Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Verkauf einzelner Vermögensgegenstände

Zu klären bleibt die Frage, wie andere Veräußerungen aus dem Nachlass zu behandeln sind. Erbrechtlich gelten die voraufgezeigten Grundsätze: Der Veräußerungserlös und damit auch der darin enthaltene Gewinn steht nach den Grundsätzen dinglicher Surrogation dem Nachlass zu.[43] Für Unternehmen, die – wie vom Verfasser in anderem Zusammenhang entwickelt – nur einen einzigen Erbs...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / Leitsatz

1. Erwirbt die Schwiegermutter mit ihrem Schwiegersohn gemeinsam eine Immobilie und übernimmt die Zahlung des gesamten Kaufpreises, so liegt eine mittelbare Schenkung des Miteigentumsanteils an der Immobilie vor. 2. Die Übernahme der laufenden verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Kosten für das gesamte Objekt und zeitweilige Zahlung von monatlich 100 EUR durch den Schwieger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungsstichtage ab dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 92 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass der Grundsteuer bei der hebeberechtigten Gemeinde. Die Voraussetzungen müssen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 GrStG nur einmal beantragt und nachgewiesen werden. Fallen die Voraussetzungen jedoch weg oder ändert sich der Umfang des Grundsteuererlasses, ist der Steuerpflichtige zur Anzeige verpflichtet (§ 35 Abs. 3 Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Kritik

Rz. 75 [Autor/Stand] Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Wert von selbständig nutzbaren Teilflächen von der Abzinsung auszuschließen, ist kritisch zu beurteilen. Insoweit handelt es sich um eine aufwendige und kleinteilige Regelung, die nur in seltenen Fällen angewendet werden wird, aber in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss. Zudem ist die Definition des Begriffs ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 180 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG regelt zwei Fälle des Abzugs von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht: Einerseits den Erwerb von Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG durch einen ausländischen Erwerber im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) und andererseits die Fälle unbeschränkter Steuerpflicht, bei der einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse

Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an vier Voraussetzungen fest: Neben dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Anlage 41 zum BewG

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach Anlage 41 zum BewG gelten in Abhängigkeit vom Zinssatz und von der Restnutzungsdaher des Gebäudes die nachfolgenden Abzinsungsfaktoren.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rohertragsminderung

Rz. 84 [Autor/Stand] Das Gesetz fordert eine nachhaltige Minderung des Rohertrags für den Grundbesitz durch die Benutzung zum Zweck der Forschung oder Volksbildung.[2] Der Umfang des Erlasses richtet sich im Gegensatz zu § 32 Abs. 1 GrStG nach der Minderung des Rohertrags durch die Verwendung des Grundstücks zu dem begünstigten Zweck.[3] Es muss das Verhältnis bestimmt werde...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Steuerliche Behandlung beim Vorerben

Da es sich um steuerliches Privatvermögen handelt, sind die betreffenden Vermögensgegenstände, also die Substanz selbst, steuerlich per definitionem unerheblich.[6] Da mit ihnen auch keine steuerlichen Einkünfte erzielt werden,[7] können sich damit Steuerfolgen also nur in Form von Sonderausgaben, in seltenen Fällen in Form von außergewöhnlichen Belastungen, verbinden. Die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagennach nach den ErbStR 2011

Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der 10 %-Grenze (1. Stufe) sind die in Frage kommenden Außenanlagen nicht nur auf die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] aufgeführten Außenanlagen beschränkt, sondern es können im Einzelfall noch weitere Außenanlagen in die Betrachtung einzubeziehen sein (z.B. Sauna im Außenbereich, Tennisplatz, etc.). Dem Grunde nach sind damit grds. alle Außenanlag...mehr

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zfs 11/2023, Anschaffung ei... / 2 Aus den Gründen:

[9] II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist hinsichtlich der geltend gemachten Kosten für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs begründet und die Entscheidung des Landgerichts insoweit abzuändern. Die weitergehende Berufung bzgl. der Rechtsverfolgungskosten ist – soweit sie im Zusammenhang mit den bereits rechtskräftig zugesprochenen bzw. erstatteten Schadenspositionen ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.5 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1 n. F.)

