Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 49 Wörterlexikon / 13 M

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 15 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen Erb(folge)statut und Eröffnungsstatut:mehr

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Slowenien / II. Ablauf des Verfahrens

Rz. 98 Begrifflich ist zwischen dem Nachlassverfahren (zapuščinski postopek) und der Nachlassabhandlung (zapuščinska obravnava), die Teil des Nachlassverfahrens ist, zu unterscheiden.[256] Das Nachlassverfahren wird mit dem Bekanntwerden des Todesfalles oder einer Todeserklärung von Amts wegen eröffnet (Art. 164 ErbG).[257] Parteien des Nachlassverfahrens sind die Erben und ...mehr

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Polen / II. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 88 Hinterlässt ein verstorbener deutscher Staatsangehöriger ein in Polen gelegenes Vermögen, so ist Kontakt mit dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen aufzunehmen. Dieses wird den deutschen Staatsangehörigen, die über das hinterlassene Vermögen verfügen wollen, Hilfe leisten.[23] Rz. 89 Zur Erlangung des Erbscheins für einen in Polen verstorbenen deut...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / V. Beweisbeschluss

Rz. 89 Über die Art der Beweiserhebung entscheidet das Gericht durch Beschluss. Dies geschieht entweder im Rahmen eines Verkündungstermins oder aber als Beschluss gem. § 358a ZPO außerhalb der Hauptverhandlung. Der Beschluss ist unanfechtbar . Es besteht jedoch für die Parteien die Möglichkeit, dem Gericht ihre Bedenken oder Anregungen zu einem Beweisbeschluss mitzuteilen ode...mehr

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Niederlande / 2. Willensrechte des Kindes

Rz. 97 Von Gesetzes wegen haben die Kinder bei einer gesetzlichen Verteilung sogenannte Willensrechte. Die Willensrechte wurden aufgenommen, um vorzubeugen, dass Güter des eigenen Elternteils über die gesetzliche Verteilung zum Stiefelternteil verschwinden. Ist der überlebende Elternteil wiederverheiratet, ist ebenfalls die gesetzliche Verteilung anzuwenden. Wenn der überleb...mehr

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Deutschland / 2. Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 168 Grundsätzlich haften die Erben unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, d.h., die Erben haften mit dem Nachlass, aber auch mit ihrem sonstigen Vermögen. Die Erben können also ein erhebliches Interesse an der Herbeiführung einer Haftungsbegrenzung haben. Rz. 169 Gemäß § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihr...mehr

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Türkei / 3. Geltendmachung des Pflichtteils

Rz. 66 Das Pflichtteilsrecht gewährt dem Pflichtteilsberechtigten eine dingliche Beteiligung am Nachlass. Das Pflichtteilsrecht wird aber nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern muss durch Herabsetzungsklage geltend gemacht werden. Der Pflichtteilsberechtigte lässt die testamentarischen Verfügungen soweit herabsetzen, bis seine Noterbquote wiederhergestellt ist. Das Rec...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / IV. Büromäßige Behandlung

Rz. 17 Büromäßige Behandlung: Anders als bei der Verjährung ist eine besondere büromäßige Behandlung bei der Verwirkung nicht nötig und sogar unmöglich, da feste Fristen nicht feststellbar sind, sondern die Annahme der Verwirkung letztlich vom Gericht abhängen wird.mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / VI. Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 27 Fristen im Verwaltungsverfahren laufen anders als im Zivilverfahren nur, wenn ordnungsgemäß eine Rechtsbehelfsbelehrung ergangen ist, die mindestens die Rechtsmittelfrist und die zuständige Stelle für die Einlegung des Rechtsmittels enthalten muss, um wirksam zu sein.mehr

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§ 3 Einführung / I. Allgemeiner Teil

Rz. 7 Das erste Buch enthält den "Allgemeinen Teil". Hier finden sich die allgemeinen Regelungen, so z.B. die Regelungen über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, über Willenserklärungen, deren Anfechtung und Nichtigkeit, über Fristen und Termine und über Verjährung. Diese Normen beanspruchen Gültigkeit im gesamten Zivilrecht, d.h. auch in den bereits genannten Spezialgesetzen.mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / VII. Büromäßige Behandlung

