Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Verweisung und Abgabe an ein Gericht derselben Instanz (Horizontalverweisung)

Rz. 72 Verweist ein Gericht an ein anderes Gericht derselben Instanz, so zählen nach § 20 S. 1 RVG das Verfahren vor dem abgebenden und dem empfangenden Gericht als eine Angelegenheit. Das Gleiche gilt im Falle einer Abgabe. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Beispiel 41: Verweisung Es wird Klage auf Zahlung von 10.000,00 EUR vor dem ArbG erhoben. Das ArbG v...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Hat der Anwalt an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung teilgenommen, erhält er nach Nr. 4102 VV eine Terminsgebühr. Diese deckt bis zu drei Termine je Verfahren ab (Anm. zu Nr. 4102 VV). Rz. 112 Befindet sich der Beschuldigte (oder der Vertretene) während einem der abgegoltenen Termine nicht auf freiem Fuß, entsteht die Terminsgebühr mit Zuschlag (ausgenommen Termi...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Verfahren auf Aufhebung nach § 926 Abs. 2 ZPO

Rz. 128 Nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn der Antragsteller der Fristsetzung zur Hauptsacheklage (§ 926 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt. Rz. 129 Das Verfahren über den Antrag auf Fristsetzung zählt noch mit zum Anordnungsverfahren und wird durch die dort verdienten Gebühren abgegolten.[36] Rz. 130 Die Entscheidung über den Aufhe...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Überblick

Rz. 91 Wird gegen einen im Beschlussweg ergangenen Arrest oder eine im Beschlussweg ergangene einstweilige Verfügung nur zum Teil Widerspruch eingelegt, entstehen nach Widerspruch die Gebühren nur aus dem geringeren Wert des Abänderungsantrags. Die zuvor aus dem höheren Wert verdienten Gebühren bleiben dagegen erhalten. Hier kann es zu Stufenwerten kommen. Rz. 92 Für die Abre...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / a) Vergütung

Rz. 5 In der Zwangsversteigerung kommen zwei verschiedene Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Antrag auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO

Rz. 199 Im Falle eines Verfahrens auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gilt § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG. Auch dieses Verfahren ist gegenüber der Hauptsache eine gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält auch hier die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 200 Er erhält also insbesondere eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unte...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 5. Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 6 In Verfahren nach Teil 6 VV richtet sich die Gehörsrüge nach Teil 3 VV. Da Teil 6 VV für Gehörsrügen keine gesonderten Gebühren vorsieht, werden insoweit die Gebühren nach Teil 3 VV nicht verdrängt (Vorbem. 3 Abs. 7 VV).[5]mehr

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§ 1 Einleitung / e) Hebegebühren

Rz. 141 Vereinnahmt der Anwalt Gelder oder Kostbarkeiten und leitet er diese weiter, so erhält er hierfür Hebegebühren nach Nr. 1009 VV. Die damit verbundene Tätigkeit ist jeweils eine eigene Angelegenheit, so dass hierfür gesonderte Gebühren entstehen. Die Hebegebühren entstehen nicht "in einer Angelegenheit"; die diesbezügliche Tätigkeit des Anwalts ist vielmehr eine eigen...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Mit der Landeskasse ist noch nicht abgerechnet

Rz. 35 Soweit der Anwalt mit der Landeskasse noch nicht abgerechnet hat, kann er seinen Erstattungsanspruch uneingeschränkt geltend machen. Beispiel 12: Festsetzung der vollen Gebühren gegen den Gegner Der Anwalt wird seiner Partei zur Abwehr einer Klage in Höhe von 8.000,00 EUR im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Es kommt zur mündlichen Verhandlung. Die Klage wird ko...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Der Verteidiger wird erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt

Rz. 153 Wird der Verteidiger erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 39 bis 75. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 154 Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Beispiel 78: Erstmalige Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, Einstellung ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (b) Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Rz. 91 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt. Strittig ist, ob die Nichteröffnung rechtskräftig werden muss.[46] Nach zutreffender Auffassung[47] ist das nicht erforderlich, da auch eine Einstellung nicht endgültig sein muss, sondern nur endgültig gewollt sein muss (siehe Rdn 92)...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 3. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder einer sonstigen Güte- oder Schiedsstelle

Rz. 17 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist zum Teil vorgeschrieben, dass vor Einleitung eines Rechtsstreits ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist, so nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder nach §§ 76a, 112 BetrVG und in weiteren Fällen. Für diese Verfahren sieht Nr. 2303 Nrn. 2, 3 und 4 VV vor, dass eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr anfällt.[8] Hierzu siehe § 9. Rz. 18 Na...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / II. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon kommt eine Anrechnung ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ff) Verwaltungsverfahren und Neubescheidungsverfahren nach Klage

