Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Wichtiger Grund

Rz. 103 Die Voraussetzungen, nach denen ein Rechtsanwalt gem. § 627 Abs. 2 BGB aus einem wichtigen Grund zu einer unzeitigen Kündigung berechtigt ist, richten sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls. Gerichtliche Entscheidungen sind hierzu im Zusammenhang mit Anwaltsverträgen bislang nicht veröffentlicht worden.[299] Der Wortlaut des § 627 Abs. 2 BGB, der das Vorlie...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / II. Franchisevertrag

Rz. 91 Auch der Franchisevertrag spielt im Geschäftsleben unserer Zeit eine erhebliche Rolle, ohne dass es über ihn gesetzliche Vorschriften im Sinne einer Vertragstypisierung gäbe. Franchise liegt vor, wenn ein Unternehmer als Franchisegeber einem anderen Unternehmer als Franchisenehmer für dessen Betriebsführung zur Nutzung gegen Entgelt Handelswaren oder -marken, Warenzei...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / I. Leasing

Rz. 87 Der Leasingvertrag spielt im heutigen Geschäftsleben eine bedeutende Rolle. Er war jedoch bisher gesetzlich nicht geregelt. Durch den Leasingvertrag überlässt ein Leasinggeber einem Leasingnehmer eine Sache oder Sachgesamtheit, die er in der Regel zuvor von einem Dritten kauft, gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch, wobei die Gefahr oder Haftung für Inst...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Kündigung

Rz. 39 Dienstverhältnisse sind gem. § 620 Abs. 2 BGB grundsätzlich frei kündbar, sofern die Kündigungsfristen beachtet werden. Danach können Dienstverhältnisse gekündigt werdenmehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Prozessuale Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 66 Entsprechend den §§ 261 bis 270, 281 ZPO hat die Rechtshängigkeit folgende prozessuale Folgen: Beispiel: A erhebt Klage auf die Feststellung, dass eine Kündigung, die er betreffend einen mit B abgeschlossenen...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / F. Fragen und Antworten

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§ 49 Wörterlexikon / 21 U

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Wohnungsgenossenschaft / 2.3 Kündigung bei Pflichtverletzungen des Mitglieds

In den Nutzungsverträgen der Wohnungsgenossenschaften findet sich regelmäßig folgende Klausel: "Während des Fortbestehens der Mitgliedschaft wird die Genossenschaft von sich aus das Nutzungsverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Nutzungsverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige b...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4 Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Einladung vom … zu einer Gesellschafterversammlung am … und die mitgeteilte Tagesordnung. Ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Gem. §...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.1 Wichtiger Kündigungsgrund

Rz. 804 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt (nur dann) vor, wenn es der Gesellschaft unzumutbar ist, das Dienstverhältnis bis zu dessen vertraglich vereinbartem Ablauf mit dem Geschäftsführungsmitglied fortzusetzen. Umstritten ist, ob die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer im Anstellungsvertrag festlegen kann, was als wichtiger Kündigungsgrund gelten soll. Insoweit gilt da...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.5 Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 819 Nach § 626 Abs. 2 BGB ist die fristlose Kündigung eines Dienstvertrages nur dann wirksam, wenn sie dem Geschäftsführungsmitglied innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des für die Kündigung zuständigen Organs von den Kündigungsgründen zugeht. "Kenntnis von den Kündigungsgründen" setzt voraus, dass alle Informationen vorliegen, die Ausmaß und Tragweite der Kündigungsgr...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5 Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern

Rz. 801 Aus der "Trennungstheorie"[1] folgt, dass Dienstverträge mit Geschäftsführungsmitgliedern nicht automatisch mit dem Ende der Organstellung enden – es sei denn, der Dienstvertrag sieht ausdrücklich eine derartige Koppelung von Organstellung und Laufzeit des Dienstvertrages vor.[2] Ist dies nicht der Fall, endet der Dienstvertrag unabhängig von der Organstellung (a) mi...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.3 Beendigung eines Unternehmensvertrages

Rz. 1579 Ein Unternehmensvertrag kann aufgrund der für die AG gesetzlich geregelten und auf die GmbH entsprechend anwendbaren Beendigungstatbestände – der Aufhebung (§ 296 AktG) oder der Kündigung (§ 297 AktG) – oder aus sonstigen Gründen, beispielsweise wegen Zeitablaufs bei befristeten Verträgen oder weil die Vertragsparteien verschmolzen werden, beendet werden. Zwar wird ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.6 Haftungsrisiko Eingehen übermäßiger Risiken; fehlendes Überwachungssystem (§ 91 Abs. 2 AktG analog)

Rz. 1082 Geht die Geschäftsführung ohne sachlichen Grund übermäßige Risiken ein, macht sie sich wegen eines daraus der Gesellschaft erwachsenden Schadens ersatzpflichtig. Darüber hinaus haften die Geschäftsführungsmitglieder nach § 43 Abs. 2 GmbHG als Gesamtschuldner der GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, wenn sie es pflichtwidrig unterlassen, analog § 91 Abs....mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.2 Wichtiger Kündigungsgrund für den Geschäftsführer

Rz. 813 Gründe, die eine vorzeitige Amtsniederlegung rechtfertigen, berechtigen Geschäftsführungsmitglieder auch zur fristlosen Kündigung des Dienstvertrages. Das Geschäftsführungsmitglied kann sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch auch auf die Amtsniederlegung beschränken und von der Gesellschaft die Erfüllung des Dienstvertrages verlangen, soweit die hieraus re...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 3 Einberufungsverlangen

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Daher bin ich gemäß § 50 Abs. 1 GmbHG berechtigt, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. Ich forde...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.14.4 Rechtsfolgen einer Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung

Rz. 860 Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch ein Geschäftsführungsmitglied begründet Schadensersatzansprüche der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG; ist gem. § 85 Abs. 1 und 2 GmbHG strafbar, wenn es sich um ein Geheimnis, namentlich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der Gesellschaft handelt, das vom Geschäftsführungsmitglied unbefugt offenbart wurde...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.4 Kündigungserklärung

Rz. 815 Auf der Grundlage des zuvor gefassten Beschlusses muss die Kündigung des Dienstvertrages dem Geschäftsführungsmitglied gegenüber erklärt werden. Hierfür gilt das unter Rn. 753 zur Mitteilung des Abberufungsbeschlusses Gesagte entsprechend. Rz. 816 Wird die Kündigung durch einen vom zuständigen Organ bevollmächtigten Vertreter erklärt, gilt: Das Organ muss vorher die K...mehr

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II Gründung / 2.5.1 Bareinlagen

Rz. 198 Bareinlagen müssen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG mindestens zu einem Viertel des Nennbetrages (vgl. oben Rn. 170) vor Anmeldung eingezahlt werden. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG muss dies mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG, also die Hälfte von 25.000 EUR oder 12.500 EUR sein. Beträgt das Stammkapital 50.000 EUR, sind also mindestens 12....mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Kein Verlust des Honoraranspruchs bei nur nachgeschobenen Kündigungsgründen

In Rechtsprechung und Literatur war bislang umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandanten und Wegfall von dessen Interesse an den bisherigen Beratungsleistungen wegen vertragswidrigem Verhalten des Beraters bereits dann entfällt, wenn der Mandant bei Kündigung noch keine Kenntnis von der Pflichtverletzung hatte und somit seine Kündigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.4 Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge

Rz. 10 Aufgrund des Abs. 2 der Vorschrift ist dem GKV-Spitzenverband und der DKG die Kompetenz übertragen, bis spätestens zum 31.7.2018 verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge bundeseinheitlich zu vereinbaren. "Verbindlich" bedeutet, dass sich alle Vertragsparteien eines Qualitätsvertrages an diese Rahmenvorgaben zu halten haben. Rahmenvorgaben zum V...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 590 Nach der gesetzlichen Regelung haben die Gesellschafter einer KG kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Anstelle der fristlosen Kündigung gibt es hier die Auflösungsklage gemäß §§ 133, 161 Abs. 2 HGB. Danach hat der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung zu verla...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage

Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechnungsposten dar, die nicht mehr selbstständig geltend gemacht we...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1 Kündigungsgründe

1.5.1.1 Arglistige Täuschung Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen F...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.3 Einlageverpflichtung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 126 Ist ein Kommanditist gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH,[1] kann er seine als Bareinlage zu erbringende Stammeinlage bei der Komplementär-GmbH auch dadurch erbringen, dass die KG aus einem Guthaben dieses Kommanditisten die entsprechenden Beträge an die GmbH überweist. Im Übrigen gelten die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts auch für...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.8 Klageverzichtsklauseln

Zudem wird in Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen gerne die Formulierung aufgenommen, dass die Vertragsparteien auf "die Einlegung von Rechtsmitteln" gegen den Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung verzichten. Ist ein solcher Verzicht wirksam, kann der Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, eine ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.4 Bedingte und befristete Auflösungsverträge

Auflösungsverträge sind unwirksam, wenn durch ihre Ausgestaltung zwingende Bestimmungen des Kündigungsrechts umgangen werden. Eine Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck zwingender Rechtsnormen objektiv dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden.[1] § 626 BGB kann als zwingende gesetzliche Regelung einem Au...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.3 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung

Fast immer erfolgt in der Praxis eine Anfechtung nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung). Mit dieser Regelung gibt das Gesetz die Möglichkeit, sich von einer unter Druck zustande gekommenen Erklärung wieder lösen zu können, weil der unter dem Druck einer Drohung Handelnde aufgrund der Zwangslage keine Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise selbs...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.4 Geschehen zwischen Abschluss des Auflösungsvertrags und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer schließt am 1.2. aufgrund eines Stellenabbaus einen Auflösungsvertrag zum 31.3. Als Abfindung wird ein Betrag von 10.000 EUR brutto vereinbart. Am 10.2. erwischt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einem Diebstahl und kündigt fristlos. Bekommt der Arbeitnehmer am 31.3. die vereinbarten 10.000 EUR brutto Abfindung? Hier ergibt sich aus dem Sach...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.7 Auflösungsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen

In aller Regel verwendet der Arbeitgeber als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB bei Unterbreitung eines Auflösungsvertragsangebots vorformulierte Entwürfe. Arbeitnehmer sind Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Damit findet grundsätzlich eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB statt. Allerdings ist die Einigung der Vertragsparteien über die Beendigung (mit Beendigungsdatum) des Arbeitsverh...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / Leitsatz

1. Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat. 2. Vorarbeiten eines Anwalts, ...mehr

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Sofortige Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags bei Compliance-Verstößen

Zusammenfassung Der Dienstvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann bei Verstößen gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Kläger ist der ehemalige Geschäftsführer der beklagten GmbH. Die Beklagte ist Teil eines Konzerns, der ein umfassenden Compliance-Programm zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.1 Aufwendungen für Personal (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal einschließlich dessen regelmäßiger Weiterbildung sowie für das insoweit erforderliche Leitungs- und Verwaltungspersonal übernommen. Für die Durchführung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 28a Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Pflichtversicherung zur Arbeitsförderung, die unabhängig von der tatsächlichen Entrichtung von Beiträgen nach den §§ 25, 26 festzustellen ist. Sie eröffnet erstmals die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die beitragsrechtlichen Regelungen sind in den §§ 345b, 349a und 352a (Anordnungsermächtigung für die Bundesagentur fü...mehr