Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung unzutreffend. Denn nach allgemeiner Meinung in der Rspr. reicht als Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV bzw. der 4141 VV jede zur Förderung der Einstellung geeignete Tätigkeit aus (s. außer dem BGH, a.a.O., noch OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = RVGprofessionell 2010, 119 = AGS 2010, 292 m. abl. Anm. N. Schneider = VRR 2010, 320; LG Hamburg DAR 2008,...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / I. Allgemeines

Das RVG hat in den Nrn. 4102, 4103 VV für (Vernehmungs-)Termine, die außerhalb der Hauptverhandlung durchgeführt werden, eine Terminsgebühr eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Gebühr ist es, eine bessere Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit zu erreichen.[2] Für die Teilnahme an den in Nr. 4102 VV erwähnten Terminen sah die BRAGO nämlich früher keine besondere Gebühr vor. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Entsprechensklausel

Rz. 26 Voraussetzung der Anwendung der Anrechnung nach § 21 ErbStG ist des Weiteren, dass das ausländische Vermögen in einem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wird. Rz. 27 Nicht erforderlich ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass die Steuer durch den Staat selbst erhoben wird. Auch Steuern, die durch einzelne Unter...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / II. Bewilligung einer Pauschgebühr

Das OLG hat die besondere Schwierigkeit und auch den besonderen Umfang des zugrundeliegenden Verfahrens bejaht. 1. Besonderer Umfang des Verfahrens a) Allgemeines Nach Auffassung des OLG war das Verfahren nicht nur in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders schwierig, wozu das OLG allerdings nicht näher ausführt. Es habe sich vielmehr auch um ein besonders umfangreiche...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Für die Entscheidung über die – nach § 149 Abs. 2 Satz 1 FGO statthafte – Erinnerung ist der Senat zuständig. [6] 1. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters ist nicht gegeben. Gemäß § 149 Abs. 4 FGO entscheidet über die Erinnerung das Gericht. Dies ist der Senat, gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 FGO in der Besetzung von drei Richtern. § 149 FGO enthält keine Regelung, die d...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Terminsgebühr Nr. 4102 VV verdient sowohl der Wahlanwalt als auch der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt, i.d.R. also der Pflichtverteidiger.[13] Sie entsteht aber nicht nur für den Verteidiger, sondern auch für jeden sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten, also z.B. für den Beistand eines Zeugen.[14] Das folgt aus der Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Für...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Erst aufgrund des "Digitalisierungsschubes" in der Corona-Pandemie wurde überhaupt vermehrt von der Nutzung von Videositzungen Gebrauch gemacht. Für die Zukunft werden daher Abrechnungsstreitigkeiten Anwaltschaft wie auch Gerichte beschäftigen. In jedem Falle solle bereits bei Antragstellung im Kosten- bzw. Vergütungsfestsetzungsantrag regelmäßig darauf hingewiesen werden, da...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / c) Teilnahme an Haft(prüfungs-)terminen außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 3)

Nr. 4102 Nr. 3 VV sieht eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Termin vor, in dem außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (§§ 115, 118 StPO) oder der einstweiligen Unterbringung (§ 126a i.V.m. §§ 115, 118 StPO) verhandelt wird. Die Terminsgebühr entsteht aber nur für die Teilnahme an den Haftterminen, die außerhalb der Ha...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

Für den Wahlanwalt ist in Nr. 4102 VV eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00 bis 330,00 EUR vorgesehen, sodass die sog. Mittelgebühr 187,00 EUR beträgt. Der Betragsrahmen der Wahlanwaltsgebühr ist – ebenso wie bei der Grundgebühr Nr. 4100 VV[77] – unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem das Verfahren, in dem der Termin stattfindet, später ggfs. anhängig wird bzw. bei...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / III. Vergütungsberechnung

Rechtsanwalt A stehen deshalb folgende Gebühren und Auslagen zu:mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / IV. Überschreiten der Mittelgebühr

