierbei sind dieselben Anforderungen zu beachten wie bei deren Abschluss. Voraussetzung ist somit zunächst ein gemeinsamer Beschluss, d. h. eine übereinstimmende Willenserklärung, es muss die Schriftform bzw. elektronische Form beachtet werden und schließlich muss die Aufhebung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.17 Thüringen

§ 75 Abs. 1-5 ThürPersVG – Dienstvereinbarungen § 75 ThürPersVG enthält Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. Diese entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: Gemäß § 75 Abs. 1 ThürPersVG sind Dienstvereinbarungen zu allen personellen, sozialen, organ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 85 LPVG BW – Dienstvereinbarungen Baden-Württemberg enthält in § 85 LPVG BW eine Vorschrift bezüglich Dienstvereinbarungen. § 85 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LPVG BW stecken durch Verweise auf einzelne Bestimmungen des LPVG BW den Rahmen für die Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung. Dabei wird entsprechend der Regelung auf Bundesebene einschränkend vorausgesetzt, dass keine gesetzl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Bremen

§ 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PVG-HB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 62 PVG-HB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Im Unterschied zu entsprechenden Vorschriften auf Länder- bzw. Bundesebene wir...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 76 Abs. 1-4 LPersVG RP – Dienstvereinbarungen Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Rheinland-Pfalz befinden sich im § 76 LPersVG RP und entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: In Rheinland-Pfalz sind Dienstvereinbarungen in allen Angelegenhe...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Schleswig-Holstein

§ 57 Abs. 1-5 MBG Schl.-H. – Dienstvereinbarungen In Schleswig-Holstein enthält § 57 MBG Schl.-H. Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. Diese Regelungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: Gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 MBG Schl.-H. sind Dienstverein...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 70 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 70 LPVG-BB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Die Vorschrift gewährleistet im Unterschied zu § 63 BPersVG in Abs. 1 Satz 1 eine...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Mecklenburg-Vorpommern

§ 66 Abs. 1-6 PersVG M-V – Dienstvereinbarungen In Mecklenburg-Vorpommern ist die Dienstvereinbarung in § 66 PersVG M-V geregelt. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: § 66 PersVG M-V gewährleistet im Gegensatz zur Regelung auf Bu...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Nordrhein-Westfalen

§ 70 Abs. 1, 2, 3, 4 LPVG NW Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Nordrhein-Westfalen befinden sich im § 70 LPVG NW und entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: In Nordrhein-Westfalen besteht abweichend zum BPersVG eine umfassende Regelungskomp...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 113 Abs. 1-5 HPVG In Hessen enthält § 113 HPVG Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. § 113 HPVG ist grds. vergleichbar mit der entsprechenden Bundesregelung, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Gemäß § 113 Abs. 2 HPVG sind Dienstvereinbarungen nur insoweit zulässig, als sie in diesem Gesetz ausdrücklich zug...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 84 Abs. 1-6 SächsPersVG – Dienstvereinbarungen – Tarifverträge Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Sachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Vorschriften über Dienstvereinbarungen befinden sich in § 84 SächsPersVG. Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Product Carbon Footprint: W... / 5 Projektansatz

Die heutige Lösung SCOTT wird aus zwei Quellen gespeist. Zum einen gab es bereits in der ersten Dekade des Jahrtausends immer wieder einzelne Anfragen von Kunden für die Bereitstellung von CO2-Fußabdrücken. Dies führte bei BASF zu enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern für Lebenszyklus-Analysen von Produkten (Product Lifecycle Assessment oder LCA-Experten). Auch e...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 73 Abs. 1, 2, 3, 4 BayPVG In Bayern enthält Art. 73 BayPVG eine Vorschrift über Dienstvereinbarungen. Zunächst besteht auch in Bayern nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayPVG lässt Dienstvereinbarungen nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG zu. Dies umfasst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Bereitstellung von sächlichen Mitteln sowie Büropersonal (§ 47 BPersVG)

Sächliche Mittel und Büropersonal, die der Personalrat zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat die Dienststelle bereit zu stellen, sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Dies ergibt sich aus § 47BPersVG, wo anordnet ist, dass die Dienststelle für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, den Geschäftsbedarf, in...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.2 Nachschieben von Kündigungsgründen

Im Gegensatz zum Kündigungsschutzprozess, bei dem die Kündigung bereits ausgesprochen ist, geht es hier um die Vorbereitung einer noch ausstehenden Kündigung. Insoweit besteht für den Personalrat noch die Möglichkeit, entsprechend dem Zweck des Zustimmungsverfahrens, auf den Kündigungsentschluss des Dienststellenleiters einzuwirken. Damit ist ein Nachschieben von weiteren Kü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.1 Einleitung

Vor der außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds muss der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einholen oder diese im Fall der Verweigerung durch das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren nach § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80ff. ArbGG ersetzen lassen. Ohne die erteilte Zustimmung ist die Kündigung unheilbar nichtig.[1] Die Zustimmung muss ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.4 Anderweitige Verfahrenserledigung

