Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 4102 ist die Vergütung für die Teilnahme an bestimmten Terminen außerhalb der Hauptverhandlung geregelt. Eine Vergütung für den Verteidiger in solchen Fällen war nach der BRAGO nicht vorgesehen. Solche Tätigkeiten waren vielmehr durch die Gebühren der §§ 83 ff. BRAGO mit abgegolten. Rz. 2 Die Terminsgebühr nach VV 4102 kann der Verteidiger in jedem Verfahrensabsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Einlegung eines Rechtsmittels als Einzeltätigkeit

Rz. 147 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt, ohne dass ihm auch schon der Auftrag zur Verteidigung des Angeklagten oder zur Vertretung des Privat- oder Nebenklägers übertragen ist, so ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung nur für einen Streitgenossen

Rz. 147 Auf § 48 Rdn 93 ff. wird zunächst verwiesen. Wird dagegen nicht allen Streitgenossen PKH bewilligt, stellt sich die Frage, welche Gebühren die Staatskasse an den beigeordneten Rechtsanwalt zu erstatten hat. Insoweit ist umstritten, ob der beigeordnete Rechtsanwalt die vollen, durch die Vertretung der bedürftigen Partei gem. § 49 entstandenen Gebühren aus der Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenansatz

Rz. 37 In Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht, in welchen die StPO ergänzend anwendbar ist (§ 153 StBerG, § 127 WPO, § 98 PAO), setzt der Kostenbeamte die zu tragenden Kosten (Gebühren und Auslagen) fest. In berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht nach BRAO vollzieht dies der Vorsitzende de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag

Rz. 44 Steht dem Beschuldigten kein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu, muss der Pflichtverteidiger die gerichtliche Feststellung der Leistungsfähigkeit des Beschuldigten erreichen, will er diesen nach Abs. 1 S. 1 in Anspruch nehmen. Das Verfahren hierzu ist in Abs. 2 geregelt. Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Rechtsanwalts, die Zahlungsfähigkeit des Beschu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Geschäfts- und Einigungsgebühr

Rz. 50 Insbesondere bei Beratungshilfe kann das Gericht zur Glaubhaftmachung des Anfalls der geltend gemachten Gebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr VV 2503 und der Einigungs- oder Erledigungsgebühr VV 2508 die Vorlage von Schriftwechsel verlangen, sofern die Vorlage zulässig, möglich und zumutbar ist. Das Gericht ist im Rahmen seiner Entscheidung über die Beratungshilf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 65 Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt kann die Gebühren der VV 4136 ff. verdienen. Einer gesonderten Bestellung für das Wiederaufnahmeverfahren bedarf es für den Verteidiger des wiederaufzunehmenden Verfahrens nicht. Dagegen wirkt die Bestellung im wieder aufgenommenen Verfahren nicht auch auf das Wiederaufnahmeverfahren zurück.[42] Rz. 66 Für den ger...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / I. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbescheid

Rz. 14 Endet das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde, so werden die dem Betroffenen zu ersetzenden Auslagen von der Verwaltungsbehörde gemäß § 106 OWiG festgesetzt. Gegen den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid kann nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2, 1. Hs. OWiG binnen zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 62 OWiG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Glaubhaftmachung

Rz. 124 Die Festsetzung der erstattungsfähigen gesetzlichen Gebühren und Auslagen für einen Terminvertreter setzt voraus, dass dieser von der Partei selbst beauftragt worden ist, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt. Deshalb reicht im Kostenfestsetzungsverfahren zur Glaubhaftmachung die Vorlage einer Kostenb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr

a) Gesetzliche Grundlage/Höhe Rz. 12 Eine besondere Regelung ist für die Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren vorgesehen. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird. Damit bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 79 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 10 a.F. fort, die eingeführt worden war durch Art. 6[20] des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17.8.2012, in Kraft getreten am 24.8.2012 (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach de...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / VII. Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor befasstes Gericht und anschließende Weiterverweisung an ein anderes Gericht

