Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 108 Die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Vergütungsanspruchs nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 612, 632 BGB trägt der Anwalt. Er muss daher auch die Üblichkeit der eingeforderten Vergütung beweisen.[128]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mehrere Auftraggeber

Rz. 22 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber innerhalb desselben Verfahrens, was möglich ist, da § 146 StPO nicht gilt, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je Auftraggeber.[10] Soweit der Anwalt allerdings für mehrere Beteiligte in verschiedenen Verfahren tätig wird, erhält er die Gebühren aus dem einfachen Betragsrahmen jeweils gesondert (§ 15 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Teilerledigung vor Anhängigkeit

Rz. 20 Bekommt der Prozessbevollmächtigte den Auftrag, eine bestimmte Summe einzuklagen, zahlt der Beklagte jedoch vor Klageeinreichung einen Teil der Forderung, so entsteht die volle Verfahrensgebühr nur aus dem Wert der Restforderung. Nach dem Wert der Teilerledigung erwächst dem Prozessbevollmächtigten daneben eine reduzierte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1, wobei er ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 2. Mehrere Auftraggeber in verschiedenen Verfahren

Rz. 11 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in verschiedenen Verfahren, erhält er die Gebühren für jedes dieser Verfahren, es sei denn, eine Verbindung der Verfahren wäre möglich und geboten gewesen (vgl. Rdn 5). Im letzten Fall sind die unterschiedlichen Gegenstandswerte zu addieren (§ 22 Abs. 1). Beispiel 1: Gläubiger A betreibt wegen einer Forderung i.H.v. 2.000 EUR d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verwendungszweck

Rz. 62 Leistet der Beschuldigte oder ein Dritter Zahlungen, so ist stets zunächst zu ermitteln, auf welche Angelegenheit und welche Gebühren er leistet. Die Zahlung des Beschuldigten oder eines Dritten darf keinesfalls unbesehen zugunsten der Staatskasse angerechnet werden. Dies hat insbesondere in drei Fällen (siehe Rdn 63 ff.) besondere Bedeutung: aa) Der Anwalt war zunächs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG (Nr. 9)

Rz. 43 Die Regelung der Nr. 9 hat die frühere Vorschrift des § 62 Abs. 3 BRAGO übernommen. Danach erhält der Rechtsanwalt in Arbeitssachen für seine Tätigkeit, die eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs. 3 ArbGG), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 2 ArbGG) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Festsetzungsverfahren und Glaubhaftmachung (§ 55)

Rz. 15 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[30] Im Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Freigabeverfahren nach § 246a AktG und § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG

Rz. 3 § 246a AktG regelt das auf Antrag der Gesellschaft durchzuführende Verfahren, wenn gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung oder einen Unternehmensvertrag Klage erhoben worden ist. Hier kann das Gericht durch Beschluss feststellen, dass die Erhebung der Klage der Eintragung im Handelsregister nicht entgeg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Trennung und Teilverweisung

Rz. 32 Wird nur ein Teil des Streit- oder Verfahrensgegenstands abgegeben oder verwiesen, so erfolgt zuvor zwingend eine Verfahrenstrennung, so dass die getrennten Verfahren dann als selbstständig zu behandeln sind (siehe § 15 Rdn 173 ff.). Auf das abgetrennte Verfahren sind dann die vorstehenden Ausführungen entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeiten nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1

Rz. 9 Da die Gebühren der VV 4100 ff., 5100 ff., 6100 ff. nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1 entsprechend für die Vertretung anderer Personen gelten, kommt für die dort genannten Tätigkeiten ebenfalls die Bewilligung einer Pauschvergütung in Betracht kommt, also für den Anwalt, dermehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Anrechnung in Kindschaftssachen

Rz. 120 Ein Anrechnungsproblem kann sich hier wegen der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache außergerichtlich tätig war und diese dann als Folgesache im Verbund anhängig gemacht wird. Insoweit gilt VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 entsprechend. Angerechnet wird nur nach dem Wert der Folgesache, es sei denn, der Wert der vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Voraussetzungen des Festsetzungsverfahrens

