Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Verfahren der freiwill... / I. Überblick

Rz. 1 In den allgemeinen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhält der Anwalt grundsätzlich die gleichen Gebühren und Auslagen wie in allgemeinen Zivilsachen. Eine ausdrückliche Gleichstellung – wie noch vor Inkrafttreten des FGG-ReformG – ist im RVG nicht mehr angeordnet. Allerdings enthält das RVG für allgemeine Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Verfahren der freiwill... / a) Überblick

Rz. 6 Für gerichtliche Verfahren gilt Teil 3 VV unmittelbar, auch wenn der entsprechende Hinweis in der Überschrift zu Teil 3 VV bereits mit Inkrafttreten des FGG-ReformG weggefallen ist. Es wird also nicht unterschieden zwischen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Anwalt erhält grundsätzlich die gleichen G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / XI. Vergütung in Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen den Kostenansatz

Rz. 285 In Verfahren über und erhält der Anwalt ebenfalls nicht die Gebühren nach Teil 4 VV, sondern wiederum die Gebühren nach Teil 3 VV. Rz. 286 Der Anwalt erhält also in jedem der vorgenannten Verfahren di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz

Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Vordergericht zurückverwiesen (siehe zur Zurückverweisung ausführlich auch § 14 Rdn 76 ff.), kann gegen das erneute erstinstanzliche Urteil wiederum Berufung eingelegt werden. Das neue Berufungsverfahren stellt dann wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Abrechnung

Rz. 241 Aus der Landeskasse erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Wahlanwalt, allerdings ab Gegenstandswerten über 4.000,00 EUR lediglich nach den Beträgen des § 49 RVG. Rz. 242 Für die Berechnung der Postentgeltpauschale sind nicht (mehr) die gesetzlichen Gebührenbeträge des § 13 RVG heranzuziehen,[109] sondern die nach § 49 RVG reduzierten Beträge. Das ist durch A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 8 Auch die Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Teil 2 Abschnitt 1 VV) sind in Bußgeldsachen anzuwenden (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Als Rechtsmittel in der Hauptsache kommen hier nur Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG) und Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 OWiG) in Betracht. Wegen des Zusammenhangs werden diese Gebühren vor der Rechtsbeschw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 2. Revision und hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 62 Wird Revision eingelegt und hilfsweise wegen desselben Streitgegenstands das Berufungsurteil hilfsweise mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen, so sollen nach Auffassung des BGH[15] neben den Gebühren für das Revisionsverfahren keine weiteren Gerichts- oder Anwaltsgebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde anfallen, da es sich um ein einheitliches Verfahren han...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 64 Wird ein Verfahren in mehrere einzelne Verfahren getrennt (z.B. nach § 145 ZPO), so sind ab dem Zeitpunkt der Trennung mehrere selbstständige Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG gegeben. Bis zur Trennung bleibt es dagegen bei einer Angelegenheit.[16] Rz. 65 Vor der Trennung fallen die Gebühren nur ein einziges Mal an (§ 15 Abs. 1, 2 RVG), und zwar aus dem Gesamtwert der Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 164 Während nach der bisherigen Fassung des RVG in Beschwerdeverfahren nach § 87 Abs. 1 ArbGG i.V.m. den Personalvertretungsgesetzen die allgemeinen Beschwerdegebühren der Nrn. 3500 ff. VV anzuwenden waren, entstehen seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens, also die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Selbstständiges Beweis... / VII. Selbstständiges Beweisverfahren in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 67 Wegen des Zusammenhangs, soweit Rahmengebühren gelten, siehe insoweit § 31 Rdn 199 ff. Soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist, gelten wiederum die Ausführungen zu den Gebühren in zivilgerichtlichen Verfahren entsprechend. In beiden Fällen kommt anstelle der Einigungsgebühr auch eine Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002 ff. VV in Betracht. Bei Abrechnung nach Betragsrahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (1) Überblick

Rz. 28 Kommt es nach einem Verwaltungsverfahren zu einem Nachprüfungsverfahren, also dem einem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren), so erhält der Anwalt wiederum die Vergütung nach Teil 2 VV. Allerdings ist zu beac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / bb) Terminsgebühr

(1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 297 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3204, 3205 VV. Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Verfahren der freiwill... / c) Problem: Notarkostenbeschwerde