Rz. 53 Wird nach dem Widerspruchsverfahren Klage erhoben und schließt sich danach ein Neubescheidungsverfahren an, so handelt es sich um ein neues Verwaltungsverfahren, in dem die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entsteht. War der Anwalt zuvor bereits im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren tätig, findet keine Anrechnung nach Vorbem. 2.3. Abs. 4 VV statt, da dem Neubescheid...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Mahnverfahren mit Einigungsgebühr

Rz. 42 Neben der Mahnverfahrensgebühr kann auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) anfallen. Die Einigungsgebühr ist eine Allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (Vorbem. 1 VV). Rz. 43 Da die Forderung mit Einreichung des Mahnantrags anhängig wird, beläuft sich die Höhe der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV auf 1,0, soweit eine Einigung über di...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 4: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert – ein Auftraggeber Gegen seine erstinstanzliche Ve...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 7. Erneutes Verfahren vor dem Amtsgericht nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 207 Wird ein erstinstanzliches Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben, so gilt das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren und Auslagen erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr. ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (2) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 35 Auf die Gebühren für ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Gebühr der Nr. 2503 VV nur zu einem Viertel anzurechnen (Anm. Abs. 2 S. 2 zu Nr. 2503 VV). Rz. 36 Beispiel 19: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergl...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XVII. Erinnerung

Rz. 174 In Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt ebenfalls die Gebühren nach Nrn. 3500, 3513 VV. Strittig war, ob Erinnerungen im Kostenfestsetzungsverfahren die Gebühr nach Nr. 3500 VV auslösen.[49] Mit der Neufassung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG ist jetzt klargestellt, dass auch im verwaltungsgerichtlichen Festsetzungsverfahren die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung eine...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 29 Im vorbereitenden Verfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine Grundgebühr (Nr. 4100 VV), da dies das früheste Verfahrensstadium ist, in dem er beauftragt werden kann und er sich hier immer erstmals einarbeiten muss. Rz. 30 Darüber hinaus erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 44,00 EUR bis 319,00 EUR; Mittelg...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem ersten auftr...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 154 Im Berufungsverfahren erhält der Verteidiger die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV (Nrn. 4124 ff. VV). Rz. 155 Hier kann zunächst wiederum die Grundgebühr (Nr. 4100 VV) entstehen, wenn der Anwalt im Berufungsverfahren erstmals beauftragt worden ist. War der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren oder im erstinstanzlichen Verfahren tätig, kann di...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / II. Gutachten

Rz. 30 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Geregelt sind lediglich die besonderen Fälle der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die mit der Erstellung eines Gutachtens verbunden sind (Nrn. 2101 und 2103 VV; siehe § 7 Rdn 25 ff., 41 ff.), und die Übersendung der Handakten an den Rechtsmittel...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 4. Anrechnung

Rz. 34 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 7. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 146 Wird gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so wird damit gem. § 700 Abs. 3 ZPO das streitige Verfahren eingeleitet. Bereits der Einspruch löst daher für den Vertreter des Antragsgegners die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV aus.[58] Gebühren im Mahnverfahren kann der Antragstellervertreter in diesem Fall nicht mehr verdienen. Beispiel 100: Einspruch ge...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 4. Postentgeltpauschale

Rz. 11 Die Selbstständigkeit der aufeinander anzurechnenden Gebühren hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV. In Anrechnungsfällen war bislang streitig, ob sich die Postentgeltpauschale aus dem Gebührenaufkommen vor oder nach Anrechnung ermittelt. Beispiel 5: Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen Außergerichtlich str...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 76 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Verteidiger die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV, den Nrn. 4106 ff. VV. Rz. 77 Auch hier kann der Anwalt die Grundgebühr (Nr. 4100 VV) verdienen, sofern er erstmals im gerichtlichen Verfahren beauftragt wird. War er schon im vorbereitenden Verfahren tätig, kann die Grundgebühr nicht erneut ents...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Berufungsbeklagter

Rz. 33 Für den Berufungsbeklagten entsteht ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags für das Berufungsverfahren, i.d.R. also mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 34 Für die volle Gebühr ist allerdings Voraussetzung, dass der Anwalt einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sach...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / III. Beratung und Gutachten

Rz. 7 Seit dem 1.7.2006 sind im RVG für Beratung und Gutachten keine Gebührentatbestände mehr vorgesehen. Der Anwalt soll für seine Beratungs- und Gutachtentätigkeit eine Gebührenvereinbarung schließen, nach der er abrechnet (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Rz. 8 Trifft er keine Vereinbarung, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht geschuldet, also im Falle der Beratung nach § 612...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 103 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, so richten sich bis zum Widerspruch die Gebühren nach der Hauptsache, wobei daraus nur die ermäßigte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV anfällt. Die Gebühren nach Widerspruch berechnen sich dagegen nur aus dem Wert der Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / aa) Überblick

