Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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Kündigung / 19.4 Klagefrist

Mit Änderung des KSchG zum 1.1.2004 gilt sowohl für Klagen, die sich auf die mangelnde soziale Rechtfertigung, also auch auf § 1 KSchG, stützen wollen, als auch für Klagen, die "sonstige Gründe" geltend machen, einheitlich nach § 4 KSchG die Frist von 3 Wochen ab Zugang der (wie das Gesetz angesichts § 623 BGB wohl überflüssigerweise sagt) schriftlichen Kündigung. "Sonstige G...mehr

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Kündigung / 23 Beteiligung des Betriebsrats

Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden. In dem Anhörungsverfahren sind dem Betriebsrat die für die vorgesehene Kündigung maßgebenden Umstände so darzulegen, dass er in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der Gründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden. Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung ...mehr

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Kündigung / 2.3 Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung (vgl. Unkündbare Beschäftigte) zielt auf eine Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen (z. B. Entgelt, Tätigkeit) ab, die durch Ausübung des Direktionsrechts oder mangels Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung nicht erreicht werden kann. Die Änderungskündigung hat zwei Bestandteile. Sie ist eine Beendigun...mehr

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Kündigung / 5.1 Mutterschutz

Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber (§ 17 MuSchG). Der besondere Kündigungsschutz gilt für alle Arten von Kündigungen – außerordentliche Kündigungen, Änderungskündigungen, Kündigungen des Insolvenzverwalters – unabhängig vom Kündigungsgrund, also auch bei einer Betriebsstilllegung...mehr

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Kündigung / 19.6.3 Sonstige Unwirksamkeitsgründe

Daneben kann der Arbeitnehmer auch außerhalb des KSchG gelegene Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung vorbringen. Unter anderem können folgende Gründe, die außerhalb des KSchG liegen, eine Kündigungsschutzklage begründen: kein Zugang Frist für Endtermin falsch (z. B. nicht 6 Wochen zum Quartal) 2-Wochenfrist für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung nicht eingehalte...mehr

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Kündigung / 13.3 Ausschlussfrist von 2 Wochen

Auch die außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD hat innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen zu erfolgen (vgl. Punkt 11 Außerordentliche Kündigung). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Handelt es sich allerdings bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand, so genügt es, dass dieser Dauertatbestand z. B....mehr

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Kündigung / 11.6 Begründung der Kündigung

Die Anhörung der Personalvertretung setzt voraus, dass der Arbeitgeber die beabsichtigte Maßnahme begründet, § 86 Satz 2 BPersVG. Praxis-Tipp Zur Vermeidung von Fristproblemen beachten Sie bitte, dass die Personalvertretung berechtigt ist, eine Anhörung, bei der die Gründe nicht mitgeteilt werden, abzulehnen. In einem solchen Falle beginnt die Frist von 3 Arbeitstagen nicht z...mehr

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Kündigung / 23.1 Anhörungspflicht

Der Betriebsrat ist vor jeder ordentlichen wie außerordentlichen Kündigung zu hören (§ 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Auch vor jeder Änderungskündigung ist der Betriebsrat zwingend zu hören, selbst wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos annimmt.[1] Führt die Änderungskündigung zugleich zu einer Versetzung, ist daneben noch das Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 Betr...mehr

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Kündigung / 6.2 Persönlicher Geltungsbereich des KSchG

Geschützt werden nur Arbeitnehmer, also nicht Handelsvertreter, Heimarbeiter, freie Mitarbeiter, Richter, Soldaten und Beamte. Erbringt jedoch ein Beamter Arbeitsleistungen im Rahmen einer Nebentätigkeit, die ein Arbeitsverhältnis darstellt, unterliegt er insoweit dem Kündigungsschutz.[1] Auszubildende, Anlernlinge, Volontäre und Praktikanten (§§ 1, 26 BBiG) unterliegen dem ...mehr

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Kündigung / 20.6.1 Aufhebungsurteil

Das Arbeitsgericht bzw. in der Berufungsinstanz das Landesarbeitsgericht spricht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Bezeichnung eines bestimmten Datums im Urteil aus. Maßgebend ist das Datum der ordentlichen Kündigung (§ 9 Abs. 3 KSchG). Im Falle der außerordentlichen Kündigung tendieren die Gerichte uneinheitlich. Nach überwiegender Ansicht wird der vom Arbeitgeber...mehr

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Kündigung / 15.5 Allgemeiner Beschäftigungsanspruch

