Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt und Anwendungsbereich

1.1 Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift liefert ergänzende Angabe- und Ausweisverpflichtungen zu einzelnen gem. § 266 HGB aufzuführenden Bilanzposten einschl. der in § 251 HGB anzugebenden Haftungsverhältnisse. Die einzelnen Bestimmungen fordern teilweise zusätzliche Angaben, z. T. aber auch Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang zu machen sind. Rz. 2 Im Einzelnen umfasst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gerichtliche Anordnung zur Vorlegung

2.1 Voraussetzungen, Anordnungsverfahren und Folgen der Nichtvorlage Rz. 2 Die Vorlagepflichten nach gerichtlicher Anordnung gem. § 258 Abs. 1 HGB betreffen Kaufleute in schwebenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschl. Prozessen des Unterhalts- oder Arbeitsrechts. Sie beschränken sich nicht auf Handelsgeschäfte nach § 95 GVG.[1] Begrenzt ist die Anordnungsberechtigung d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 Gem. § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Konzernlagebericht zusammen mit dem Konzernabschluss innerhalb der ersten fünf Monate aufzustellen. Insofern ist der Konzernlagebericht ein eigenständiger Bericht, der losgelöst vom Konzernabschluss aufzustellen ist. Die wesentlichen Inhalte des Konzernlageberichts sind in § 315 HGB zusammengefasst. 1.2 Zweck Rz. 2 Zweck des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Prüfung des Jahresabschlusses (Abs. 1 und Abs. 4a)

2.1 Gegenstand (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4a) Rz. 28 Der in § 316 Abs. 1 HGB formulierte Prüfungsgegenstand bestimmt u. a. den Jahresabschluss als Gegenstand der Abschlussprüfung. § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB postuliert die Einbeziehung der Buchführung (§§ 238, 239 HGB) in die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierzu rechnen nicht nur die eigentliche Finanzbuchführung, sondern auch die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Festwert- und Gruppenbewertungsverfahren (Abs. 3 und 4)

4.1 Vorbemerkung Rz. 50 § 240 Abs. 3 und 4 HGB enthalten Inventurerleichterungsverfahren. § 240 Abs. 3 HGB regelt das Festwertverfahren, § 240 Abs. 4 HGB die Gruppenbewertung. Die beiden Inventurerleichterungsverfahren des § 240 HGB unterscheiden sich grds. von den Inventurvereinfachungsverfahren des § 241 HGB. Die Inventurerleichterungsverfahren des § 240 HGB beinhalten nicht n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Persönlicher Anwendungsbereich und Ort der Buchführung

5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausweis- und Angabevorschriften im Einzelnen

2.1 Ausweis von Ansprüchen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1) 2.1.1 Ausweis gem. § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB Rz. 8 § 264c Abs. 1 HGB will die Transparenz der Rechtsbeziehungen zwischen der Ges. und ihren Gesellschaftern für die Jahresabschlussadressaten erhöhen. Zugleich sollen mögliche Interessenkonflikte frühzeitig offengelegt werden. So kann es etwa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses (Abs. 3)

4.1 Bedeutung Rz. 33 Dieser Vorschrift kommt nur eingeschränkte Bedeutung zu, sie gilt als Zeitrahmen nur für EKfl. und (reine) PersG, die nicht als KapCoGes nach § 264a HGB oder vom PublG erfasst sind, da in zahlreichen Einzelbestimmungen konkrete Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses vorgeschrieben sind. So ist für AG, KGaA, GmbH und SE nach § 264 Abs. 1 HGB und für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4 Pflichtbestandteile im Einzelnen (Abs. 2 Satz 2)

3.3.4.1 Materialeinzelkosten Rz. 112 Zu den Materialeinzelkosten zählen allen voran Ausgaben für Rohstoffe, die zur Herstellung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der selbsterstellten Anlagen verwendet werden. Hilfsstoffe werden, sofern ihnen keine mengen- oder wertmäßige Bedeutung zukommt, meist als (unechte) Gemeinkosten erfasst. Entsprechend ihrem Einzelkostench...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Umfang der Anschaffungskosten (Abs. 1)

2.1 Ermittlungsschema Rz. 17 Die Anschaffungskosten (AK) eines VG setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Abb. 1: Ermittlungsschema der Anschaffungskosten 2.2 Anschaffungspreis 2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausweis latenter Steuern

4.1 Ausweis in der Bilanz Rz. 118 Für aktive und passive latente Steuern sind zwei separate Bilanzposten auf Aktiv- und Passivseite vorgesehen (§ 266 Rz 101 ff. und Rz 167 f.). Der Posten auf der Aktivseite ist mit "Aktive latente Steuern" (§ 266 Abs. 2 D HGB), der auf der Passivseite mit "Passive latente Steuern" (§ 266 Abs. 3 E HGB) zu bezeichnen. Gerade bei den passiven Ste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufstellungspflicht

2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E Rz. 7 § 315h HGB-E verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer inländischen KapitalG, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat ist, einen Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MU zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt des Konzernnachhaltigkeitsberichts ist nach Maßgabe des § 315k HGB-...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Sonderfälle bei der Ermittlung des Anschaffungspreises

2.2.2.1 Anschaffungspreis in Fremdwährung Rz. 20 Wird ein VG in einer Fremdwährung bezahlt, so ist für die Ermittlung des Anschaffungspreises eine Währungsumrechnung in Euro vorzunehmen. Hierfür sind insb. der Zeitpunkt der Umrechnung sowie eine evtl. vorgenommene Kurssicherung von Belang. Rz. 21 Die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften wird durch § 256a HGB reglementiert (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

3.4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage Rz. 114 Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer ein Eingehen auf die Einhaltung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB. Danach hat der Abschluss unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften

4.1 Umrechnung bei der Zugangsbewertung Rz. 8 § 256a HGB gilt nur für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften zu einem auf die Ersterfassung folgenden Abschlussstichtag. Angesichts der insoweit angeordneten Anwendung des Devisenkassamittelkurses und der Geltung des Anschaffungswertprinzips sollen nach der Regierungsbegründung "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den KonsKreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den KonsKreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 HGB erlaubt, Anteile an TU wahlwei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

2.1 Grundsatz der Wahrheit Rz. 18 In der gesamten Rechnungslegung spielt der Grundsatz der Wahrheit eine dominierende Rolle. Er verlangt eine der Realität entsprechende Darstellung der Angaben im Lagebericht, die intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei ist. Objektiv falsche Angaben, die allein oder zusammen einen falschen Eindruck vermitteln, dürfen nicht gemacht werden. B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Eigenkapitalverstärkungen

9.1 Vorbemerkungen Rz. 227 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Tw. wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist.[1] Dem ist nach der hier ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Übersicht

6.1.1 Inhalt und Zweck Rz. 207 § 255 Abs. 4 HGB definiert den Bewertungsbegriff "beizulegender Zeitwert". Die Vorschrift ist Teil der allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe. Rz. 208 Der beizulegende Zeitwert entspricht grds. dem Marktpreis. Nur für den Fall, dass sich kein Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert durch anerkannte Bewertungsmethoden ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Elemente des Lageberichts nach Abs. 1

3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung bestimmter Vorschriften

2.1 Erläuterung bestimmter Forderungen (Nr. 1) Rz. 7 Von der gem. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB vorgeschriebenen Erläuterung der unter den sonstigen VG ausgewiesenen Forderungen im Anhang, sofern diese rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Forderungen) und einen größeren Umfang haben (§ 268 Rz 25 ff.), werden kleine KapG und KapCoGes gem. § 274a Nr. 1 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Weitere Ansatzgebote (Abs. 1 Satz 2)

4.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 1. Alt.) Rz. 175 Es handelt sich um Aufwandsrückstellungen, da ihnen keine Außenverpflichtung des Kfm. zugrunde liegt (Rz 9). Die Rückstellung stellt eine Pflichtrückstellung dar, die auch steuerlich zu berücksichtigen ist (§ 5 Abs. 1 EStG). Rz. 176 Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der F...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beteiligungsbegriff

2.1 Tatbestandsmerkmale 2.1.1 Anderes Unternehmen Rz. 6 Die Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB geht zunächst von der Existenz eines anderen Unt aus. Da schon aus der Eingrenzung des Anwendungsbereichs deutlich wurde, dass eine Beschränkung auf KapG mit der Regierungsbegründung zu § 271 HGB nicht vereinbar ist, kann auch der hier in Rede stehende Unternehmensbeg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konsolidierungstechnik

3.1 Eliminierung innerkonzernlicher Umsatzerlöse (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 10 Die konsolidierungstechnische Umsetzung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei innerkonzernlichen Umsatzerlösen aus Lieferungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob gelieferte VG außerkonzernlich erworben oder vom Konzern selbst erstellt wurden, sie innerkonzernlich weiterverarbeitet wurden und sie dem AV ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Imparitätsprinzip (Nr. 4 Hs. 1)

