Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / aa) Rechtsprechungsänderung 2014

Rz. 156 Unklar war, ob die Neuregelung unionsrechtskonform ist. Nach Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH und einem ersten, teilweise aber schnell wieder aufgegeben Interpretationsversuch kam es zu einer Klärung durch das BFH-Urteil v. 7.5.2014, das nach einer Wartezeit von acht Jahren schließlich auch im BStBl. veröffentlicht wurde.[15] Rz. 157 Im "andersgeartete...mehr

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Betriebsvorrichtung / 6 Sammelheizungs-, ­Klima- und Warmwasseranlagen

Solche Anlagen sind im Allgemeinen Teile des Gebäudes.[1] Sie rechnen aber zu den Betriebsvorrichtungen, wenn sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken dienen, wie z. B. Klimaanlagen in chemischen Faserfabriken und in Tabakfabriken sowie zur Möbellagerung erforderliche, in ein Gebäude eingefügte Lüftungs- und Befeuchtungsanlagen.[2] Auch das Wasserversorgungs-Rohrleitu...mehr

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Betriebsvorrichtung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmitte...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 1. Problemstellung

Rz. 131 Nach[1] einer Unruhephase von über 20 Jahren waren die vielfältigen Fragestellungen zur Vorsteueraufteilung bei der gemischten Verwendung von Eingangsleistungen für Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie auch für Umsätze, bei denen dieses Recht nicht besteht, eigentlich weitgehend geklärt. Ein neues BMF-Schreiben, das möglicherweise eine gesetzliche...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.6 Grunderwerbsteuer

Bei einer Grundstücksveräußerung ist Grunderwerbsteuer nur für den Teil des Kaufpreises zu erheben, der auf den Grund und Boden sowie das Gebäude entfällt; Betriebsvorrichtungen gehören nicht dazu.[1]mehr

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Betriebsvorrichtung / 7 Be- und Entwässerungsanlagen­

Solche Anlagen gehören im Allgemeinen zum Gebäude. Dienen sie überwiegend dem Betriebsvorgang, wie z. B. bei Färbereien, sind sie Betriebsvorrichtungen. Das gilt auch für die Abwasseranlage einer Brauerei, wenn die Anlage überwiegend unmittelbar der Produktion dient. Die Motive, die zum Bau der Anlage geführt haben, sind nicht maßgebend.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 7. Ergebnis

Rz. 184 Aufgrund eines BMF-Schreibens und einer im Rahmen des JStG 2024 geplanten Neuregelung kehrt in den eigentlich befriedeten Bereich der Vorsteueraufteilung erhebliche Unruhe zurück. Zwar sind die Änderungen durch das BMF-Schreiben aufgrund ihres lediglich norminterpretierenden Charakters für die Rechtsprechung unbeachtlich. Rz. 185 Sollte aber die geplante Regelung des ...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.7 Investitionszulage

Bei der Gewährung von Investitionszulagen gelten für Gebäude und Gebäudeteile einerseits und Betriebsvorrichtungen andererseits unterschiedliche Regelungen.[1] , [2]mehr

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Betriebsvorrichtung / 8 Bäder

Bäder, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, sind Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und keine Betriebsvorrichtungen.[3]mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) Bewertung

Rz. 180 Folge des neuen § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG wäre, dass – entsprechend der neuen Verwaltungsauffassung (Rz. 175) – bei der Frage, ob der Unternehmer bei Eingangsleistungen für ein gemischt steuerfrei und steuerpflichtig vermietetes Gebäude den Vorsteuerabzug nach einem objektbezogenen Umsatzschlüssel oder einem Flächenschlüssel vornehmen kann, nur noch § 15 Abs. 4 Satz 1 ...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / c) Rechtsprechungsänderung 2001

Rz. 149 In 2001 brach der BFH[11] in Bezug auf die Vorsteueraufteilung bei vermieteten Gebäuden mit der bis dahin als vorrangig angesehenen Flächenbetrachtung und sah nunmehr auch einen objektbezogenen Umsatzschlüssel als sachgerechten Aufteilungsmaßstab im Rahmen der wirtschaftlichen "Zurechnung" an.[12] Maßgebliches Begründungselement war dabei, dass es im Hinblick auf den...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / b) Ursprüngliche BFH-Rechtsprechung

Rz. 143 Zu der nach dem UStG 1980 bestehenden Rechtslage ging der BFH für den Regelfall von einer Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der vorsteuerabzugsschädlich genutzten zu den nicht vorsteuerabzugsschädlich genutzten Nutzflächen aus. Er begründete dies wie folgt:[10] Rz. 144 Für den Flächenschlüssel führte der BFH an, dass sich in der unterschiedlichen Nutzung der Flä...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / cc) Folgerechtsprechung

