Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 6. Wirkung der Unterbrechung

Rz. 105 Die Unterbrechung hat die nachgenannten Folgen:mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / II. ArbGG

Rz. 72 In Arbeitsgerichtssachen gilt der Beschleunigungsgrundsatz . Hier sind viele Fristen deutlich kürzer. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Fristen in arbeitsgerichtlichen Verfahren (keine abschließende Aufzählung).mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / O. Fragen und Antworten

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Serbien / D. Testamentarische Erbfolge

Rz. 16 Der Erblasser kann durch Testament Erben einsetzen, Vermächtnisse aussetzen und Testamentsvollstrecker bestellen. Das Vermächtnis begründet im serbischen Rechtssystem einen schuldrechtlichen Anspruch und lässt den vermachten Gegenstand noch nicht mit dem Erbfall auf den Vermächtnisnehmer übergehen (Damnationslegat). Schließlich kann der Erblasser einen Erben oder Verm...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Büromäßige Behandlung

Rz. 41 Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Rechtsanwaltskanzlei im "modernen Zivilprozess" nicht mehr wie vielleicht noch vor 20 Jahren, nach und nach ohne großen Zeitdruck dem Gericht den Sachverhalt "präsentieren" darf. Vielmehr hat der Gesetzgeber eine allgemeine Prozessförderungspflicht den Parteien und damit auch ihren Anwälten auferlegt und darüber hinaus über die Auf...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / V. Fristenkontrolle durch den Anwalt

Rz. 51 Die Fristenkontrolle obliegt in erster Linie dem Rechtsanwalt. Er kann aber die Kontrolle der Fristen auf bewährtes Büropersonal übertragen. Der Anwalt hat durch eine qualifizierte Büroorganisation sicherzustellen, dass Fristen nicht in Vergessenheit geraten und ordnungsgemäß bearbeitet werden. Die ordnungsgemäße Büroorganisation ist Aufgabe des Anwalts. Seine Anweisu...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / III. Fristbeginn und Fristablauf

1. Gesetzliche Fristen Rz. 8 Der Fristbeginn bestimmt sich bei gesetzlichen Fristen gem. § 222 Abs. 1 ZPO nach den Vorschriften des BGB. Einschlägig ist insoweit § 187 BGB. Zu unterscheiden ist danach, ob die Frist mit einem Ereignis oder einem in den Lauf eines Tages fallenden Zeitpunkt beginnt (§ 187 Abs. 1 BGB) oder aber, ob der Beginn eines Tages den für den Anfang der Fr...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / I. Allgemeines

Rz. 8 Das Erbrecht der Balearen ist in drei Büchern der CDCIB geregelt: Buch I widmet sich u.a. dem Erbrecht für Mallorca, Buch II dem Erbrecht Menorcas und Buch III dem für Ibiza und Formentera geltenden Erbrecht. Rz. 9 Die Regelungen des Erbrechts für Mallorca sind im Zweiten Titel des Ersten Buches der CDCIB (Art. 6 ff.) verortet und wie folgt gegliedert:mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / VI. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 166 Das Recht der Testamentsvollstreckung richtet sich – auch nach Inkrafttreten der EuErbVO – weiterhin nach innerstaatlichem Recht.[202] Rz. 167 Das spanische Recht kennt zunächst die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers (albacea; Art. 892 CC) sowie die des Nachlassteilers (contador/partidor; Art. 1057 CC). Der Erblasser kann eine oder mehrere Personen als Universal-...mehr

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Kroatien / I. Allgemeine Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Testaments

Rz. 22 Die Testierfähigkeit tritt gem. Art. 26 Abs. 1 ErbG mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein, vorausgesetzt, der Testator ist fähig, ein unabhängiges eigenes Urteil zu bilden. Verfügungen von Todes wegen sind ausschließlich als testamentarische und jederzeit widerrufliche Verfügungen möglich. Rz. 23 Die Wirksamkeit gemeinschaftlicher Testamente ist nicht eindeutig geset...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Bestimmung des Güterstatuts bei Fehlen einer Rechtswahl

