Fachbeiträge & Kommentare zu Fünftelregelung

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in die Deutsche Rentenversicherung – § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SGB VI

Rz. 202 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer kann es von nicht unerheblichem Interesse sein, eine vereinbarte Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu überführen, um dadurch – im Fall des vorzeitigen Rentenbezugs – lebenslange Rentenminderungen i.H.v. 0,3 % pro Monat auszugleichen (vgl. Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610 ff.). Denn re...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Fünftel-Regelung

Rz. 206 Nach der Regelung der §§ 24, 34 EStG werden die steuerpflichtigen Abfindungsbeträge nach der sog. Fünftel-Regelung (Begriff in der Terminologie des BFH, vgl. u.a. BFH v. 2.9.2021 – VI R 19/19, juris Rn 1; BFH v. 6.11.2002 – XI R 42/01, NZA 2003, 604 = DB 2003, 422; BFH v. 10.7.2008 – IX R 84/07; z.T. wird auch der Begriff Fünftelungsregelung verwandt) besteuert, die ...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2.2 Fünftelregelung

Mit der sog. Fünftelregelung[1] soll die verschärfte Progressionswirkung durch die Zusammenballung von Einkünften mittels einer rechnerischen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre verhindert werden. Die komplexe Berechnung sieht wie folgt aus: Praxis-Beispiel Fünftelregelung Der verheiratete A hat im Jahr 2022 laufende Einkünfte i. H. v. 40.000 EUR und außerordentliche Einkünft...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.2.1 Fünftelregelung

Hierbei wird für den Teil der Einkommensteuer, der auf den Veräußerungsgewinn entfällt, eine besondere Berechnung angestellt.[1] Dabei werden 2 Beträge herangezogen: das laufende zu versteuernde Einkommen zuzüglich 1/5 des tatsächlichen Veräußerungsgewinns, nur das laufende zu versteuernde Einkommen ohne den Veräußerungsgewinn. Für beide Werte wird die Einkommensteuer ermittelt ...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.2.2 Ermäßigter Steuersatz

Abweichend von der Fünftelregelung kann auf Antrag der Veräußerungsgewinn mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden.[1] Dieser beträgt 56 % des sich ergebenden und sonst maßgebenden durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber 14 %-Punkte. Voraussetzung für den Antrag ist, dass der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat bzw. sozialversicherungsrechtlich...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.3 Rücklage

Alternativ können die aufgedeckten stillen Reserven auch auf Reinvestitionen übertragen und damit die Versteuerung durch die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG aufgeschoben werden. Dann entfällt jedoch die Fünftelregelung bzw. ein ermäßigter Steuersatz.[1] Soweit der Veräußerungsgewinn jedoch auf einen mitveräußerten Anteil an einer Kapitalgesellschaft entfällt, kann hier...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2 Ermäßigter Steuersatz

Der Veräußerungsgewinn unterliegt entweder der sog. Fünftelregelung[1] oder der Besteuerung mit 56 % des Durchschnittssteuersatzes.[2] Für die Praxis empfiehlt sich jedoch genau die umgekehrte Prüfreihenfolge. 3.2.1 56 % Durchschnittssteuersatz Die Besteuerung mit 56 % des Durchschnittssteuersatzes gilt nur einmal im Leben (wobei jedoch die vor 2001 entstandenen Veräußerungs- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkung

Rn. 215 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA (BMF vom 22.08.2013, IV B 2 – S 1301/13/10009) entspricht in Bezug auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem OECD-MA. Gemäß Art 15 Abs 1 OECD-MA erfolgt grds eine Besteuerung durch den Ansässigkeitsstaat. Allerdings kann ein steuerlicher Zugriff durch den Quellenstaat erfolgen, wenn und sow...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allmähliche Betriebsabwicklung

Rn. 1053 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Von der Betriebsaufgabe unterscheidet sich die allmähliche Betriebsabwicklung dadurch, dass die Verwertung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht in einem einheitlichen Vorgang erfolgt, sondern allmählich und über einen längeren Zeitraum (vgl Stahl, KÖSDI 2006, 15 125; Kanzler, FR 2007, 800). Es ist denkbar, dass die ersten Verwertungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 34 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfteermittlung erfolgt grds nach §§ 4ff EStG. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG findet richtigerweise trotz fehlenden Verweises in § 49 Abs 1 Nr 1 EStG Anwendung, da es sich bei § 13a EStG um eine Sondernorm der Ermittlung von Einkünften der LuF handelt, deren Anwendung weder in § 49 EStG noch in § 50 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.4 Veranlagung bei mehreren Arbeitgebern bzw. sonstigen Bezügen (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. c)

