Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2600h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 1 beschriebenen Gebäuden. Von der technischen Seite müssen diese Photovoltaikanlagen eine bestimmte technische Voraussetzung erfüllen: Ihre installierte Bruttoleistung llaut Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) darf 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.8 Prüfung in Parlamentsgebäuden

Rz. 102 Die Prüfbefugnis des Zolls ist auch im Deutschen Bundestag und in den meisten Landesparlamenten eingeschränkt. Der Präsident des Deutschen Bundestags übt nach Art. 40 Abs. 2 GG im Gebäude des Deutschen Bundestags die Polizeigewalt aus. Polizeigewalt haben auch die meisten Präsidenten der Länderparlamente in ihrem Parlamentsgebäude. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Ab...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 5. Leistungsänderungen

Rz. 73 Da die Vorschriften des Bauvertragsrecht grundsätzlich auch für den Verbraucherbauvertrag gelten, gilt hier auch § 650b BGB, der ein Anordnungsrecht des Bestellers (Verbrauchers) auf Änderung des Vertrags vorsieht. Der Verbraucher kann folgende Vertragsänderungen nach § 650b BGB anordnen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sanierung oder Renovierung

Rz. 47 [Autor/Stand] Zu vertreten hat der Steuerschuldner auch Mietausfälle infolge einer Sanierung oder einer Umgestaltung in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks.[2] Grundlegende Sanierungen, die typischerweise die Folge unterlassener rechtzeitiger und umfassender Instandhaltung sind, zählen ebenfalls dazu. Gleiches gilt für Umbaumaßnahmen, um die Vermi...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufbau der Vorschrift

Rn. 2600d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über den Aufbau der Vorschrift:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsnatur des Wohnungs- und Teileigentums

Rz. 17 WE und TE ist echtes Eigentum und nicht lediglich ein grundstücksgleiches Recht.[49] Es verbindet das Alleineigentum an einer Wohnung oder sonstigen Raumeinheit (Sondereigentum) mit Bruchteilseigentum am Grundstück,[50] bei dem das Sondereigentum als Bestandteil des Miteigentumsanteils dessen rechtliches Schicksal teilt,[51] wozu ein verdinglichtes Mitgliedschaftsrech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anlegung eines Grundbuchs für Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 WEG ist für jedes Wohnungseigentum ein eigenes Grundbuchblatt anzulegen. Dies erfolgt, wenn Wohnungs- und Teileigentum nach § 3 oder § 8 WEG gebildet wird. Der Begriff Anlegung hat hier nicht die Bedeutung, wie sie in §§ 116 ff. GBO geregelt ist. Nach diesen Vorschriften ist für ein bereits bestehendes, bisher aber nicht gebuchtes Grundstück ein Grundbu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Abgesondertes Miteigentum

Rz. 51 Darunter versteht man eine besondere Form von gemeinschaftlichem Eigentum einzelner WEer an einem nicht sondereigentumsfähigen Gebäudeteil, der nur einzelnen WE-Rechten dient. Beispiele: Treppenhäuser und Lifte in großen Wohnanlagen mit mehreren Gebäuden; Sammelgaragen, in denen nicht alle WEer einen Stellplatz haben; WE in Form von mehreren Einfamilienhäusern.[201] R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Neubegründung

Rz. 230 Das Entstehen von selbstständigem Gebäudeeigentum ist nach dem 3.10.1990 noch möglich, wenn Gebäude am 3.10.1990 oder danach errichtet werden, soweit dies aufgrund eines vor dem 3.10.1990 begründeten Nutzungsrechts zulässig ist (arg ex Art. 233 § 4 Abs. 3 S. 1 EGBGB).[941] In den Fällen nutzungsrechtslosen Gebäudeeigentums kann Gebäudeeigentum nach dem 2.10.1990 nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 3.5 Mitaufnahme einer Begleitperson

Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten und die Mitaufnahme einer Pflegeperson.[1] Der Krankenhausarzt entscheidet über die medizinische Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hält unter folgenden Voraussetzun...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) § 906 BGB: zivilrechtlicher Immissionsschutz