Rz. 65 Haben die Eheleute keine Rechtswahl getroffen, so ergibt sich – wie in Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 EGBGB – aus Art. 26 Abs. 1 EuGüVO eine Anknüpfungsleiter:mehr

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Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 175 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 144 Im Fall des Todes wird IHT auf das gesamte Vermögen des Erblassers in der Weise erhoben, wie wenn er dieses unmittelbar vor seinem Tode übertragen hätte.[163] Zum steuerbaren Nachlass gezählt werden auch Anteile einer joint tenancy (z.B. am Haus, gemeinsamen Bankkonto), die im Wege des right of survivorship übergehen, lebzeitig übertragene Vermögensgegenstände, an de...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 3. Anerkennungsversagungsgründe

Rz. 93 Die Gründe, welche einer Anerkennung entgegenstehen, sind abschließend in Art. 40 EuErbVO aufgezählt. Weitere Einwände sind also nicht zulässig. Insbesondere darf die Richtigkeit der Entscheidung nicht mehr überprüft werden (Verbot der révision au fond, Art. 41 EuErbVO). Rz. 94 Nach Art. 40 lit. a EuErbVO wird eine Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen durch d...mehr

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Kroatien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 35 Der Erblasser kann durch Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen, Art. 43 ErbG. Hat er mehrere Erben eingesetzt, so erben diese zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser die Quoten nicht abweichend geregelt hat. Setzt er Erben zu bestimmten Quoten ein, ohne den Nachlass hierbei auszuschöpfen, so wird der verbleibende Rest von den gesetzlichen Erben geerbt...mehr

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Frankreich / c) Die institution contractuelle zwischen künftigen Ehegatten im Ehevertrag

Rz. 147 Gemäß Art. 1091 C.C. kann eine donation de biens à venir im Ehevertrag auch zwischen Ehegatten selbst vereinbart werden. Hierfür gelten gem. Art. 1093 C.C. grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei einer institution contractuelle durch Dritte. Wie sich aus Art. 1095, 1398 C.C. ergibt, sind für den instituant – anders als bei der ersten Form der institution contra...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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Irland / d) Ansprüche der Kinder nach Sec. 117 ISA

Rz. 128 Bei teilweisem oder vollständigem Ausschluss von der Erbfolge können Kinder über das ggf. testamentarisch Zugewandte hinaus Zuwendungen aus dem Nachlass bei Gericht beantragen (Sec. 117 ISA). Sie haben also keinen Anspruch auf eine feste Quote am Nachlass. Das Gericht soll die Zuwendung an das oder die Kinder nur anordnen, wenn es der Ansicht ist, dass der Erblasser ...mehr

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Österreich / b) Erbantrittserklärung

Rz. 146 Erste Voraussetzung für den Erbschaftserwerb ist die Abgabe der Erbantrittserklärung. Mit der Erbantrittserklärung erklärt der potentiell Erbberechtigte ausdrücklich, die Erbschaft anzutreten (§ 159 AußStrG). Die Erbantrittserklärung ist vom Erbansprecher oder seinem ausgewiesenen Vertreter eigenhändig zu unterschreiben. In der Erbantrittserklärung ist der jeweilige ...mehr

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Ungarn / XI. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 211 Im ungarischen Recht ist die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern grundsätzlich nicht bekannt. Die Erben haften in jedem Fall bis zur Höhe des Nachlasses, und zwar in erster Linie mit den Gegenständen des Nachlasses und dessen Erträgen (cum viribus-Haftung). Ist der Erbe zur Zeit der Geltendmachung der Nachlassverbindlichkeiten nicht im Be...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / III. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 11 Seit dem 1.1.2013 sind in jedem Bundesland Zentrale Vollstreckungsgerichten (ZenVG) eingerichtet. Sie haben zwei wesentliche Aufgaben: Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (d.h. die im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllten Formulare mit den Angaben des Schuldners) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses . Mehrere Verordnungen regeln Führung, Abruf etc. vo...mehr