Neben der ausdrücklichen Regelung, die in § 102 BetrVG und in § 79 Abs. 2 BPersVG enthalten ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Kündigungsfall auch aus § 242 BGB.[1] Ein solcher Anspruch ist bedeutsam, wenn die engen Voraussetzungen der § 102 BetrVG, §§ 79 BPersVG nicht gegeben sind. Denkbar ist dies in Fällen außerordentlicher Kündigung, fehlend...mehr

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Kündigung / 11.12 Arbeitnehmerkündigung

Auch ein Arbeitnehmer, der ohne Einhaltung der Fristen kündigen möchte, bedarf eines wichtigen Grunds. Die verlängerten Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD, gelten auch für die Arbeitnehmerkündigung. Es ist daher dem Arbeitnehmer grundsätzlich zuzumuten, diese Fristen einzuhalten. So reicht alleine ein finanziell attraktives Angebot eines anderen Arbeitgebers als wichtiger ...mehr

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Kündigung / 22.1 Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat die Personalvertretung ein Recht auf Mitwirkung (§ 85 Abs. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass die Dienststelle die Kündigung erst aussprechen darf, nachdem der Personalrat Gelegenheit erhalten hat, Einwendungen gegen die Kündigung zu erheben und diese mit ihr zu erörtern. Eine Kündigung vor Abschluss des Mitwirkungsverfah...mehr

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Kündigung / 19.12 Urteil

Kommt es nicht zum oben beschriebenen Vergleich, so entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Danach wird entweder das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses im Wortlaut des Antrags festgestellt oder die Klage wird abgewiesen. Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel gegeben. Ein Sonderfall stellt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil dar. Bei einer ordentlichen ...mehr

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Kündigung / 22.7 Folgen fehlerhafter Beteiligung

Der Gesetzgeber hat an die fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung eine schwerwiegende Sanktion geknüpft: "Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht beteiligt worden ist." (§ 85 Abs. 3BPersVG und § 86 Satz 4 BPersVG).[1] Die Vorschrift gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Sie findet Anwendung, falls der Personalrat über...mehr

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Kündigung / 20.3.3 Änderungskündigung

Hier erfolgt die Prüfung wie bei der ordentlichen Kündigung. Sollte der seltene Fall der außerordentlichen Änderungskündigung vorliegen, so würden die zur außerordentlichen Kündigung aufgezeigten Grundsätze gelten. Wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung (Punkt 20.3.3) unter Vorbehalt angenommen hat, so ist der Auflösungsantrag unzulässig.[1] Der Grund liegt darin, dass d...mehr

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Kündigung / 20.1 Rechtsgrundlage

Anders als im Fall des Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags ist hier nicht Grundlage der TVöD oder der Grundsatz der Vertragsfreiheit, sondern § 9 KSchG und für die Fälle der außerordentlichen Kündigung § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Während in den erstgenannten Fällen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur zustande kommt, wenn beide Seiten, also Arbeitg...mehr

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Kündigung / 20.6.2 Abfindung

a) Berechnung Nach § 9 KSchG muss die Abfindung angemessen sein. § 10 KSchG soll die Höhe der Abfindung regeln. Die Vorschrift ist aber nur insoweit konkret, als mit 12 Monatsverdiensten eine Obergrenze gezogen ist (§ 10 Abs. 1 KSchG). Ausnahmen hiervon sind für ältere Arbeitnehmer vorgesehen, die über längere Betriebszugehörigkeit verfügen. Ungeachtet dieser Vorgaben ist inne...mehr

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Kündigung / 14.3.2 Angebot der Arbeitsleistung

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Leistung so anbieten, wie er sie zu bewirken hat (§ 294 BGB). Er muss persönlich, zur rechten Zeit, am rechten Ort in der richtigen Art und Weise genau die von ihm vertraglich geschuldete Leistung anbieten. Praxis-Beispiel Dem Fahrer des städtischen Busses wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach der fristlosen Kündigung schickt er 3 Tage ...mehr

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Kündigung / 3.4 Kündigungsberechtigte Personen

Das Recht zur Kündigung steht dem Arbeitgeber zu. Bei juristischen Personen wird dieses Recht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Aufseiten des Arbeitgebers kann die Kündigung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden. Jedoch kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen, wenn ihm bei Ausspruch der Kündigung keine ...mehr

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Kündigung / 25.2 Kündigung wegen unwahrer Angaben zur Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS

Von der Kündigung wegen (erwiesener) Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS ist die Kündigung zu unterscheiden, die der Arbeitgeber infolge unwahrer Angaben des Arbeitnehmers zur Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS bei seiner Einstellung (bzw. nach dem Beitritt der DDR zur BRD) ausgesprochen hat. Ein fehlerhaft ausgefüllter Personalfragebogen kann im Geltungsbereich des Kündigungsschut...mehr

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Kündigung / 20.5 Auflösungsgrund

Allein der Antrag einer der dazu Berechtigten genügt nicht, um durch Urteil das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Es bedarf eines Auflösungsgrunds. Der Auflösungsgrund des Arbeitnehmers muss darin liegen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Umstand, dass eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde, reicht dafür nicht aus....mehr

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Kündigung / 17.3 Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers zum Aufsuchen der Agentur für Arbeit

Da der Arbeitnehmer nunmehr unverzüglich nach Kenntnis der bevorstehenden Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit aufsuchen muss, stellt sich die Frage, ob er dies während der Arbeitszeit erledigen kann und ob der Arbeitgeber diese Zeit zu vergüten hat. Ein Anspruch auf angemessene Freistellung zur Stellensuche ergibt sich aus § 629 BGB. § 629 BGB findet auch bei einem TVöD-A...mehr

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Kündigung / 3.2.3 Bedingte/vorsorgliche Kündigung

Eine Kündigung unter einer Bedingung ist grundsätzlich unwirksam. Zum Beispiel wäre es unzulässig zu kündigen unter der Bedingung, dass keine weiteren Aufträge eingehen. Etwas anderes gilt, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt oder es sich um eine Rechtsbedingung handelt, beispielsweise, die Kündigung gelte nicht als ausgesprochen...mehr

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Kündigung / 13.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

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Kündigung / 5.8 Betriebsbeauftragte

Unter dem Begriff "Betriebsbeauftragte" werden Beauftragte verstanden, die vom Arbeitgeber aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Einhaltung und Kontrolle rechtlicher Vorschriften bestellt werden müssen. Betroffen sind die Bereiche der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des datenrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Bestellung und Abb...mehr

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Kündigung / 14.3.4 Rechtsfolge des Annahmeverzugs

Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des Annahmeverzugs einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Nachleistung seiner Arbeit verpflichtet. Der Anspruch besteht in Höhe der vereinbarten Vergütung, also auf das üblicherweise erzielte Gehalt (Lohn). Somit sind alle Bestandteile des Entgelts zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.2 Stufe 2: Vorliegen einer Abmahnung

Die Kündigung kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Vorher muss der Arbeitnehmer im Allgemeinen abgemahnt werden, um ihm hierdurch Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern und so seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Die Erwartung, dass der Beschäftigte nach einer Abmahnung sein Verhalten ändert und zukünftig keine weiteren Pflichtverletzungen zu erwarten sind, ist der M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Das Kündigungsverbot beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor dessen Beginn. Voraussetzung ist ein formwirksames (schriftliches) Elternzeitverlangen.[1] Wird Elternzeit ab der Geburt des Kindes begehrt, ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgebli...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3.3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

Wenn ein Arbeitnehmer zur Unterschrift unter die Ausgleichsquittung durch eine widerrechtliche Drohung bestimmt wurde, kann er die Ausgleichsquittung ebenfalls anfechten. Die Anfechtung kann innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem die durch die Drohung verursachte Zwangslage aufhört. Als widerrechtliche Drohung, die einen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung einer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.1 Voraussetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Betriebsrat nach § 102 Abs. 5 BetrVG der Kündigung widersprochen hat. Der Weiterbeschäftigungsanspruch besteht unter folgenden Voraussetzungen: Es muss ordentlich gekündigt worden sein. Dem ist die außerordentliche Kündigun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigungsansprüc... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage häufig mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung verbunden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung endet nämlich mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch fü...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, steht fest, dass das Arbeits...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 4.1 Einzelfälle Streitwert

Der Streitwert für die Feststellung, dass ein Mietverhältnis durch keine von mehreren (hier: 4) fristlosen Kündigungen beendet worden ist, bemisst sich gem. § 41 Abs. 1 GKG nach dem für die Dauer eines Jahres zu zahlenden Entgelt. Der Streitwert erhöht sich nicht dadurch, dass die Feststellungsklage mehrere Kündigungen zum Gegenstand hat.[1] Der Streitwert sowie der Wert der ...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / I. Kündigungsmöglichkeit

