Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobile Arbeit / 2 Gefährdungsbeurteilung

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wie sie in der Arbeitsschutzgesetzgebung vielfältig verankert ist, gilt für alle angestellt Beschäftigten – auch, wenn sie mobil arbeiten. Allerdings muss diese Fürsorgepflicht konkret anders ausgestaltet werden, wenn die Arbeit weitgehend außerhalb des Einflussbereiches des Arbeitgebers geleistet wird. Mobile Arbeit muss also in der Gefä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telearbeitsplatz / 1.1 Telearbeit

Man spricht von Telearbeitsplatz, wenn ein Unternehmen den Büroarbeitsplatz ganz oder teilweise in das Haus oder die Wohnung eines Mitarbeiters verlagert, diesen über Telekommunikationsmittel anbindet und der Bildschirmarbeitsplatz vom Unternehmen eingerichtet und installiert ist und die Bedingungen in einer Vereinbarung geregelt sind. Wenn die Arbeit nur an einem Telearbeitspla...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobile Arbeit / 4 Arbeitszeit

Wenn mobile Arbeit im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfindet, besteht kein Zweifel daran, dass die damit verbrachte Zeit Arbeitszeit ist. Das macht auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG deutlich, wonach Arbeitszeit "jede Zeitspanne [ist], während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobile Arbeit / 1 Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitsorganisation

Dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten außerhalb der Betriebsräume und an wechselnden Orten erbracht werden, kommt (immer schon) in unterschiedlichen Zusammenhängen vor, z. B. bei: Arbeiten auf Bau- und Montagestellen; Arbeiten im Freien, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, oder bei Veranstaltungen wie Märkten und Festivals; Dienstleistungs-, Service- oder Ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alleinarbeit: Gefährdungen ... / 1.2 Risiken der Alleinarbeit

Alleinarbeit ist grundsätzlich erlaubt, soweit es nicht durch spezielle Regelungen untersagt ist. Daher löst Alleinarbeit nicht automatisch Überwachungsmaßnahmen aus. Wäre dies der Fall, müsste dies auch für Büroarbeitsplätze in Einzelräumen gelten. Die in Alleinarbeit ausgeübten Tätigkeiten müssen nicht gefährlicher sein, als wenn sie in Gruppen ausgeführt werden. Es sind di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 3 Kein Anspruch auf Qualifizierung

In Anlehnung an die bereits erwähnte tarifvertragliche Regelung im Chemie-Bereich ist im TVöD ein Anspruch auf Qualifizierung ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr stellt die Qualifizierung lediglich ein Angebot dar, aus dem die Beschäftigten grundsätzlich keinen individuellen Anspruch ableiten können. Auch in anderen Tarifverträgen betreffend die Qualifizierung haben die je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Schadensersatzleistungen

Schadensersatzleistungen sind steuerpflichtig, soweit es sich um den Ersatz von entgangenem oder entgehendem Arbeitslohn handelt. S. "Gleichbehandlung". Übernimmt der Arbeitgeber Verluste, die in der Vermögenssphäre des Arbeitnehmers angefallen sind, handelt es sich ebenfalls um Arbeitslohn.[1] Es ist gleichgültig, ob der Ersatz durch den Arbeitgeber oder Dritte geleistet wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 94 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Inhalt [Rdn 1356]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 95 Wiederaufnahme, Zulässigkeitsprüfung (Aditionsverfahren) [Rdn 1485]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 122 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Erklärung [Rdn 1741]

Rdn 1742 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1736. Rdn 1743 1. Sehr häufig erfolgt der Rechtsmittelverzicht in der Praxis einfach dadurch, dass der Rechtsmittelbefugte die Einlegungsfrist des Rechtsmittels verstreichen lässt (konkludenter Verzicht); andernfalls, z.B. in der HV, wird der Verzicht ausdrücklich erkl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 16 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Verspätung [Rdn 192]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 193 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 194 1.a) Aus der...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 95 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Mängel [Rdn 1365]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Mit dem Gericht