Teilweise hatte der Kläger über der Mittelgebühr liegende Gebühren geltend gemacht. Das hat das AG im Hinblick auf die insoweit zuzubilligende Toleranzgrenze von 20 % nicht beanstandet. Der Rechtsanwalt des Klägers habe sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt.mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit das OLG den Wert der illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten sowie des Feinschnitttabaks mit 0,00 EUR ansetzt, befindet es sich im "Schoß der h.M. der Rspr.". Zusätzlich zu den vom OLG angeführten Gerichten haben ebenso entschieden das LG Cottbus (Beschl. v. 25.2.2009 – 22 Qs 38/08) und das LG Würzburg (Beschl. v. 16.5.2007 – 5 Qs 117/07). Lediglich das ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 2. Haftzuschlag

Ist der Mandant zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr nicht auf freiem Fuß, entsteht die Gebühr nach Nr. 4102 VV gem. Nr. 4103 VV mit Haftzuschlag.[82] Bei mehreren Terminen, die unter Anwendung von S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV zu einer Terminsgebühr zusammengefasst werden, entsteht die Terminsgebühr i.Ü. immer auch schon dann mit Zuschlag nach Nr. 4103 VV, wenn nur einer ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / d) Teilnahme an Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (Nr. 4)

Nr. 4102 Nr. 4 VV sieht die Terminsgebühr für die Teilnahme an Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) vor. Gemeint ist damit u.a. die Teilnahme an (Verhandlungs-)Terminen in den (förmlichen) Verfahren nach den §§ 153a Abs. 1 Nr. 5, 155a, 155b StPO. Ausreichend ist aber auch ein Termin in einem Verfahren, in dem z.B. ohne Beteiligung von Staatsanwaltschaft u...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / Sachverhalt

Die beiden Kläger bezogen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte der Kläger als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte und unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der Kläger leitete zunächst allein wegen nur ihn betreffender Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer beim FG Düsseldorf ein finanzgerichtliches Verfahren ein. Im Verlaufe dieses Rechtsstreits w...mehr

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AGS 06/2022, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist m.E. zuzustimmen. Die Parallele bzw. der Hinweis auf die §§ 467, 467a StPO im Strafverfahren überzeugt. Auch im Strafverfahren bleibt der Beschuldigte auf seinen Kosten sitzen, wenn es nicht zur Anklageerhebung und erst dann ggfs. zur Einstellung kommt. Um dem zu entgehen, sollte der Rechtsanwalt, der im Auslieferungsverfahren tätig wird, ggfs. eine Best...mehr

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AGS 06/2022, Erstattung von... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ob die Ausführungen des LG zur Gebührenhöhe zutreffend sind, lässt sich anhand der Beschlussgründe nicht abschließend beurteilen, da der Beschluss dafür nicht genügend Einzelheiten mitteilt. Soweit Gebühren unterhalb der Mittelgebühr festgesetzt worden sind, dürfte das aber auf jeden Fall nicht zutreffend sein, da auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grds. ...mehr

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AGS 06/2022, Erstattung von... / II. Rechtsanwaltsgebühren

Vom AG und auch vom LG sind die beantragte Grundgebühr (Nr. 5100 VV) sowie die Verfahrensgebühren (Nrn. 5103 und 5109 VV) als erheblich übersetzt und damit als unbillig (§ 14 Abs. 1 RVG) angesehen worden. Hinsichtlich der Gebühren nach Nrn. 5100 und 5103 VV sei darauf hinzuweisen, dass keineswegs von einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit für die Betroffene...mehr

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AGS 06/2022, Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht

Von Rechtsanwältin Grit Andersch. 4. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 340 S., 54,00 EUR Mit der vorliegenden 4. Aufl. liefert die Verfasserin wieder eine aktuelle und vollständige Darstellung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Mietsachen. Im ersten Kapitel werden allgemeine Bestimmungen behandelt, also die Grundzüge der Vergütung, die Durchsetzung des Vergütungsan...mehr

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / III. Bedeutung für die Praxis

Gerade in Verwaltungsstreitsachen mit relativ vielen Beteiligten können mündliche Verhandlungen dann nicht in den im Gerichtsgebäude befindlichen Sitzungssälen durchgeführt werden, wenn deren Kapazität coronabedingt eingeschränkt ist. Mit klaren Worten hat das OVG Lüneburg darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall die von der Gerichtsverwaltung für die Anmietung von Räu...mehr

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AGS 06/2022, Waldner, GNotKG für Anfänger

