Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / 2. Entstehen der Terminsgebühr

Voraussetzung für eine Terminsgebühr ist, dass ein gerichtlicher – oder sonstiger – Termin stattgefunden hat, für den das RVG eine Terminsgebühr vorsieht, und dass der Rechtsanwalt an diesem teilgenommen hat. Eine Ausnahme ist in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV für den "geplatzten Termin" enthalten. Nehmen der Pflichtverteidiger/beigeordnete Beistand und dessen "Terminsvertreter" n...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte – vertreten durch ihren damaligen Verfahrensbevollmächtigten – beim AG Cottbus – FamG – einen Scheidungsantrag eingereicht. Im engen zeitlichen Zusammenhang zu dem im Scheidungsverbundverfahren auf den 19.10.2011 angesetzten Termin haben zwischen den Verfahrensbevollmächtigten Gespräche stattgefunden, die das Ziel gehabt haben, eine "Gesamtlösung" z...mehr

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AGS 03/2022, Fragen und Lös... / III. Verfahrensweise im Kostenfestsetzungsverfahren

Rechtsanwalt K wird somit in seinem Kostenfestsetzungsantrag neben dem vom Kläger gezahlten Gerichtskostenbetrag und den anwaltlichen Auslagen die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr geltend machen. Da sich der Anfall der 1,2-Terminsgebühr für Besprechungen aus den Gerichtsakten nicht ergibt, hat Rechtsanwalt K die Voraussetzungen dieser Gebühr in seinem Kostenfes...mehr

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AGS 03/2022, Bemessung der ... / II. Grundgebühr / gerichtliche Verfahrensgebühr

Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände die Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens; ist diese Bestimmung jedoch unbillig, ist sie für die Erstattung durch die Staatskasse nicht verbindlich, § 14 Abs. 1 S. 4 RVG. Insoweit führt der Rechtspfleger aus. Das vorliegende Verfahren sei ein als durchschnittlich einzustuf...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / III. Entziehung der Fahrerlaubnis / Einziehung des Führerscheinformulars

Unstrittig sei, so das AG, dass bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis die Verfahrensgebühr nicht anfalle. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei keine Einziehung i.S.v. Nr. 4142 VV (ganz h.M., vgl. nur OLG Koblenz, Beschl. v. 13. 2. 2006 – 2 Ws 98/06, AGS 2006, 236). Auch eine analoge Anwendung oder eine Behandlung als verwandte Maßnahme komme nicht in Betracht (vgl. nur Tous...mehr

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AGS 03/2022, Zusätzliche Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bei dem AG-Beschluss handelt es sich um die zweite bekannt gewordene Entscheidung zu der Frage, ob für die Einziehung des Führerscheinformulars in einem Strafverfahren die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV anfällt (so bereits schon AG Freiburg, Urt. v. 6.11.2020 – 4 C 1193/20, VRR 1/2021, 25 = StRR 2/2021, 38). Wohlgemerkt: Es geht um die Einziehung des Führerschei...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Zunächst führt das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend aus, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rec...mehr

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AGS 03/2022, Einigungsgebüh... / II. Gericht bejaht Einigungsgebühr

Das FamG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV festgesetzt. Gem. Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung bei Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dies spricht im Ausgangspunkt zwar dafür, dass die Eini...mehr

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AGS 03/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Terminsgebühr in Straf- und Bußgeldsachen und bringt sie auf den neuesten Stand (S. 97 ff.). Über die Angelegenheit in der Beratungshilfe liefert Lissner einen Überblick über die derzeit noch relevanten Streitthemen (S. 100 ff.). Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob der Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG auch für Kos...mehr

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Müllabfuhr und Schmutzwasserentsorgung keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Leitsatz Die Entsorgung von Müll durch Bereitstellung von Restmüll- bzw. Komposttonnen und die Abfuhr des Mülls sowie die Ableitung von Schmutzwasser durch eine Stadt oder Gemeinde stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen dar. Sachverhalt Die Kläger machten die Berücksichtigung von Aufwendungen für Müllabfuhr und Entsorgung von Schmutzwasser als haushaltsnahe Dienstleist...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Weder die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 noch diejenige des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 enthalten eine Kostenentscheidung. Die Kosten des Verfahrens nach § 769 ZPO und die durch die Ausführung des Beschlusses erwachsenden Kosten sind solche des anhängigen oder im Falle des Abs. 2 noch anhängig zu machenden Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Kommt es ausnah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren und Kosten