Rz. 68 Ist das Mandat einmal angenommen, kann es vorzeitig durch den Anwalt oder Mandanten jederzeit durch Kündigung beendet werden. § 675 Abs. 1 BGB regelt, dass auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 u...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 3 In-Kraft-Treten und Laufzeit

Der TVöD-E ist zeitgleich mit dem TVöD am 1.10.2005 in Kraft getreten. Der dem TVöD-E zugrunde liegende TVöD kann schriftlich gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres. Der frühestmögliche Beendigungstermin war der Ablauf des 31.12.2009. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht auch ohne ausdrückliche Erwähnung...mehr

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Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 2.1 Kündigungsrecht bei Eintritt von Pflegeversicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 10 Mit der Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechts wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der private Pflegeversicherungsvertrag trotz gesetzlich angeordneter Abschlusspflicht (vgl. § 23 und Komm. dort) und Kontrahierungszwangs seitens des Versicherungsunternehmens (vgl. § 110 und Komm. dort) erst und nur durch eine privatrechtliche Vereinbarung zustande k...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.4 Wirksamwerden der Kündigung bei Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 48 Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann auch deswegen gekündigt werden, weil eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt beendet werden soll ("Austritt"). Erfolgte die Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Absicht der Fortsetzung einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kra...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.1 Überraschende und unbestimmte Klauseln

Vertragsbestimmungen werden als überraschende Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Vertragsstrafenvereinbarungen sind nicht grundsätzlich in Arbeitsverträgen ungewöhnlich, weil mit ihnen...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.1 Vertragsbruch

Der Vertragsbruch ist in der Praxis der Hauptfall der strafbewehrten Leistungsstörung im Arbeitsrecht. Vertragsbrüchig im Sinne solcher Klauseln wird der Arbeitnehmer nur dann, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne rechtfertigenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit überhaupt nicht aufnimmt. Diese Anwendung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.4 Wettbewerbsverbote

Im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt gemäß § 60 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Die Vorschrift regelt zwar nur das Wettbewerbsverbot für den kaufmännischen Angestellten, enthält aber einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Die Verletzung dieses für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbots durch den A...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Der Verwaltung unterliegendes Vermögen

Rz. 605 Die Verwaltung erstreckt sich auf den gesamten Nachlass, soweit er der Zwangsvollstreckung unterliegt (entsprechend § 811 ZPO; §§ 35, 36 InsO). Höchstpersönliche Rechte des Erben sind ausgenommen. Dem Nachlassverwalter steht für eine zum Nachlass gehörende GmbH kein Sonderkündigungsrecht zur außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags zu.[481]...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung: Rolle des Verw... / 3.2 Gemeinschaft gegen Vermieter

Die Gemeinschaft kann auch nach § 1004 Abs. 1 BGB unmittelbar gegen den vermietenden Eigentümer vorgehen, sofern dessen Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Der Wohnungseigentümer ist selbst Störer, ohne dass sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt. Dies liegt vielmehr in der Natur der Sache. Die Gemeinschaft kann also gegen den Vermieter Unterlassungsansprüche im Fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandschutz (WEMoG) / 1.4 Obliegenheiten gegenüber den Versicherungen der Gemeinschaft

Ist ein Umbau oder eine Sanierung des Gebäudes beabsichtigt, ergibt sich hierdurch möglicherweise das Risiko einer Gefahrerhöhung, die dem Versicherer anzuzeigen ist. So ist z. B. die Entfernung des Blitzschutzes oder die Öffnung der Dachhaut (Folienabdeckung) im Vorfeld einer Dachsanierung ebenso bedeutsam wie die Einrüstung des Gebäudes oder die zeitweise Entfernung der Br...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.3 Sperrzeit

Rz. 18 Die Regelungen zur Minderung der Anspruchsdauer wegen des Eintritts einer Sperrzeit nach Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 2 Satz 2 unterscheiden zunächst danach, ob überhaupt eine Minderung vorzunehmen ist. Ist dies der Fall, treten hinsichtlich des Umfanges der Minderung nach einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam. Dem Sonderkündigungsschutz nach...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.4 Außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Arbeitgebers gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie Wahlbewerbern ist grundsätzlich zulässig und nicht durch § 15 KSchG untersagt. Sie bedarf jedoch gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei hat der Betriebs...mehr