Rz. 28 Auch für das Verwaltungsverfahren gilt, dass alle Fristen und Termine peinlich genau zu notieren und zu beachten sind. Erscheint ein Mandant mit einer Sache, die kurz vor der Verfristung steht, kann das notwendige Rechtsmittel zur Rechtswahrung ohne jede Begründung eingelegt werden. Der Anwalt hat dann Zeit, mit Hilfe der Verwaltungsakten, in die er spätestens in Verf...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / D. Büromäßige Behandlung

Rz. 34 Das Mahnverfahren erfordert in seinen vielfältigen Ausprägungen insbesondere eine genaue Notierung der einschlägigen Fristen. Natürlich sollten die Rechtsanwaltsfachangestellten sich mit dem Forderungskatalog und der Verfahrensweise des Mahnverfahrens im Detail vertraut machen, zumal die Rechtsanwälte jedenfalls in Büros, die damit nicht täglich zu tun haben, häufig h...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Ziele

Rz. 121 Zentrales Ziel des Aktenaufbaus muss es sein, den Anwalt in jeder Phase des Verfahrens, insbesondere jedoch bei den Verhandlungen vor Gericht, in die Lage zu versetzen, sich ein umfassendes Bild von dem bei Gericht vorgetragenen Streitstoff zu verschaffen. Daneben soll sich der Anwalt jederzeit über den Stand der Angelegenheit auch im Hinblick auf die mit dem Mandant...mehr

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Bulgarien / 1. Erste Erbordnung

Rz. 11 Die erste Erbordnung besteht aus den Kindern des Erblassers. Diese erben zu gleichen Teilen. Sollte ein Kind des Erblassers vor dem Erbfall gestorben oder erbunwürdig geworden sein, greift das Repräsentationsprinzip ein: Es erben die hinterbliebenen Abkömmlinge dieses Kindes anteilig anstatt seiner. Beispiel: A hat drei eigene Kinder (B, C und D) und ein Adoptivkind (E...mehr

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Russische Föderation / IV. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 75 Gemäß Art. 1157 ZGB ist ein Erbe berechtigt, die Erbschaft auszuschlagen. Dabei ist eine generelle Ausschlagung, aber auch eine Ausschlagung zugunsten eines anderen Erben möglich, der dann den Vermögensgegenstand oder den Erbteil erhält. Rz. 76 Gemäß Art. 1158 ZGB ist eine Ausschlagung zugunsten anderer testamentarischer oder gesetzlicher Erben, d.h. Personen, die zu e...mehr

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Großbritannien: England und... / IV. Streitiges Verfahren

Rz. 127 Neben dem nichtstreitigen Verfahren können nachlassgerichtliche Fragen auch in einem – meist streitig geführten – förmlichen Gerichtsverfahren geklärt werden. Der darin erteilte grant in solemn form entfaltet Rechtskraft und zwar nicht nur gegenüber den am Prozess unmittelbar Beteiligten, sondern gegenüber jedem, der vom Prozess Kenntnis hatte, sich aber nicht beteil...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Aktenregistrierung

Rz. 117 Sobald eine Akte angelegt wird, ist sie in das Prozessregister einzutragen. Jeder Anwalt ist zur Führung eines Prozessregisters verpflichtet. Die Akten erhalten fortlaufende Nummern, die erste anzulegende Akte im jeweiligen Jahr trägt die Nr. 1 usw. Im Prozessregister wird die fortlaufende Nummer der Akte eingetragen, die Bezeichnung der Akte, das Anlage- und Ablaged...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / I. Voraussetzungen

Rz. 36 Die Parteien sind verpflichtet, den Termin zur mündlichen Verhandlung schriftsätzlich vorzubereiten. Dies geschieht idealerweise durch die Klage, die Klageerwiderung und ggf. eine Replik des Klägers auf die Klageerwiderung. Häufig tauschen die Parteien jedoch weitaus mehr Schriftsätze aus, bevor es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Rz. 37 Dabei obliegt beiden Part...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Büromäßige Behandlung