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts gehört zum Rechtszug, wird also durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgedeckt (§ 19 Abs. 1 Nr. 11 RVG). Bei abgesonderter mündlicher Verhandlung entstehen Gebühren nach Nr. 3328, 3332 VV RVG (Zöller/Herget, ZPO, § 770 Rn. 2). Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 50 Für die Drittwiderspruchsklage gelten die Gerichtskosten (KV Nr. 1210 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) und die Gebühren des Rechtsanwalts (Teil 3 Nrn. 3100 ff. VV RVG) wie in einem gewöhnlichen Rechtsstreit. Für die Mitwirkung in dem Verfahren nach §§ 771 Abs. 3, 769 ZPO vgl. § 769 Rn. 15. Gerichtsgebühren fallen in diesem Verfahren nicht an. Der Gebührenstreitwert ein...mehr

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Bemessungsgrundlage / 2.7 Bemessungsgrundlage bei Pfandscheinumsätzen

Bei Umsätzen im Zusammenhang mit Pfandscheinen wird als Entgelt der Betrag zugrunde gelegt, der sich aus dem Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme ergibt.[1] Diese Rechtsfolge ergibt sich aber erst, wenn der Pfandschein als solcher veräußert wird, nicht schon bei der Verpfändung eines Gegenstands. Praxis-Tipp Besonderheiten gelten nicht bei ordnungsgemäßer Rückgabe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 47 Im Verfahren zur Entscheidung über die Erinnerung fallen Gerichtsgebühren nicht an. Auslagen (KV Nr. 9000 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) können anfallen für Schreibauslagen, Zustellungen und eventuelle Ladungen zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung. Solche nach Nr. 9001, 9002 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) werden nur erhoben, wenn sie in einer Instanz einen Bet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 11 Der Gerichtsvollzieher erhält für die Protokollierung keine besondere Gebühr und auch keine Schreibauslagen (allerdings für die Erteilung von Abschriften, vgl. § 760 Rn. 6). Hängt allerdings die Höhe der Gebühren des Gerichtsvollziehers von der Dauer der Amtshandlung (Zeitzuschlag nach Nummer 500 KV der Anlage zu § 9 GvKostG) ab, ist auch die Zeit für die Protokollier...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren – Kosten

Rz. 35 Die Kosten des Antrags nach § 765a ZPO und die der Entscheidung sind grundsätzlich Kosten der Zwangsvollstreckung, die der Schuldner nach § 788 Abs. 1 ZPO zu tragen hat. Einer Kostenentscheidung bedarf der Beschluss daher nicht. Das Gericht kann aber im Ausnahmefall die Kosten dem Gläubiger auferlegen (§ 788 Abs. 4 ZPO). Will es von dieser Befugnis Gebrauch machen, so...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Ort und Zeit der Aufnahme (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 3 Das Protokoll soll nach § 63 Abs. 3 GVGA unmittelbar im Anschluss an die Vollstreckungshandlung und an Ort und Stelle aufgenommen werden und muss den Ort und die Zeit seiner Aufnahme enthalten (BGH, NJW 2020, 2564; Zöller/Seibel, § 762 Rn. 3). Bei mehrtägigen Geschäften ist ein täglicher Abschluss des Protokolls notwendig. Richten sich die Gebühren für die Vollstreckun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag

Rz. 18 Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wird nur auf Antrag gewährt (LG Limburg, Rpfleger 1977, 219), was mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 62, 216), denn dem Schuldner kann anheim gegeben werden, ob er von der Schutzvorschrift Gebrauch machen will oder nicht. Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Für die Erwirkung des Durchsuchungsbeschlusses fallen Gerichtsgebühren nicht an Der Rechtsanwalt erhält neben der 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG keine gesonderte Vollstreckungsgebühr, denn es handelt sich hier nicht um eine besondere Angelegenheit. Ist der Rechtsanwalt allerding nur mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung befasst, erhält er die 0,3 Gebüh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Gebühren – Kosten