Gemäß der Neufassung des Klimaschutzgesetzes 2023 soll Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden. Zur Erreichung dieses Ziels spielt der Gebäudesektor eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund hält der IFA die Fortentwicklung der in IDW RS IFA 1 formulierten Grundsätze zur Abgrenzung von sofort aufwandswirksam zu erfassendem Erhaltungsaufwand und aktivierungspfl...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.3 Herstellung des Gebäudes

Der Erbbauberechtigte muss die Aufwendungen für die Errichtung des Gebäudes im Betriebsvermögen als Herstellungskosten aktivieren.[1] Dabei gilt für die Abschreibung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG die vermutete Nutzungsdauer des Gebäudes. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes weniger als 33 Jahre, können anstelle der Absetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die de...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Eine steuerbare Vermietung eines Grundstücks setzt voraus, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen Dritten gegen Entgelt eine sonstige Leistung im Inland ausführt. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters ergibt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, wenn der Vermieter nachhaltig Leistungen ausführt. Diese Voraussetzung ist bei einer Vermi...mehr

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Vermietungsunternehmen / 3 Private Nutzung von Unternehmensgebäuden

Ein Unternehmer kann eine sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für private Zwecke genutzte Immobilie insgesamt seinem Unternehmen zuordnen ("Zuordnungswahlrecht").[1] Soweit eine vollständige Zuordnung zu seinem Unternehmen vorgenommen wurde, ist aber der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG auf den Teil des Gebäudes beschränkt, der für die unternehmerischen Zweck...mehr

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Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.5.2 Bebautes Grundstück

Wird an einem bebauten Grundstück (Betriebsvermögen des Grundstückseigentümers) ein Erbbaurecht eingeräumt, geht mit der Einräumung des Erbbaurechts das zivilrechtliche[1] und das wirtschaftliche Eigentum an dem Gebäude auf den Erbbauberechtigten über. Der Grundstückseigentümer muss daher die Veräußerung des Gebäudes in der Buchhaltung erfassen und das für die Einräumung des...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3.2.1 Durchführung der Teilung

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor.[1] In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten. Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

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Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.3 Änderung, Beendigung, Erneuerung, Heimfall

Wird ein eingetragenes, noch nicht erloschenes Erbbaurecht auch in seinem gesetzlichen Inhalt (z. B. Erbbauzeit) abgeändert, bedarf es zur Grundbucheintragung nicht erst der Aufhebung des bestehenden Erbbaurechts mit anschließender Neubestellung.[1] Das Erbbaurecht endet durch Aufhebung des Vertrags mit Zustimmung des Grundstückseigentümers[2], durch Zeitablauf[3], durch Verjähr...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.1 Bilanzierung

Wird das Erbbaurecht an einem unbebautem Grundstück bestellt, das der Erbbauberechtigte nach Bebauung betrieblich nutzen will, darf er den Grund und Boden bzw. die Erbbauzinsverpflichtung grundsätzlich nicht aktivieren (Spiegelbild zum Grundstückseigentümer). Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht muss er aber im Anlagevermögen unter der Position grundstücksgleiche Rec...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / Zusammenfassung

Begriff Das Erbbaurecht beinhaltet das veräußerliche und vererbbare Recht, auf einem (fremden) Grundstück für eine bestimme Zeit ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk, z. B. Wohngebäude, fallen also auseinander. Die Gegenleistung für die Bestellung des Rechts ist der Erbbauzins. Der Erbbauzins zählt beim Grundstückseigentümer regelmäßig zu den E...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.3 Vorsteuerberichtigung bei Instandsetzungsmaßnahmen

Eine Vorsteuerberichtigung kann sich nicht nur dann ergeben, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. Auch größere Instandsetzungsmaßnahmen [1] führen bei Immobilien zu einem eigenständigen 10-jährigen Berichtigungszeitraum.[2] Hat der Unternehmer – unabhängig davon, wie lange er schon Eigentümer des Objekts ist – Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaß...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 7 Grundsteuer

Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, bilden das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück einerseits und das Erbbaurecht andererseits bewertungsrechtlich 2 selbstständige Grundstücke, die je für sich der Grundsteuer unterliegen.[1] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts weniger als 50 Jahre, ist zur Feststellung der jeweiligen Einheitswerte der Gesamtwert des belaste...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.2 Änderung der Verhältnisse und Vorsteuerberichtigung

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich immer nach den geplanten Umsätzen des Unternehmers zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Damit muss der Vermieter zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Gebäudes entscheiden, für welche Ausgangsumsätze (steuerfrei oder steuerpflichtig) er dieses Gebäude verwenden will. In diesem Verhältnis hat...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 3.2 Kürzung beim ­Grundstück