Rz. 7 Abs. 5 befasst sich mit Vorschriften zu den Anforderungen des Festsetzungsverfahrens. Diese sind denkbar gering. Es reicht ein formloser Antrag des Anwalts,[11] der neben einer Berechnung seiner Gebühren (§ 10 Abs. 2)[12] nur die Erklärungen nach Abs. 5 S. 2, 3 enthalten muss. Zu begründen ist der geltend gemachte Zahlungsanspruch nur, soweit er sich nicht von selbst v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren auf Verlängerung und Aufhebung

Rz. 26 Die Therapieunterbringung darf zunächst für höchstens 18 Monate angeordnet werden (§ 12 Abs. 1 ThUG). Das Ende der Therapieunterbringung ist gemäß § 10 Abs. 2 ThUG in der gerichtlichen Entscheidung zu bestimmen. Soll die Therapieunterbringung über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, gelten gemäß § 12 Abs. 1 ThUG die Vorschriften über die erstmalige Anordnung ent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Klage vor dem Landgericht

Rz. 82 Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung nach § 13 StrEG Klage erhoben, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3100 ff. Soweit der Anwalt allerdings schon im Verfahren vor der Landesjustizverwaltung tätig war, ist die dort verdiente Geschäftsgebühr hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Eilverfahren nach § 17 Nr. 4 sind in allen Gerichtsbarkeiten gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten, sodass die Vergütung gesondert entsteht. Rz. 7 Abänderungs- und Aufhebungsverfahren sind zwar ebenfalls gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten; sie sind dagegen mit dem jeweiligen Anordnungsverfahren dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 5). Rz. 8 Wel...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / f) Mehrere Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 123 Werden zu einem einstweiligen Verfügungs- oder Arrestverfahren mehrere Anordnungs- und Aufhebungsverfahren geführt, so sind diese untereinander nur eine Angelegenheit.[36] Beispiel: Gegen den Antragsgegner war ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung ergangen (Streitwert: 50.000 EUR). Später beantragt er gem. § 927 ZPO die Aufhebung wegen veränderter Um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verfahrenspfleger

Rz. 83 Unanwendbar sind die VV 6300 ff., 6500, wenn der Anwalt als Verfahrenspfleger tätig wird (§ 1 Abs. 2). Auf Rdn 21 ff. wird verwiesen. Dem zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalt steht auch dann kein Anspruch auf Zahlung der Wahlanwaltsgebühren gem. § 53 Abs. 1 zu, wenn er nach § 1835 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 2 S. 2 Gebühren nach dem RVG verlangen kann (vgl. Rdn 80). ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozessbevollmächtigter als Terminsvertreter für Streitgenossen oder Streithelfer

Rz. 84 Wird der Verfahrensbevollmächtigte einer Partei zugleich als Terminsvertreter einer anderen Partei oder eines Streithelfers tätig, so kann er die Gebühren der VV 3100, 3104 einerseits und VV 3401, 3402 andererseits insgesamt nur einmal verdienen (§ 15 Abs. 6).[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 VV Vorb. 6 entspricht in Teilen der VV Vorb. 4. Auch in Verfahren nach VV Teil 6 ist geregelt, dass die Gebührentatbestände ebenfalls für einen Anwalt gelten, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen auftritt (Abs. 1). Er erhält die gleichen Gebühren wie ein Verfahrensbevollmächtigter. Ein eventueller geringerer Aufwand oder eine geringere Schwierigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) EUGVVO

Rz. 37 Seit dem 10.1.2015 werden nach der Neufassung der EUGVVO die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf (Art. 36 Abs. 1 EUGVVO n.F.). Daher kann es auch nicht zu einem Beschwerdeverfahren mit den dort nach VV 3200 ff. entstehenden Gebühren kommen (vgl. Rdn 27).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Klageverfahren ohne Vorbefassung

Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteht auch die Einigungs- oder Erledigungsgebühr in dieser Höhe:mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 3. Teilweise Zurückverweisung