Rz. 29 Sobald die Klage der Rechtsanwaltskanzlei mit einer Mandatserteilung zur Rechtsverteidigung oder Prüfung der Sach- und Rechtslage zugeleitet wird, muss die Rechtsanwaltskanzlei in Erfahrung bringen, wann dem Beklagten die Klage zugestellt worden ist. Kann der Beklagte selbst hierzu keine oder nur unsichere Angaben machen, muss die Rechtsanwaltskanzlei den Zeitpunkt de...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. Grundsätze der Wiedervorlage

Rz. 49 Fristsachen müssen, wie sich schon aus dem Vorstehenden ergibt, täglich vorgelegt werden. Dabei müssen die Rechtsanwaltsmitarbeiter vorausschauend vorgehen. Wissen Sie, dass der Anwalt an einem Tag nicht in der Kanzlei erscheinen wird, müssen die Fristakten ihm rechtzeitig vorher vorgelegt werden. Überhaupt empfiehlt es sich für den Anwalt, nicht erst "auf den letzten...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 1. Bedeutung der Ladung

Rz. 46 Man muss immer genau aufpassen, wer zu welchem Termin geladen ist. Regelmäßig werden zu allen Terminen die Prozessbevollmächtigten geladen. Häufig werden aber auch die Parteien persönlich geladen. Die Ladung stellt die gerichtliche Aufforderung dar, zu einem Termin zu erscheinen. Die Ladung muss dabei bestimmte, in der ZPO genau festgelegte Fristen berücksichtigen. Di...mehr

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§ 23 Selbstständiges Beweis... / D. Büromäßige Behandlung

Rz. 12 Das selbstständige Beweisverfahren bedarf keiner besonderen büromäßigen Behandlung. Zu notieren sind jedoch etwaige Fristen für die Leistung von Kostenvorschüssen und Zeugengeldern. Daneben sind selbstverständlich gerichtliche Auflagen wie bspw. die Benennung von Anschriften etc. zu beachten. Allerdings muss der Rechtsanwalt überlegen, ob womöglich eine Streitverkündu...mehr

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§ 19 Besondere Klage- und V... / I. Säumnis

Rz. 12 Das Versäumnisurteil kann nur ergehen, wenn eine der beiden Parteien säumig ist. Unter Säumnis versteht man die nicht ordnungsgemäße Prozessführung in Form der Nichtbeachtung gerichtlich gesetzter Fristen oder der Missachtung von ordnungsgemäß zugestellten Ladungen. Säumnis kommt im Wesentlichen in zwei Konstellationen vor:mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Gewährleistung

Rz. 60 Das werkvertragliche Gewährleistungsrecht bietet dem Besteller eines mängelbehafteten Werks nunmehr verschiedene Reaktionsmöglichkeiten an. Der Besteller kann gemäß §§ 634, 635 BGB Nacherfüllung verlangen. Der Unternehmer kann dann nach seiner Wahl das Werk nachbessern oder auch ein neues, dem Vertrag entsprechendes Werk liefern. In beiden Fällen hat er gemäß § 635 Ab...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / I. Eigener Mahnantrag

Rz. 35 Hat die Kanzlei selbst den Mahnantrag gestellt , ist es zur Vermeidung von Haftungsfällen unbedingt erforderlich, bei Eingang der Mitteilung über den Erlass des Mahnbescheids den Termin zu notieren, an dem ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Wird dieser Termin nämlich nicht notiert, besteht die Gefahr, dass der Vollstreckungsantrag schlichtweg vergessen w...mehr

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Schweiz / 3. Durchsetzung der Pflichtteile

Rz. 116 Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten, können die Erben, die nicht dem Werte nach ihren Pflichtteil erhalten haben, die Herabsetzung der Verfügung auf das erlaubte Maß verlangen (Art. 522 Abs. 1 ZGB). Rz. 117 Die Pflichtteilsverletzung kann mit der Herabsetzungsklage – einer Gestaltungsklage[178] – bis ein Jahr ab Kenntnis des Klagegrundes,[179] spä...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Grundsätze für einen zeit- und geldsparenden Aktenumlauf