Rz. 164 Abweichendes folgt auch nicht aus der Folgerechtsprechung des BFH. So hat der BFH in seinem Urteil v. 10.8.2016 entschieden, dass bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und "präzisere" Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug ermöglicht als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene...mehr

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Betriebsvorrichtung / 9 Abgrenzung zu den Außenanlagen

Ob Bauwerke als Außenanlagen (stets beim Grundstück zu erfassen) oder als Betriebsvorrichtung anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Wege und Platzbefestigungen, Tore, Stützmauern, Gartenanlagen und Umzäunungen sind regelmäßig als Außena...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

1.1 Zivilrechtliches Eigentum Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Gemischt genutztes Gebäude

Wird z. B. in einem Gebäude eine Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt und eine andere Wohnung fremdvermietet[1], bilden nur die auf letztere Wohnung entfallenden Aufwendungen Werbungskosten. Das gilt insbesondere für Erhaltungsaufwand und die wegen der Anschaffung oder Herstellung erbrachten Finanzierungskosten. Hier empfiehlt sich eine klare und nachweisliche Trennung der ...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.1 Begriff und Regelungsinhalt

Das Erbbaurecht ist in zivilrechtlicher Hinsicht seinem Wesensgehalt nach ein befristetes Nutzungsrecht. Es umfasst zum einen die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und zum anderen die damit korrespondierende "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese Nutzung fortwährend zu dulden. D...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2 Wirtschaftliches Eigentum

1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechu...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / Zusammenfassung

Überblick Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Vermietertätigkeit selbst (ggf. auc...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Funktionsänderung eines Gebäudes

Herstellungskosten liegen vor, wenn ein vorhandenes Wirtschaftsgut aufgrund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird. Nicht erforderlich ist, dass sich durch den Umbau die Nutzungsfunktion des ganzen Gebäudes verändert; es genügt die Änderung der Nutzungsfunktion eines Gebäudeteils.[1]mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.1 Zivilrechtliches Eigentum

Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des Werts von Grund und Boden zum...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.2 Unentgeltliche Grundstücksnutzung

Überlässt der Eigentümer das von ihm hergestellte Gebäude unentgeltlich zur Nutzung, ergeben sich bei ihm einkommensteuerrechtlich keine Folgen (keine Einnahmen, keine Werbungskosten). Der unentgeltlich nutzende Steuerpflichtige erlangt einen Nutzungsvorteil, der allerdings ebenfalls ohne steuerrechtliche Auswirkung bleibt.mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung

Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann die Gebäude-AfA als Werbungskosten geltend machen. Die Mietzahlungen können beim Nutzenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5 Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden

5.1 Allgemeines Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.[1] In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichti...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.2 Folgen der Bestellung des Erbbaurechts

Ein in Ausübung eines Erbbaurechts erstelltes Gebäude wird Bestandteil des Erbbaurechts.[1] Ein auf einem Grundstück bereits bestehendes Gebäude wird bei Belastung des Grundstücks mit einem Erbbaurecht ebenfalls dessen Bestandteil. In beiden Fällen wird der Erbbauberechtigte zivilrechtlicher Eigentümer oder erlangt zumindest eine dem Eigentümer ähnliche Stellung. Für den Gru...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.2 Bauender als wirtschaftlicher Eigentümer

Dagegen ist der Bauende als wirtschaftlicher Eigentümer zu beurteilen, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen[1] die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen voraussichtliche N...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 5.3 Erwerb von gemischt genutzten Gebäuden

Um Erwerbsaufwand steueroptimal einem einzelnen Wirtschaftsgut (Gebäudeteil) zuordnen zu können, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt werden: Die Anschaffungskosten wurden den eigenständigen Wirtschaftsgütern bildenden Gebäudeteilen zugeordnet. Bereits bei der Kaufvertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem fremdvermieteten und dem selbst genutzten Gebäudeteil jeweils ein ge...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 1.2 Umbau eines Gebäudes

Unter Umbau ist die wesentliche Umgestaltung bzw. Verbesserung eines bereits bestehenden Gebäudes zu verstehen. Es müssen der Wohnungsgrundriss und die Bausubstanz (Mauerwerk, Decke, Wände) durchgreifend geändert werden.[1] Eine wesentliche Verbesserung liegt nicht bereits vor, wenn ein Gebäude generalüberholt wird, d. h. Aufwendungen, die für sich genommen als Erhaltungsauf...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer

Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich anzunehmen, wenn dessen Errichtung dem Int...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4 Bauaufwendungen des Eigentümers

Trägt nicht der nutzende Steuerpflichtige, sondern der überlassende Eigentümer die Bauaufwendungen, kommt es für den Werbungskostenabzug darauf an, ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich in der Form einer Miete/Pacht oder unentgeltlich in der Form eines Leihverhältnisses erfolgt. 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietun...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 1.3 Eigene Bauaufwendungen des Mieters/Pächters