Rz. 13 Für den Gerichtsvollzieher ist die Durchsuchung Teil der Pfändung, Wegnahme oder Verhaftung und in den Gebühren nach dem Kostenverzeichnis der Anlage zu § 9 GvKostG schon mitberücksichtigt. Rz. 14 Die Aufwendungen für die Entschädigung der Personen, die zum Öffnen von Türen und Behältnissen sowie zur Durchsuchung von Schuldnern herangezogen wurden, gehören zu den Ausla...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 6 Für die beantragten Abschriften werden Schreibauslagen erhoben (Nummer 700 des Kostenverzeichnisses der Anlage zu § 9 GvKostG). Verlangt der anwesende Schuldner eine Abschrift, so haftet der Gläubiger als Auftraggeber – auch – für die zu erhebenden Schreibauslagen (§ 13 GvKostG).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Entfernungspausc... / 1.4 Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 12 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend. Dabei sind nur volle Kilometer der Entfernung anzusetzen, ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt. Die Entfernungsbestimmung richtet sich nach der Straßenverbindu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Reisenebenkosten

Rz. 124 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Als > Werbungskosten abziehbar sind die Nebenkosten in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe, soweit sie nicht vom ArbG erstattet werden. Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Zu Mehraufwendungen bei Übernachtungen in einem Fahrzeug > Rz 111/1. Rz. 125 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Übernachtungskosten

Rz. 110 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den als WK abziehbaren Reisekosten zählen auch die tatsächlich entstandenen notwendigen Mehraufwendungen für eine Unterbringung zur Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung während einer (idR mehrtägigen) Auswärtstätigkeit (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Hierher gehören auch Aufwendungen für eine Übernachtung eines ArbN mit typische...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Dem Gläubiger und den Ehegatten stehen die Rechtsbehelfe zur Verfügung, die im Klauselverfahren bei der Umschreibung des Titels auf den Rechtsnachfolger vorgesehen sind (vgl. auch § 727 ZPO). Im Falle der Ablehnung der Klauselerteilung kann der Gläubiger befristete Erinnerung einlegen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG). Der Schuldner kann die Erinnerung nach § 732 ZPO geltend ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / 2.3 Zulassung

Nach der REACH-Verordnung können besonders besorgniserregende Stoffe einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen dann nur noch für die in einem solchen Zulassungsverfahren positiv beschiedenen Verwendungen eingesetzt werden (s. Art. 59 Abs. 1 1907/2006/EG) – man kann auch von einem Komplettverbot mit Erlaubnisvorbehalt sprechen. Diese beso...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe – Gebühren – Kosten

Rz. 4 Vgl. Vorbemerkung zu den §§ 724 bis 734 ZPO, Rn. 12 bis 19.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 7 Gerichtsgebühren entstehen in Höhe von 22,00 EUR nach KV Nr. 2110 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Des Weiteren entstehen Auslagen nach KV Nr. 9000 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Geht die vollstreckbare Ausfertigung des Titels auf dem Postweg zwischen Gericht und Verfahrensbevollmächtigtem des Gläubigers verloren oder ist der Zugang nicht nachweisbar, sind diesem die K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 12 Über die Kosten des Rechtsstreits wird von dem Gericht nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 91ff. ZPO entschieden. Die Kosten sind nicht Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 ZPO. Der Streitwert entspricht dem vollen Wert der zu vollstreckenden Forderung (OLG Köln, KTS 1970, 52). Eine als Gegenrecht eingewandte Aufrechnung ist gem. § 45 Abs. 3 GKG zu be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe – Gebühren – Kosten

Rz. 15 Vgl. Vorbemerkung zu den §§ 724 bis 734 ZPO, Rn. 12 bis 19.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe – Gebühren – Kosten

Rz. 12 Vgl. Vorbemerkung zu den §§ 724 bis 734 ZPO, Rn. 12 bis 16.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Verfahren – Rechtsbehelfe – Gebühren – Kosten

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe – Gebühren – Kosten

Rz. 9 Vgl. Vorbemerkung zu den §§ 724 bis 734 ZPO, Rn. 12 bis 19.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 11 Gerichtsgebühren entstehen nicht bei Urteils- und Vergleichsausfertigungen. Bei anderen Urkunden entsteht eine Gebühr für die qualifizierte Klausel (O,5-Gebühr nach Nr. 23803 GNotKG). Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist mit der Zwangsvollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 RVG). Nimmt der Antragsteller den Antrag auf Erteilu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Gebühren – Kosten

Rz. 12 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die Kostenentscheidung erfolgt bei Zurückweisung nach § 97 Abs. 1 ZPO und bei Erfolg nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Die erstmalige Erteilung der Klausel wird mit der Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (§ 19 Abs. 1 Nr. 13 RVG) oder der Vollstreckungsgebühr der Nr. 3309 VV RVG (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG) abgegolten. Der Rechtsa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Höhe der Sicherheitsleistung

