Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Urkunden- oder Wechselprozess

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 7. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 113 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach VV 1010. Voraussetzungen sind eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme und mindestens drei gerichtliche Termine, an denen Zeugen oder Sachverständige vernommen werden. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 114 Ein solcher Fall kann vorkommen, wenn die Beweisaufnahme in eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr

Rz. 28 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 Var. 3 i.V.m. VV 3104 kann eine 1,2-Terminsgebühr entstehen. Erforderlich ist allerdings, dass diese nicht bereits im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angefallen ist. Denn das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Verkehrsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 52 Wird gegen eine einstweilige Anordnung Beschwerde eingelegt, so entstehen hierfür ebenfalls die Gebühren der VV 6300 ff. erneut (§ 17 Nr. 1),[47] u.U. also neben den Gebühren für die spätere Beschwerde in der Hauptsache, da es sich um verschiedene Rechtmittel handelt (§ 17 Nrn. 1, 4). Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzungen

Rz. 10 Die Pauschgebühr nach § 42 wird bewilligt, wenn es dem Wahlanwalt (bzw. im Falle der §§ 52, 53 dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt) wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit des Verfahrens unzumutbar ist, zu den gesetzlichen Rahmengebühren tätig zu werden. Eine Pauschgebühr darf auch hier nicht bewilligt werden, soweit Wertgebühre...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / II. Vorausgegangenes Aussetzungsverfahren von der Behörde

Rz. 284 Ist dem Verfahren auf Aussetzung nach § 69 Abs. 3 S. 2 FGO dagegen ein Verfahren vor der Finanzbehörde nach § 69 Abs. 2 FGO vorangegangen, dann ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen, und zwar wird die Geschäftsgebühr des finanzbehördlichen Aussetzungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens angerechnet. Beispiel: Der Anwalt erhebt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 11 Voraussetzung für den Anfall der Hebegebühr ist, dass der Anwalt von seinem Mandanten (auch) den Auftrag erhalten hat, Gelder auszuzahlen. Zumeist geht damit auch der Auftrag einher, diese Gelder zuvor einzuziehen oder entgegenzunehmen.[11] Denkbar ist aber auch ein isolierter Auszahlungs- oder Weiterleitungsauftrag, der ausreicht, da es nach VV 1009 nur auf die Ausza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Straf- und Bußgeldsachen und Verfahren nach VV Teil 6

Rz. 94 Der in einer Strafsache oder einem gleichgestellten Verfahren (VV Teil 4–Teil 6) beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt hat seinen Antrag auf Festsetzung einer Vergütung oder eines Vorschusses aus der Staatskasse stets bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. In Verfahren nach dem IRG (ausgenommen Verfahren nach §§ 87–87n IRG) und dem IStGH-Gesetz (vgl. V...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 20 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Teilungsversteigerung richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 1). Anzuwenden ist VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311, 3312). Rz. 21 Im gerichtlichen Verfahren kommen dabei zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr

a) Wertgebühren Rz. 61 Für die Teilnahme an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die gleiche Terminsgebühr, die auch ein Verfahrensbevollmächtigter erhalten würde. Im Erkenntnisverfahren erster oder zweiter Instanz erhält der Anwalt also eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104; im Falle eines Versäumnisurteils oder wenn nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einstweilige Anordnung

Rz. 68 Wenn der Rechtsanwalt sowohl im Verfahren auf einstweilige Anordnung über die Verlängerung der vorläufigen Unterbringung als auch im Hauptsacheverfahren tätig wird, wird er in verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten tätig. Beide Verfahren bilden nach § 17 Nr. 4 Buchst. b verschiedene Angelegenheiten. Es entstehen daher gesonderte Gebühren nach VV 6300 ff. Im...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 221 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel: Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000 EUR) legt der Anwalt Anfechtungsklage ein. Gleichzeitig stellt er beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 4 gilt nach VV Vorb. 6.4 Abs. 1 für die Tätigkeit in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO), auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gem. § 82 SG tritt. In diesen Verfahren richten sich die Gebühren nach VV 6400 bis 6403. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsschutzversicherung

Rz. 53 Das in § 5 ARB enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht. Denn § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO bestimmt, dass dem Rechtsanwalt in eigener Sache die Gebühren und Auslagen zu erstatten sind, die er als Gebühren und Auslagen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen die Vertretenen

Rz. 11 Der nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von den Vertretenen seine Vergütung fordern, sobald sie fällig geworden ist. Die Fälligkeit der Vergütung bestimmt sich nach § 8 Abs. 1. Gegen alle Vertretenen wird die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 2 mit Beendigung des Rechtszuges oder nach § 8 Abs. 1 S. 1 fällig, wenn der Rechtsanwalt erklärt, da...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 88 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (VV 1000) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach VV 1003) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach VV 1000) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 zu beachten. Rz. 89 Zu den Voraussetzungen der Einigungsgebühr wird au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anknüpfung an Gerichtskosten

