Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Architektenrecht / IV. Einwendungen des Architekten

Rz. 115 Grundsätzlich kann sich der Architekt zunächst in tatsächlicher Hinsicht gegen die Behauptung wenden, es liege ein Mangel vor. In Betracht kommt dies dann, wenn keine Abweichungen von vertraglich geschuldeten vereinbarten Beschaffenheiten vorliegen und keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Planung gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / i) Minderungsrecht, § 638 BGB

Rz. 103 Neben der Nacherfüllung kann dem Besteller im Falle einer Mangelhaftigkeit des Bauwerks auch ein Minderungsrecht zustehen, § 638 BGB. Die Minderung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und muss daher gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Die Erklärung der Minderung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende (und daher grds. bedingungsfeindliche) W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Architektenvertrag / A. Einführung

Rz. 1 Die HOAI in der Fassung 2021 ist für alle Architekten – und Ingenieurverträge, die ab dem 1.1.2021 geschlossen wurden – nunmehr eine Orientierungshilfe für eine angemessene Honorierung. Die HOAI 2021 enthält keine verbindlichen preisrechtlichen Vorgaben mehr. Das Honorar ist auch für Grundleistungen frei vereinbar. Der EuGH hat mit Grundsatzurteil v. 4.7.2019 entschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / 2. Vertragsgegenstand

Rz. 138 Der Begriff "schlüsselfertig" ist in der VOB/B nicht aufgeführt. Unter schlüsselfertiger Erstellung versteht man, dass das Bauwerk so weit fertig gestellt ist, dass der Auftraggeber bzw. der von ihm ausgesuchte Nutzer das Objekt nur noch mit dem Inventar einrichten muss, um es zu nutzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / b) Verfügungsanspruch

Rz. 43 Ein Verfügungsanspruch besteht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, die für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek erforderlich sind (Anspruchsteller als Unternehmer eines Bauwerks, Eigentümerstellung des Bestellers, werkvertragliche Beziehungen zum Besteller, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen etc.). Rz. 44 Der Unternehmer hat den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / I. Gesamtschuldnerschaft im Erfüllungsstadium und bei Leistungsstörungen

Rz. 1 Zur Errichtung eines Bauwerks ist regelmäßig das Zusammenwirken mehrerer Baubeteiligter erforderlich. In der Erfüllungsphase schulden die Baubeteiligten regelmäßig Teilleistungen im Sinne des § 420 BGB, da die zu erbringenden Bauleistungen mit den geschuldeten Leistungen der anderen nicht identisch sind. Jeder Baubeteiligte schuldet ausschließlich seine spezifische Bau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Dingliche Sicherung der Entschädigungsforderung und Erneuerung

Rz. 224 In Höhe der Entschädigungsforderung, über die nach § 27 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG dinglich wirkende Vereinbarungen sowohl wegen der Höhe, der Art der Festsetzung und Zahlung als auch wegen eines Ausschlusses getroffen werden können und die nach § 27 Abs. 2 ErbbauRG in bestimmten Fällen zwingend zwei Drittel des gemeinen Wertes des Bauwerkes betragen muss, entsteht kraft G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / III. Eigenleistungen und Mitarbeit dritter Personen

Rz. 32 Eigenleistungen der Partner beim Bau des Grundstücks können im Trennungsfall zu Streit führen. Paradefall ist das Urteil des BGH vom 9.7.2008.[54] Dort erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Die Frau trug in weit höherem Umfang als der Mann zur Bebauung bei, indem sie, von Beruf Architektin, umfangreiche Bauplanu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Einzelfälle nachträglicher Unrichtigkeit

Rz. 135 Zu den möglichen Nachweisen für außerhalb des Grundbuchs stattfindende Rechtsvorgänge, die eine Unrichtigkeit des Grundbuchs zur Folge haben können (vgl. Rdn 62 ff.), zählen insbesondere folgende Dokumente: Rz. 136mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Sachverhalt

Rz. 24 Im dem Urteil XII ZR 39/06 [70] zugrundeliegenden Sachverhalt erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Sie trugen den Kaufpreis für das Grundstück und die Grunderwerbsteuer zu gleichen Teilen. Die Partner bebauten das Grundstück anschließend mit einem Familienwohnhaus, das sie gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken nutzte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.1 Einschränkung der Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 67 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 1 und 2 MiLoG sowie nach § 17 Abs. 1 und 2 entfallen, wenn die Voraussetzungen des § 1 MiLoDokV erfüllt sind. Danach sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden. Die Einschränkungen gelten, wenn: der Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von mehr als 2.958 EUR brutto erhält.[1] Der Grenzwert von 2.958 EUR ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate

Rz. 15 Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der _________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / I. Schenkung

Rz. 3 Pflichtteilsergänzungsansprüche kommen nur in Betracht, wenn eine "Schenkung" stattgefunden hat. Beachtliche Stimmen in der Literatur nehmen an, dass mit der Annahme von Schenkungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft äußerste Zurückhaltung zu üben sei. Zuwendungen seien regelmäßig als "unbenannte Zuwendungen" zu qualifizieren. Die hinter dem Ausgleichsverbot, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4.4 Prüfung beim Auftraggeber, der nicht Unternehmer ist

Rz. 114 Nach § 4 Abs. 3 SchwarzArbG ist der Zoll befugt, beim Auftraggeber als Empfänger von Dienst- und Werkleistungen zu prüfen. § 4 Abs. 1, 2 SchwarzArbG setzen stillschweigend voraus, dass der Auftraggeber Unternehmer ist. § 4 Abs. 3 SchwarzArbG gibt dem Zoll auch gegenüber dem Auftraggeber, der kein Unternehmer i. S. v. § 2 UStG 1999 ist, das Recht, Einsicht in die Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 19 Die für den Anspruch des Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmers konstitutive Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Feststellung voraus, dass der Erblasser seine Verfügungsfreiheit (§ 2286 BGB) missbraucht hat.[68] Die Missbrauchsprüfung erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1)

Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erhalten (§ 1 Abs 2 WoGG):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Keine Rückforderung wegen Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)

Rz. 8 Eine bereicherungsrechtliche Rückforderung von während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgten Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Verfehlung des mit der Leistung verfolgten Zwecks (condictio ob rem, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB) schied nach der Rechtsprechung regelmäßig aus.[35] Die Rechtsprechung betonte in diesem Zusammenhang die wesensmäßige Instabilit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 51 Es fragt sich, welche Prüfungspflichten dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel" hinsichtlich der Gegenleistung (Mängelbeseitigungsarbeiten) des Bauunternehmers obliegen. Nach § 756 ZPO darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht beginnen, bevor dem Schuldner die Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Schenkungswiderruf wegen groben Undanks (§ 530 Abs. 1 BGB)

Rz. 12 Die bloße Trennung genügt nach der Rechtsprechung nicht als Widerrufsgrund wegen groben Undanks gemäß § 530 Abs. 1 BGB.[44] Der Schenker müsse damit rechnen, dass sich die Lebensgemeinschaft auflöst. Ihm kann daher nur durch ein vertragliches Rückforderungsrecht geholfen werden. Rz. 13 Die für einen Schenkungswiderruf wegen groben Undanks erforderliche schwere Verfehlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Prägendes Einkommen

Rz. 235 Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs – anders bei der Leistungsfähigkeit – kommt nur Einkommen in Betracht, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Als solches ist im Grundsatz das bis zur Ehescheidung nachhaltig erzielte Einkommen anzusehen. Rz. 236 Nach der Rspr. des BGH ist Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Tätigkeit nur in Höhe des unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Internationaler Handels... / a) Versendungskauf

Rz. 86 Art. 31 Buchst. a) CISG regelt den "Versendungskauf". Dieser ist in der Praxis vorherrschend. Um einen solchen handelt es sich, wenn nach dem Kaufvertrag zwar eine Beförderung der Ware erforderlich ist, diese selbst jedoch nicht mehr zu den Pflichten des Verkäufers zählt. Weil das UN-Kaufrecht typischerweise grenzüberschreitende Geschäfte erfasst, wird im Zweifel eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Haftung nur für eigene Verbindlichkeiten

Rz. 5 Weitere Folge der Vermögenstrennung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ist die grds. Haftung jedes Ehegatten nur für eigene Verbindlichkeiten.[2] In der Gestaltungsberatung gilt es, diesen Grundsatz besonders zu betonen, damit die Ehegatten ihre Vermögensorganisation entsprechend ausrichten können. Für Verbindlichkeiten des anderen haftet ein Ehegatte nur dann, wenn fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Ausschluss alltäglicher Beiträge von der Auseinandersetzung