Rz. 49 Wird das Verfahren vom Rechtsmittelgericht an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und verweist dieses Gericht nunmehr seinerseits das Verfahren an ein anderes erstinstanzliches Gericht, so gilt zunächst § 21 Abs. 1: Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit – die Gebühren entstehen erneut. Aufgrund der Weiterverweisung unterbleibt in ent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 121 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e entspricht der früheren VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4, die den früheren § 65a S. 1 und 3 BRAGO nach Inkrafttreten des RVG inhaltlich fortführte. Die in § 65a S. 2 BRAGO angeführten Fälle in Eilverfahren nach § 115 Abs. 2 S. 2 und 3 (später § 115 Abs. 2 S. 5 u. 6 und seit dem 18.4.2016 § 169 Abs. 2 S. 5 und 6), § 118 Abs. 1 S. 3 (seit dem 18.4.20...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 44 Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich die gesamte Vergütung (§ 1 Abs. 1 S. 1) des Anwalts, also Gebühren und Auslagen, wobei sich hier im Einzelfall Probleme bei der Abrechnung ergeben können. Rz. 45 Auch Vergütungen, die aus der Staatskasse gezahlt werden, also insbesondere Prozesskostenhilfe- und Pflichtverteidigervergütung, einschließlich der Pauschvergütung nach ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Einstweilige Anordnung vor dem erstinstanzlichen Gericht

Rz. 199 Die Gebühren richten sich auch hier nach VV Teil 3. Im erstinstanzlichen Verfahren gelten also wiederum die VV 3100 ff. Rz. 200 Soweit sich das Anordnungsverfahren für den Anwalt vorzeitig erledigt, also bevor er einen Antrag oder einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht oder einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,8...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 272 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 entspricht dem früheren § 66a Abs. 2 BRAGO, den der Gesetzgeber zunächst als VV Vorb. 3.2.1 Nr. 7 in das RVG übernommen und durch das 2. KostRMoG in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 eingestellt hat. Durch die Neufassung der VV Vorb. 3.2.2 wurde für Rechtsbeschwerdeverfahren zwar grundsätzlich eine höhere Vergütung erreicht und zwar nach VV Teil 3 Abschnitt 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr, VV 3513

a) Entstehungstatbestände Rz. 42 Findet im Beschwerdeverfahren ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt zusätzlich die Terminsgebühr nach VV 3513 zu 0,5. Einer förmlichen Antragstellung bedarf es im Beschwerdeverfahren nicht. Es reicht aus, dass das Gericht einen Termin anberaumt und die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten bespricht und der Anwalt den...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Verfahren auf Aufhebung nach § 926 Abs. 2 ZPO

Rz. 110 Nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn der Antragsteller der Fristsetzung zur Hauptsacheklage (§ 926 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt. Rz. 111 Das Verfahren über den Antrag auf Fristsetzung zählt noch mit zum Anordnungsverfahren und wird durch die dort verdienten Gebühren abgegolten.[32] Rz. 112 Die Entscheidung über den Aufhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 70 Hebt das OLG auf die Rechtsbeschwerde hin die Entscheidung des AG auf und verweist es die Sache zur erneuten Entscheidung an das AG zurück (§ 87j Abs. 5 IRG), so gilt § 21 Abs. 1. Das Verfahren vor dem AG ist eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren nach VV 6101, 6102 RVG erneut entstehen (§ 21 Abs. 1). Eine Anrechnung der im Verfahren vor Zurückverweisung entstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwalt und Partei machen den Erstattungsanspruch geltend

Rz. 49 Macht neben dem Anwalt (§ 126 ZPO) auch die Partei selbst (§§ 103 ff. ZPO) einen Erstattungsanspruch geltend (vgl. § 55 Rdn 201 ff.) – sie werden dadurch nicht zu Gesamtgläubigern gem. § 428 BGB –,[51] tritt die weitere Fragestellung hinzu, ob und inwieweit dem Anwalt gegenüber aufgerechnet (§ 126 Abs. 2 ZPO)[52] oder der Partei gegenüber die Kostenausgleichung (§ 106...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / II. Erstinstanzliche Verfahren

1. Umfang der Angelegenheit Rz. 61 Zum Umfang der Angelegenheit siehe Rdn 1 ff. 2. Verfahrensgebühr a) Volle Verfahrensgebühr Rz. 62 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach VV 3100, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 63 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für d...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / b) Ermäßigte Verfahrensgebühr

aa) Überblick Rz. 68 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung und Gebührenbegrenzung

Rz. 28 War der Anwalt zunächst nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt und hat er erst später den Auftrag zur (Voll-)Verteidigung erhalten, sind die nach VV 4301 bis 4302 verdienten Gebühren auf die Pauschgebühren der VV 4100 ff. anzurechnen (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Rz. 29 Der mit mehreren Einzeltätigkeiten beauftragte Anwalt darf auch nie mehr an Gebühren erhalten als der Verteid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgeltungsbereich der Pauschgebühren

Rz. 119 Nach § 15 Abs. 1 werden durch die Gebühren der Vorinstanz bereits abgegolten: Ergänzend hierzu ordnet Nr. 10, 1. Hs. darüber hinaus an, dass auch die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütung

Rz. 147 Der Begriff "Vergütung" umfasst nach der Legaldefinition des Abs. 1 S. 1 die Gebühren und Auslagen. Die Gebühren sind das Entgelt für die anwaltliche Tätigkeit. Durch sie werden die Dienstleistung des Anwalts sowie seine allgemeinen Geschäftskosten (Büromiete, Mitarbeitergehälter, Leasingraten für Kopierer etc.) abgegolten, VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1. Letztere können nic...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Verfahrensgebühr

a) Volle Verfahrensgebühr Rz. 62 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach VV 3100, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 63 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 64 Für den Versorgung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Offene Forderung aus dem Anwaltvertrag

Rz. 10 Aus der gesetzlichen Konstruktion des Dreiecksverhältnisses Partei – Anwalt – Staat folgt, dass der vertragliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber der Partei unabhängig neben der Verpflichtung der Staatskasse aus der Beiordnung besteht, auf diesen Vergütungsanspruch Leistungen zu erbringen (siehe § 45 Rdn 7). Soweit die Staatskasse zahlt, geht der vertragli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übergang von Herausgabe zum Schadensersatz

Rz. 328 Wird von einer Herausgabe- zur Schadensersatzklage übergegangen, liegt zwar nach § 264 Nr. 3 ZPO keine Klageänderung vor. Es ändert sich jedoch der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Beispiel: Der Kläger klagt auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 7.000 EUR. Als sich im Berufungsverfahren herausstellt, dass der Pkw untergegangen ist, stellt er die Klage auf Schade...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahmen

a) Übersicht Rz. 20 Von dem Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren (Abs. 1, Abs. 2) gibt es nur noch eine Ausnahme (nämlich Abs. 3), nachdem die Regelung des § 38 Abs. 2 BRAGO weggefallen ist und auch die Regelungen für die erneute Hauptverhandlung nach den §§ 83 Abs. 2, 85 Abs. 2 und 86 Abs. 2, 109 Abs. 4, 109a Abs. 2 BRAGO nicht mehr gelten. Rz. 21 Soweit in den Kommentaren...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / I. Überblick

Rz. 207 In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erhält der Anwalt gesonderte Gebühren, da es sich um eigene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 4). Die Gebühren nach VV 3100 ff. entstehen also gegenüber der Hauptsache gesondert in Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Festsetzungsverfahren

a) Gebühren und Auslagen Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit sich selbst keinen Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

aa) Gebührenhöhe Rz. 47 Der Terminsvertreter erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr, genauer gesagt, erhält er eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr zur Hälfte. Diese Formulierung ist missverständlich. Es ist nicht auf die tatsächlich entstandene Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten abzustelle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Beschwerde (VV 2102)

Rz. 29 Erhält der Anwalt nach Entgegennahme des Beschlusses, mit dem der Antrag als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, lediglich den Auftrag, die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu prüfen, ohne dass ihm insoweit Verteidigungsauftrag erteilt wird, gilt VV 2102. War dem Anwalt dagegen bereits Beschwerdeauftrag (gegebenenfalls auch bedingt mit dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beistand für mehrere Zeugen

Rz. 46 Der in einer Strafsache mehreren Zeugen als Beistand gem. § 68b Abs. 2 StPO beigeordnete oder sonst für mehrere Zeugen tätige Rechtsanwalt wird ebenfalls für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig und erhält deshalb die Gebühren gem. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 – mit der Erhöhung nach VV 1008 – nur einmal. Der Zeugenbeistand kann deshalb nicht für jeden Zeug...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung und Bestellung beantragen

Rz. 166 Die Absetzung von Gebühren mit der Begründung, die zugrunde liegenden Leistungen würden von der Beiordnung oder Bestellung nicht umfasst, beruht häufig nur darauf, dass der Anwalt die notwendige Antragstellung unterlassen hat. Wäre der Antrag gestellt worden, hätte das Gericht aller Voraussicht nach antragsgemäß entschieden, während eine nachträgliche Bescheidung aus...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / III. Beschwerde gegen den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

1. Überblick Rz. 145 Soweit gegen einen den Rechtszug beendenden Beschluss betreffend die Hauptsache im Verbundverfahren Beschwerde erhoben wird, gelten nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 entsprechend. Anzuwenden sind die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten. Dabei ist unerheblich, ob über Ehe- und Folg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das erstinstanzliche Grundurteil wird bestätigt

