Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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§ 14 Bauvertrag / 12. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

Rz. 291 Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt vier Jahre, wenn keine andere Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart ist. Entsprechend kann eine längere Verjährungsfrist als diejenige des § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B auf fünf Jahre vereinbart werden. Rz. 292 Für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Fun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Gesetzlicher Inhalt: § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 160 Der gesetzliche Inhalt ergibt sich aus § 1 Abs. 1 ErbbauRG. Ist keine Erstreckung nach Abs. 2 vereinbart und eingetragen,[664] bleibt die Ausübung des Erbbaurechts auf den für das Bauwerk benötigten Teil des Grundstücks beschränkt. Erbbaurecht als solches lastet materiell am ganzen Grundstück; nur der Ausübungsbereich ist beschränkt.[665] Das Grundbuchamt darf die Er...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 14. Versicherungen

Rz. 297 Als betriebliche Haftpflichtversicherung ist hier eine Objektversicherung vorgesehen. Die Objektversicherung hat den Vorteil, dass die Deckungssumme für das entsprechende Bauvorhaben entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vollständig zur Verfügung steht und nicht durch Schadensfälle des Generalübernehmers auf anderen Baustellen bereits reduziert ist. Zu achten i...mehr

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§ 5 Architektenrecht / b) Fälligkeit nach HOAI 2013

Rz. 32 In Annäherung an die Regelungen des BGB ist für die Fälligkeit des Honoraranspruches neben der Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung nunmehr die Abnahme der Leistung des Architekten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 der Schriftform.[85] Unter der Abnahme versteht man die Billigung des Werks als einer im Wesentlichen vertragsgemäßen Leist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Teilung

Rz. 8 Ob die Teilung eines Gebäudeeigentums überhaupt uneingeschränkt möglich ist, erscheint zweifelhaft. Der bloße Hinweis auf die in Art. 233 § 4 Abs. 1 u. 7 EGBGB verfügte grundsätzliche Gleichstellung mit dem Grundstückseigentum ist dafür nicht genügend,[3] steht doch auch das Erbbaurecht einem Grundstück gleich und unterliegt trotzdem hinsichtlich seiner Teilbarkeit eig...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 11. Gewährleistung

Rz. 125 Die Gewährleistung einschließlich der Verjährungsfristen ist in § 13 VOB/B umfassend bezüglich des Auftretens von Sachmängeln nach der Abnahme geregelt. Wenn die Parteien hier bezüglich der Bauleistungen eine längere Verjährung als vier Jahre vereinbaren wollen, ist eine Gewährleistungsvereinbarung auf fünf Jahre grundsätzlich unbedenklich.[21] Dies entspricht der Re...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 1. Muster: Beschluss des Gerichts

Rz. 67 Muster 10.4: Beschluss des Gerichts Muster 10.4: Beschluss des Gerichts Landgericht __________________________________________________ Beschluss In dem selbstständigen Beweisverfahren des Herrn __________________________________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt __________________________________________________ gegen die Firma _______...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 1. Gegenstand des Vertrags

Rz. 197 Der Subunternehmer, auch Nachunternehmer genannt, übernimmt im Unterschied zum Generalunternehmer nur einen Teil der für die Erstellung des Bauwerkes notwendigen Leistungen. Der Subunternehmer steht nur zum Generalunternehmer in einem Vertragsverhältnis, zum Bauherrn hat er keine rechtlichen Beziehungen. Dies bedeutet, dass er nur Ansprüche auf Vergütung des Werklohn...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 10. Sicherheitsleistung

Rz. 86 Beim Verbraucherbauvertrag ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Fertigstellung des Bauwerks in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten, § 650m Abs. 2 BGB. Rz. 87 Die Vereinbarung einer Gewährleistungssicherheit ist zwar im Verbraucherbauvertrag nicht vorgesehen, dient jedoch zur Absicherung des Verbrauchers. Entsprec...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 4. Sonderfachmann und Architekt als Gesamtschuldner

Rz. 5 Ein Gesamtschuldverhältnis kann auch zwischen einem Sonderfachmann (z.B. Vermessungsingenieur, Statiker, Geologe) und einem Architekten bestehen, wenn sich ihre Pflichten aus selbstständigen Verträgen mit dem Besteller ergeben. Gesamtschuldnerschaft liegt vor, wenn ein Mangel durch die fehlerhafte Leistung des Sonderfachmannes verursacht wurde und den Architekten ein M...mehr

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Winterbeschäftigungs-Umlage / 2 Umlagepflichtige Arbeitgeber

Die Umlage wird von allen Arbeitgebern erhoben, deren Betrieb einem Wirtschaftszweig mit witterungsbedingten oder saisonalen Arbeitsausfällen angehört. Zunächst sind das die Betriebe des Baugewerbes, die in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Baubetriebe-Verordnung genannt und in die Winterbauförderung einbezogen sind. Dies sind im Grundsatz alle Bet...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / I. Bedeutung von Sicherheiten am Bau