Rz. 161 Der Aktenumlauf ergibt sich zum einen durch Posteingänge und Anrufe in den verschiedenen Angelegenheiten, zum anderen aus der Bearbeitung von Fristen und Terminen und letztlich durch die einfache, bürointerne Wiedervorlage. Rz. 162 Grundsätzlich gilt, dass eine Akte so lange wie möglich an dem für sie vorgesehenen Platz bleiben sollte. Ist eine Bearbeitung der Akte du...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / E. Fragen und Antworten

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§ 1 Kanzleiorganisation / V. Telefax und elektronische Posteingänge

Rz. 201 Die Tatsache, dass jemand Telefax oder E-Mail statt einer normalen Briefsendung verwendet, bedeutet in heutiger Zeit zwar nicht mehr unbedingt, dass der Inhalt des Schreibens besonders eilbedürftig ist. Gleichwohl ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Telefax oder eine E-Mail bzw. elektronische Nachricht via beA eine eilig zu bearbeitende Mitteilung enthält, immer noc...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / VI. Zustellungsmängel und deren Heilung, § 189 ZPO

Rz. 10 Bei der Bezeichnung der Klageparteien kann nicht genau genug hingeschaut werden, damit nicht durch Namensverwechslungen oder ähnliches die vermeintlich falsche Partei benannt wird bzw. zwar die richtige Partei benannt wird, aber nicht aufgepasst wurde, wem korrekterweise eine Klage/Schriftsatz zugestellt werden darf, da das nicht automatisch immer die andere Partei is...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / IV. Bayerisches Oberstes Landesgericht

Rz. 13 Der Freistaat Bayern hat als bislang einziges Bundesland von der Gesetzgebungskompetenz aus § 8 EGGVG (Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz) Gebrauch gemacht, bei Vorhandensein von mindestens drei Oberlandesgerichten innerhalb des Bundeslandes ein oberstes Landesgericht einzuführen, das mithin zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört. Schon in früheren Zeite...mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Verteilung an die Begünstigten

Rz. 98 Nach Erledigung sämtlicher Aufgaben hat der personal representative den Reinnachlass unter den beneficiaries entsprechend der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge zu verteilen bzw. die betroffenen Nachlassteile in etwa angeordnete trusts zu überführen. Dies sollte nach Ablauf eines Jahres seit dem Tod des Erblassers (dem sog. executor’s year) geschehen, wobei ...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / II. Mahnbescheid gegen die eigene Partei

Rz. 39 Sofern der Mahnbescheid gegen die eigene Partei gerichtet ist, wird es in der Regel so sein, dass er der Partei selbst zugestellt worden ist. In diesem Fall muss über die Geschäftsstelle des Gerichts geklärt werden, wann genau die Zustellung erfolgt ist. Die sich aus dem Zustellzeitpunkt ergebende Widerspruchsfrist muss sodann notiert werden. Ist die Widerspruchsfrist ...mehr

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Frankreich / b) Die clause de préciput

Rz. 191 Bei der in den Art. 1515–1519 C.C. geregelten clause de préciput handelt es sich wie beim droit de prélèvement moyennant indemnité um ein das Gesamtgut betreffendes, ehevertraglich vereinbartes Vorwegentnahmerecht. Allerdings schuldet der begünstigte Ehegatte keinen Ausgleich an das Gesamtgut. Rz. 192 Nach der Regelung in Art. 1515 C.C. kann Gegenstand der clause de p...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 3. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 137 Das Gericht prüft zum einen, ob der Antrag statthaft ist, d.h. die Voraussetzungen des § 321a Abs. 1 ZPO vorliegen. Weiterhin prüft es, ob der Antrag zulässig gestellt worden ist, d.h. frist- und formgerecht. Fehlt es an der Statthaftigkeit oder Zulässigkeit, verwirft es die Rüge als unzulässig. Ist hingegen die Rüge als zulässig erhoben worden, hat das Gericht zu pr...mehr

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Katalonien / 5. Das Vermächtnis