Rz. 130a Durch G. v. 12.12.2019[1] ist Nr. 4 um einen neuen Tatbestand in Buchst. c erweitert worden. Die Abgeltungswirkung ist danach ausgeschlossen, wenn der Stpfl. nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat oder wenn die LSt für einen sonstigen Bezug berechnet worden ist, also in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 2, 5, 5a EStG. In diesen Fällen hat eine ...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.3 Musterbeispiel: Gemeiner Wert

Praxis-Beispiel Gemeiner Wert Der 60 Jahre alte Rechtsanwalt A nimmt im Jahr 2023 seinen Berufskollegen B in seine Einzelpraxis auf. A und B gründen dazu eine Sozietät in der Rechtsform einer GbR, an der jeder zu 50 % als Gesellschafter beteiligt ist. A bringt seine Einzelpraxis ein, deren Buchwert 100.000 EUR beträgt. Die stillen Reserven und der originäre Praxiswert belaufe...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.3 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Das Gericht entscheidet über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil. Hinsichtlich der nach § 9 (§ 10) KSchG zu zahlenden Abfindung ist kein Antrag notwendig. Sie wird von Amts wegen im Auflösungsurteil festgelegt. Die Höhe und die Berechnung der Abfindung legt § 10 KSchG fest. Danach kann das Gericht als Abfindung einen Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festsetze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2 Ausschluss der Begünstigung

Rz. 10 Die Begünstigung ist ausgeschlossen, soweit für Gewinne der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, um so eine mehrfache Begünstigung zu vermeiden. Das gilt nach Auffassung der Verwaltung auch für den zu versteuernden Teil des Veräußerung...mehr

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Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zusammentreffen der Fünftelregelung mit §§ 34 Abs 3 und 34b EStG

Rn. 136 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Erzielt der StPfl außerordentliche Einkünfte, die nach § 34 Abs 1 EStG begünstigungsfähig sind, und Veräußerungsgewinne, für die der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs 3 EStG (§ 34b EStG) Anwendung findet, beeinflussen sich die Steuerermäßigungen gegenseitig. Die Steuerermäßigungen sind unter Berücksichtigung der jeweils anderen Steuerermäßig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlagung

Rn. 43 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Über die Gewährung der Tarifermäßigung des § 34 EStG wird grds im ESt-Veranlagungsverfahren entschieden. Werden die Einkünfte nach §§ 179, 180 AO gesondert und einheitlich festgestellt, so ist im Feststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe außerordentliche (begünstigte) Einkünfte vorhanden sind und wem diese Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 35 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken Verfassungsrechtliche Bedenken werden gegen die Einführung der sog Fünftelregelung in § 34 Abs 1 EStG iRd StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999, s Rn 20, sowie gegen die Wiedereinführung des halben – ab 2009 56 % – durchschnittlichen Steuersatzes für Veräußerungs- und Aufgabegewinne durch das StSenkErgG v 19.12.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsgewinne und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik und Gesetzesaufbau

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 EStG ist eine Tarifvorschrift und stellt eine Ausnahmevorschrift zur allgemeinen Tarifvorschrift des § 32a EStG (vgl § 32a Abs 1 S 1 EStG: "vorbehaltlich") dar. Ausgenommen vom allgemeinen Steuertarif werden bestimmte, in Abs 2 definierte außerordentliche Einkünfte, für die (in den Abs 1 und 3) besondere Berechnungsmethoden vorgesehen sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 140 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StEntlG 1999/2000/2002, s Rn 20, wurde die bis VZ 1998für alle außerordentlichen Einkünfte iSd § 34 Abs 2 EStG geltende Begünstigung des halben durchschnittlichen Steuersatzes ersetzt durch die (ab VZ 1999 geltende) Fünftelregelung des § 34 Abs 1 EStG. Das StSenkErgG v 19.12.2000, s Rn 22, hat ab VZ 2001 als Alternative zur Fünftel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 100 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die mit dem REStG 1920 eingeführte Tarifermäßigung umfasste bereits damals "Einnahmen, welche die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen". Im Laufe der Jahre wurde der Wortlaut an die jetzige Fassung angepasst; das StRefG 1990, s Rn 18, ersetzte zB die "Entlohnung" durch "Vergütung". Zu den Auswirkungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht

Rn. 120 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 1 EStG in der jetzigen Fassung – die sog Fünftelregelung – wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab VZ 1999 eingeführt, s Rn 20. Der bis VZ 1998 geltende § 34 Abs 1 EStG aF regelte den halben durchschnittlichen Steuersatz für außerordentliche Einkünfte bis 15 Mio DM. Die nachfolgende Kommentierung beschränkt sich auf die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rn. 130 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ab VZ 1999 eingeführte sog Fünftelregelung gewährt anders als die vorhergehende Bestimmung (§ 34 Abs 1 EStG aF: halber durchschnittlicher Steuersatz) keinen besonderen Steuersatz für die außerordentlichen Einkünfte, sondern führt zu einer Progressionsglättung, indem die außerordentlichen Einkünfte im Jahr des Zuflusses rechnerisch auf f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte findet sich erstmals im EStG 1920 v 29.03.1920 (RGBl 1920, 359) in den §§ 22–25. Zur Rechtsentwicklung bis 1958 vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz A 36ff (November 2016). Rn. 12 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StÄndG v 13.07.1961 (BStBl I 1961, 981) wurden Ausgleichszahlungen an Handelsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einmalige Inanspruchnahme

Rn. 145 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den Durchschnittssteuersatz nur einmal im Leben in Anspruch nehmen, § 34 Abs 3 S 4 EStG. Unschädlich ist eine bereits bis VZ 2000 erfolgte Inanspruchnahme nach § 34 Abs 1 EStG aF bzw die Inanspruchnahme der Fünftelregelung ab VZ 2001 nach § 34 Abs 1 EStG, vgl Hagen/Schynol, DB 2001, 397. Fällt der Aufgabegewinn in zwei VZ an, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Rn. 119 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Tatbestand wird seit dem EStG 1920 tarifbegünstigt. Im Zeitraum von 1954–1998 war die Tarifermäßigung in § 34b EStG geregelt. Das StEntlG 1999/2000/2002, s Rn 20, hat die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (wieder) in den Katalog des § 34 Abs 2 EStG (als Nr 5) aufgenommen. IRd StVereinfG v 01.11.2011 (BStBl I 2011, 986) wur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 142 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Anwendung des Durchschnittssteuersatzes ist seit seiner (Wieder-)Einführung ab VZ 2001 antragsgebunden. Der Grund besteht darin, dass die Vergünstigung nach § 34 Abs 3 EStG dem StPfl nur einmal im Leben gewährt wird und dessen Inanspruchnahme wohl überlegt sein muss, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 83 (August 2019). Die Antragstellung nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Erfassung in einem VZ

Rn. 82 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach st Rspr des BFH (vgl BFH v 14.08.2001, BStBl II 2002, 108; BFH BStBl II 2004, 264; BFH/NV 2005, 1252; 2009, 558; 2011, 1056; 2011, 1682; 2015, 1354; BStBl II 2016, 214) und Auffassung der FinVerw (vgl BMF v 04.03.2016, BStBl I 2016, 277; BMF v 01.11.2013, BStBl I 2013, 1326) setzt die Begünstigung nach § 34 Abs 1 EStG grds voraus, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung von stillen Reserven gemäß §§ 6b, 6c EStG

Rn. 137 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Fünftelregelung gilt nicht für Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG, wenn der StPfl gemäß § 6b oder § 6c EStG ganz oder teilweise stille Reserven auf bestimmte Anlagegüter überträgt oder in eine gewinnmindernde Rücklage einstellt, § 34 Abs 1 S 4 EStG. Dies entspricht dem Sinn und Zweck des § 34 EStG, nur die zusammengeballte Real...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 2 EStG: § 34 EStG ist eine Tarifvorschrift, s Rn 1, dh, ob und in welchem Umfang begünstigte Einkünfte vorliegen, bestimmt sich nach § 2 Abs 1 EStG iVm den jeweiligen Einzelvorschriften zu den Einkunftsarten. § 3 Nr 40 EStG: § 34 Abs 2 Nr 1 EStG schließt den stpfl Teil der Veräußerungsgewinne insoweit von der Begünstigung aus, als dieser na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerberechnung

Rn. 150 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für VZ 2001 – VZ 2003 beträgt der ermäßigte Steuersatz die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche ESt nach dem gesamten zvE zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre. Ab VZ 2004 wurde der durchschnittliche Steuersatz auf 56 % angehoben, s Rn 24. Der ermäßigte St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 80 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als außerordentliche Einkünfte kommen gemäß § 34 Abs 2 Nr 2 EStG Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG in Betracht. Nach § 24 Nr 1 EStG gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (Buchst a) oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung von Anteilen an KapGes

Rn. 63 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bis zum In-Kraft-Treten des StSenkG v 23.10.2000 (BStBl I 2000, 1428) waren auch Veräußerungsgewinne von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes im Katalog des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG enthalten und somit tarifbegünstigt, s Rn 21. Das StSenkG hat das sog Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr 40 EStG iVm § 3c Abs 2 EStG) und das UntStRefG 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch ein Pensionsverzicht erhöht die AK der Anteile des AE, soweit der Pensionsanspruch werthaltig ist (s Tz 93). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im PV oder in einem BV des AE befinden. Wie allgemein beim Verzicht auf Leistungsansprüche (dazu s Tz 94) ergibt sich außerdem beim AE bei einem werthaltigen Pensionsverzicht ein Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rspr des BVerfG zur unechten Rückwirkung im Steuerrecht