Rz. 35 Strittig war die Abrechnung in Verfahren der sog. "Notarkostenbeschwerde" (§ 156 KostO). Zum Teil wurde früher die Auffassung vertreten, dass es sich um eine gewöhnliche Beschwerde handele, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu behandeln sei.[7] Das LG Berlin[8] hatte dagegen auch früher schon die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV zugesprochen. Da es sich jetzt um gewöhnl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 12 Werden in einem gerichtlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig sind, so wirkt sich dieser Mehrwert auf die Gebühren des Verfahrens aus, in dem der Vergleich geschlossen wird. Andererseits sind dann aber auch Anrechnungsvorschriften zu beachten, die verhindern sollen, dass der Anwalt aus denselben Gegenständen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Beschwerden in Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 50 Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach Teil 6 VV lösen grundsätzlich ebenfalls keine besonderen Gebühren aus, sondern werden auch hier durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 10a RVG; Vorbem. 6.2 Abs. 1 VV). Die Mehrarbeit kann auch hier lediglich im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG berücksichtigt werden. Rz. 51 Besteht nur ein Auftr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Beschwerde- und Erinne... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 54 Die Gebühren für Erinnerungen in Verfahren nach Teil 3 VV sind in den Nrn. 3500 ff. VV geregelt. Rz. 55 Grundsätzlich wird auch in Erinnerungsverfahren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit abgerechnet (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 23 Abs. 2 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 1 u. 2 RVG. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG kann hier nie anwendbar sein, da die Kostenge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtlich bestellter ... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt in Straf- oder Bußgeldsachen oder in Verfahren nach Teil 6 VV gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Er erhält dabei nicht nur die Gebühren nach dem RVG, sondern auch Auslagen, soweit sie notwendig waren (§ 46 RVG). Ebenso steht ihm ein Recht auf Vorschuss zu (§ 47 RVG). Rz. 2 Stre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / XVI. Allgemeine Beschwerden

Rz. 358 In allgemeinen Beschwerdeverfahren, also Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug abschließenden Entscheidungen in Nebenverfahren, gilt Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV nicht. Die Vergütung richtet sich in diesen Fällen vielmehr nach den allgemeinen Beschwerdegebühren der Nrn. 3500 VV (siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff.). Rz. 359 Der Gegenstandswert richt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (1) Betriebsgebühr

(a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nrn. 2300, 2303 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 VV) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2100 VV). Diese Gebühren entstehen für das "Betreiben des Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / i) Vollstreckungserinnerung

Rz. 169 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / I. Überblick

Rz. 1 Wird der Anwalt in einem der in § 17 Nr. 7 RVG genannten Güte- oder Schlichtungsverfahren tätig, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies gilt sowohl gegenüber der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung als auch gegenüber einem nachfolgenden Rechtsstreit.[1] Insgesamt können insoweit also drei Angelegenheiten gegeben sein, nämlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 67 Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1005 VV geregelt. Rz. 68 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus. Sie ist sowohl im Verwaltungsverfahren möglich als au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Sonstige Einigung

Rz. 101 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, wenn eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 102 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die Hauptsache anhängig ist und gegebenenfalls i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / III. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (Nr. 3101 Nr. 1 VV)

Rz. 227 Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt oder oder reduziert sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / a) Vorangegangene Beratung

Rz. 17 Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 BGB). Beispiel 7: Anrechnung der Beratungsgebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (c) Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 53 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig war und damit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eingetreten sein kann. Da hier nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, reicht eine Auftraggebermehrheit alleine allerdings noch nicht aus. Der Anwalt muss auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig geworden sein. Liegt ein solche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (6) Vermögensrechtliche Ansprüche

Rz. 181 Wird der Anwalt auch im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten auch im Berufungsverfahren die Nrn. 4143 ff. VV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits erstinstanzlich tätig

Rz. 201 Auch hier kann der bereits befasste Verteidiger die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV nicht mehr verdienen. Darüber hinaus gilt für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG, wonach das Einlegen des Rechtmittels – also hier des Zulassungsantrags – noch zur ersten Instanz zählt. Beispiel 105: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung wird abgelehnt Der erstinstanzliche Anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 165 Zur Verfahrensgebühr und gegebenenfalls zur Terminsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1006 VV geregelt. Rz. 166 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Aufrechnungsforderung ist nicht höher als die Klageforderung

Rz. 38 Soweit der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung nicht übersteigt, ergeben sich keine Probleme. Soweit über die Hilfsaufrechnung eine Entscheidung ergeht oder ein Vergleich geschlossen wird, erhöht sich der Wert, sodass sich auch die Anwaltsgebühren aus diesem höheren Wert berechnen. Beispiel 14: Hilfsaufrechnung mit Entscheidung über Hilfsaufrechnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / 4. Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen nach Vorbem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV

Rz. 231 Wird gegen die gerichtliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gem. § 46 OWiG, § 464b StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO Beschwerde erhoben, so erhält der Anwalt für das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des AG eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV. Das gilt auch, wenn gegen die Entscheidung über die Erinnerung nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / IV. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 58 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, in eigenem Namen geltend machen kann. Beispiel 36: Inanspruchnahme des Gegners Der Anwalt wird vom Mandanten beauftragt, gegen einen Schuldner, der sich in Verzug befindet, Ansprüche in Höhe von 1.860,00 EUR außergerichtlich geltend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 4. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 138 Grundsätzlich ist der Antragsgegner am Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht beteiligt (§ 702 Abs. 2 ZPO). Denkbar ist aber auch, dass der Anwalt des Antragsgegners sich im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids beteiligt, etwa wenn er eine Stellungnahme über den Umfang des eingelegten Widerspruchs abgibt oder sich anderweitig über den Antr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (bb) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Rz. 123 Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, sodass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch wiede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Vollständige Titulierung

Rz. 32 Wird die anzurechnende Gebühr in voller Höhe tituliert, dann ist sie auch im vollen Umfang der gesetzlichen Regelung in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen. Rz. 33 Hauptanwendungsfall ist auch hier wiederum die Geschäftsgebühr. Beispiel 19: Anrechnung bei Titulierung Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klageforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie die vorgerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 53 Kommt es auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Rz. 54 Auch eine im Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV entstandene Terminsgebühr ist anzurechnen, wenn im streitigen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Einfache Vollstreckung

Rz. 50 Beispiel 28: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 1.860,00 EUR durchzuführen. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus dem Wert der zu vollstreckenden Forderung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Bewilligung der Vollst... / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 22 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon, ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. IRG oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / VII. Anhang: Europäisches Mahnverfahren

Rz. 159 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, die sich nach Nr. 3306 VV auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 160 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, lö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 85 Befindet sich der Beschuldigte auf freiem Fuß, entstehen die Gebühren ohne Zuschlag. Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich nach der Ordnung des Gerichts, vor dem die Anklage erhoben worden ist, bzw., vor dem der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden ist. Beispiel 34: Gerichtliches Verfahren o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 6. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 99 Auch in Verwaltungssachen wird die Geschäftsgebühr angerechnet, und zwar nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75. Das gilt auch bei mehreren Auftraggebern (siehe dazu § 8 Rdn 48 ff. m. Nachw. zur Rspr.). Hatte der Anwalt vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren verdient, war er also sowohl im Verwaltungsverfahren tätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / ee) Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Beschlagnahme, Einziehung und verwandten Maßnahmen

Rz. 56 Ist Gegenstand des Verfahrens auch eine (drohende) Beschlagnahme, Einziehung oder verwandte Maßnahme, entsteht noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Diese Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Erforderlich ist allerdings, dass der Gegenstandswert mindestens 30,00 EUR beträgt (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Bei geringeren Werten entsteht keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 13 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach Nr. 3334 VV zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 14 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 15 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu Nr. 3337 VV anzuwenden. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,5. Rz. 16 Für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Anrechnung

Rz. 109 War der Anwalt bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren tätig, so hat er dort eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV bzw. im Falle der Beratungshilfe nach Nr. 2503 VV verdient. Diese Gebühren sind im gerichtlichen Verfahren hälftig anzurechnen. Die frühere Ermäßigung der Verfahrensgebühr (Nr. 3103 VV a.F.) ist aufgehoben. Rz. 110 Bei vorangegangener Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände

Rz. 50 Wird eine Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände geschlossen, erhält der Anwalt die Einigungsgebühr und gegebenenfalls weitere Gebühren aus dem Mehrwert nur, wenn die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sich auch auf den Mehrwert der Einigung erstreckt (zur Erstreckung nach § 48 Abs. 3 RVG siehe § 28 Rdn 371 ff.). Rz. 51 Wird ein solcher Mehrwert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für alle Auftraggeber

Rz. 61 Ist der Anwalt mehreren bedürftigen Auftraggebern beigeordnet, so ist die gesamte Vergütung aus der Staatskasse zu übernehmen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gehört auch die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu der von der Staatskasse zu übernehmenden Vergütung. Beispiel 31: Prozesskostenhilfe für mehrere Auftraggeber (ders...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 111 Hatte der Antragsgegner von vornherein nur einen Auftrag zum Kostenwiderspruch erteilt, ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für den Anwalt des Antragsgegners entstehen die Gebühren dagegen insgesamt nur nach dem Kostenwert. Aus dem Wert der Hauptsache fallen keine Gebühren an. Beispiel 61: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch, anschließende Rü...mehr