2.4.2.1 Regelungsinhalt Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz 107 und detailliert Rz 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang Rz. 1 § 319 HGB regelt die bei gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung an die Unabhängigkeit des AP zu stellenden Anforderungen. Die Vorschrift gilt für alle Abschlussprüfungen, bei denen ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, und ist von den betreffenden AP und den beauftragenden Organen der prüfungspflichtigen Unt zu beachten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Da nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, sofern die Größenkriterien nach § 293 HGB erfüllt sind und sofern konsolidierungspflichtige TU vorliegen (§ 290 Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Realisationsprinzip (Nr. 4 Hs. 2)

2.4.3.1 Regelungsinhalt Rz. 109 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen für die Eignung als Abschlussprüfer (Abs. 1)

2.1 Als Abschlussprüfer zugelassener Personenkreis (Abs. 1 Sätze 1 und 2) Rz. 13 Gem. Abs. 1 sind als AP generell nur Wirtschaftsprüfer und WPG sowie für die Prüfung mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) und mittelgroßer KapCoGes (§ 264a HGB) auch vBP und BPG zugelassen. Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG[1] ist die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung von Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Prüfung der zusammengefassten Jahresabschlüsse

3.3.1 Geprüfte Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen Rz. 59 § 317 Abs. 3 HGB sieht vor, dass der Konzernabschlussprüfer die Arbeit eines (anderen) Abschlussprüfers eines einbezogenen TU zu überprüfen und dies zu dokumentieren hat.[1] Anstelle der früher zulässigen Übernahme ist lediglich eine Verwertung des Prüfungsergebnisses eines lokalen Abschlussprüfers vorgesehen, um d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 275 HGB gibt KapG die Mindestgliederung der GuV mit festgelegter Reihenfolge und gesondertem Ausweis der Posten vor. Er fordert die Verwendung der Staffelform und stellt den KapG zur Gliederung ihrer GuV das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV) zur Auswahl. Im Mittelpunkt steht der Ausweis des Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrags....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Bestellung des Abschlussprüfers bei der Europäischen AG

Rz. 24 Auch bei der SE wird der AP von der Hauptversammlung gewählt. Die VO Statut SE verweist diesbezüglich auf die Regelungen für AG. Der Prüfungsauftrag wird vom Aufsichtsrat (SE mit dualistischem System) oder vom Verwaltungsrat (SE mit monistischem System) erteilt.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Externe Rotation bei Unternehmen des öffentlichen Interesses

2.9.1 Externe Rotation Rz. 39 Im Mittelpunkt der Reform der Abschlussprüfung und auf europäischer Ebene am heftigsten diskutiert war die externe Pflichtrotation der WPG/des AP. Gem. Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 darf bei Unt von öffentlichem Interesse das Prüfungsmandat grds. nicht länger als zehn Jahre laufen (Grundrotationsperiode). Nach Ablauf der Höchstlaufz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Anschaffungspreis

2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer Rz. 18 Die Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK eines VG stellt regelmäßig der Anschaffungspreis dar. Dieser entspricht regelmäßig dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Rz. 19 Bei Unt, die gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt die in der Rechnung ausgewiesene USt (Vorsteuer) keinen Bestandteil des Anschaffungspreises da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Begriffsbestimmung einzelner GuV-Posten

Rz. 5 Zur Erläuterung der Umsatzerlöse sei verwiesen auf § 275 Rz 45 ff. Rz. 6 Bestandsveränderungen sind erläutert in § 275 Rz 68 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Gesonderte Ausweis- und Erläuterungspflichten

3.1 Ausweis außerplanmäßiger Abschreibungen Rz. 7 § 277 Abs. 3 HGB fordert den gesonderten Ausweis der aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen, unabhängig davon, ob es sich um abnutzbare oder nicht abnutzbare Gegenstände handelt (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Im Fall des Finanzanlagevermögens sind auc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Besonderes Inventar

Rz. 34 Beim besonderen Inventar handelt es sich um ein Inventar, das auf den vor oder nach dem Abschlussstichtag liegenden Erfassungsstichtag (bzw. mehrere Erfassungsstichtage) aufgestellt wird. Rz. 35 Das besondere Inventar ist die Ausgangsbasis für die wertmäßige Fortschreibung bzw. Rückrechnung der Bestände auf den Abschlussstichtag.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

2.3.1 Schätz- und Bewertungsmaßstab Rz. 32 § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB enthält einen Schätzmaßstab und einen Bewertungsmaßstab für Rückstellungen. Alle passivierungspflichtigen Außen- und Innenverpflichtungen des Unt sind mit dem aus Sicht des Abschlussstichtags zu schätzenden notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Das ist bei Schuldrückstellungen der zur Begleichung der ungewi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen

2.1 Prüfungspflicht für den Jahresabschluss (Abs. 1 Satz 1) 2.1.1 Prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften Rz. 3 Eine KapG ist nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils mind. zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschreitet. Im Fall einer Umwandlung oder Neugründung besteht die Prüfungspflicht bereits am er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Schätzung des Verpflichtungsumfangs