Rz. 50 Das CCCat präsentiert eine umfangreiche Regelung des Vermächtnisses als freiwillige erbrechtliche Verfügung durch besondere Zuwendung (Art. 427–1 bis 427–45 CCCat). Das CCCat unterscheidet zwischen Vermächtnissen mit dinglicher und mit obligatorischer Wirkung. In der Praxis bedeutet dies, dass das Objekt des Vermächtnisses ein Gut oder ein Recht aus dem Nachlass ist o...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 257 Der EuGH hat mit Urteil vom 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spani...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / A. Einführung

Rz. 1 Eine Rechtsanwaltskanzlei besteht in aller Regel aus einer Vielzahl von einzelnen Mitarbeitern, die jeweils die unterschiedlichsten Tätigkeiten und Funktionen ausüben. Diese verschiedenen Menschen und Tätigkeiten zu koordinieren , sie zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufassen, ist Aufgabe der Kanzleiorganisation. Durch die Kanzleiorganisation werden also dem Einzelnen...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Testamentsformen

Rz. 54 Bezüglich der Form unterscheidet das bosnisch-herzegowinische Recht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten sowie zwischen privaten und öffentlichen Testamenten. Rz. 55 Das eigenhändige Testament (holographe Testament) ist nur unter der Voraussetzung, dass es vollständig durch eigene Hand des Erblassers geschrieben und unterschrieben worden ist, gültig....mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 15 O

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

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Großbritannien: England und... / II. Nichtstreitiges Verfahren

Rz. 113 Die Erteilung des Zeugnisses an den personal representative, das in der Form des grant of probate an einen executor zugleich als Bestätigung der Gültigkeit des Testaments wirkt, erfolgt in der überwiegenden Zahl der Fälle in einem nichtstreitigen Verfahren (sog. grant in common form). Der in diesem Verfahren erteilte grant entfaltet keine Rechtskraft und kann auf Ant...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Schuldnerantrag (Absatz 2)

Rz. 5 Abs. 2 bestimmt, dass der Schuldners einen Antrag (VG Gießen, DÖV 2013, 572) nach Abs. 1 binnen zwei Wochen ab Pfändung (§ 829 Abs. 3 ZPO; Fristberechnung nach § 222 ZPO) zu stellen hat. Eine Beschränkung von Amts wegen bereits im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf die Kaltmiete ist unzulässig, sodass die gesamte Forderung vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Befristung

Rz. 4 Die vorläufige Austauschpfändung ist durch den Gerichtsvollzieher aufzuheben, wenn der Gläubiger nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung von der Pfändung einen Antrag nach § 811a Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt hat oder wenn ein solcher Antrag rechtskräftig zurückgewiesen ist (Abs. 2; vgl. § 75 GVGA). Der Nachweis der rechtzeiti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Auskehr des Erlöses

Rz. 5 Wie der Gerichtsvollzieher im Einzelnen mit dem erlangten Erlös zu verfahren hat, bestimmt § 118 Abs. 2 GVGA. Aus dem Erlös sind vorweg ein im Wege der (vorläufigen) Austauschpfändung dem Schuldner zu erstattender Ersatzbetrag (§§ 74, 75 GVGA) sowie die Verfahrenskosten gem. § 15 Abs. 1 GvKostG zu entnehmen. Danach ist der Betrag, der dem Gläubiger zusteht, einschließl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Übergabe

Rz. 7 Lässt das Vollstreckungsgericht eine Austauschpfändung nach §§ 811a Abs. 1, 1. Halbs. ZPO, 74 Abs. 1 GVGA zu, so übergibt der Gerichtsvollzieher nach Anweisung des Gläubigers dem Schuldner gegen Quittung das Ersatzstück oder den zu seiner Beschaffung erforderlichen Geldbetrag und setzt die Zwangsvollstreckung sodann fort (Abs. 3; 74 Abs. 1 GVGA); er darf nunmehr dem Sc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungszweck

Rz. 1 Abs. 1 regelt die Verwertung von gepfändetem Geld. Eine Ausnahme hierzu bestimmt Abs. 2. Wenn seitens eines Dritten ein die Veräußerung hinderndes Recht i. S. d. § 771 ZPO besteht, kann der Dritte Klage nach § 771 ZPO erheben. Der Gerichtsvollzieher hat das Geld bis zum Nachweis über die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das nach § 771 Abs. 1 ZPO zuständige Ger...mehr