Rz. 58 Auch mit dem Gericht kann kein "vertrauliches" Telefonat geführt werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch hier. Rz. 59 In Betracht kommt, dass ein Richter seiner Aufklärungsverpflichtung gemäß § 139 Abs. 2 ZPO – kurzfristig, z.B. in Ansehung eines anstehenden Termins[76] – nachkommen will und deshalb die Parteivertreter anruft. Die Entgegennahme richter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 88 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1311]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 79 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Neue Tatsachen oder Beweismittel (Nova) [Rdn 1191]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 5. Vortragen im Termin

Rz. 47 Es muss frei geredet werden, § 137 Abs. 2 ZPO. Der Rechtsanwalt darf also keine vorbereiteten Schriftstücke ablesen oder sich nur auf seine Schriftsätze beziehen. Urkunden usw. darf er nur verlesen, soweit es auf den wörtlichen Inhalt ankommt, § 137 Abs. 3 S. 2 ZPO. Eine Bezugnahme auf Dokumente in der mündlichen Verhandlung ist zulässig, soweit keine der Parteien wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 105 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1515]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 56 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelverzicht/-rücknahme [Rdn 847]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 129 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Zustellungsvollmacht [Rdn 1821]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 185 Revision, Verfahrensrüge, Verteidigungsbeschränkung (§ 338 Nr. 8) [Rdn 2436]

Rdn 2437 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2438 1.a) Der Revisionsgrund des § 338 Nr. 8 ist in Wirklichkeit kein absoluter Revisionsgrund. Das ergibt sich daraus, dass die Beschränkung der Verteidigung "in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt" erfolgt sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Bekl. dem Kl. als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Mutter auf von ihm per E-Mail und Telefax eingereichte Anträge Behandlungskosten zu erstatten hat. Die Bekl. ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer Satzung Fürsorgepflichten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und bei Maßnahmen zur Früherkennung von Kra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 91 Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1409]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 17 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 202]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 75 Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1122]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 6 Überwachung der Arbeitsleistung im Homeoffice

Überwachung von Beschäftigten im Homeoffice ist eine weitere Facette in der digitalen Arbeitswelt oder anders gesagt, eine Bewährungsprobe des Arbeitens 4.0. Insgesamt klappt räumlich und zeitlich entgrenztes Arbeiten in der Mehrzahl der Fälle besser als gedacht und bietet für viele Unternehmen und deren Beschäftigte neue Perspektiven. Unternehmen planen als ein Fazit der Pa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung, steuerl... / 5 Gehaltsumwandlung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn, besteht die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt oder der Arbeitgeber im Rahmen der Übergangsregelung[1] weiterhin von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht. Die Gehaltsumwandlung ist zu empfehlen, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdachtsfälle im Unternehm... / 4 Checkliste Umgang mit Verdachtsfällen / Compliance-Krisenmanagement

Erste Orientierungsphase: Untersuchungszielsetzung, -planung und -taktikmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den zwingenden Charakter der in den §§ 617 und 618 BGB normierten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus Gründen des sozialen Schutzes. Die Pflichten können im Voraus weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Auch ein Verzicht des Dienstleistenden ist (im Voraus) nicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 1 § 617 BGB ist eine gesetzliche Konkretisierung der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und aller Dienstberechtigten. Er hat eine Auffangfunktion für Arbeitnehmer und sonstige Dienstverpflichtete, soweit diese nicht krankenversichert sind. Der Gesetzgeber wollte damit Lücken im System der Krankenversicherung durch eine untergeordnete Einstandspflicht des Dienst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den zwingenden Charakter der in den §§ 617 und 618 BGB normierten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus Gründen des sozialen Schutzes. Die Pflichten können im Voraus weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Auch ein Verzicht des Dienstleistenden ist (im Voraus) nicht möglich. Ausges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.1 Verleiher

Der Verleiher ist der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und somit primär für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Diese Fürsorgepflicht besteht auch beim Einsatz der Leiharbeitnehmer bei einem Fremdunternehmen (Entleiher). Der Verleiher muss sich daher durch Kontrollen beim Einsatz seiner Beschäftigten von folgenden Punkten, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertr...mehr