2.3.4.1 Annahme einer planmäßigen Erfüllung Rz. 44 Nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Rz 34) ist die Höhe einer Rückstellung unter der Annahme einer Erfüllung der ungewissen Verbindlichkeit entsprechend den betriebsindividuellen Planungen zu schätzen. Etwas anderes gilt, wenn von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auszugehen ist (§ 252 Rz 42)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Angaben zur Mitarbeiteranzahl und zum Personalaufwand (Abs. 1 Nr. 4)

2.5.1 Zahl der Arbeitnehmer Rz. 30 Im Konzernanhang hat eine Angabe der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer zu erfolgen. Durch die Beschränkung auf die einbezogenen Unt kommen nur die Mitarbeiter des MU sowie von voll- und quotal konsolidierten TU in Betracht. Doppelzählungen sind dabei zu vermeiden. Im Umkehrschluss dürfen konzernzugehörige Mitarbeiter nicht konsolidier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Vollendung und Beendigung der Tat

Rz. 35 Bei § 333 HGB handelt es sich um ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB), weshalb mangels ausdrücklicher Bestimmung der Versuch nicht strafbar ist. 7.1 Vollendung Rz. 36 Die Tat der Offenbarung ist dann vollendet, wenn das Geheimnis bzw. die Erkenntnis mind. einem Unbekannten zugänglich gemacht worden ist. Der Täter hat dann alles aus seiner Sicht Erforderliche für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1 Marktpreis als beizulegender Zeitwert (Abs. 4 Satz 1)

6.2.1.1 Aktiver Markt Rz. 226 Voraussetzung für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts durch den Marktpreis ist das Bestehen eines aktiven Markts. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn der Marktpreis an einer Börse, von einem Händler, von einem Broker, von einer Branchengruppe, von einem Preisberechnungsservice (z. B. Reuters oder Bloomberg) oder von einer Aufsichtsbehörde le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Bewertungsvorschriften

3.3.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (§ 252 HGB) Rz. 29 Die allg. Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB sind aufgrund von § 298 Abs. 1 HGB in vollem Umfang auch bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zu beachten. Eigenständige konzernspezifische Bewertungsvorschriften ergeben sich zudem aus § 308 HGB und regeln die einheitliche Bewertung im Konzern. Nach § 308 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2 Gewinnrealisation

2.4.3.2.1 Im Allgemeinen Rz. 111 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB ist keine Vorgabe hinsichtlich des Realisationszeitpunkts zu entnehmen. Demnach kommen theoretisch etwa folgende Realisationszeitpunkte in Betracht:[1] Vertragsabschluss Zugang zur produktionsnachgelagerten Lagerung Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung Erfolgte Gegenleistung/Zahlung Ablauf der Gewährleistung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibung (Abs. 3 Satz 5 und 6)

4.2.1 Gemildertes Niederstwertprinzip 4.2.1.1 Grundsatz Rz. 216 Für AV schreibt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Nur vorübergehende Wertminderungen berechtigen im Sachanlagevermögen und im immateriellen Anlagevermögen nicht zu einer außerpla...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ausweis und Zusammensetzung des Eigenkapitals (Abs. 2)

2.2.1 Kapitalgliederung Rz. 15 Gem. § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB müssen haftungsbeschränkte PersG eine Kapitalgliederung vornehmen, die separat folgende Positionen beinhaltet: (I.) Kapitalanteile, (II.) Rücklagen, (III.) Gewinnvortrag/Verlustvortrag und (IV.) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Im Vergleich zur Kapitalgliederung nach § 266 Abs. 3 A. HGB ist damit an die Stelle des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Ausschlussgründe bei Zugehörigkeit zu einem Netzwerk

3.1 Ausschlussgründe mit Widerlegbarkeit des Netzwerkeinflusses Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 ist ein AP von der Abschlussprüfung grds. ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der folgenden Ausschlussgründe erfüllt: Besorgnis der Befangenheit nach § 319 Abs. 2 HGB (§ 319 Rz 22 ff.), Finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB (§ 319 Rz 39 ff.), Organzu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Einsichtnahme in den Prüfungsbericht (Abs. 1)

2.1 Einsichtnahmeberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1) Rz. 5 Das Einsichtnahmerecht besteht für Gläubiger und Gesellschafter des insolventen Unt. Unter Gläubiger sind alle Gläubiger der Ges. im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen. Gläubiger sind somit auch die Inhaber von gewinnabhängigen Zahlungsansprüchen, wie z. B. aus Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stille Ges.[...mehr