Rz. 18 Der Eigentümer darf als Bauherr ohne weitere (zivilrechtliche) Einschränkung Gebäude auf seinem Grundstück errichten, solange er sich innerhalb der Grenzen seines Grundstücks bewegt. Dabei können die verschiedensten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück entstehen. Zu denken ist dabei z.B. an Lärm,[7] Staub [8] oder Erschütterungen.[9] aa) Vorbemerkung Rz. 19 § 906 BGB b...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Wettbewerbsverbote zulasten des Veräußerers

Rz. 185 Wettbewerbsverbote zulasten des Veräußerers werden von der Kommission als unbedenklich angesehen, wenn sie erforderlich sind, um den vollen Wert der übertragenen Vermögenswerte zu erhalten und die Übertragung auf den Erwerber sicherzustellen. Das Wettbewerbsverbot darf aber weder in zeitlicher noch in räumlicher oder sachlicher Hinsicht über das erforderliche Maß hin...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 9. Beleidigung und Nötigung – auch Fußballspiel

Zum Verhängnis wurde einer Person auch sein Verhalten bei einem Jugendfußballspiel: Der Verurteilung lag zugrunde, dass der Kläger am 12.3.2016 nach einem Fußballspiel, an dem auch sein Sohn teilgenommen hatte, dem Schiedsrichter auf dessen Weg zur Kabine hinterhergelaufen war und ihn als "Fettsack, Vollidiot und Drecksack" bezeichnet hatte. Vor der Kabine äußerte er weiter, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Grundstücke des öffentlichen Hafens (Nr. 7)

Rz. 126 [Autor/Stand] Ein Hafen ist ein natürlich oder als Hafenanlage künstlich geschützter Uferbereich für die Schifffahrt. Im Allgemeinen wird er durch ein System von Hafenbecken, Anlegestellen, Kais, Hafenmauern und Molen gebildet. Öffentlich ist dieser Hafen, wenn er der Allgemeinheit zur Nutzung – auch gegen Gebühr – zur Verfügung steht. Zu Häfen i.S. der Nr. 7 gehören...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Gewöhnliches Eigentum einzelner Wohnungs- oder Teileigentümer

Rz. 53 Gewöhnliches Eigentum einzelner WEer oder Dritter sind die nichtwesentlichen Bestandteile des Gebäudes, die nicht die Voraussetzungen der §§ 93, 94 BGB erfüllen und daher rechtlich selbstständig sein können. Sie unterliegen nicht der Bindung des § 6 Abs. 1 WEG und gehören weder zum Sondereigentum noch zum Gemeinschaftseigentum.[203] Die Wohnungseigentümer können den E...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Systematik

Rz. 307 § 6b EStG eröffnet die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte, um in ausgewählten Sachverhalten die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Reinvestition zu verhindern. Es gilt der allgemeine steuerliche Veräußerungsbegriff. Demgegenüber sind Buchgewinne aus de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 112 Sie erfolgt zusammen mit der Begründung von Sondereigentum entweder nach § 3 oder § 8 WEG und Eintragung im Grundbuch. Die nachträgliche Begründung erfordert eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer und wegen § 876 BGB auch die Zustimmung der an jedem WE dinglich Berechtigten (§ 5 Abs. 4 S. 2 WEG).[498] Das gilt auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht zunächst...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / d) Mängel

Rz. 98 Die Anforderungen an die Darlegung eines Mangels im Prozess sind nach der Rspr. des BGH nicht sehr hoch. Es reicht aus, dass der Kläger die äußeren Mängelerscheinungen vorträgt und eine Zuordnung zu einer bestimmten Leistung des Beklagten vornimmt (sog. Symptomrechtsprechung).[101] Was die Ursachen für die Mängelerscheinungen sind, muss der Kläger nicht darlegen,[102]...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Nutzungsüberlassung als Instrument der Beherrschung

