Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung

Rz. 263 Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) Klage In Sachen Firma _________________________, vertreten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Zuschreibung zugängliche Rechte und Berechtigungen

Rz. 3 Während der Wortlaut des § 890 Abs. 2 BGB nur die Zuschreibung eines Grundstücks zu einem anderen vorsieht, haben Literatur und Rechtsprechung die Möglichkeiten der Zuschreibung darüber hinaus noch erheblich ausgeweitet. Es sind folgende Fälle denkbar:[3] Rz. 4 Grundstück mit Grundstück: Dies ist der Normalfall des § 890 Abs. 2 BGB;[4] Größe und wirtschaftliche Bedeutun...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Preisrechtliche Formerfordernisse nach HOAI 2013 und 2021

Rz. 20 Zu den preisrechtlichen Formerfordernissen nach HOAI 2013 vgl. die Vorauflage (3. Aufl. 2018, § 5 Rdn 20 ff.). Rz. 21 § 7 HOAI 2021 hat jedoch wesentliche Änderungen gegenüber der HOAI 2013 gebracht. Auslöser dafür war die Entscheidung des EuGH v. 4.7.2019, wonach die Beibehaltung von verbindlichen Honoraren für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Asset Deal

Rz. 89 Da beim Asset Deal nicht der Unternehmensträger selbst, sondern alle oder einzelne Wirtschaftsgüter im Wege der Singularsukzession übertragen werden, kommt der vertraglichen Bestimmung der zu übertragenden Güter besondere Bedeutung zu:mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Prüffähigkeit

Rz. 35 Gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 sowie § 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB ist weitere Fälligkeitsvoraussetzung die Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung bzw. (§ 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB) nunmehr einfach Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist überreicht, wenn sich aus der Rechnung, die nicht zwingend ausdrücklich als "Schlussrechnung" bezeichnet werden muss, zweifelsfrei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) personenbezogene Betrachtungsweise

Rz. 398 Hohe praktische Relevanz bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften hat die Anwendung der Regelungen von § 6b EStG. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (insbesondere Grund und Boden und Gebäude) erzielten Veräußerungsgewinn zu neutralisieren und innerhalb von gewissen Fristen von den Anschaffungskosten eines ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Objektive Anknüpfung, Art. 4 Rom I-VO

Rz. 336 Für obligatorische Verträge, die ein dingliches Recht an einem Grundstück oder ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (vgl. insoweit aber Einschränkung in Art. 4 Abs. 1 lit. d Rom I-VO) zum Gegenstand haben, beruft Art. 4 Abs. 1 lit. c Rom I-VO vorrangig das Recht des Staates, in dem das Grundstück belegen ist, so dass Sachenrechtsstatut und Schuldvertragsstatut hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Belastungsgegenstand (dienendes Grundstück)

Rz. 100 Belastungsgegenstand können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sein.[270] Grundstücksgleiche Rechte sind außer dem Erbbaurecht (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG), die in den Art. 63, 68, 196 EGBGB erwähnten, der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Erbpacht-, Abbau- und sonstigen Rechte. Keine grundstücksgleichen Rechte sondern echtes Grundstückseigentum sind Wohnun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Verbraucherbauvertrag

Rz. 60 Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Verbraucherbauvertrag zwischen _________________________ – nachstehend Verbraucher genannt – und _________________________ – nachstehend Unternehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Der Verbraucher beauftragt den Unternehmer mit den kompletten Bauleistungen fürmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verhältnis der VO zu den allgemeinen Vorschriften

Rz. 10 Die GGV enthält keine direkte Regelung ihres Verhältnisses zu den §§ 22, 116 ff. GBO, die ja gleichfalls die Berichtigung des Grundbuches und die Anlegung von Grundbuchblättern regeln. Dass die §§ 118 ff. GBO nur von "Grundstücken" sprechen, dürfte im Hinblick auf die weitgehende Gleichstellung von Gebäudeeigentum und Grundstück ohne Belang sein. Auch kann die Auffass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Vereinigung zugängliche Rechte

