Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 46 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), richten sich die Gebühren nach den Nrn. 2102, 2103 VV (§ 3 Abs. 2 VV). Insoweit wird auf § 7 Rdn 33 ff. verwiesen.mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VI. Anrechnung bei vorangegangenem Mahnverfahren

Rz. 28 Auch dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess kann ein Mahnverfahren vorausgehen (§ 703a ZPO). In diesen Mahnverfahren ist abzurechnen wie in gewöhnlichen Mahnverfahren (siehe dazu § 11 Rdn 53 ff. und 127 ff.). Rz. 29 Kommt es nach einem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren zum streitigen Verfahren, so handelt es sich beim dem Verfahren nach Abgabe automatisc...mehr

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§ 28 Familiensachen / XVII. Allgemeine Rechtsbeschwerden

Rz. 360 In allgemeinen Rechtsbeschwerdeverfahren, also Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug abschließenden Entscheidungen in Nebenverfahren, gilt Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV nicht. Die Vergütung richtet sich in diesen Fällen vielmehr nach den allgemeinen Gebühren für Rechtsbeschwerden nach den Nrn. 3502, 3516 VV (siehe hierzu § 17).mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Erneute Berufung nach Schlussurteil

Rz. 83 Wird sowohl gegen ein Teilurteil als auch gegen ein Schlussurteil Berufung eingelegt, stellt das neue Berufungsverfahren wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält in beiden Verfahren seine Gebühren gesondert aus dem jeweiligen Wert. Beispiel 40: Berufung gegen Teil- und Schlussurteil Der Kläger klagt auf Zahlung von 20.000,00 EUR. In Hö...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Ermittlung der Werte

Rz. 43 Ist danach festgestellt, hinsichtlich welcher Gegenstände der Anwalt tätig war, sind diese nach den §§ 22 ff. RVG jeweils einzeln zu bewerten. Dabei wird gem. § 23 Abs. 1 RVG vor allem auf die Wertvorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG abzustellen sein. Rz. 44 Die Werte mehrerer Gegenstände sind anschließend nach § 22 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1, 2 RVG i.V.m. §§ 3...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / j) Sonstige gerichtliche Tätigkeiten

Rz. 77 Auch sonstige Tätigkeiten in gerichtlichen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich nach den Gebühren des Teils 3 VV. Insbesondere entsprechend anzuwenden sind:mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Rechtfertigungsverfahren

Rz. 117 Nach § 942 Abs. 1 ZPO kann in dringenden Fällen das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Insoweit gilt das Gleiche wie für sonstige Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rz. 118 Auf Antrag des Gegners (§ 942 Abs. 2 S. 2 ZPO) hat das Gericht eine Frist zu bestimmen, innerhalb der die Ladun...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 1 Beratungstätigkeiten des Anwalts sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn ein gesonderter Auftrag zur Beratung erteilt worden ist. Beratungen anlässlich anderer Angelegenheiten werden nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG durch die dortigen Betriebsgebühren mit abgegolten. Rz. 2 Wie sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung die Erteilun...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 166 In einem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG nach §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72a ArbGG erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3506 ff. VV, da diese seit der Neufassung durch das 2. KostRMoG auch in Beschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anzuwenden sind. Abzurechnen ist daher wie in Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Die Gebührenrahmen

Rz. 16 Während die Grundgebühr sich stets nach demselben Gebührenrahmen bemisst und für die zusätzliche Verfahrensgebühr der Nr. 5116 VV ein fester Gebührensatz (1,0) nach dem Gegenstandswert vorgesehen ist, gelten für die Gebühren im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren je nach Höhe des Bußgelds unterschiedliche Gebührenrahme...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 200 Ist die Rechtsbeschwerde nicht bereits nach § 79 OWiG zulässig, kann ihre Zulassung nach § 80 OWiG beantragt werden. Dieses Zulassungsverfahren ist nicht als Beschwerdeverfahren ausgestaltet, sodass es keine eigene Angelegenheit gem. § 17 Nr. 9 RVG darstellt, sondern nach § 16 Nr. 11 RVG zum Rechtszug des Rechtsbeschwerdeverfahrens gehört. Der Anwalt erhält also dies...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 184 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungsverfahren grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG oder dem OVG bestimmt sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3300 Nr. 2 VV und beträgt 1,6. Beispiel 78: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 10.000,00 EUR) hat de...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 163 Im erstinstanzlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV). Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren (siehe Rdn 64 ff.) Bezug genommen werdenmehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 5. Vollziehung

Rz. 18 Die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests richtet sich gem. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Konsequenterweise erhält der Anwalt daher auch die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV (Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 4 VV).mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / V. Einzeltätigkeiten nach Teil 6 VV