Rz. 1 Das Thema "Sicherheiten am Bau" ist sowohl für den Bauunternehmer/Auftragnehmer (nachfolgend "Unternehmer") als auch für den Bauherrn/Auftraggeber (nachfolgend "Besteller") von großer Bedeutung, da beide Parteien ihre jeweils unterschiedlichen Sicherungsbedürfnisse bei Bau- und Architektenverträgen explizit abdecken müssen, um insbesondere im Hinblick auf eine Insolven...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 Das nachfolgende Muster basiert auf folgendem Sachverhalt: Die Klägerin hat die Beklagte (beide sind juristische, zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen) als Generalunternehmerin zu einem Pauschalfestpreis mit dem Neubau eines schlüsselfertigen Bürogebäudes beauftragt. Dem Vertrag liegt das BGB zugrunde. Die Beklagte hat das Bauwerk errichtet, die Abnahme ist erfolgt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Rz. 12 Bei der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist der Inhalt des Rechts schlagwortartig anzugeben (§ 44 Abs. 2 GBO). Häufiger vorkommende Rechtstypen: Baubeschränkung (= jede Art von Beschränkung bei Errichtung eines Bauwerkes); Betretungsrecht; Garten(mit-)benutzungsrecht; Geh- und Fahrtrecht; Gewerbebetriebsbeschränkung; Kanalrecht, Kraftfahrzeuge...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 15. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

Rz. 181 Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt vier Jahre, wenn keine andere Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart ist. Entsprechend kann eine längere Verjährungsfrist wie diejenige des § 634a BGB auf fünf Jahre vereinbart werden. Rz. 182 Für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigke...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage wegen Produkthaftung

Rz. 115 Muster 7.5: Klage wegen Produkthaftung Muster 7.5: Klage wegen Produkthaftung An das Landgericht – Kammer für Handelssachen – Klage in Sachen der Firma _________________________ GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn _________________________, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Firma ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 1.6 Ambulant

Die ambulante Krankenhausbehandlung im § 39 SGB V ist durch den Gesetzgeber auf ambulante Operationen beschränkt.[1] Dies sind alle operativen Behandlungsmethoden, bei denen der Patient nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen wird, sondern die Nacht vor und nach dem Eingriff zu Hause verbringt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 1.4 Teilstationär

Die Versicherten sind bei einer teilstationären Krankenhausbehandlung regelmäßig, aber nicht zeitlich durchgehend im Krankenhaus anwesend. Sie befinden sich z. B. tagsüber in der Klinik und schlafen nachts zu Hause (psychiatrische Patienten in einer Tagesklinik) oder sind nachts in der Klinik (z. B. Schlaflabor).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige können bei Verhinderung der Pflegeperson (z. B. Urlaub oder Krankheit) Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie kann zu Hause oder in einer Einrichtung geleistet werden. Die Verhinderungspflege wird auch "Ersatzpflege" genannt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Verhinderungspflege ist § 3...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Tod des Zuwendungsempfängers

Rz. 61 Den Tod des Zuwendungsempfängers wird man hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung anders behandeln müssen als den Tod des spendablen Partners.[209] Hier dürften Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der Trennung der Partner gelten.[210] Rz. 62 Die Konstellation, dass die Partnerschaft durch den Tod des Zuwendungsempfängers endet, war, soweit ersichtlich, schon ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungszweck

Rz. 617 Der Stiftungszweck ist das zentrale Element des Stiftungsbegriffs. Er definiert maßgeblich, was mit den Mitteln der Stiftung getan werden soll und darf. Die Stiftung existiert nur um der Zweckerfüllung willen und nicht um Willen des Selbsterhalts. So sind die Organe der Stiftung auch nicht zu autonomer Willensbildung, sondern allein zur Erfüllung des Stiftungszwecks ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) AG

Rz. 58 Unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage wurde die Anwendung des § 1822 Nr. 10 BGB beim Erwerb von Aktien durch einen Minderjährigen verneint.[130] § 1854 Nr. 4 BGB n.F. greift erst recht nicht (s. Rdn 57). Rz. 59 Von dem Wortlaut des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB ist an sich auch der Erwerb von Aktien erfasst. In der Gesetzesbegründung heißt es jedoch:[131] "Der Er...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die zivilrechtliche Aufgabe des Grundbuchs