Rz. 35 Der Aufbau des RVG mit seinem Vergütungsverzeichnis und die Struktur der Regelgebühren unterstreichen den hergebrachten Grundgedanken des Gesetzgebers, die Vergütung des Anwalts möglichst daran zu orientieren, wie die Justiz für ihre Leistungen entschädigt wird.[49] Diesem Ziel dient Abs. 1, der im Kontext zu § 15 Abs. 1 vergleichbar mit dem Gerichtskostengesetz bzw. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe

Rz. 65 Für das Adhäsionsverfahren kann den Parteien Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Anwalt kann aus der Staatskasse Gebühren nach VV 4143 nur dann beanspruchen, wenn seiner Partei auch in Bezug auf die in VV 4143 genannte Tätigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Daher reicht die Prozesskostenhilfe für eine Nebenklage nicht auch für die Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 16 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren nach der WBO beauftragt, ist häufig eine Tätigkeit im Verfahren über die Beschwerde (§§ 1 ff. WBO) oder über die weitere Beschwerde (§§ 17 ff. WBO) vor einem Disziplinarvorgesetzten vorangegangen. Dort hat der Anwalt dann eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 2 verdient. Diese Vorbefassung soll durch eine Anrechnung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache – dieselbe Angelegenheit

Rz. 26 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilligt ist, als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Verfahrens wegen des Hauptgegenstands ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 356 Mit dem KostRÄG 2021 ist die bisher für den Urkunden- Scheck- und Wechselprozess vorgesehen Anrechnungsregelung von Anm. Abs. 2 zu VV 3100 in die VV Vorb. 3 als neuer Abs. 7 versetzt worden. Grund hierfür ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH[397] auch im Berufungsverfahren vom Urkundsverfahren Abstand genommen werden kann. Daher stellt sich die Anrechnungsfrage ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren

Rz. 20 Bei Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren, die das Gericht auch gemäß § 147 ZPO anordnen kann, behält der Rechtsanwalt seine vor der Verbindung entstandenen Gebühren. Nach der Verbindung liegt jedoch nur noch ein Verfahren vor. Die jetzt entstehenden Gebühren erwachsen dann aus den zusammengerechneten Streitwerten, wenn die Anträge der einzelnen Auftraggeber verschie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr

Rz. 58 Möglich ist auch hier die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 42, wenn die Gebühren der VV 4136 ff. nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren angemessen zu vergüten. Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk sich das Gericht des ersten Rechtszugs befindet (§ 42 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Es ist unklar, ob die Vergütungsvereinbarung wirksam ist

Rz. 76 Probleme treten auf, wenn die Parteien darüber streiten, ob die Vergütungsvereinbarung nichtig ist. Der Anwalt gerät dann in ein Dilemma. Er läuft Gefahr, dass er im Rechtsstreit später völlig unterliegt, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 86 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem in der Instanz erreichten höchsten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem dem Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertaddition

Rz. 126 Bei der Vertretung mehrerer Kläger gelten die allgemeinen Regeln, nach denen der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal aus dem zusammengerechneten Wert fordern kann. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Vertretung mehrerer Kläger in ein und demselben Verfahren allerdings wegen unterschiedlicher Gegenstände in Folge der Regelung des § 16 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. 2Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig. (2) 1In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung durch den gleichen Rechtsanwalt

Rz. 105 Die in Anm. Abs. 1 festgelegte Anrechnung erfolgt nur, soweit der gleiche Rechtsanwalt sowohl in dem einen wie in dem anderen Verfahren tätig war.[106] Zwar sieht dies der Wortlaut nicht ausdrücklich vor. Jedoch ergibt sich diese Auslegung aus der Überlegung, dass eine Anrechnung nur dann möglich ist, wenn der Anspruchsinhaber der gleiche ist. Sind zwei verschiedene ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / VIII. Sonderfall: Zurückverweisung durch Verfassungsgericht

Rz. 51 Obwohl nicht zur Instanz im prozessualen Sinne zählend, wird auch die Zurückverweisung einer Sache durch das BVerfG oder Landesverfassungsgericht an ein Bundes- oder Landesgericht als ein Fall des § 21 Abs. 1 angesehen, sofern an ein Gericht zurückverwiesen wird, das mit der Sache bereits befasst war. Es gilt § 21 Abs. 1: Das Verfahren vor dem Gericht an das die Sache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Entsprechende Anwendung im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 157 Im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde gilt Absatz 1 entsprechend (Abs. 3 S. 1). Soweit das Bußgeldverfahren in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist, gelten die Absätze 1 und 2 unmittelbar, da dann die Pauschgebühr vom OLG festgesetzt wird. Rz. 158 Kommt es jedoch nicht zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens, so kommt auch eine Entscheidung des O...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe

Rz. 76 Ist der Anwalt vom Gericht beigeordnet worden, so erhält er – ebenso wie der Pflichtverteidiger – die gleichen Gebühren wie der Wahlanwalt, allerdings sind für ihn geringere, insbesondere Festgebühren vorgesehen. Die Gebühren belaufen sich:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Nichtzulassungsbeschwerde (Nr. 9)