Rn. 359c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BVerfG hatte sich bereits in drei Entscheidungen jeweils vom 07.07.2010 Nr 1: BVerfG 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, DB 2010, 1858 Nr 2: BVerfG 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, DB 2010, 1858 Nr 3: BVerfG 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/96, 2 BvL 58/06, DB 2010, 1858 zum Thema "Verfassungsrecht und unechte Rückwirkung" in begrüßenswert...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Beispiele

Rz. 326 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Beispiel 1: Im Rahmen einer externen Teilung zahlt das Versicherungsunternehmen X, bei dem der Arbeitnehmerehegatte A eine betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung (Kapitalversicherung mit Sparanteil) aufgebaut hat, den vom Familiengericht festgesetzten Ausgleichswert an das Versicherungsunternehmen Y zugunsten von Ehegatte...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistun...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / e) Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG

Rz. 14 Für außerordentliche Einkünfte sieht § 34 Abs. 1 EStG eine Tarifermäßigung nach der sog. "Fünftelregelung" vor, um eine Übermaßbesteuerung durch die Progressionswirkung bei einer Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum zu vermeiden. Zu den außerordentlichen Einkünften rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch Vergütungen für eine mehrjährige Tätigk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung der sog Fünftelungsregelung (§ 19a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 19a Abs 4 S 2 EStG findet die sog Fünftelungsregelung (§ 34 Abs 1 iVm § 39b Abs 3 S 9 u 10 EStG) entsprechende Anwendung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens drei Jahre vergangen (zur Fristberechnung, vgl § 108 Abs 1 AO, §§ 187 Abs 1, 188 Abs 2 BGB. 1. Alt; s Rn 113) sind, BT-Drucks 19/27631, 111. Mit dem Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Besteuerungsregime, Zeitpunkt der Nachversteuerung und Fünftelungsregelung (§ 19a Abs 4 S 1 und 2 EStG)

1. Besteuerungsregime (§ 19a Abs 4 S 1 EStG) Rn. 119 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der nach Abs 1 nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt der Besteuerung nach § 19 EStG und dem LSt-Abzug (§ 19a Abs 4 S 1 EStG). Dabei dürfte der Verweis auf das Besteuerungsregime rein deklaratorisch sein, da die Anwendung der ursprünglichen Steuerpause das Vorliegen von Arbeitslohn (Einkünfte aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Außerordentliche Holznutzungen aus wirtschaftlichen Gründen

Rn. 111 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Außerordentliche Holznutzungen aus wirtschaftlichen Gründen (§ 34b Abs 1 Nr 1 EStG) unterlagen bis einschließlich VZ 2011 dem besonderen Steuersatz des § 34 EStG (§ 34 Abs 2 Nr 5 EStG; Fünftelregelung). Rn. 112 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab VZ 2012 unterliegen die Holznutzungen aus wirtschaftlichen Gründen keiner Tarifabschwächung mehr; sie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerungsregime (§ 19a Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 119 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der nach Abs 1 nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt der Besteuerung nach § 19 EStG und dem LSt-Abzug (§ 19a Abs 4 S 1 EStG). Dabei dürfte der Verweis auf das Besteuerungsregime rein deklaratorisch sein, da die Anwendung der ursprünglichen Steuerpause das Vorliegen von Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit) voraussetzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Nachversteuerung (§ 19a Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a Abs 4 S 1 EStG regelt auch den Besteuerungszeitpunkt. Tritt einer der in den Nr 1–3 des § 19a Abs 4 S 1 EStG genannten Fälle ein, so unterliegen bisher nicht besteuerte Vorteile zu diesem Zeitpunkt der Besteuerung (dh im Zeitpunkt der Übertragung, nach zwölf Jahren und bei Beendigung des Dienstverhältnisses) und dem LSt-Abzug, BMF v 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick und Systematik der Vorschrift

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung ermöglicht die vorläufige Nichtbesteuerung (Steuerpause) des Arbeitslohns im Falle der durch den ArbG vergünstigten Übertragung von Vermögensbeteiligungen an den ArbN. Dabei besteht (bereits) nach der Übertragung die Verpflichtung des Betriebsstätten-FA, den Vorteil im Rahmen einer Anrufungsauskunft zu bestätigen. Grundlage ist d...mehr