Rz. 20 Die Einrichtung des Grundbuchs und der Buchungszwang des § 873 BGB stellen für das Immobiliarsachenrecht und den Rechts- und Kreditverkehr ein hoch zu schätzendes Gut dar. Das Grundbuch gewährleistet mit seinem öffentlichen Glauben (§§ 891 ff. BGB) Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und vermeidet Risiken, die bei einem lediglich fakultativ wirkenden Grundbuch oder ga...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / I. Delikthaftung

Rz. 59 Wegen der Lieferung mangelhaften Baumaterials oder mangelhafter Bauelemente können dem Gewerkeunternehmer neben den kaufrechtlichen Mängelansprüchen auch deliktische Schadensersatzansprüche zustehen. Diese ein Verschulden erfordernden Ansprüche können sich gegen den Verkäufer, in Konkurrenz mit vertragsrechtlichen Ansprüchen, oder auch gegen Dritte, insoweit namentlic...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 3. Überwachungsfehler

Rz. 87 Im Rahmen der Bauaufsicht ist der Architekt verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Bauwerk mangelfrei und plangerecht errichtet wird.[171] Der genaue Umfang, die Reichweite und die Intensität der Überwachungstätigkeit sind nur einzelfallbezogen anzugeben. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen, Umstände des Einzelfalles, insbesondere Bedeutung und Schwierig...mehr

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§ 14 Bauvertrag / III. VOB/B

Rz. 10 Wegen der Unvollständigkeit des BGB bis zum Jahre 2018 im Hinblick auf das private Baurecht ist im Jahre 1926 die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Reichs-Verdingungs-Ausschuss geschaffen worden. Dabei erfolgte im Vorwort der Hinweis: Zitat "Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung und die Technischen Vorschriften (Teil B und C der VOB) sollte...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / c) Bereicherungsansprüche

Rz. 138 Schließlich kommen grundsätzlich auch noch Bereicherungsansprüche gem. den §§ 812 ff. BGB in Frage. Seit der Einführung von § 2 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B gilt dies auch im VOB-Vertrag, denn durch den Verweis auf die Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag gilt auch § 684 BGB, welcher dem auftragslos Handelnden bereicherungsrechtliche Ansprüche gibt, sofern die Vor...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / II. Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 6 Der Gesamtschuldnerausgleich richtet sich nach § 426 BGB. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB entsteht als selbstständiger Anspruch bereits mit der Begründung des Gesamtschuldverhältnisses i.S.d. § 199 BGB.[24] Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der geschädigte Besteller seine Ansprüche, ggfs. im Wege der Leistungs- oder Feststellungsklage, durchsetzen kann. Im Fa...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis

Rz. 99 Muster 8.4: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis Muster 8.4: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis Vertrag Zwischen _________________________ (Grundstückseigentümer) und _________________________ (Benutzer) kommt folgender Vertrag zu Stande: § 1 Gegenstand Der Eigentümer gestattet hiermit dem Nutzer die Inanspruchnahme des Grundstücks Flur.-Nr. _________________________ in...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Umfang des Schadensersatzanspruchs

Rz. 676 Der Schadensersatzanspruch des Neugläubigers richtet sich auf den Ersatz des negativen Interesses. Neugläubiger haben Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der dadurch entstanden ist, dass der Gläubiger in Rechtsbeziehung zu der insolventen Gesellschaft getreten ist und dieser Kredit gewährt oder sonstige Vorleistungen erbracht hat.[1342] Daher richtet sich der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Abgrenzungen von anderen Rechtsinstituten

Rz. 26 Wohnungseigentum unterscheidet sich von sonstigen Eigentumsformen:mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / E. Selbstständiges Beweisverfahren in der Praxis

Rz. 49 Die Bedeutung des selbstständigen Beweisverfahrens hat insbesondere in Bausachen in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Denn gerade bei Bauvorhaben ist die Sicherung von Beweisen erforderlich, da sich die tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle stetig verändern. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Parteien eines Bauvertrages bei einem Streit um Mängel d...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Entschädigung nach § 642 BGB

Rz. 404 Muster 1.19: Entschädigung nach § 642 BGB Muster 1.19: Entschädigung nach § 642 BGB Die Klägerin war von der Beklagten mit den Trockenbauarbeiten bei dem streitgegenständlichen Bauvorhaben beauftragt. Sie sollte gemäß Vertrag parallel zum Rohbauer arbeiten, wobei die Arbeiten der Klägerin denen des Rohbauers jeweils um eine Etage "nachliefen". Die Klägerin hat die Arb...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Sachmängel

Rz. 15 Nach Übergabe oder Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Baustoffe und Bauteile – hierbei handelt es sich um sämtliche Sachen, die zur Herstellung von Bauwerken benötigt und üblicherweise verwendet werden, wie z.B. Beton, Steine, Zement, Hölzer, Eisen, Sande, somit die "klassischen" Baumaterialien, aber auch Bauteile wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Fertigtreppe...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 1 BGB)