Rz. 3 Während der Wortlaut des § 890 Abs. 1 BGB nur die Vereinigung zweier oder mehrerer Grundstücke anspricht, haben Literatur und Rechtsprechung die Möglichkeiten der Vereinigung darüber hinaus noch erheblich ausgeweitet. Es sind folgende Fälle denkbar:[7] Rz. 4 Grundstück mit Grundstück: Die Vereinigung ist der Regelfall des § 890 Abs. 1 BGB. Besteht ein Grundstück aus meh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 70 [Autor/Stand] In H B 168 ErbStH 2020 hat die Verwaltung ein sehr einprägsames Beispiel zur Aufteilung des Grundbesitzwertes bei einer Gesellschaft gebildet, das nachstehend in vollem Umfang wiedergegeben wird. V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V + X GbR...mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend

Rz. 32 Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft ( alternativ : Gemeinschaft der Wohn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Bilanzbegriff

Rz. 4 Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva bzw. Aktivposten) eines Unternehmens und der zur Finanzierung eingesetzten Mittel (Passiva bzw. Passivposten), letztere getrennt nach der Mittelherkunft der Unternehmenseigentümer (Eigenkapital) und der Gläubiger (Fremdkapital bzw. Schulden). Für den formalen Aufbau wird üblicherwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erlöschen dinglicher Rechte

Rz. 66 Dingliche Rechte können zudem außerhalb des Grundbuchs, d.h. ohne Löschung (Eintragung eines Löschungsvermerks im Grundbuch) erlöschen, z.B. in folgenden Fällen: Rz. 67mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wesentliche Rohertragsminderung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ermittlung der wesentlichen Rohertragsminderung ist vergleichbar mit der Ermittlung der Reinertragsminderung in § 33 GrStG in vier Schritten vorzunehmen:[2] 1. Ermittlung des normalen Rohertrags, der sich ohne die Minderung für den Erlasszeitraum ergibt 2. Ermittlung des geminderten tatsächlichen Rohertrags im Erlasszeitraum 3. Ermittlung der Differenz 4...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 2. Muster: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Rz. 88 Muster 8.3: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Muster 8.3: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen An das Amts-/Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen Schadensersatz zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Klägers an. Im Termin zur mündlichen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragung

Rz. 125 Das Wohnungsgrundbuch als besonderes Grundbuchblatt für das einzelne WE- oder TE-Recht bildet die Grundlage für die rechtliche Selbstständigkeit des WE-Rechts und macht durch den der Bewilligung als Anlage beigefügten Aufteilungsplan (§ 7 Abs. 4 WEG) die Aufteilung des Gebäudes und die Lage und Größe der im Sonder- und Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Mindestinhalt der Erklärungen über Begründung von WE

Rz. 61 Das Grundstück muss nach § 28 GBO bezeichnet und ein Grundstück im Rechtssinne sein (§ 1 Abs. 4 WEG). Alle Miteigentumsanteile müssen nach Bruchteilen bestimmt sein (§ 1008 BGB) und zusammen ein Ganzes ergeben (z.B. 1000/1000stel).[245] Mit jedem Miteigentumsanteil muss Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendung von §§ 82, 82a S. 1 auf § 14 GBBerG

Rz. 50 § 14 GBBerG [111] lautet: § 14 Gemeinschaftliches Eigentum von Ehegatten In den Fällen des Artikels 234 § 4a Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gelten die §§ 82, 82a Satz 1 der Grundbuchordnung entsprechend. Der für die Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Nachweis, daß eine Erklärung nach Artikel 234 § 4 Abs. 2 und 3 des Einführungs...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 412 Werden die Voraussetzungen einer Realteilung nach § 16 EStG erfüllt, treten die folgenden, in der Regel günstigen Rechtsfolgen ein:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Unterhaltsrechtliche Anpassung

Rz. 305 Die Abschreibungssätze entsprechen rein steuerlichen Wertungen. Sie enthalten z.T. – etwa i.R.d. Sonderabschreibung – Investitionsanreize und sind von der Lebensdauer eines Gegenstandes dann völlig abgekoppelt. In Rspr. und Literatur hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, inwieweit die steuerliche Abschreibung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist. Nach der...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Einkommensteuer

Rz. 57 Die Rechtsnachfolge des oder der Erben in die Unternehmerstellung des Erblassers hat zur Folge (vgl. bereits unter Rdn 6 ff.), dass diese in die Unternehmerstellung des Erblassers, ggf. als Mitunternehmer nachfolgen.[130] Das hat Konsequenzen insb. für die Qualifizierung der laufenden Einkünfte, die die Miterben aus dem ererbten Unternehmen ziehen. Eine Rückwirkung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Weitere Folgeanpassungen bei den Steuern