Eine Kürzung der Gewerbesteuer erfolgt gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 Nr. 1 GewStG um 1,2 % des Einheitswerts (ab Erhebungszeitraum 2025: 0,11 % des Grundsteuerwerts) bei zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes. Zum Grundbesitz i. S. d. § 9 Satz 1 Nr. 1 GewStG gehört auch das auf fremdem Grund und Boden ruhende Erbbaurech...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3.2.2 Steuerliche Folgen nach der Teilung

Nach der Erbauseinandersetzung ist hinsichtlich der weiteren Abschreibung zwischen dem unentgeltlich erworbenen Teil des Wirtschaftsguts und dem entgeltlich erworbenen Teil zu unterscheiden. Auf den unentgeltlich erworbenen Teil ist § 11d Abs. 1 EStDV anzuwenden. Der Miterbe führt die von der Erbengemeinschaft vorgenommene Abschreibung anteilig fort. Soweit der Miterbe das Wi...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.2 Verzicht auf die Steuerfreiheit

Der Unternehmer, der steuerfreie Vermietungsleistungen ausführt, sollte in jedem Fall prüfen, ob er diese steuerfreien Umsätze durch Option nach § 9 UStG steuerpflichtig ausführen kann und ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist.[1] Bei der Prüfung der Option nach § 9 UStG muss der Unternehmer in zwei getrennten Prüfungsschritten vorgehen: Ist der Leistungsempfänger ein Unternehm...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.5 Besonderheiten in den neuen Bundesländern

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gab es dingliche Nutzungsrechte gem. §§ 287–294 ZGB, welche dem Erbbaurecht ähnlich sind. Rechtsinhalt und damit auch die Übertragbarkeit regeln sich gem. Art. 233 § 3 EGBGB nach früherem DDR-Recht. Ein Nutzungsrecht nach dem ZGB, das nicht im Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen ist, wird durch die Vorschriften des Bürgerlichen G...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 5 Grunderwerbsteuer

Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG den Grundstücken gleich. Die für Grundstücke bestehenden Vorschriften des Grunderwerbsteuerrechts gelten daher für Erbbaurechte und Untererbbaurechte entsprechend.[1] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegt z. B. die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem inländischen Grundstück der ...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %, in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 16 %). Da Vermietung regelmäßig in monatlichen Teilleistungen ausgeführt wird, unterlagen die Mieteinnahmen für Juli bis Dezember 2020 (unabhängig vom Zahlungseingang) dem abgesenkten Regelsteuersatz von 16 %. Eine Besond...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.4 Heimfall

Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrags entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten über, führt dies beim Erbbauverpflichteten zu einer zusätzlichen Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung.[1]mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.2 Entstehung des Erbbaurechts

Die Verpflichtung, ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu erwerben, muss notariell beurkundet werden (§ 11 ErbbauRG, § 311b BGB). Bei Bestellung eines Erbbaurechts müssen dingliche Einigung und Grundbucheintrag mindestens die ungefähre Beschaffenheit des Bauwerks oder der zulässigen mehreren Bauwerke beschreiben. Die Eintragung nebst Eintragungsbewilligung ist aber auslegungsf...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.2.2 Anpassung des Erbbauzinses bei Wohnbauten

Die Anpassung des Erbbauzinses für im Erbbaurecht errichtete Bauwerke zu Wohnzwecken ist nur unter engen Voraussetzungen möglich[1]: Dient das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk Wohnzwecken, darf eine vereinbarte Erhöhung des Erbbauzinses nur verlangt werden, soweit eine solche Erhöhung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht unbillig ist. Laut ...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.4 Wirtschaftliche ­Bedeutung

Das Erbbaurecht ist älter als das Wohnungseigentumsrecht. Es ist insbesondere eine Rechtsform im städtischen Siedlungsbereich. Der Erbbauberechtigte spart sich, wenn er im Erbbaurecht baut, zunächst den Kaufpreis für das Grundstück und wird dennoch Eigentümer des Bauwerks, das ebenso wie ein bebautes Grundstück veräußerlich und vererblich ist. Der Erbbauberechtigte kann das E...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.2 Erbbauzinsen