Rz. 145 Einzeltätigkeiten in Angelegenheiten nach Teil 6 VV sind in Teil 6 Abschnitt 5 VV (Nr. 6500 VV) geregelt. Auch hier findet sich nur ein einziger Gebührentatbestand, der alle Einzeltätigkeiten erfasst. Rz. 146 Von der Darstellung der Gebühren nach Teil 6 VV wird angesichts deren geringer praktischer Bedeutung abgesehen.mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, so erhält er seine "Vergütung" aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Streng genommen handelt es sich bei dem Anspruch gegen die Staatskasse nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch. Rz. 2 Entsprechendes gilt im Falle der Beiordnung nach § 4a InsO...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / VI. Selbstständiges Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 66 Das selbstständige Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren folgt den Regelungen der ZPO (§ 82 FGO). Hinsichtlich der Vergütung gelten die Ausführungen zu den Zivilsachen entsprechend, allerdings mit der Maßgabe, dass hier die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV gelten, also nach den Nrn. 3200 ff. VV. Auch hier dürfte neben einer Einigungsgebü...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / aa) Überblick

Rz. 8 Erstinstanzliche gerichtliche Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Daneben können die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV entstehen.mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Überblick

Rz. 107 Hat der Anwalt Vorschüsse, Zahlungen oder Zahlungen auf anzurechnende Gebühren vor oder nach seiner Beiordnung erhalten, so sind diese auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Allerdings wird zunächst auf denjenigen Teil der Vergütung angerechnet, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG be...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / ee) Aussöhnungsgebühr

Rz. 54 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren beantragt, kann auch eine 1,0-Aussöhnungsgebühr nach Nrn. 1001, 1003 VV anfallen, wenn dort eine Aussöhnung der Ehegatten erreicht wird, und der Anwalt daran mitwirkt.mehr

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§ 1 Einleitung / cc) Ermittlung der Gebührentatbestände

Rz. 48 Sind danach die Gegenstände und Gegenstandswerte ermittelt, ist weiter danach zu fragen, welche Gebührentatbestände ausgelöst worden sind. (1) Betriebsgebühr (a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäf...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 73 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[25] Rz. 74 Dieses Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Vollstreckung für mehrere Gläubiger

(1) Überblick Rz. 58 Bei Vertretung mehrerer Gläubiger ist zu differenzieren:mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 1 Wie die Tätigkeit des Anwalts in einem Verfahren über die Bewilligung auf Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt. Rz. 2 Das unselbstständige Räumungsfristverfahren zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG (vorläufige Beschränkung der Zwangsvollst...mehr

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§ 28 Familiensachen / gg) Stufenantrag

Rz. 155 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Rechnungslegung oder Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive ...mehr

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§ 1 Einleitung / d) Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 146 Soweit dem Anwalt während der Bearbeitung des Mandats Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, kann er diese wahlweise konkret abrechnen (Nr. 7001 VV) oder in Höhe einer Pauschale von 20 % der gesetzlichen Gebühren (Nr. 7002 VV). Die Pauschale entsteht in jeder Angelegenheit gesondert (siehe hierzu § 38 Rdn 75 ff.).mehr

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§ 38 Auslagen / aa) Ein Auftraggeber

Rz. 22 Beispiel 3: Einfache Abrechnung Der Anwalt ist beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadensregulierung eine Ablichtung der strafrechtlichen Ermittlungsakten anzufertigen. Diese umfassen 40 Seiten. Der Anwalt erhält für jede Seite 0,50 EUR.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 60. Verbundverfahren

Rz. 131 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXIV. Beratungshilfe

Rz. 223 Nach § 2 Abs. 2 BerHG wird auch in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts Beratungshilfe gewährt. Insoweit ergeben sich hier keine Besonderheiten. Entstehen kann eine Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV), eine Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) und eine Einigungs-/Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV). Rz. 224 Die Gebühren können im Verwaltungs- und Nachprüfungsverfahren gesondert entst...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 74. Zusammengerechnete Werte

Rz. 154 Berechnen sich die Gebühren nach den zusammengerechneten Werten mehrerer Gegenstände, so gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 2 RVG nur für einen Teil der Gegenstände gelten würde. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich ausschließlich auf die Verfahrensverbindung (siehe dazu unter Rdn 129), was zumeist verkannt...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 6 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen ebenfalls die Vergütung nach Nr. 2300 VV, also eine Geschäftsgebühr (0,5 bis 2,5). Auch insoweit ergeben sich bei den Gebühren keine Besonderheiten, sodass auf die Darstellung zu § 8 verwiesen werden kann. Rz. 7 Die sog. Schwellengebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV kommt zwar auch in Betracht, w...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Der Anwalt war bereits im Verwaltungsverfahren tätig

(1) Überblick Rz. 32 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Verwaltungsverfahren beauftragt, so erhält er im Nachprüfungsverfahren zwar auch eine Gebühr nach Nr. 2300 VV mit einem Rahmen von 0,5–2,5 (Mittelgebühr 1,5) und der Begrenzung in weder umfangreichen noch schwierigen Sachen auf die Schwellengebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV); im Gegenzug wird allerdings die im Ve...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / XII. Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldbußen

Rz. 237 Nach §§ 86 ff. IRG kann die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion aufgrund einer im Ausland begangenen Ordnungswidrigkeit im Inland bewilligt werden. Die Gebühren hierfür sind in Teil 6 Abschnitt 1 VV geregelt. Insoweit wird daher auf § 37 verwiesen.mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 10. Verfahren über die Kostenentscheidung

Rz. 60 Wird nach Abschluss des Beweisverfahrens beantragt, dem Antragsteller nach § 494a Abs. 1 ZPO aufzugeben, Hauptsacheklage zu erheben, um eine Kostenentscheidung zu erzwingen, falls dieser der Aufforderung nicht nachkommt (§ 494a Abs. 2 ZPO), zählt diese Tätigkeit noch zum Beweisverfahren und löst keine gesonderte Vergütung aus (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG). Beispiel 37: Antra...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 11. Auslagen

Rz. 51 Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[12] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Siehe auch "Reisekosten" unter Rdn 105.mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / IV. Selbstständiges Beweisverfahren in Familiensachen

Rz. 64 Auch in Familiensachen ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich, allerdings nur in Ehe- und Familienstreitsachen. Die Vorschriften der §§ 485 ff. ZPO gelten für diese Verfahren entsprechend (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Wird das Beweisverfahren während eines Beschwerdeverfahrens durch...mehr

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§ 1 Einleitung / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 98 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Betracht (siehe dazu § 31 Rdn 182 ff.).mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 16 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist die Erinnerung gegeben, die nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG ebenfalls eine gesonderte Gebührenangelegenheit darstellt, da sie sich gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers richtet. Es entstehen auch hier die Gebühren nach den Nrn. 3500 ff. VV.mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / a) Geschäftsgebühr

aa) Überblick Rz. 16 Für die außergerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich von 0,5 bis auf 2,5. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Rz. 17 Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG, also nachmehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Tätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 36 Sofern für den Verfahrensbevollmächtigten mehrere Angelegenheiten ausgelöst werden, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 37 Wird der Verkehrsanwalt in mehreren Instanzen beauftragt, gilt auch für ihn § 17 Nr. 1 RVG. Der Verkehrsanwalt erhält seine Vergütung in jeder Angelegenheit gesondert. Beispiel 14: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufun...mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 137 Hinzu kommen kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV bei vorzeitiger Erledigung ohne Hauptverhandlung oder dann, wenn nach § 72 OWiG im Beschlussverfahren ohne Hauptverhandlung entschieden wird. Rz. 138 Auch hier sind mehrere Auftraggeber gebührenerhöhend zu berücksichtigen (Nr. 1008 VV).mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 51 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, sind die dort angefallenen Gebühren – vorbehaltlich einer Begrenzung – hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV, § 35 Abs. 2 RVG).mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / III. Selbstständiges Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 63 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Kommt es nachfolgend zum Hauptsacheverfahren, erstreckt sich der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG auch auf das vorangegangene Beweisverfahren.mehr

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§ 35 Strafsachen / III. Gutachten

Rz. 5 Ist der Anwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gilt ebenfalls § 34 RVG. Der Anwalt soll auch hier auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt wiederum eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet (§ 34 Abs. 2 S. 2 RVG), hier nach § 632 BGB. Soweit der Anwalt das Gutachten für einen Verbrauche...mehr

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§ 1 Einleitung / IV. Das Vorgehen bei Erstellung einer Kostenrechnung

Rz. 14 Wer eine zutreffende Kostenrechnung erstellen will, muss die nachfolgenden Schritte beachten. Wer diese einzelnen Schritte nicht beachtet oder einzelne Schritte überspringt, wird im Zweifel zu einer unzutreffenden Abrechnung kommen und Gebühren verschenken. Der Anwalt sollte sich daher die nachfolgenden Schritte einprägen und stets – auch in scheinbar einfachen Fällen...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VII. Parteiwechsel

Rz. 88 Ein Parteiwechsel kann sowohl auf Seiten des Klägers als auch auf Seiten des Beklagten vorkommen. Auf Seiten des Klägers erfolgt der Wechsel durch Eintritt eines neuen Klägers und durch Ausscheiden des bisherigen Klägers. Auf Seiten des Beklagten erfolgt der Parteiwechsel dadurch, dass der Kläger erklärt, die Klage richte sich fortan nicht mehr gegen den bisherigen Be...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / g) Verfahren über eine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 22 Wird der Mahnbescheid zurückgenommen, so hat der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, soweit kein Fall des § 269 Abs. 3 S. 2 oder S. 3 ZPO gegeben ist. Soweit die Kostenentscheidung vom Streitgericht zu treffen ist, beginnt das streitige Verfahren bereits mit dem Antrag auf Kostenentscheidung, sod...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 79 Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 161 In personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach §§ 83, 84 BPersVG gelten die Vorschriften des ArbGG über das Beschlussverfahren entsprechend (§ 83 Abs. 2 BPersVG; ebenso die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze). Rz. 162 Ebenso wie in den vergleichbaren arbeitsrech...mehr