Rz. 2 Das Prozessgericht setzt die Sicherheit im Tenor seines Urteils fest. Dies geschieht grundsätzlich der Höhe nach in Geld. Für die Art der Sicherheitsleistung findet § 108 ZPO Anwendung. Das Gericht kann auch eine andere Art der Sicherheitsleistung zulassen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist so zu bemessen, dass die Schäden, die ein Schuldner durch die Vollstreckung ...mehr

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AGS 02/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 1645 Im ersten Teil seines Beitrags gibt der Autor einen kurzen Überblick über die Änderungen des RVG, die zum 1.1. und 1.10.2021 in Kraft getreten sind. Dem schließt sich der Bericht des Autors über neuere Rspr. an. So verweist Mayer auf die viele Rechtsanwälte betreffende Entscheidung de...mehr

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FoVo 02/2022, Die Gerichtsvollzieherkosten bei der Vermögensauskunft: Irritationen bei der Auslagenpauschale

I. Das Problem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Wir betreiben als registrierte Inkassodienstleisterin für die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Wir haben die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Nachdem die Schuldnerin die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, haben wir einen Haftbefehl erwirkt und die Verhaftung beauftragt. Dar...mehr

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AGS 02/2022, Kostenerstattu... / II. Festsetzung nur der Kosten des verbliebenen Verfahrens

Nachdem in der vorliegenden Sache eine Kostenfestsetzung gem. § 164 VwGO angegriffen wird, handelt es sich bei der Erinnerung im Ausgangsverfahren Az. B 1 K 18.... um eine solche nach § 165 i.V.m. § 151 VwGO, über die durch die Kammer zu entscheiden ist, da die Kostengrundentscheidung ebenfalls von dieser getroffen wurde (vgl. z.B. Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., 2019, ...mehr

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AGS 02/2022, Keine gestaffe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in jeglicher Hinsicht zutreffend. 1. Streitwertfestsetzung Nach § 63 GKG hat ein Gericht den Streitwert festzusetzen, also den Wert des Streitgegenstands (§ 3 Abs. 1 GKG), soweit sich die Gerichtsgebühr(en) nach dem Gegenstandswert richten. In einem erstinstanzlichen Verfahren – wie hier – richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, sodass eine Streitwer...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsanwalt im Kostenfestsetzungsverfahren kein Beteiligter Die Entscheidung ist zutreffend. Der Umstand, dass es in dem als überlang gerügten Kostenfestsetzungsverfahren der Sache nach um die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren und Auslagen ging, macht den Rechtsanwalt/Vertreter des Klägers aus dem Ausgangsverfahren nicht zum Verfahrensbeteiligten der Kostenfe...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Bedenken, ob die Entscheidung des OLG Naumburg richtig ist. Bei der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die durch Einschaltung eines Terminsvertreters entstanden sind, muss zwischen zwei verschiedenen Fallgestaltungen unterschieden werden. 1. Der Mandant beauftragt den Terminsvertreter selbst Beauftragt der Mandant entweder durch eigene Erklärungen oder vertrete...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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AGS 02/2022, Erhebung von Z... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG v. 22.12.2020, BGBl. I, 3256) zum 1.1.2021 "endlich" geklärt. Allgemein anerkannt war bis dahin schon, dass Kosten von Zustellungen, welche dem V...mehr

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AGS 02/2022, Der Mehrvergle... / 1. Differenzverfahrensgebühr

Einigen sich die Parteien in einem Mahnverfahren auch über weitergehende nicht im Mahnverfahren rechtshängige Gegenstände, entstehen zweifellos für den Rechtsanwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV und für den Rechtsanwalt des Antragsgegners eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Fraglich ist allerdings, ob dem Rechtsanwalt des Antragsteller...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / V. Bedeutung für die Praxis

Die sehr umfangreiche und sehr schöne Begründung des AG, die in jeder Hinsicht lesenswert ist, ist zutreffend und ein weiterer Baustein für die Begründung des Anfalls der zusätzlichen Gebühr Nr. 5115 VV – oder der nach Nr. 4114 VV, für die die Ausführungen des AG entsprechend gelten. Man kann daraus sicherlich schöne Textbausteine fertigen, um ggfs. die Rechtsschutzversicher...mehr