Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Betra...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / aa) Grundsatz

Rz. 57 Hinsichtlich der Erinnerungsverfahren ist zu differenzieren:mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Adoptionssachen

Rz. 54 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 55 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 56 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr na...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / g) Gegenstandswert

Rz. 24 Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), müssen die jeweils angewandten Vorschriften über die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich nicht zitiert zu werden. Toussaint [14] hält dies allerdings dann für erforderlich, wenn der Auftraggeber den Gegenstandswert anderenfalls nur schwer nachvollziehen könnte. Unabhängig davon biete...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XI. Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 59 Kommt es im Beschlussverfahren zur Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG), so gelten nach Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c) VV die Gebühren eines Revisionsverfahrens entsprechend. Der Anwalt erhält also auch hier die Vergütung nach den Nrn. 3206 ff. VV. Beispiel 22: Rechtsbeschwerde zum BAG im Beschlussverfahren Gegen die Entscheidung des LAG über ein...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 58 Bei Vertretung mehrerer Gläubiger ist zu differenzieren:mehr

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§ 28 Familiensachen / jj) Vaterschaftsfeststellung und Mindestunterhalt

Rz. 163 Wird ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft (§ 169 Nr. 1 FamFG) mit einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt verbunden (§ 169 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 237 FamFG), liegt eine Unterhaltssache vor. Die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt sind zwar gesondert festzusetzen; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt m...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / 1. Überblick

Rz. 2 In Teil 3 VV Vierter Abschnitt (Nrn. 3400 ff. VV) sind Einzeltätigkeiten des Anwalts in gerichtlichen Verfahren nach Teil 3 VV geregelt. Das RVG unterscheidet hier zwischen Neben den Gebührentatbeständen der Nrn. 3400 ff. VV gelten die allgemeinen Vorschriften, insbeson...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 77. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 158 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[48] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 9. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 59 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[20] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3200 ff. VV).[21] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu Vorbem. ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 94 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[34] vor den Finanzgerichten siehe § 32 Rdn 17 ff. Rz. 95 Zu beachten ist auch hier die Begrenzung der Anrechnung auf 0,75 nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV, wenn die Summe der Gebühren nach der St...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 66 In allen Beschwerdeverfahren entstehen nur die 0,5-Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, also eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und, sofern ein gerichtlicher Termin stattfindet, auch eine 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3510 VV). Siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff. Rz. 67 Soweit in den betreffenden Beschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gil...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 28 Sofern zugelassen, ist auch die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO möglich.[19] Es handelt sich um eine eigene Gebührenangelegenheit (§ 15 Abs. 2 RVG). Die Gebühren richten sich nach Nrn. 3502, 3516 VV. Beispiel 8: Rechtsbeschwerdeverfahren Nachdem das Beschwerdegericht die vom Beklagten gegen die Ablehnung der beantragten Verlängerung einer Räumungsfrist um sechs Monate ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (3) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 42 Zu beachten ist, dass die Anrechnung gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 VV auf einen Gebührensatz von 0,75 begrenzt ist. Diese Grenze greift immer dann, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr über einem Gebührensatz von 1,5 liegt. Beispiel 12: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Begrenzung der Anrechnung) Wie vorangegangenes Beispiel 11; jedoch war die T...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 1. Überblick

Rz. 40 Grundsätzlich wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Betragsrahmengebühren abgerechnet (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), und zwar auch bei außergerichtlicher Vertretung (§ 3 Abs. 2 RVG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in Angelegenheiten, die nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Allerdings entstehen anstelle der Wertgebühren jeweils entsprechende Betr...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 51. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 119 Wird das Strafverfahren eingestellt und die Sache als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt, ist eine zwischenzeitliche Gebührenänderung ebenfalls zu beachten, da es sich auch hier um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG). Beispiel 60: Strafsache und Abgabe an Verwaltungsbehörde Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag zur Verteidigu...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 36. Klageerweiterung

Rz. 90 Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[26] Rz. 91 Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann fü...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Abstammungssachen

Rz. 48 Die Gebühren richten sich nach Teil 3 VV, den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 49 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 175 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 f.). Rz. 50 Da es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, kommt eine Ermäßigung der Terminsgebühr...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / II. Abrechnung

Rz. 9 Beispiel 1: Vorbehaltsurteil und Nachverfahren Auf eine Scheckklage über 5.000,00 EUR ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Vorbehaltsurteil. Der Kläger beantragt, das Urteil für vorbehaltlos zu erklären. Im daraufhin anberaumten Termin im Nachverfahren wird erneut verhandelt. Die Gebühren im Nachverfahren entstehen erneut (§ 17 Nr. 5 RVG). Die Verfahrensgebühr des Sch...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / I. Überblick