Von Notar a.D. Wolfram Waldner. 10. Aufl., 2021. Verlag C. H. Beck, München. XIX, 195 S., 35,00 EUR In seinem nunmehr bereits in 10. Aufl. erschienenen Handbuch gibt Waldner eine praxisgerechte Einführung in das Notarkostenrecht. Bewusst hat der Autor auf die Behandlung der ebenfalls im GNotKG geregelten Gerichtsgebühren verzichtet und sich auf die Probleme des Notarkostenrec...mehr

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AGS 06/2022, Erfolgshonorar... / I. Sachverhalt

Gestritten wird im Arrestverfahren um Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren über den Widerspruch gegen eine Arrestanordnung des LG. Zugunsten der Antragstellerin, einer Rechtsanwaltskanzlei, die die Antragsgegner in einer Arzthaftungsstreitsache vor dem LG und dem KG vertreten hat, ist in dem Arrestverfahren der dingliche Arrest in eine Schadensersatzforderung gegenüber...mehr

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AGS 06/2022, Schäfer/Schäfer/Simon, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rechtsanwalt Rolf Schäfer, Richter Malte Schäfer und Kanzleimanagerin Heike Simon. 6. Aufl., 2022. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 312 S., 54,00 EUR In arbeitsrechtlichen Verfahren gelten zwar an sich die normalen zivilrechtlichen Gebühren; jedoch gibt es hier zahlreiche Besonderheiten. Insbesondere bei der Feststellung des Gegenstandswerts sind besondere Spezialkenntnisse ...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / IV. Zweck des Formulars

Der in § 11 BerHG und § 1 BerHFV vorgesehene Formularzwang ist kein Selbstzweck. Die Konzeption besteht vielmehr in einer Entlastung der Gerichte bei der Prüfung eines Antrages. Dieser Entlastungskonzeption folgend genüge es dann aber auch, wenn auf dem amtlichen Formular zwar Lücken und Unklarheiten bestehen, diese dann aber in einem weiteren Schriftsatz geschossen werden k...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In einer Erbschaftsangelegenheitssache hat E1, vertreten durch Rechtsanwalt A, die Erteilung eines Erbscheins beantragt. Das Nachlassgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Hiergegen legt Rechtsanwalt A für E1 auftragsgemäß Beschwerde ein und begründet diese ausführlich. Das Beschwerdegericht weist die Beschwerde ohne vorherige Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten und o...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / I. Sachverhalt

Am 11.7.2020 kam es in Dresden zu einem Verkehrsunfall, an dem der vom Betroffenen geführte Pkw und ein Radfahrer beteiligt waren. Gegen den Betroffenen wurde deswegen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt, das die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom, 25.9.2020 eingestellt und das Verfahren gem. § 43 OWiG an die Verwaltungsbehörde abgegeben ha...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / a) Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1)

Nach Nr. 4102 Nr. 1 VV entsteht die Gebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und (richterlichen) Augenscheinseinnahmen.[23] In welchem Verfahrensstadium diese stattfinden, ist unerheblich. Die Terminsgebühr entsteht also auch für die Teilnahme an einer sog. kommissarischen Vernehmung i.S.d. § 223 StPO im Laufe der Hauptverhandlung.[24] Unerheblich ist, in welch...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Freiburg befasst sich augenscheinlich auf den ersten Blick nur mit dem Formularzwang. Betrachtet man die Entscheidung genauer, werden aber auch das Thema "Einigungsgebühr" und deren Anfall sowie das Thema "Angelegenheit" weiter entschieden. 1. Einigungsgebühr Ergibt sich aus der Tätigkeit der Beratungsperson eine (außergerichtliche) Einigung gem. Nr. 10...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / II. Keine ausreichende Mitwirkung

Der Verteidiger hat – so das AG – keinen Anspruch auf die begehrte Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV. Der Verteidiger verdiene diese besondere Erledigungsgebühr nur dann, wenn er sich erkennbar mit dem Fall zumindest inhaltlich auseinandergesetzt habe, auch wenn sein Vorbringen für die endgültige Einstellung nicht kausal zu sein brauche. Unbeachtlich sei auch, wann die Einla...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Mehrere Termine an einem Tag (Anm. S. 1)