Endet der Kündigungsschutz eines durch § 55 Abs. 1 BPersVG geschützten Arbeitnehmers bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Personalrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr. Endet z. B. die Amtszeit des zu kündigenden Personalratsmitglieds, tritt eine Erledi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Schleswig-Holstein

§ 38 MBG Schl.-H. § 38 MBG Schl.-H. regelt den Schutz der Personalratsmitglieder vor Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 stellt zunächst klar, dass §§ 15 und 16 des KSchG für Mitglieder des Personalrats entsprechend gelten (vgl. hierzu die entsprechende Kommentierung zu § 15 KSchG in 1.6 zu § 55 BPersVG). Eine ausdrückliche Regelung zur außerordentlichen Kündigung ist n...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.17 Thüringen

§ 47 ThürPersVG § 47 ThürPersVG regelt den Sonderschutz der Personalratsmitglieder. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift bei außerordentlichen Kündigungen. Dieser entspricht § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz vor Versetzungen sowie vor Abordnungen ist in Abs. 2 geregelt. Insoweit dürfen Personalratsmitglieder gegen ihren ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.5 Verfahrensmängel

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverfahrens und somit zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Die Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens ist erst nach Fristablauf oder Zustimmungsverweigerung des Personalrats zulässig (vgl. Abschnitt 1.3.2.). Die Zustimmung des Personalrats bzw. die rechtskräftige Zustimmungsersetzung durch...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübungen: Planun... / 2.7 Alarmierung

In § 4 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung heißt es: "Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen." Diese Fristen sollten im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 3 Erlassantrag und Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 35 Abs. 2 S. 1 GrStG wird ein Erlass von der Grundsteuer nur auf Antrag gewährt. Wenngleich eine besondere Form für diesen Antrag nicht vorgeschrieben ist, ist die Schriftform zu empfehlen. Der Erlassantrag ist vom Steuerschuldner zu stellen. Ein zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Verpflichteter (Haftungs- bzw. Duldungsschuldner) ist hierzu ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 25 Festset... / 4 Rückwirkende Festsetzung des Hebesatzes (Abs. 3)

Rz. 17 § 25 Abs. 3 GrStG regelt von den Gemeinden zu beachtende Fristen für die rückwirkende Festsetzung des Hebesatzes. Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist gem. § 25 Abs. 3 S. 1 grundsätzlich bis zum 30. Juni eines Kj. mit Wirkung vom Beginn dieses Kj. zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann ein solcher Beschluss gem. § 25 Abs. 3 S. 1 GrStG nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Slowenien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Je nach Höhe der Umsätze, die der Steuerpflichtige im vorausgegangenen Kalenderjahr erzielt hat, sind Mehrwertsteuererklärungen monatlich, quartalsweise (Jahresumsatzgrenze 208.000 EUR) oder halbjährlich einzureichen. Für die Zahlung der zugehörigen Mehrwertsteuerschuld gelten dieselben Fristen. Erfüllt der Steuerpflichtige bestimmte Voraussetzungen, kann er - unabhängig von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat in Übereinstimmung mit der vormaligen Rechtslage nach § 24 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und mit der Regelung bei anderen Veranlagungssteuern bestimmt, dass ein Mehrbetrag, der sich nach dem Ergebnis der endgültigen Festsetzung gegenüber den geleisteten Vorauszahlungen ergibt, inner...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Slowenien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgenden Behörden Auskünfte zum slowenischen Mehrwertsteuersystem: Steuerverwaltung der Republik Slowenien: Davčna uprava Republike Slovenije Davčni sektor Šmartinska 55 LJUBLJANA SLOVENIJA Telefon: (+386) 1 478 27 84 Fax: (+386) 1 478 27 43 Website: http://www.durs.gov.si. Ministerium für Finanzen, Abteilung für Steuern und Zölle: Ministrstvo ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Slowenien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Regelungen ergeben sich aus: Zakon o davku na dodano vrednost: Uradni list RS, št. 117/06 poglavje X - členi 81, 82, 83, 84 in 86 (Mehrwertsteuergesetz: Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 117/06 Kapitel X - Artikel 81, 82, 83, 84 sowie Artikel 86 betreffend die Aufbewahrung von Rechnungen); Pravilnik o izvajanju Zakona o davku na dodano vrednost: Uradni li...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 25 Festset... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 § 25 GrStG ist die Eingangsnorm zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer nach §§ 25 – 31 GrStG. Die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer durch die Gemeinden steht am Beginn der dritten Stufe des grundsteuerrechtlichen Besteuerungsverfahrens, dem Steuerfestsetzungsverfahren (Rz. 1). In § 25 Abs. 1 GrStG wird den Gemeinden auf der Grundlage der verfassungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.3.4 Pflichten in der Hauptverhandlung

Rz. 28 Die Jugendgerichtshilfe trifft grundsätzlich keine Mitwirkungsverpflichtung an der Hauptverhandlung, es sei denn, das Gericht hat entsprechend Richtlinie 8 S 3 zu § 43 JGG darauf hingewiesen, dass die Hauptverhandlung ohne vorherigen Bericht bzw. ohne Anwesenheit des Jugendgerichtshelfers nicht stattfinden kann. In diesem Fall ist sie verpflichtet, an der Hauptverhand...mehr