Rz. 310 Im Grundsatz ist der Abzug von Steuern nur dann und in dem Zeitraum zulässig, in dem diese tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[737] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Der BGH hat dies für die Korrektur von Sonderabschreibungen ausdrücklich ausgesprochen: Trotz der unterhaltsrechtlichen He...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsbeziehungen zwischen den an der Baulast Beteiligten

Rz. 172 Die Baulast begründet aber als Regelungsinstrument des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Eigentümers. Sie wird auch als öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit bezeichnet.[684] Anders als die Dienstbarkeit begründet sie ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks – dem Baulastverpflichteten – demjenigen, welchen ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Vorschrift stimmt wortgleich mit § 33 Abs. 4 GrStG überein. Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des normalen Rohertrags oder bei Minderung der Ausnutzung ist bei bebauten Grundstücken ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 34 Abs. 4 ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Steuerlicher Überblick

Rz. 583 Durch eine Realteilung kann eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewinnneutral auseinandergesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Realteilung finden sich in § 16 Abs. 3 Satz 2–4 EStG .[1089] Danach muss der aufnehmende Gesellschafter im Rahmen einer Realteilung für die einzelnen Wirtschaftsgüter zwingend die Buchw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Hotels und Kinderheime (Nr. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Ein Hotel ist ein Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung. Als Hotels gelten auch Fremdenheime und andere Grundstücke, die dem Beherbergungsgewerbe dienen (§ 2 Abs. 2 WertVO). Dazu gehören auch vermietete Ferienappartements sowie Ferienhäuser. Bei Gasthöfen, die auch der Beherbergung dienen, ist davon auszugehen, dass diese wegen...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit

Rz. 31 Nach der Rspr. des BAG liegt ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung.[31] Der EuGH und d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Zwingendes Recht für die Gemeinschaftsordnung nach WEG

Rz. 107 Zwingendes Recht der Gemeinschaftsordnung sind insbes. folgende Tatbestände:[443]mehr

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§ 7 Baustofflieferung / D. Werkvertrag

Rz. 57 Im Rahmen der Beschaffung von Baustoffen und -elementen spielt für den Gewerkeunternehmer das klassische Werkvertragsrecht keine Rolle mehr. Geordert werden vom Gewerkeunternehmer regelmäßig bewegliche Sachen, mögen sie auch nicht vertretbarer Art sein, sodass aufgrund der Änderung des § 650 BGB grundsätzlich das Kaufrecht Anwendung findet, bei nicht vertretbaren Sach...mehr

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§ 5 Architektenrecht / c) Verhältnis Schadensersatz zu anderen Mangelrechten, insbesondere Vorschuss

Rz. 126 Bei mangelhafter Leistung kann der Geschädigte grundsätzlich zwischen Rücktritt und Schadensersatz wählen. Der Rücktritt spielt regelmäßig praktisch keine Rolle, der Schadensersatzanspruch gem. § 635 BGB ist grundsätzlich auf Entschädigung in Geld gerichtet, weil eine Naturalrestitution einem Nachbesserungsanspruch gleichkäme.[226] Ein Vorschussanspruch (§ 637 Abs. 3...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Werterhöhungsprinzip

Rz. 21 Die Leistung des Unternehmers muss sich wertsteigernd am Grundstück niedergeschlagen haben, d.h. zu einem Mehrwert an dem als Sicherungsobjekt dienenden Baugrundstück führen und sich teilweise schon darin niedergeschlagen haben.[13] Dabei ist jeder Einzelfall gesondert zu überprüfen. Rz. 22 Bei Vollarchitekturleistungen wird eine Werterhöhung bejaht, wenn sich die werk...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / V. Muster: Sofortige Beschwerde des Antragstellers

Rz. 70 Muster 10.5: Sofortige Beschwerde des Antragstellers Muster 10.5: Sofortige Beschwerde des Antragstellers An das Landgericht __________________________________________________ In dem selbstständigen Beweisverfahren __________________________________________________/_________________________ Aktenzeichen: __________________________________________________ legt der Antragstel...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Kleiner Schadensersatz