Nach S. 1 der Anm. zu Nr. 4102 VV gelten mehrere Termine i.S.d. Nr. 4102 Nrn. 1–5 ff. VV, die an einem Tag stattfinden, als ein Termin. Der Umstand, dass es sich um mehrere Termine gehandelt hat, ist allerdings bei der Bemessung der Gebühr unter Anwendung von § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigen.[70] Beispiel 2 Im Ermittlungsverfahren vernimmt die Staatsanwaltschaft den Be...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3a Übersicht – Erbschaftsteuer in aller Welt

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / II. Auslagen bei Geschäften außerhalb der Gerichtsstelle

1. Gesetzliche Regelung Zu den Gerichtskosten gehören gem. § 1 Abs. 1 S. 1 GKG die Gebühren und die Auslagen. Letztere sind in Teil 9 GKG KV aufgeführt. Die Kostenbeamtin hatte sich für den Ansatz der – später nur zur Hälfte angesetzten – Miete auf Nr. 9006 Nr. 1 GKG KV bezogen. Danach gehören zu den gerichtlichen Auslagen bei Geschäften außerhalb der Gerichtsstelle die den G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

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AGS 06/2022, Keine Dokument... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. 1. Die gerichtliche Dokumentenpauschale in der Praxis Dem Beschluss kann entnommen werden, dass die Vorschrift der Nr. 9000 Nr. 1b GKG KV, die die gerichtliche Dokumentenpauschale bei per Telefax übermittelten Mehrfertigungen regelt, in der Praxis immer wieder Probleme bereitet. Danach fällt die gerichtliche Dokumentenpauschale...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

In Nr. 4102 VV sind enumerativ fünf Fälle vorgesehen, in denen die (Vernehmungs-)Terminsgebühr entsteht. Die Gebühr entsteht nur in diesen im RVG ausdrücklich geregelten Fällen. Eine analoge Anwendung scheidet nach wohl h.M. in der Rspr. und Lit. aus.[17] Die Regelung in Nr. 4102 VV ist schon eine Ausnahmeregelung, die abschließend aufgezählte Fälle auflistet. Eine analoge A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.4 Kosten für die Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses

Rz. 240 Abzugsfähig sind alle Kosten, die erforderlich sind, um den Nachlass in das Vermögen des Erben zu überführen. Zu diesen Kosten zählen die Kosten bei Gerichten, Notaren oder Rechtsanwälten für die Eröffnung des Testaments oder des Erbvertrages, Erteilung von Erbscheinen, Grundbuchkosten für die Umschreibung eines Grundstücks. Ist die Erfüllung von Vermächtnissen oder ...mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / II. Auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grds. Mittelgebühr

Das AG ist von der Mittelgebühr als jeweils anzusetzender Gebühr ausgegangen. Nach zutreffender Ansicht sei bei straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grds. der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt (vgl. u.a. AG München, Urt. v. 2.12.2019 – 213 C 16136/19; AG Landstuhl RVGreport 2020, 295 = VRR 8/2020, 31; AG Trier AGS 2021, 66 = VRR 1/2021, 26). Ins...mehr

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AGS 06/2022, Original-Berec... / Leitsatz

Bei dem Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung aus der Staatskasse besteht keine gesetzliche Pflicht zur Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins. Es genügt, wenn bei der elektronischen Einreichung der Berechtigungsschein eingescannt, das Original aber vom Rechtsanwalt entwertet wird. Auch ohne Vorlage eines solchen "entwerteten" Berechtigun...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / II. Geringe Anforderungen an die Antragstellung im RVG

Das RVG selbst regelt die Abrechnung der Beratungshilfe-Vergütung nur rudimentär. Nur aus § 8 BerHG ergibt sich die Vergütungsgrundlage selbst, deren weitere Regelungen dann im RVG zu finden sind. § 55 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 RVG regele dabei den Antragsgrundsatz. Zu dem Inhalt dieses Antrags ist im RVG aber geregelt, dass dieser eine Erklärung über die von der Beratungsperso...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / II. Grundsätze

Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4142 VV entstehe, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtete Tätigkeit für den Beschuldigten ausübe (wegen der Einzelheiten Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4142 Rn 6) und sich dadurch für das – oft besonders wertvolle – Eigentum des Mandanten einsetze (KG JurBüro 2022, 20). Sinn und Zweck de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Vergleichswertverfahren kommt nur für Grundstücke in Betracht, die mit weitgehend gleichartigen Gebäuden bebaut sind und bei denen sich der Grundstücksmarkt an Vergleichswerten orientiert. Es ist daher i. d. R. für Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- oder Zweifamilienhäuser anzuwenden (§ 182 Abs. 2 BewG). Der gemeine Wert (Marktwert) wird dabei grds. aus tatsä...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / III. Zigaretten usw.