Rz. 45 Die ältere Rspr. des BFH zur Frage, wann ein Wirtschaftsgut für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage ist, führte das Erfordernis des Tatbestandsmerkmals der sachlichen Verflechtung auf das Erfordernis des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens zurück. Der oder die Besitzunternehmer mussten nicht nur durch die personelle Verflechtung, son...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / a) Sachverhalt

Rz. 35 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger renoviert und saniert eine Wohnanlage aus dem Jahre 1910 auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Das Gebäude steht leer. Mit der Renovierung und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Erfordernis notarieller Beurkundung

Rz. 129 Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB) ist notwendig, wenn die Verpflichtung gerichtet ist auf Einräumung, Erwerb oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 3 WEG);[590] Übertragung des ganzen WE-Rechtes oder eines Bruchteilsanteils;[591] Übertragung eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum und Übertragung des Sondereigentums an einem Raum ohne Änderung des Miteig...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Steuerbilanz – Unterhaltsbilanz

Rz. 294 Ist das steuerliche mit dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch, so bedarf die vorgelegte steuerliche Bilanz einer Überprüfung, inwieweit ihre Ansätze für das Unterhaltsrecht übernommen werden können oder zu korrigieren sind. Die Vorlage einer förmlichen "Unterhaltsbilanz" neben der Handels- oder Steuerbilanz hat sich nicht durchgesetzt.[715] Dahe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundstrukturen des Wohnungseigentums

Rz. 15 Das WEG fügt sich seiner Struktur nach folgenden Überlegungen in das Sachen-, Schuld- und Grundbuchrecht ein:[36]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Beginn der Steuerfreiheit (§ 17 REITG)

Rn. 2584 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Steuerfreiheit beginnt (= Rückwirkungseffekt, kritisch dazu Dettmeier/Gemmel/Kaiser, BB 2007, 1191; Korezkij/Fuchs, BB 2007, 2098) ab dem Wj, in dem die Gesellschaft nach Anmeldung (§ 8 REITG) unter der Firmierung nach § 6 REITG ins HR eingetragen wird (§ 17 Abs 1 REITG). Dieser HR-Eintragung muss die Börsenzulassung (§ 10 REITG; s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Ausnahmetatbestände (§ 3 Nr 70 S 2 EStG)

Rn. 2593 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 2 EStG enthält 6 Ausnahmetatbestände, in denen die vorbezeichnete hälftige Steuerbefreiung nach s Rn 2591–2592a ganz oder partiell nicht zum Tragen kommt, weil der StPfl bereits anderweitig begünstigt ist (dh 3 § Nr 70 S 2 EStG will eine Kumulation von Steuervorteilen vermeiden):mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Derzeitige Rechtsprechung des BFH

Rz. 50 Der BFH hat die Austauschbarkeits-Rspr. aufgegeben. Nach der gefestigten Rspr. ist jedes Grundstück, das die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Betriebsunternehmens bildet und es ihr ermöglicht, ihren Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben, eine wesentliche Betriebsgrundlage.[108] Rz. 51 Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn das Gru...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 3. Grunderwerbsteuer

Rz. 128 Werden in die Joint Venture-Gesellschaft Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte) oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden eingebracht, löst der Einbringungsvorgang Grunderwerbsteuer aus. Die Grunderwerbsteuer beträgt – je nach Bundesland – zwischen 3,5 % (z.B. in Bayern) und 6,5 % (z.B. in Schleswig-Holstein). Bei gesellschaftsrechtlichen Einbringu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Inhalt der Eintragung (Abs. 2)

Rz. 5 Das Nutzungsrecht wird in der zweiten Abteilung in den Spalten 1–3 eingetragen. Die Formulierung "Dingliches Nutzungsrecht für den jeweiligen Gebäudeeigentümer …" knüpft an Art. 231 § 5 Abs. 2 EGBGB an, der das Nutzungsrecht zum Bestandteil des Gebäudes erklärt. Das Nutzungsrecht ist mithin wie ein subjektiv-dingliches Recht ausgestaltet, so dass bei Inhalts- oder Rang...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 2 Für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§ 118 Abs. 2 GBO)[2] besteht, soweit das Gesetz Ausnahmen nicht ausdrücklich zulässt, Buchungszwang. Die Einbuchung von Grundstücken erfolgt im Verfahren nach den §§ 116 ff. GBO von Amts wegen mit Ermittlung des Eigentümers. Die Buchung eines grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Bergwerkseigentum) erfolgt je nach Vorsc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen

Rz. 149 Ein Erlöschen des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechts nach § 875 BGB geschieht nicht durch die Zerstörung des Gebäudes.[645] Ist das Recht an einem Erbbaurecht begründet, so erlischt es nicht beim Heimfall des Erbbaurechts (§ 42 Abs. 2 WEG). Diese Regelung ist jedoch mit dinglicher Wirkung abdingbar.[646] In jedem Fall erlischt das Recht jedoch bei einem Erlöschen des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Wirkungen

Rz. 23 Wirkungen gegen alle späteren Sondernachfolger erhalten diese Regelungen nur durch Grundbucheintragung, ohne Eintragung nach h.M.[35] selbst dann nicht, wenn der Sondernachfolger sie kennt,[36] gegen den Gesamtrechtsnachfolger wirken sie stets. Die Wirkungen bestehen nur unter den Miteigentümern (= "inter partes"), also nicht wie bei echten dinglichen Rechten absolut ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 27 Der Bestimmtheitsgrundsatz des Sachenrechts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen Gegenständen und Räumen im gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 5 und § 5 Abs. 2 WEG), im Sondereigentum an Räumen (§ 1 Abs. 2 und 3, § 5 Abs. 1 WEG), an Stellplätzen (§ 3 Abs. 1 S. 2 WEG) oder an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks (sog. Annexeigentum nach § 3 Ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Balkone, Loggias, Terrassen, Dachgärten

Rz. 35 Ein Balkon einer Wohnung gehört zu deren Sondereigentum. Konstruktive Teile wie Außenwände und Giebelseiten sind aber zwingend Gemeinschaftseigentum.[146] Balkone können auch Gemeinschaftseigentum sein, auch wenn sie nur von einer Wohnung aus zugänglich sind.[147] Ebenerdige Terrassen und Dachterrassen, die von verschiedenen Wohnungen aus zugänglich sind und keinen um...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Mehrere Gebäudeeigentumsrechte (Abs. 6)

Rz. 8 Wurden in Ausübung eines Nutzungsrechts mehrere selbstständige Gebäude errichtet, so bestehen entsprechend viele rechtlich selbstständige Eigentumsrechte; anders wird dies bei Nutzungsrechten zur Errichtung eines Eigenheimes und für Freizeit und Erholungszwecke gesehen.[5] Davon ausgehend differenziert die Norm: 1. Nutzungsrecht zur Errichtung eines Eigenheimes und für ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 218 [Autor/Stand] Sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG geführt werden. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für den Gesamtwert ist nicht möglich. Bezüglich der Einzelheiten zum Nachweis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nutzungsrecht anderer Art

Rz. 10 In diesen Fällen wird, sofern nicht gleichzeitig ein Vereinigungs-(Verbindungs-)antrag gestellt ist – für jedes Gebäude ein eigenes Gebäudeeigentumsrecht gebucht. Das kann geschehen:mehr

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§ 14 Bauvertrag / 11. Freistellung nach § 48b EStG

Rz. 289 Nach dem Gesetz über die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe, auch als Bauabzugssteuer bezeichnet, ist jeder Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der geschuldeten Werklohnforderung direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Regelung greift nicht bei privaten Gebäuden, einer sog. Bagatellgrenze von 15.000 EUR pro Jahr oder wenn der Unternehmer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bestandsschutz für bestehendes Gebäudeeigentum