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Belgien / 1. Ehevertragliche Nachlassregelungen

Rz. 89 Häufig enthalten in Belgien Eheverträge auch nachlassregelnde Vereinbarungen (vgl. hierzu Rdn 91 ff. sowie die Hinweise zu nachlassregelnden Vereinbarungen i.S.d. Art. 1388 ZGB in Rdn 88). Eheverträge bedürfen nach belgischem Recht stets der notariellen Beurkundung. Weitere formelle Verfahrensvorschriften für Eheverträge sieht das belgische Recht für solche vor, die e...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 245 Die Ausschlagung der Erbschaft, die grundsätzlich von der formlosen (anders nur bei Art. 1350 Nr. 1–4 c.c.) und jederzeit (Art. 649 Abs. 1 c.c.) möglichen Ausschlagung eines Vermächtnisses zu unterscheiden ist,[395] muss durch eine von einem Notar oder vom Urkundsbeamten des Gerichts, in dem die Erbfolge eröffnet wurde, aufgenommene Erklärung, die in das Erbschaftsre...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 8 H

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Belgien / a) Einführung

Rz. 2 Das belgische IPR war bis zur Einführung des IPR-Gesetzes vom 16.7.2004, in Kraft getreten am 1.10.2004, im Bereich des Erbrechts gesetzlich nicht geregelt. Lediglich Art. 3 Abs. 2 ZGB [3] konnte bis dahin entnommen werden, dass in Belgien gelegene Immobilien dem belgischen Recht unterworfen sind, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. Hieraus ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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Rumänien / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 44 Das rumänische Recht unterscheidet wie das französische Recht zwischen dem pflichtteilsgebundenen Teil des Nachlasses und dem Teil, über den der Erbe frei verfügen kann (Art. 1086 CCN). Der verfügbare Teil des Nachlasses wird dabei negativ dadurch definiert, dass es sich hierbei um den Teil des Nachlasses handelt, der nach dem Gesetz nicht bestimmten Angehörigen vorbe...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / II. Inhalt des Errichtungsstatuts

Rz. 6 Der Regelungsbereich des Errichtungsstatuts ist in Art. 26 EuErbVO bestimmt und umfasst insbesondere folgende Aspekte:mehr

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Slowenien / I. Erbengemeinschaft

Rz. 93 Mehrere Erben bilden, unabhängig vom Berufungsgrund, ab dem Tod des Erblassers bis zur Teilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft.[234] Noterben sind nicht Teil der Erbengemeinschaft, wenn der Erblasser verfügt hat, dass sie bestimmte Sachen, Rechte oder Geld erhalten sollen (Art. 27 ErbG) und ihr Pflichtteil damit gedeckt ist.[235] Der Nachlass steht nach h.M.[236...mehr

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§ 14 Klageerhebung / H. Klagerücknahme

Rz. 76 Der Kläger kann die Klage ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum " Beginn der ersten mündlichen Verhandlung " zurücknehmen (§ 269 Abs. 1 ZPO). Mit Beginn der mündlichen Verhandlung ist nicht der tatsächliche Beginn gemeint, der mit dem Aufruf der Sache und dem Feststellen der Präsenz der Parteien beginnt, und an den sich regelmäßig die Erörterung des Sach- und Stre...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 2. Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter

Rz. 134 Diejenigen, die den Nachlass tatsächlich in ihrem Besitz haben, sind verpflichtet, sich dem Nachlass einstweilen anzunehmen, bis dass sämtliche Nachlassbeteiligten sich dem Nachlass angenommen haben, um sich um dessen Verwaltung zu kümmern (ÄB 18:2) und die übrigen Nachlassbeteiligten zu informieren. Rz. 135 Als erstes muss binnen drei Monaten ein Nachlassverzeichnis ...mehr