Vorliegend sei in der Anklageschrift die Einziehung der in dem Verfahren sichergestellten Zigarettenherstellungsmaschinen, Tabak, Zigaretten, Verpackungs- und Herstellungsmaterialien gem. § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO beantragt worden. Der Rechtsanwalt trage zudem vor, es sei im Laufe der Hauptverhandlung mehrfach über die Möglichkeit dieser Einziehung gesprochen worden und er habe ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / b) Teilnahme an Vernehmungen der Strafverfolgungsbehörden (Nr. 2)

Mit der Gebühr Nr. 4102 Nr. 2 VV wird die Teilnahme an Vernehmungen der Strafverfolgungsbehörden honoriert. Gemeint sind damit die Staatsanwaltschaft, die Polizei und im Steuerstrafverfahren die Finanzbehörde nach §§ 386, 399 Abs. 1 AO.[31] Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist keine Strafverfolgungsbehörde, sondern erfüllt gem. § 52 SGB VIII als Dienst des Jugendamtes durch "Mi...mehr

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AGS 06/2022, Original-Berec... / IV. Keine Erledigungsgebühr im sozialgerichtlichen Vorverfahren

Objektive Voraussetzung für das Entstehen der Erledigungsgebühr ist, dass ein ungünstiger Verwaltungsakt ergangen oder ein von dem Rechtsuchenden beantragter Verwaltungsakt ganz oder teilweise abgelehnt worden ist. Es muss sich durch die Verwaltungsbehörde ein für den Rechtsuchenden abschließend ungünstiger Standpunkt ergeben haben. Der Rechtsuchende muss die getroffene Ents...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / Leitsatz

Seit dem Inkrafttreten 2. KostRMoG erhält der im Beschwerdeverfahren eines Erbscheinsverfahrens tätige Rechtsanwalt grundsätzlich eine 1,6-fache Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV. Eine Ermäßigung auf eine 1,1-fache Gebühr gem. Nr. 3201 i.V.m. Anm. 2 Nr. 2 VV findet nur dann statt, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit auf die Einlegung und Begründung der Beschwerde sowie die En...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / e) Teilnahme an Sühneterminen nach § 380 StPO (Nr. 5)

Die Gebühr Nr. 4102 Nr. 5 VV entsteht schließlich auch, wenn der Rechtsanwalt an "Sühneterminen nach § 380 StPO" teilnimmt. Das sind Termine, die von den von den Landesjustizverwaltungen nach § 380 Abs. 1 S. 1 StPO eingerichteten "Vergleichsbehörden" im Rahmen des Privatklageverfahrens anberaumt worden sind.[68] Es reicht also nicht ein formloses Zusammentreffen der Parteien...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Stellung des Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 15 Mit Eintritt des Nacherbfalls hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein und die Erbschaft fällt dem Nacherben zu. Der Nacherbe ist zivilrechtlich – anders erbschaftsteuerrechtlich – Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Der Nachlass geht von selbst und unmittelbar auf den Nacherben über (§ 2139 BGB). Der Vorerbe bzw. dessen Erben sind zur Herausgabe des Nachl...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / II. Verfahrensgebühr im Erbscheins-Beschwerdeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV ist Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV auch in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstandes in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass dem Verfahrensbevollmächtigten in solchen Beschwerdeverfahren nicht die für Beschw...mehr

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zfs 06/2022, Umfang der erw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung beinhaltet eine ganze Reihe von wichtigen Aspekten für das Akteneinsichtsrecht und mögliche Rechtsbehelfe des Betroffenen, auch wenn das LG in seiner Beschwerdeentscheidung mglw. zu abweichender Einschätzung gekommen ist. Zunächst ist die Problematik der zulässigen Beschwerde in den Blick zu nehmen. Das LG Hagen hatte leider in der Vergangenheit eine Beschwer...mehr