Die Erbbauzinsen für ein unbebautes Grundstück sind keine Anschaffungskosten des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des Grundstücks, und sind im betrieblichen Bereich Betriebsausgaben bzw. bei privater Vermietung Werbungskosten.[1] Vorausgezahlte "Einmalzahlungen" muss der Erbbauberechtigte über den Nutzungszeitraum verteilen.[2] Der bilanzierende Erbbauberechtigt...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.3 Ablösezahlungen/Abfindungen

Aufwendungen des Erbbauverpflichteten zur Ablösung des Erbbaurechts sind nachträgliche Anschaffungskosten, die über die Abschreibung absetzbar sind. Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.[...mehr

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Baugewerbe / 1.1.1 Definition der Werklieferung

Im Baugewerbe überwiegen Werklieferungen, da im Regelfall der leistende Unternehmer den von ihm benötigten Hauptstoff selbst beschafft und diesen dann mit dem Grundstück oder anderen Gebäudeteilen verbindet. Dabei ist es ausreichend, wenn der leistende Unternehmer von mehreren Hauptstoffen nur einen Hauptstoff oder auch nur einen Teil eines Hauptstoffs bei der Ausführung der...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 3.1 Hinzurechnung ­Erbbauzinsen

Wenn Erbbauzinsen beim Gewerbetreibenden zu Betriebsausgaben geführt haben, müssen sie anteilig dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, unabhängig davon, ob sie bereits beim Empfänger als Betriebseinnahmen der Gewerbesteuerpflicht unterlegen haben. Allerdings gilt eine Freigrenze von 200.000 EUR für die Hinzurechnungen von Schuldzinsen zuzüglich der übrigen Finanzierungsant...mehr

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Baugewerbe / 1 Die Steuerbarkeit der Leistungen im Baugewerbe

Den Leistungen im Baugewerbe liegen in aller Regel Werkverträge nach § 631 BGB und Werklieferungsverträge nach § 650 BGB vor, ergänzend dazu sind die Vorschriften über Bauverträge [1] nach § 650a ff. BGB zu beachten. Umsatzsteuerlich kann der Bauunternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Werklieferung oder Werkleistung ausführen. Die Unterscheidung ist insbesondere für die P...mehr

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Baugewerbe / 4.4 Besonderheiten bei einer Steuersatzänderung

Zum 1.1.2007 wurde der Regelsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben und dann im Rahmen der coronabedingten temporären Steuersatzabsenkung in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 auf 16 % zeitweilig abgesenkt. Damit entstanden – insbesondere bei Verträgen, die über einen längeren Zeitraum erfüllt wurden – besondere Abgrenzungsprobleme. Für die Lieferung und Installation bestimmter b...mehr

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Baugewerbe / 1.2.2 Der Ort der Leistung bei einer Werkleistung

Der Ort einer Werkleistung bestimmt sich nach § 3 a UStG . Dabei kommen grds. 2 verschiedene Anspruchsgrundlagen infrage: Es kann sich zum einen um eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. In diesem Fall ist die Leistung nach § 3 a Abs. 3 Nr. 1 UStG immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Ob bei dieser Leistung ein "Grundstück" vorliegt, bestimmt si...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.1 Vorsteuerabzug und Aufteilung nach § 15 UStG

Führt der Vermieter nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsumsätze aus, hat er keinen Vorsteuerabzug für die damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Es sind zwar sämtliche bezogenen Leistungen (sowohl aus der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes als auch aus den laufenden Betriebskosten) seinem Unternehmen zuzuordnen, sodass sich der Vorsteuerabzug grds...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen.[1] Hinweis Erbauseinandersetzung bei Aufteilung Eigentum und Nutzungsrecht Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehö...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.1 Bemessungsgrundlage

Zur Bemessungsgrundlage gehört alles, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Leistung erhält oder erhalten soll.[1] Grundsätzlich zählen auch die Nebenkosten mit zur Bemessungsgrundlage, die das Schicksal der Hauptleistung teilen. Hat der Unternehmer zulässigerweise zur Steuerpflicht der Umsätze nach § 9 UStG optiert, müssen auch die abgerechneten Nebenkos...mehr

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Baugewerbe / 8.1 Allgemeines

Der Leistungsempfänger einer Bauleistung (alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen) muss unter bestimmten Umständen einen Abzug i. H. v. 15 % von der Gegenleistung einbehalten.[1] Gegenleistung i. S. dieser Regelung ist das Entgelt zzgl. der Umsatzsteuer (Bruttobetrag). Der Steuerabzug ist auch bei T...mehr