Rz. 39 Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels ist – im Gegensatz zum Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels (§ 16 Nr. 11; siehe § 16 Rdn 110) – stets eine gesonderte Angelegenheit, und zwar sowohl gegenüber der Vorinstanz, in der die angefochtene Entscheidung ergangen ist (Nr. 1), als auch gegenüber dem nachfolgenden Rechtsmittelv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdeverfahren

Rz. 31 Der Beschluss, mit dem die Vollstreckbarkeit angeordnet wird, unterliegt gem. § 2 Abs. 4 ZPVtrAUTAG der Beschwerde nach den §§ 567 bis 577 ZPO. Beschwerdegericht ist entweder das LG oder das OLG (vgl. § 1 Abs. 1 ZPVtrAUTAG). Im Beschwerdeverfahren erhält der Rechtsanwalt die erhöhten Gebühren nach VV 3200 (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a; vgl. dazu VV Vorb. 3.2.1 Rdn 46).[11]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren vor dem OVG/VGH, BSG, einem LSG oder dem BVerwG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 26 Ist das OVG/der VGH, das BSG, ein LSG oder das BVerwG als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301. Ist eines dieser Gerichte insoweit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig, richten sich die Gebühren im Eilverfahren ebenfalls nach den VV 3300 Nr. 2, 3301.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung

Rz. 30 Lediglich eine einzige Angelegenheit liegt dagegen vor, wenn mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben werden. Die Werte der einzelnen Beschwerdegegenstände werden dann zusammengerechnet (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG). Beispiel: Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens (insgesamt 800 EUR) nach § 91a ZPO gegeneinand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

a) Sozialgerichtliche Verfahren aa) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 18 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung/Sicherheitsleistung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Rz. 414 Gemäß § 732 Abs. 2 ZPO kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Gesonderte Gebühren nach VV 3328, 3332 fallen daher nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Handelt der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber, greift § 7 in jedem Fall ein, und zwar selbst dann, wenn er in deren Auftrag lediglich eine einzelne (auch: dritte) Person vertritt (z.B. Eltern beauftragen ihn im eigenen Namen mit der Vertretung ihres Kindes).[18] Der Anwalt kann die Gebühren nur einmal verlangen (Abs. 1), aber jeden Auftraggeber auf sämtliche Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anrechnung bei vorangegangenem vereinfachtem Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 255 FamFG (Anm. Abs. 1)

Rz. 4 Nach §§ 249 ff. FamFG (früher §§ 645 ff. ZPO) kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Auf dieses vereinfachte Verfahren sind die VV 3100 ff. entsprechend anzuwenden, da es sich um ein "ähnliches Verfahren" i.S.d. Überschrift zu VV Teil 3 hande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertbezogene Vergütung

Rz. 4 Die Höhe der Gebühren des beigeordneten oder bestellten Anwalts nach der Gebührentabelle des § 49 richtet sich ebenso wie die Gebühren nach der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13) nach einem Gegenstandswert des Verfahrens, nicht hingegen nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Diese Methode vernachlässigt zwar die Einzelfallgerechtigkeit, hat sich aber bislang halten könn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Berufungsverfahren

Rz. 20 Wird der Räumungsfristantrag im Berufungsverfahren gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), so erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im erstinstanzlichen Verfahren. Die frühere Erhöhung der Gebührenbeträge nach § 11 Abs. 1 S. 4 BRAGO findet im RVG keine Fortsetzung. Allerdings erhält der Anwalt eine 1,3-Einigungsgebühr, wenn es hier zu einer Einigung kommt (VV 1004).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Entsprechende Anwendung auf den einem Privatkläger, Nebenkläger oder dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder sonst beigeordneten Rechtsanwalt

Rz. 88 Auch für den einem Privatkläger, einem Nebenkläger, dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder einem sonst in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach VV Teil 4, 5 oder 6 bestimmen, beigeordneten Rechtsanwalt gegen seinen Auftraggeber gilt die Vorschrift des § 52 entsprechend (§ 53 Abs. 1). Diese Vorschrift geht damit den Bestimmungen des § 379 Abs. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache

Rz. 27 Gem. § 946 Abs. 1 i.V.m. § 943 Abs. 1 ZPO kann für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Europäischen Kontenpfändung nach der EuKoPfVO das Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache anzusehen sein, wenn die Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz anhängig ist. Für diesen Fall stellt VV Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 1 klar, dass sich die Gebühren nicht nach VV 3200 ff., s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Obere Forderungsgrenze im Innenverhältnis

Rz. 38 Abs. 1 enthält (i.V.m. § 15 Abs. 2) die Regel, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber die Gebühren nur einmal erhält. Er erhält also pro Angelegenheit insbesondere nur eine Geschäftsgebühr oder eine Verfahrensgebühr, die als Wertgebühr (§§ 13, 49) und bei Gegenstandsidentität ggf. nach VV 1008 zu erhöhen ist. Betrifft d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 58 Eine vereinbarte erfolgsbasierte Vergütung ist nicht erstattungsfähig. Im Falle des Obsiegens ist der Gegner oder im Falle des Freispruchs die Staatskasse lediglich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis maximal zur Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, zu erstatten. Rz. 59 Im Zuge der Neuregelung des Rechts der anwaltl...mehr