Rz. 16 Für die außergerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich von 0,5 bis auf 2,5. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Rz. 17 Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG, also nachmehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Verfahren nach Teil 4 VV

Rz. 10 Auch in Strafsachen nach Teil 4 VV kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht (§§ 379 Abs. 3, 379a, 404 Abs. 5 StPO). Hier fehlt es allerdings an gesonderten Gebührentatbeständen. Soweit die Tätigkeit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht durch die Gebühren der Hauptsache abgegolten ist (§ 16 Nr. 2 RVG gilt auch hier), dürfte die Vertretung in die...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / X. Erinnerungen und Beschwerden im gerichtlichen Verfahren nach Vorbem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV

Rz. 232 Wird gegen eine Kostenfestsetzung oder den Kostenansatz im gerichtlichen Verfahren Erinnerung (§ 105 Abs. 1 OWiG; § 464b S. 3 StPO, § 11 Abs. 2 S. 1 RpflG) oder Beschwerde erhoben (§ 105 Abs. 1 OWiG; § 464b S. 3 StPO, §§ 104 Abs. 4, 567 ZPO), so sind Erinnerung und Beschwerde ebenfalls eigene Angelegenheiten, die nach Vorbem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV wiederum die Gebühren n...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 12. Anzurechnende Beträge

Rz. 43 Auch anzurechnende Beträge (z.B. nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 bis 6, Vorbem. 3 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 VV) sind in die Rechnung mit aufzunehmen. Seit Inkrafttreten des § 15a RVG kann der Anwalt frei wählen, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt (siehe § 5 Rdn 5 ff.). Zweckmäßig ist es, chronologisch vorzugehen und die zuerst verdiente Gebühr voll abzurechne...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 147 Zunächst erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV in Höhe von 1,6. Die Gebühr entsteht wiederum mit der Entgegennahme der Information und deckt sämtliche Tätigkeiten im Revisionsverfahren ab (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), ausgenommen die Wahrnehmung von Terminen. Rz. 148 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich diese Gebühr nach Nr. 3207 VV auf 1...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / c) Grund- und Qualifikationstatbestände

Rz. 20 An mehreren Stellen kommt es vor, dass in einer Nummer der Grundtatbestand einer Gebühr enthalten ist und in den folgenden Nummern nur noch eine abweichende Gebührenhöhe geregelt wird (so z.B. bei der Einigungsgebühr: Nrn. 1000 ff. VV). Ob in diesen Fällen die Nummer der Grundgebühr, die Nummer des Modifizierungstatbestandes oder beide zu zitieren sind, ergibt sich au...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / cc) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr (Nrn. 3305, 3306 VV)

Rz. 31 Möglich ist auch, dass die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV sowohl in voller Höhe als auch in ermäßigter Höhe anfällt. Das ist z.B. bei einer nur teilweisen vorzeitigen Erledigung der Fall. Es entsteht dann die Gebühr der Nr. 3305 VV zu unterschiedlichen Teilen: eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV) aus dem Wert, nach dem der Mahnantrag oder ein Schriftsatz, der Sac...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (i) Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Rz. 99 Wird dagegen Einspruch eingelegt und dieser später wieder zurückgenommen, entsteht die Zusätzliche Gebühr (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV). Voraussetzung ist, dass noch keine Hauptverhandlung anberaumt ist oder die Rücknahme mehr als zwei Wochen vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin erklärt wird. Beispiel 45: Einspruchsrücknahme im gerichtlichen Verfahren...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 12 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[14] auch ber...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 138 Der Anwalt erhält für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 133 Abs. 1 VwGO) die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Danach entsteht eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV. Endet der Auftrag vorzeitig, reduziert sich diese Gebühr gem. Nr. 3507 VV auf 1,1. Rz. 139 Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöhen sich diese Gebühre...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Vollstreckungsandrohung/Anzeige der Vollstreckungsabsicht

Rz. 54 Da die Verfahrensgebühr bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr auch dann schon, wenn er nur eine Vollstreckung androht.[34] Beispiel 32: Bloße Vollstreckungsandrohung Der Anwalt ist beauftragt, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 3.000,00 EUR...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / VIII. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof

Rz. 109 Erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 50 VwGO), einem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof (§§ 47, 48 VwGO) richten sich nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 VV. Danach erhält der Anwalt gem. Nr. 3300 Nr. 2 VV[39] für die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach dem RVG

Rz. 52 Ist im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese zur Hälfte anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Sind dem gerichtlichen Verfahren mehrere anzurechnende Gebühren vorausgegangen, ist nur die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 189 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel 83: Anfechtungsklage und Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000,00 EUR) legt der Anwalt Anfechtu...mehr