Rz. 1 Beschwerde- und Erinnerungsverfahren finden sich in fast sämtlichen Verfahrensordnungen. Hier gelten je nach Verfahren Besonderheiten. Rz. 2 Soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet, gelten grundsätzlich die Nrn. 3500 ff. VV. Allerdings sind hier für einige Beschwerdeverfahren besondere Vorschriften vorgesehen (siehe Rdn 11). Während jedes Beschwerdeverfahren na...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 18. Bußgeldsachen

Rz. 62 In Bußgeldsachen bilden das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde noch nach altem Recht richte...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 99 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt ebenso wie in den Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Wert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG), eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Hinzukommen kann noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Bewei...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Keine Terminsgebühr in den Fällen der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3104 VV

Rz. 45 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs kommt bei einem Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren nicht in Betracht, da in diesem Verfahren auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 127...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Kostenwiderspruch

Rz. 101 Wird die Hauptsache akzeptiert und nur gegen die Kostenentscheidung Widerspruch erhoben, ist grundsätzlich ebenso abzurechnen wie bei einem Teilwiderspruch in der Hauptsache. Die nach Widerspruch anfallenden Gebühren berechnen sich dann nach dem Wert der bis zum Widerspruch angefallenen Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (§ 43 Abs. 3 GKG). Rz....mehr

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§ 35 Strafsachen / II. Beratung

Rz. 4 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Strafsache beauftragt, gilt § 34 Abs. 1 RVG. Es handelt sich nicht um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV. Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet, also nach § 612 BGB (§ 34 ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 1. Überblick

Rz. 3 Die Frage, welche Fassung des RVG anzuwenden ist, hat dagegen erhebliche praktische Bedeutung, da sich im RVG im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen ergeben haben, insbesondere zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG und zuletzt durch das KostRÄG 2021. Dabei wirkt sich insbesondere die jeweilige Anhebung der Gebühren- und Auslagenbeträge aus. Rz. 4 Bei der letzten Änderung...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 5. Sonderfall: Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor befasstes Gericht und anschließende Weiterverweisung an ein anderes Gericht

Rz. 87 Wird ein Verfahren vom Rechtsmittelgericht an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und verweist dieses Gericht nunmehr seinerseits das Verfahren an ein anderes erstinstanzliches Gericht, so würde zunächst § 21 Abs. 1 RVG gelten, wonach das Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit wäre, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr nach V...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 20. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 64 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, handelt es sich bei dem weiteren Verfahren nach Einspruch grundsätzlich um dieselbe Angelegenheit,[17] sodass es beim bisherigen Gebührenrecht verbleibt. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei – kenn...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / VI. Einzeltätigkeiten in Schiedsrichterlichen Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht

Rz. 147 In schiedsrichterlichen Verfahren nach der ZPO und Verfahren vor dem Schiedsgericht nach § 104 ArbGG gelten wiederum die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 4 VV, obwohl es sich um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Dies ist mit der Änderung des § 36 RVG zum 1.8.2013 klargestellt worden.[38] Rz. 148 Insoweit gelten also die Ausführungen zu diesem Kapitel entsprechend.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / dd) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 66 Wird der Anwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beauftragt, liegt nur ein Auftraggeber vor, sodass nur die einfache Verfahrensgebühr anfällt. Wird er dagegen von den einzelnen Gesellschaftern beauftragt, so liegen mehrere Auftraggeber vor, sodass die nach Nr. 1008 VV erhöhte Verfahrensgebühr entsteht. Das Problem liegt hier weniger in der Gebührenabrechnung...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / IV. Revisionsverfahren

Rz. 30 Für die Revisionsverfahren bedarf es keiner besonderen Regelung. Hier gelten jeweils unmittelbar die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3206 ff. VV), die auch in sonstigen Revisionsverfahren anzuwenden sind, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Beispiel 7: Revision vor dem BAG Gegen die Entscheidung des LAG wird Revision zum BAG eingelegt,...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / V. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 26 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Ge...mehr

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§ 28 Familiensachen / XII. Arrestverfahren

Rz. 322 Arrestverfahren werden ebenfalls wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 323 Zu beachten ist, dass Arrestverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Der Anwalt erhält also neben den Gebühren in der Hauptsache die Vergütung im Arrestverfahren geso...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt

Rz. 141 Werden mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Vollstreckungsobjekt betrieben, kann das getrennte Vorgehen nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig sein. Beispiel 91: Mehrere Forderungspfändungen wegen verschiedener Forderungen Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine Forderung über 2.000,00 EUR aus einem Teilurteil, weitere 4.000,00 EUR...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 5 Die Gebühren für allgemeine Beschwerden sind in den Nrn. 3500 ff. VV geregelt. Daneben gibt es zahlreiche Spezialregelungen (siehe Rdn 11 ff.). Rz. 6 Grundsätzlich wird auch in Beschwerdeverfahren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit abgerechnet (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, soweit im Beschwerdeverfahren wertabhängige Ge...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 12 Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG und im Falle einer Zahlungsvereinbarung nach § 31b RVG . Rz. 13 Eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 55 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in Vollstreckungsverfahren nicht in Betracht, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Gegenstandswert richten. Es sind ...mehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Einlegung der Revision

Rz. 188 Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger noch zur Berufungsinstanz, sodass hierfür keine weitere Vergütung ausgelöst wird. Beispiel 120: Berufungsverfahren mit Revisionseinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergegen Revision ein. Die Einlegung der Revision gehört n...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 40. Parteiwechsel

Rz. 97 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rspr. des BGH[28] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel 50: Parteiwechsel Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Januar...mehr

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§ 28 Familiensachen / 11. Kindesherausgabe

Rz. 106 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 107 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 108 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nich...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Aufhebungsverfahren nach § 942 Abs. 3 ZPO

Rz. 141 Setzt das Gericht der belegenen Sache auf Antrag nach § 942 Abs. 2 S. 2 ZPO eine Frist nach § 942 Abs. 1 ZPO zur Ladung vor dem Gericht der Hauptsache fest und wird innerhalb dieser Frist keine Hauptsacheklage erhoben, dann wird von dem Amtsgericht der belegenen Sache die einstweilige Verfügung durch Beschluss aufgehoben. Hierüber wird ohne mündliche Verhandlung durc...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IV. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 147 Zu beachten ist, dass der Anwalt auch außergerichtlich hinsichtlich der Eilsache tätig werden kann, also hinsichtlich des Gegenstands, der nachfolgend Streitgegenstand des Arrests oder der einstweiligen Verfügung wird. Es liegen dann auch außergerichtlich zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor. Für verwaltungsrechtliche Angelegenheit...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / j) Beschwerde

Rz. 173 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 174 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mi...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 1 Einleitung / cc) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 96 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Vorgesehen sind hier keine Gebührenrahmen; vielmehr richtet sich die Höhe der Einigungsgebührmehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Verfahren über die in Teil 3 Abschnitt 5 VV geregelten Rechtsbeschwerden ist nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Gebührenangelegenheit. Rz. 5 Mehrere Rechtsbeschwerden sind jeweils gesonderte Angelegenheiten (§ 15 Abs. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn aufgrund einer ersten Rechtsbeschwerde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben wird, und gegen die neue Entscheidung ...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / bb) Sonderfall: Mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung

Rz. 60 Nach § 16 Nr. 10 Buchst. a) RVG zählen mehrere Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz einerseits und mehrere Erinnerungsverfahren im Kostenfestsetzungsverfahren andererseits als eine Angelegenheit. Hier wiederum gilt Folgendes:[21]mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 28. Güterichterverfahren

Rz. 77 Ein Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) zählt nach (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 4 RVG) mit zum Rechtszug und stellt daher keine gesonderte Angelegenheit dar. Die Gebühren richten sich daher nach dem Recht der Hauptsache. Beispiel 39: Güterichterverfahren Der Anwalt hatte im Dezember 2020 Klage eingereicht. Im April 2021 wurde die Sache an den Güterichter verwiesen und ...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Terminsgebühr

Rz. 92 Neben der Verfahrensgebühr entstehen auch in sozialgerichtlichen Verfahren Terminsgebühren. Rz. 93 Es gilt wiederum Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin, einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin oder an außergerichtlichen Verhandlungen. Rz. 94 Auch hier ist eine Terminsgebühr im schriftl...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 106 Zusätzlich zu den aus der Staatskasse zu zahlenden Netto-Gebühren und Auslagen kommt auch die Umsatzsteuer hinzu, und zwar auch dann, wenn die bedürftige Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.[63] Die vereinzelt gebliebene Gegenauffassung des OLG Celle[64] ist mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. Dies hat der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 zusätzlich klargestellt.mehr