Rz. 229 Art. 231 § 5 und Art. 233 § 3 Abs. 2 EGBGB enthielten zunächst nur einen Bestandsschutz [938] für beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken im Beitrittsgebiet und damit auch für das selbstständige Gebäudeeigentum. Nach Art. 233 § 4 EGBGB sind auf das Gebäudeeigentum kraft dinglichen Nutzungsrechts die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften entsprechend anzuw...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 13. Freistellung nach § 48b EStG

Rz. 174 Nach dem Gesetz über die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe, auch als Bauabzugssteuer bezeichnet, ist jeder Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der geschuldeten Werklohnforderung direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Regelung greift nicht bei privaten Gebäuden, einer sog. Bagatellgrenze von 15.000 EUR pro Jahr oder wenn der Unternehmer...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Mitwirkungspflichten des Bauherrn im Rahmen von § 887 Abs. 1 ZPO

Rz. 59 Von besonderem Interesse ist die Frage, wie sich Mitwirkungspflichten des Bauherrn auf die Vollstreckung nach § 887 Abs. 1 ZPO auswirken. Es ist augenscheinlich, dass eine Mängelbeseitigung/Nachbesserung durch den Bauunternehmer nur dann stattfinden kann, wenn der Bauherr diese zulässt. Dazu gehört z.B., dass er den Bauunternehmer sein Grundstück sowie die Baustelle b...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Wirtschaftliche Erwägungen aus der Sicht des Besitzunternehmens und der Betriebs-GmbH

Rz. 138 Der Verpächter in einer Betriebsaufspaltung wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und seiner zivilrechtlichen Pflicht zur Instandhaltung einen Pachtzins erwarten, der ihm eine Abschreibungsvergütung als Vergütung des Wertverzehrs und eine angemessene Kapitalverzinsung zur Erzielung Rendite oberhalb des Kapitalmarktzinses gewährleistet. Besteht allerdings eine S...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Besonderheiten bei Immobilienfonds und Bauherrengemeinschaften

Rz. 175 Auch die Mitglieder eines geschlossenen Immobilienfonds haften im Außenverhältnis den Gesellschaftsgläubigern ggü. unbeschränkt. Der BGH hat es bei diesen Kapitalsammelgesellschaften, bei denen eine unternehmerische Mitwirkung der einzelnen Gesellschafter ausgeschlossen ist, allerdings für ausdrücklich zulässig erachtet, durch formularmäßige Vereinbarung ähnlich wie ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zulässigkeit der Anwendung der Norm

Rz. 1 Die Norm, neben § 3 GGV die zweite zentrale Regelung der GGV.[1] Sie enthält Vorschriften darüber, wie das Gebäudeeigentum dem Grundbuchamt nachgewiesen werden kann und muss; daneben ist auch der Nachweis des Rechts zum Besitz (Art. 233 § 2a EGBGB) geregelt: Die Eintragung dieser Rechte ist deshalb notwendig, weil sie mangels Eintragung (bzw. rechtzeitiger Beantragung)...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Das Grundbuch des Grundstückes

Rz. 7 Die GGV sieht vor, dass parallel zur Anlegung eines Gebäudegrundbuches im Blatt des Grundstückes Eintragungen vorgenommen werden (Nr. 2 Buchst. a und b). Es werden eingetragen:mehr

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§ 14 Bauvertrag / 1. Vertragsgegenstand

Rz. 243 Der Generalübernehmer übernimmt es gegenüber dem Bauherrn, die Bauleistungen komplett zu erbringen. Im Gegensatz zum Generalunternehmer führt der Generalübernehmer keine Bauleistungen selbst aus, sondern vergibt diese vollständig an Dritte, zumeist an einen Generalunternehmer. Die Funktion des Generalübernehmers besteht ausschließlich im Projektmanagement der Bauleis...mehr

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§ 14 Bauvertrag / f) Abnahme

Rz. 262 Geschuldet werden hier nicht nur die Abnahme der entsprechenden Bauleistungen des Generalübernehmers gegenüber seinen Subunternehmern, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Abnahmen. Bei der öffentlich-rechtlichen Abnahme überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des erstellten Bauwerkes mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Landesbauordnunge...mehr