Rz. 89 Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass bei der Herstellung des Bauwerks eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, der Auftraggeber die Mitwirkungshandlung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt fällig war und dadurch in Annahmeverzug gerät. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Bestellers ist erforderlich, dass der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigte Gründe für Zurückstellung

Rz. 24 Berechtigte Gründe für eine Zurückstellung des Berichtigungszwanges werden beispielsweise angenommen, wenn das Grundstück veräußert oder einem Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übereignet oder Wohnungseigentum begründet[52] werden soll oder wenn ein Verzicht auf das Eigentum zu erwarten ist; denn hier braucht nach § 40 GBO, der von § 82 GBO unberührt bleibt, ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Sicherungsobjekt: Baugrundstück des Bestellers

Rz. 24 Nach § 650e BGB kann der Unternehmer die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem "Baugrundstück des Bestellers" verlangen, d.h. Besteller und Grundstückseigentümer müssen identisch sein. Rz. 25 Nur in Einzelfällen können von diesem Identitätserfordernis Ausnahmen zugelassen werden, etwa dann, wenn es gem. § 242 BGB als unbillig angesehen würde, dem Unternehmer die ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 2. Abrechnung der erbrachten Leistungen

Rz. 228 In allen Fällen des gekündigten Werkvertrags steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu;[282] über diese kann er also stets abrechnen. Rz. 229 Erbrachte Leistungen sind alle Bauleistungen, die sich bis zur Kündigung bereits in dem Bauwerk verkörpert haben. Nicht zu den erbrachten Leistungen gehören daher im Regelfall berei...mehr

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§ 9 Prozessuales / I. Einleitung

Rz. 42 Die Beteiligung Dritter an einem Rechtsstreit ist in Bauprozessen weit häufiger als in sonstigen Rechtsstreiten. Das Baurecht ist geprägt von der arbeitsteiligen Vorgehensweise bei der Durchführung des Bauvorhabens. Der Architekt und die Fachplaner stellen Berechnungen und Ausführungspläne zur Verfügung, die von den Unternehmern zu beachten sind. Die einzelnen Unterne...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungserinnerung

Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 1. Verjährung nach BGB

Rz. 62 Im BGB-Bauvertrag beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken fünf Jahre, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werks.[72] Bei der Verjährung von Mängelrechten aus § 634 BGB vor Abnahme beginnt die Verjährungsfrist frühestens mit dem Übergang in ein Abrechnungsverhältnis, welches zur Geltendmachung dieser Ansprüch...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / a) Verzögerung des Ausführungsbeginns (§ 5 Abs. 4 Alt. 1 VOB/B)

Rz. 43 Inwieweit ein Ausführungsbeginn bestimmt ist, hängt von den vertraglichen Regelungen ab (siehe dazu Rdn 4 ff.). Rz. 44 § 5 Abs. 1 VOB/B lautet: Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt

Rz. 188 Der Nießbrauch umfasst grundsätzlich sämtliche Nutzungen des Grundstücks. Abdingbar (§ 1030 Abs. 2 BGB) mit Eintragungspflicht[726] ist es, einzelne Nutzungen qualitativer Art von dem Recht auszunehmen,[727] soweit dadurch nicht gegen das Wesen des Nießbrauches verstoßen wird, indem die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch und damit der Grund...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 93 Muster 9.13: Berufungsbegründung Muster 9.13: Berufungsbegründung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufungsbegründung In dem Rechtsstreit der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ____________________...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Aufklärungsfehler sowie Planungsfehler des Architekten

Rz. 81 Der Architekt schuldet, bezogen auf den jeweiligen Vertragsgegenstand, eine sachgerechte Lösung.[143] Die Planung des Architekten ist daher regelmäßig mangelhaft, wenn sie gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt, nicht dauerhaft genehmigungsfähig ist oder mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet ist. Rz. 82 Die Planung des Architekten ist zunächst dann mang...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Einreden/Einwendungen

Rz. 131 Muster 5.4: Einreden/Einwendungen Muster 5.4: Einreden/Einwendungen An das Landgericht _________________________ In Sachen Architekturbüro _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________,vertreten durch den Geschäftsführer _________________________, – Beklagte – wegen: Schadensersatz zeige ich an, dass ich den Beklagten vertrete. Der Beklagte wird ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Nachtrag wegen angeordneter Leistungsänderung im "neuen" BGB-Vertrag

Rz. 384 Muster 1.14: Nachtrag wegen angeordneter Leistungsänderung im neuen BGB-Vertrag Muster 1.14: Nachtrag wegen angeordneter Leistungsänderung im "neuen" BGB-Vertrag Im Obergeschoss des streitgegenständlichen Hauses war in der Mitte der Westfassade ursprünglich eine Loggia geplant. Währen...mehr