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 145 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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Türkei / 4. Die Erbengemeinschaft

Rz. 97 Die Struktur der Erbengemeinschaft ist der deutschen vergleichbar. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Gesamthandsgemeinschaft (Erbengesellschaft).[146] Diese verfügen innerhalb gesetzlicher Schranken über die Rechte der Erbschaft gemeinsam und werden Gesamthandseigentümer des Nachlasses (Art. 640 Abs. 2 ZGB). Ein Erbe kann jedoch seinen Anteil ...mehr

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Deutschland / V. Pflichtteilsergänzung

Rz. 107 Um zu verhindern, dass die wirtschaftliche Beteiligung der pflichtteilsberechtigten Personen am Nachlass dadurch ausgehöhlt wird, dass der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen an Dritte vornimmt, regeln die §§ 2325 ff. BGB die sog. Pflichtteilsergänzung. Soweit der Erblasser zu Lebzeiten einem Dritten eine Schenkung gemacht hat, kann der Pflichtteilsberechtigte gem. § ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 1. Sofortige Beschwerde

Rz. 31 Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde Gem. § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte statthaft, wenn 1. dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (z.B. bei Anordnung der Aussetzung des Verfahrens gem. § 252 ZPO sowie gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO und § 380 Abs. 3 ZPO) oder...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / P. Nachhaftung und Restschuldbefreiung des Gemeinschuldners

Rz. 25 Juristische Personen werden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Register gelöscht und werden damit rechtlich gegenstandslos . Bei natürlichen Personen gibt die InsO dem Schuldner die Möglichkeit, die Nachhaftung zu begrenzen . In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren nur für natürliche Personen vorgesehe...mehr

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Frankreich / b) Höhe des Ehegattenerbrechts

Rz. 76 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 757–2 C.C. den gesamten Nachlass zu Eigentum, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge oder Eltern hinterlässt. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Erblasser Geschwister oder Geschwisterkinder hinterlässt. Allerdings bestimmt Art. 757–3 C.C., dass im Falle des Vorversterbens der Eltern gegebenenfalls von Vorfahren – nich...mehr

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Belgien / 8. Teilung, Auseinandersetzung (Art. 815 ff. ZGB und Art. 1205 ff. GGB) und Zurückführung (Art. 843 ff. ZGB)

Rz. 128 Gemäß Art. 815 ZGB kann niemand gezwungen werden, in ungeteilter Rechtsgemeinschaft zu bleiben, und die Teilung kann jederzeit gefordert werden, ungeachtet jeglicher anderslautender Verbote und Verträge. Man kann jedoch vereinbaren, dass die Teilung während einer begrenzten Frist ausgesetzt bleiben soll; diese Übereinkunft kann nicht über fünf Jahre verbindlich sein;...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Schenkungsteuer

Rz. 140 Der IHT unterliegt grundsätzlich jede lebzeitige Vermögensübertragung (transfer of value), als deren Ergebnis das Vermögen des Schenkers (transferor) niedriger als vor der Übertragung ist.[157] Der Anwendungsbereich der IHT ist damit nicht nur bei Schenkungen, sondern bei jeder Form des teilentgeltlichen Erwerbs sowie einem Verzicht auf Forderungen eröffnet. Ausgenom...mehr

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Griechenland / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 55 Das Pflichtteilsrecht garantiert durch Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers den übergangenen nächsten Angehörigen selbst gegen den Willen des Erblassers eine Beteiligung am Nachlass. Anders als im deutschen Recht ist der Pflichtteilsberechtigte hinsichtlich der Pflichtteilsquote kein Nachlassgläubiger einer Geldforderung, sondern ein echter Erbe (Art. 1825...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Widerrufsrecht

Rz. 100 Die Widerrufsrechte stellen einen zentralen Teil des Verbraucherschutzes im BGB dar. Sie setzen keine Pflichtverletzung des Unternehmers voraus, sondern bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag über §§ 355 ff. BGB rückabzuwickeln. Rz. 101 Der Widerruf muss gem. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen. Aus der...mehr