Wenn ein Steuerpflichtiger im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichtet, schafft er mit der Tragung der Herstellungskosten ein entgeltlich erworbenes Nutzungsrecht. Diese Fallgestaltungen treten häufig im betrieblichen Bereich auf, wobei das errichtete Gebäude dann betrieblich genutzt wird. Auf das Nutzungsrecht[1] sind die AfA-...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 1 Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG

1.1 Begünstigte Maßnahmen Begünstigt sind Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an im Inland in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich gelegenen Gebäuden. Baumaßnahmen in einem Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich sind nur förderungsfähig, wenn sie ...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauberechtigten

2.3.1 Erbbauzinsen und AfA Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude v...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2 Erbbaurecht

2.1 Begriff und Regelungsinhalt Das Erbbaurecht ist in zivilrechtlicher Hinsicht seinem Wesensgehalt nach ein befristetes Nutzungsrecht. Es umfasst zum einen die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und zum anderen die damit korrespondierende "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese N...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.3 Wegfall des Erbbaurechts und der Erbbauverpflichtung

Geht das vom Erbbauberechtigten errichtete Gebäude beim Erlöschen oder Heimfall des Erbbaurechts auf den Grundstückseigentümer über, kann dieser die an den Erbbauberechtigten zu zahlende Entschädigung als Anschaffungskosten des Gebäudes im Wege der AfA absetzen; Verzugszinsen wegen verspäteter Ausgleichszahlung für das Erlöschen eines Erbbaurechts stellen Werbungskosten bei ...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 3 Aufstockung eines Gebäudes

Eine Aufstockung eines Gebäudes liegt vor, wenn dieses um ein weiteres Geschoss erweitert wird. Bei den Aufwendungen kann es sich um nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts oder um Herstellungskosten für ein neu entstandenes Wirtschaftsgut handeln. Soweit das aufgestockte Dachgeschoss im gleichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang wie das ü...mehr

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Ausbau, Umbau und Erweiterung / 4 Anbauten an ein bestehendes Gebäude

Bei Anbauten an ein bestehendes Gebäude sind steuerrechtlich 3 Fälle zu unterscheiden: Es liegen nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts (Altgebäude) vor. Dies ist der Fall, wenn der Anbau zu den gleichen Zwecken wie der Altbau genutzt wird und beide Gebäudeteile bautechnisch und funktional in einer Weise zusammengefügt werden, dass sich dad...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 1 Begriffsdefinitionen

Der Begriff des Gebäudes ist in § 7 EStG nicht näher bestimmt. Das Einkommensteuerrecht enthält auch sonst keine Definition. Bei der Bestimmung der einkommensteuerrechtlichen Bewertungseinheit "Gebäude" sind vor allem die Erkenntnisse zu berücksichtigen, die im steuerlichen Bewertungsrecht entwickelt worden sind.[1] Bewertungsrechtlich ist ein Gebäude ein Bauwerk, das durch ...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.1 Erbbauzinsen und AfA

Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude vom Erbbauberechtigten verm...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / Zusammenfassung

Überblick Die in verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehenden Teile eines Gebäudes bilden nach ständiger Rechtsprechung eigenständige Wirtschaftsgüter. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein gesondertes Wirtschaftsg...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude

Zusammenfassung Überblick Die in verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehenden Teile eines Gebäudes bilden nach ständiger Rechtsprechung eigenständige Wirtschaftsgüter. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein gesondert...mehr

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Gebäude auf fremden Grund und Boden/Erbbaurecht/Drittaufwand

Zusammenfassung Überblick Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Vermietertätigkeit s...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauverpflichteten/Grundstückseigentümers

2.2.1 Zurechnung von Vermietungseinkünften Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Ver...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 3 Gebäudeerrichtung in Bauabschnitten

Die Abschreibung eines Gebäudes beginnt mit dessen Anschaffung bzw. im Herstellungsfall mit dessen Fertigstellung. § 7 Abs. 1 EStG ist zu entnehmen, dass Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen ist. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 4 Aufteilung der laufenden Aufwendungen

Wird ein Gebäude zum Teil fremdvermietet, zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind gebäudebezogene Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten abziehbar, als sie auf den vermieteten Teil entfallen.[1] Die laufenden Grundstücksaufwendungen, die den der Einkunftserzielung dienenden Gebäudeteilen eines gemischt genutzten Gebäudes direkt zugeordnet werden können, sind in v...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2.1 AfA-Bemessungsgrundlage bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffu...mehr

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Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.2 Übergang und Wegfall des Erbbaurechts

Überträgt ein Steuerpflichtiger ein Erbbaurecht und übernimmt er gegenüber dem Erwerber die Verpflichtung, die Erbbauzinsen zu bezahlen, können diese Leistungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Durch die Übertragung des Erbbaurechts ist die Einkunftsquelle weggefallen.[1] Erwirbt der Erbbauberechtigte das Eigentum an dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück und...mehr