Rz. 40 Voraussetzung für Ausgleichsansprüche ist nach der neuen Rechtsprechung, dass ihnen Leistungen zugrunde liegen, "die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht".[138] Damit sind insbesondere finanzielle Beiträge für die Lebensgemeinschaft von einem Ausgleich ausgeschlossen, die der Deckung von Grundbedürfnissen des Alltags dienen, z.B. Lebens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz (Abs. 3 Buchst. a)

Rz. 8 In den Unterspalten a und b ist das Grundstück vermessungstechnisch zu bezeichnen. Durch die Eintragungen in diesen Unterspalten muss das Grundstück vermessungstechnisch und kartenmäßig einwandfrei individualisiert und identifiziert sein, sodass es eines Zurückgreifens auf andere Teile des Grundbuchs nicht bedarf, um das Grundstück in der Öffentlichkeit auffinden zu kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2024, Durchsetzung ... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Der Zwangsvollstreckungsantrag ist zulässig und begründet und rechtfertigt die ausgesprochenen Zwangsmittel. Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere ein zugunsten der (lediglich umfirmierten) Gläubigerin ergangener Titel, liegen vor. Vollstreckung als unvertretbare Handlung Das LG hat auch zutreffend erkannt, dass die vorliegende Verurteilung zu R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GGV § 2 Grundsatz für vorhandene Grundbuchblätter

Gesetzestext Die Führung von vorhandenen Gebäudegrundbuchblättern richtet sich nach den in § 150 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Vorschriften. Diese Grundbuchblätter können auch gemäß § 3 fortgeführt, umgeschrieben oder neu gefaßt werden. Rz. 1 Die Norm befasst sich mit bereits bestehenden, d.h. vor Inkrafttreten der GGV angelegten Gebäudegrundbuc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Antrag auf Unterlassung einer das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Vertiefung – im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsacheverfahren

Rz. 81 Muster 8.2: Antrag auf Unterlassung einer das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Vertiefung – im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsacheverfahren Muster 8.2: "Antrag auf Unterlassung einer das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Vertiefung" – im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsacheverfahren An das Amtsgericht _________________________ Antrag des _________...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Der Begriff des Sondernutzungsrechts

Rz. 110 Sondernutzungsrechte können an Teilflächen des gemeinschaftlichen Eigentums oder am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum bestellt werden,[482] auch bei einem im Miteigentum stehenden Teileigentum.[483] Sondernutzungsrechte können allein durch schuldrechtliche Vereinbarung der Miteigentümer begründet werden. Sie gelten dann aber auch nur zwischen diesen und nicht für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Informationsschreiben der saarländischen Finanzverwaltung

Rz. 151 [Autor/Stand] Für die Erklärungsabgabe werden auch im Saarland aufgrund der Anlehnung an das Bundesmodell zahlreiche Daten benötigt. Einen Teil der erforderlichen Daten hat die saarländische Finanzverwaltung Ihren Steuerbürgern im Juni/Juli 2022 anhand eines Informationsschreibens zukommen lassen. Dieses enthält ein Datenblatt mit den wichtigsten für die Erklärungsab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 34 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form bebauter Grundstücke. Das sind nach § 248 Satz 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Es wird differenziert zwischen bebauten Grundstücken, die gegen Entgelt überlass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Rechtswahl nach Art. 15 Abs. 2, 3 EGBGB a.F.

Rz. 220 Durch die Zulassung einer parteiautonomen Festlegung des Güterstatuts soll den Eheleuten unter bewusster Durchbrechung des Unwandelbarkeitsgrundsatzes die Möglichkeit gegeben werden, das anwendbare Güterrecht an veränderte Lebens- bzw. Vermögensverhältnisse anzupassen. Demgemäß ist eine freie Rechtswahl nicht gestattet, sondern es werden nur bestimmte Rechtsordnungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. AGB-Kontrolle durch das Grundbuchamt

Rz. 189 Wie auch im allgemeinen Grundbuchverfahren ist bei der Erbbaurechtsbestellung streitig, ob das Grundbuchamt die verdinglichten Vereinbarungen über das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigten der AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB) unterziehen muss, wenn die Voraussetzungen des § 305 BGB vorliegen.[803] Gerade beim Erbbaurecht ist diese Frage relevant, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Sondereigentum vor Gebäudeerrichtung