Rz. 336 Wird das Grundurteil bestätigt, so gilt das weitere Verfahren über die Höhe nach Abs. 1 nicht als neue Angelegenheit. Es liegt nur eine Angelegenheit vor; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 9.000 EUR. Nach Verhandlung ergeht ein Grundurteil, wonach dem Kläger ein Ersatzanspruch i.H.v. 75 % ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 4. Abgabe, Verweisung oder Zurückverweisung an das Empfangsgericht und Verbindung mit einer dort schon anhängigen Sache

Rz. 55 Wird ein Verfahren an ein anderes Gericht verwiesen und mit einem anderen dort schon anhängigen Verfahren verbunden, gelten hinsichtlich des abgegebenen, verwiesenen oder zurückverwiesenen Verfahrens die vorstehenden Ausführungen wiederum entsprechend. Ab der Verbindung liegt dann nur noch eine Angelegenheit vor (zur Abrechnung siehe § 15 Rdn 181 ff.). Im Falle einer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 5)

Rz. 23 Nr. 5 enthält eine Spezialregelung für verschiedene Abschnitte der dort genannten Eilverfahren; der Anwalt soll danach für eine Tätigkeit in den einzelnen Abschnitten desselben Eilverfahrens seine Vergütung insgesamt nur einmal erhalten (§ 15 Abs. 2). Wirtschaftlicher Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 31 Mehrere Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO) oder der Abänderung der Prozesskostenhilferatenzahlung (§ 120a ZPO) in demselben Rechtszug gehören zu derselben Angelegenheit (§ 16 Nr. 3). Der Anwalt erhält die Gebühren (VV 3335, ggf. Termins- und Einigungsgebühr) insgesamt nur einmal, § 15 Abs. 2. Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags (VV 4137)

Rz. 23 Im Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags, also für die Tätigkeiten einschließlich der Stellung des Wiederaufnahmeantrags bis zur gerichtlichen Entscheidung nach § 368 Abs. 1 StPO, erhält der Anwalt eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 4137 i.V.m. VV 4106, 4112, 4118 (zur Höhe der Gebühren siehe Rdn 46 ff.). Rz. 24 Wird gegen die Verwerfung des Antrags als unzulä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter

Rz. 13 Dieser Begriff ist nicht wörtlich zu verstehen. Gemeint ist damit nicht nur der Rechtsanwalt, der mit der Vertretung in einem Rechtsstreit beauftragt worden ist, sondern jeder Rechtsanwalt, der mit der Gesamtvertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen Verfahren beauftragt war. Hierzu zählen also insbesondere (nicht abschließend):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Terminsgebühren entstehen je Verhandlungstag, also je Kalendertag. Insoweit gilt nicht § 15 Abs. 1, wonach die Gebühren nur einmal anfallen können. Es wird nicht unterschieden zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, Fortsetzungstermin und erneutem ersten Verhandlungstermin. Für alle Termine gilt einheitlich derselbe Gebührenrahmen. Rz. 2 Für den gerichtlich bestell...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / I. Überblick

Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit, da es in den §§ 16, 19 nicht als zum Rechtszug gehörig aufgeführt ist und die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 5 ansonsten keinen Sinn ergäbe. Der Anwalt kann daher im selbstständigen Beweisverfahren und im Rechtsstreit sämtliche Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Entstehen und Abgeltungsbereich

Rz. 3 Die Grundgebühr entsteht mit Auftragserteilung. Sie entsteht neben der jeweiligen Verfahrensgebühr (siehe Rdn 16) für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall (Anm. Abs. 1 zu VV 5100). Sie gilt also lediglich die erste Entgegennahme der Information und Sichtung des Sachverhalts und Verfahrensstoffes – je nach Zeitpunkt auch die Akteneinsicht – ab. Alle weiteren Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7000 ff. auch Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das VV spricht insoweit von Auslagen. Der dahin gehende Anspruch des Anwalts auf Erstattung ergibt sich bereits aus den allgemeinen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB). Die VV 7000 ff. konkretisieren diesen Anspruch lediglich. Rz. 2 In VV 7000 ff. unterscheidet ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Die Gebühren des Verteidigers in der Strafvollstreckung bestimmen sich nach VV Teil 4 Abschnitt 2. Diese Gebühren gelten allerdings nur dann, wenn der Anwalt (Voll-)Verteidiger ist. Soweit der Anwalt lediglich mit Einzeltätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragt ist, gilt für ihn VV 4300 Nr. 3 oder VV 4301 Nr. 6. Rz. 2 Tätigkeiten im Rahmen der Zwangsvollst...mehr