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Ungarn / VI. Testamentsvollstreckung

Rz. 180 Die Testamentsvollstreckung ist im ungarischen Recht ausschließlich im Verfahrensrecht [144] geregelt, obwohl das Rechtsinstitut auch materiellrechtliche Aspekte beinhaltet. Das Institut des Testamentsvollstreckers kommt in der Praxis nur selten vor. Rz. 181 Für die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers ist vor allem die Verfügung von Todes wegen maßgebend. ...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / V. Verfahren nach Einspruch

Rz. 26 Das Verfahren nach einem Einspruch des Antragsgegners gegen einen Vollstreckungsbescheid richtet sich im Wesentlichen nach den gleichen Regeln wie das nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Es gelten jedoch einige wichtige Unterschiede, die ein Rechtsanwaltsbüro beachten muss. Diese folgen aus der Rechtsnatur des Vollstreckungsbescheides gegenüber dem Mahnbesc...mehr

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Slowakei / 3. Haftung der Erben

Rz. 111 Die Erben haften bis zur Höhe der erlangten Erbschaft für die angemessenen Kosten der Bestattung des Erblassers und die Schulden des Erblassers, die mit dem Tod des Erblassers auf ihn übergegangen sind.[70] Mehrere Erben tragen die Bestattungskosten gemäß § 470 Abs. 2 BGB und die Schulden im Verhältnis ihrer Erbteile zur gesamten Erbschaft. Der Erblasser ist daher nic...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / F. Fragen und Antworten

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Sonderregelung für den Verbrauchsgüterkauf

Rz. 15 Kauft ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache, liegt ein Verbrauchsgüterkauf i.S.v. § 474 Abs. 1 BGB vor. Darüber hinaus werden beim Verbrauchsgüterkauf auch solche Verträge erfasst, die die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Vertragsgegenstand haben, § 474 Abs. 1, S. 2 BGB). Es handelt sich dabei insbes...mehr

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Russische Föderation / 3. Auflagen und Bedingungen

Rz. 50 Im Testament kann der Erblasser die Erbeinsetzung mit Verpflichtungen verbinden. Damit sind auch teilungsanordnungsähnliche Regelungen möglich. Beispielsweise kann eine Wohnung mehreren Personen vermacht werden, wobei im Testament bestimmt wird, welcher Erbe welches Zimmer nutzen darf. Weiterhin sind Bedingungen für die Erbeinsetzung möglich (z.B. Vermächtnis eines Pk...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / IV. Rückwirkung der Zustellung, § 167 ZPO

Rz. 6 Die Regelung aus § 167 ZPO, wonach, wenn durch die Zustellung eine Frist gewahrt, die Verjährung neu beginnen oder gehemmt werden soll, diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung eintritt, sofern die Zustellung "demnächst" erfolgt, hat in der Rechtspraxis durchaus größere Bedeutung. Um sie genauer zu verstehen, hilft es, sich einmal deren Bedeutun...mehr

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Bulgarien / 4. Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 57 Jeder pflichtteilsberechtigte Erbe, der seinen Pflichtteil nicht in voller Höhe erhalten kann, weil er durch Vermächtnisse oder gar Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers beeinträchtigt worden ist, kann eine Kürzung der Vermächtnisse und Schenkungen verlangen, die genügen würde, um den Pflichtteil zu ergänzen. Dabei hat sich der Erbe die Vermächtnisse und Schenkungen...mehr

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Deutschland / 4. Vermächtnis

Rz. 74 Gemäß § 1939 BGB kann der Erblasser einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (Vermächtnis [61]). Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird der Vermächtnisnehmer nicht dinglich am Nachlass beteiligt, das Vermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten (§ 2174 BGB).[62] Rz. 75 Inhalt eines Vermächtnisses kann...mehr