Rz. 20 Sondereigentum an Räumen bedarf einer baulichen Substanz. Gegenüber der "Fertigstellungstheorie" hat sich die Meinung von der "schrittweisen Entstehung von Sondereigentum" durchgesetzt, wonach die Anwartschaft des Miteigentümers fortschreitend in Sondereigentum an jedem einzelnen seiner Sondereigentums-Räume übergeht, sobald der Raum (Rohbau ohne Fenster und Türen) du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks

Rz. 102 Muster 8.5: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks Muster 8.5: Vertrag über die Einwilligung zur Inanspruchnahme eines Grundstücks Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Vereinbarung zu Stande: § 1 Gegenstand Im Rahmen der _________________________ (z.B. Neubau- oder Anbauarbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / 1. Voraussetzungen

Rz. 91 Ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit (Betrieb oder Betriebsteil) unter Wahrung ihrer Identität fortführt.[80] Aus dem Erfordernis eines Wechsels des Rechtsträgers folgt zunächst, dass der Anwendungsbereich des Betriebsübergangs nicht berührt ist, wenn ein Joint Venture-Partner lediglich eine Beteilig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Gesetzliche Grundlage des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechts ist § 31 WEG.[605] Die beiden Arten unterscheiden sich lediglich durch die verschiedene Art der Nutzung. Eine Vermischung beider Nutzungsformen ist möglich, wenn kein Verwendungszweck überwiegt.[606] Es ähnelt dem dinglichen Wohnungsrecht (§ 1093 BGB). Als Grundstücksbelastung stellt es ein reines Nutzungsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertragliche Verpflichtung

Rz. 205 Die Verpflichtung eines Gesellschafters, durch Beitragsleistung zur Verwirklichung des Zwecks der Gesellschaft beizutragen, kann nur vertraglich begründet werden. Dies mag im Einzelfall ausdrücklich geregelt sein oder aber sich konkludent ergeben, vereinbart werden muss es aber in jedem Fall. Dass die Gesellschafter aufgrund der unbeschränkten Außenhaftung ggf. verpf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das Realfolium

Rz. 3 Abs. 1 enthält den Grundsatz der gesonderten Buchung jedes einzelnen Grundstückes auf einem eigenen Grundbuchblatt (Grundsatz des sog. Realfoliums). Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt § 4 GBO. Widersprechende Doppelbuchungen von Grundstücken nehmen nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil.[5] Sie müssen nach § 38 GBV beseitigt werden; eine Löschung einer der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erloschene Rechte

Rz. 9 Entstandene, aber mittlerweile erloschene Rechte sind ebenfalls rechtlich gegenstandslos. Unerheblich ist, ob das Recht aufgrund einer altrechtlichen Regelung oder des derzeitigen materiellen Rechts erloschen ist. Erforderlich ist indes, dass das Recht vollständig weggefallen ist und nicht etwa in anderer Form fortbesteht. Hier kommen solche Rechte in Betracht, die inf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 162 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 HGB müssen für Drohverluste aus einem schwebenden Geschäft Rückstellungen gebildet werden. Der Tatbestand knüpft an den Nichtausweis sog. schwebender Geschäfte (dazu o. Rdn 120 f.) an, bei denen eine Gleichwertigkeitsvermutung besteht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Gleichwertigkeit im konkreten Geschäft nicht (mehr) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume

Rz. 33 Sondereigentum besteht an zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Sie sind dann Sondereigentum, wenn sie nach § 3 Abs. 1 oder § 8 WEG zum Sondereigentum bestimmt und nach Lage und Größe aus dem Aufteilungsplan ersichtlich und gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG genau bezeichnet sind. Zum Begriff der "Wohnung" und der "nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume" gil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Öffnungsklausel (Abs. 4)

Rz. 38 [Autor/Stand] Für den Wohnteil und die Betriebswohnungen kann abweichend von der Wertermittlung nach den § 167 Abs. 1 bis 3 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Hierbei ist zwischen Wohnteil und Betriebswohnungen zu trennen. Diese Bereiche müssen abweichend vom Wirtschaftsteil (s. dazu § 165 Rz. 18 ff.) nicht als Einheit behandelt werden. Vielmehr kann d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Konkretisierung der zu übertragenden Vermögensgegenstände

Rz. 501 Da bei der Einbringung sämtliche Vermögensgegenstände einzeln und nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden, ist es aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes erforderlich, die zu übertragenden Vermögensgegenstände hinreichend genau zu individualisieren und zu konkretisieren.[977] Hinweis Die Konkret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / 1. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung

Rz. 19 Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft (alterna...mehr