Rz. 43 Mit dem kleinen Schadensersatz verlangt der Besteller, der das Werk behält, die Mangelschäden ersetzt, die dem Werk anhaften und die bei einer erfolgreichen Nachbesserung nicht entstanden wären. Rz. 44 In ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH in einem Urt. v. 22.2.2018 entschieden, dass der Besteller im Wege des kleinen Schadensersatzes...mehr

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§ 14 Bauvertrag / d) Vorliegen einer Baugenehmigung

Rz. 65 Wenn eine Baugenehmigung bereits vorliegt, sollte diese zum Gegenstand des Vertrags gemacht werden, weil die Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Bauarbeiten ist. Damit für den Verbraucher die Fertigstellung des Bauvorhabens in zeitlicher Sicht gesichert ist, sind die entsprechenden Baufristen verbindl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Grundstrukturen des Erbbaurechts

Rz. 154 Sachenrechtlich sind Eigentum am Grundstück und am neu errichteten und bei Erbbaurechtsbestellung bereits vorhandenen Bauwerk auf die Dauer des Erbbaurechts getrennt (§ 12 ErbbauRG). Es besteht kein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten; aber bestimmte schuldrechtliche Vereinbarungen können durch Eintragung als "Inhalt des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Ungetrennter Hofraum

Rz. 7 Im Beitrittsgebiet finden sich mancherorts noch sog. ungetrennte Hofräume.[12] Es handelt sich dabei um Grundstücke in den ehemals preußischen Ländern oder auch Landesteilen, die zwar in ihren Außengrenzen katastermäßig dargestellt sind, nicht jedoch hinsichtlich der zu den einzelnen Bauwerken gehörenden Anteile, die – nicht selten bezogen auf ganze Innenstadtbereiche ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Sonstige Belastungen des Erbbaurechts

Rz. 213 Das Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht wie ein Grundstück belastbar (siehe Rdn 5). Möglich ist auch die Bestellung eines Gesamtgrundpfandrechts am Erbbaurecht und am Erbbaurechtsgrundstück.[887] Besonderheiten ergeben sich bei der Belastung mit Dienstbarkeiten, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten, weil der Erbbauberechtigte anderen nur solche Rechte einräu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Einigung

Rz. 158 Die Einigung muss Bestimmungen enthalten über:mehr

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§ 14 Bauvertrag / 9. Abnahme

Rz. 223 Da der Subunternehmer die Abnahme seiner Leistung fordern kann, wenn er seinen Vertrag erfüllt hat, § 12 Abs. 1 VOB/B, kann dies zu Problemen beim Generalunternehmer bezüglich der Gewährleistungsfristen führen. Ist der Subunternehmer mit seiner Bauleistung früh fertig, was beim Bauunternehmer, der die Maurer- und Betonarbeiten ausführt, der Fall ist, verjähren die Ge...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 3. Kaufpreiszahlung

Rz. 8 Nach § 650g Abs. 4 S. 1 BGB ist die Vergütung zu entrichten, wenn der Erwerber das Bauwerk abgenommen hat oder die Abnahme nach § 641 Abs. 2 BGB entbehrlich ist und der Bauträger dem Erwerber eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat. Der Erwerber schuldet dem Bauträger den Kaufpreis, der in der Regel in Raten zu zahlen ist. Der Ratenplan muss den Anforderungen der M...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Gerichtsstand/Kammer für Handelssachen

Rz. 93 Im Rahmen der Zulässigkeit ist der Gerichtsstand zu prüfen. Als Gerichtsstand kommt hier nicht nur der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12 ff. ZPO in Betracht. In Bausachen ist immer auch an den Gerichtsstand des Erfüllungsortes, § 29 ZPO, zu denken. Der Erfüllungsort für Bausachen ist der Ort, an dem das Bauwerk errichtet wird.[92] Auch für den mit der Vollarchitektu...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 2. Vertragsbestandteile

Rz. 246 Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Generalübernehmervertrag und die diesem zugrunde liegenden Unterlagen und Bedingungen bestimmt. Beauftragt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen oder ordnet er Änderungen des Bauentwurfes an, so kommt es auch beim Pauschalpreisvertrag zu Nachtragsforderungen. Aus diesem Grunde ist ...mehr