Rz. 54 Wird eine Entscheidung nur wegen eines Teils des Streit- oder Verfahrensgegenstands aufgehoben und die Sache an ein Vordergericht zurückverwiesen, so ist nur das zurückverwiesene Teilverfahren eine neue Angelegenheit nach § 21. Soweit nach VV Vorb. 3 Abs. 6 anzurechnen ist, wird dann auch nur aus diesem Teilwert angerechnet (siehe § 21 Rdn 33). Beispiel: Das OLG hebt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Mehrfacher Anfall der Beschwerdegebühr (VV 4139, §§ 17 Nr. 1, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a)

Rz. 37 Hatte das Gericht den Antrag zunächst als unzulässig verworfen und weist es nach Zurückverweisung den Antrag jetzt als unbegründet zurück, kann auch die Beschwerdegebühr ein weiteres Mal entstehen, da jedes Beschwerdeverfahren nach § 17 Nr. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a eine eigene Angelegenheit darstellt. Beispiel: Der Beschuldigte ist vom Amtsgericht verurteilt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abrechnung

Rz. 109 Die Abrechnung der Vergütung hat nach den Voraussetzungen des § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf die übliche Vergütung nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 612, 632 BGB Anwendung (siehe § 10 Rdn 5 ff.). In der Gebührenabrechnung muss zum einen eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes – Beratungen – angegeben werden. Da eine Nummer des Vergütungsverzeichnisses ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anzuwendende Gebührenregelungen

Rz. 13 Weil sich das Verfahren nach dem ThUG gemäß § 3 ThUG an den Verfahrensvorschriften in §§ 312 ff. FamFG orientiert (vgl. Rdn 11), hat der Gesetzgeber über § 20 Abs. 1 ThUG im Anordnungsverfahren die Regelungen in VV 6300 und VV 6301 für entsprechend anwendbar erklärt. Denn VV 6300 und VV 6301 gelten (vgl. VV Vorbem. 3 Abs. 7) u.a. in Unterbringungssachen nach § 312 Fam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine Beschränkung auf Anerkenntnis/Verzicht

Rz. 511 Andererseits darf sich der Vertrag nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht auf einer Parteiseite beschränken, weil ansonsten schon durch die bloße Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs oder den Verzicht auf dessen Weiterverfolgung die Einigungsgebühr ausgelöst würde.[518] Eine Einigungsgebühr fällt daher selbst bei Ratenzahlungsvereinbarunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Ermittlung der (Raten-)Zahlungspflicht der Partei

Rz. 55 Bei einer Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung und nur eingeschränkter Einstandspflicht der Staatskasse sollte der beigeordnete Anwalt überschlägig ermitteln, ob die angeordneten Zahlungen (bei Ratenzahlungen höchstens 48 Monatsbeträge; § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO) voraussichtlich ausreichen werden, seine volle Anwaltsvergütung eines Wahlanwalts (§ 13) und die Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 8 Die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem vorangegangenen Berufungs- oder Beschwerdeverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der der Anwalt gesonderte Gebühren erhält. Dies ergibt sich aus § 17 Nr. 1 (§ 15 Abs. 2 S. 2 a.F.). Rz. 9 Legen beide Parteien gegen dasselbe Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde ein und vertritt der Anwalt sein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Europäische Titel

Rz. 18 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen im Inland nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6). In diesen Verfahren sowie durch die entsprechenden Anträge gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung beim Vollstreckungsschutz

Rz. 422 Vor der Entscheidung über die vorgenannten Anträge kann im Anwendungsbereich der §§ 765a, 851a und 851b ZPO eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung, auf Wiederherstellung der hemmenden Wirkung und auf Abänderung oder Aufhebung vor dem BFH

Rz. 38 Nach § 69 Abs. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen oder die Aufhebung der Vollziehung, auch gegen Sicherheit, anordnen. Nach § 69 Abs. 5 S. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die hemmende Wirkung wiederherstellen. Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach § 69 Abs. 3 und 5 S. 3 FGO jederzeit ändern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerdewert

Rz. 42 Der Beschwerdewert muss mehr als 200 EUR betragen, sich also auf mindestens 200,01 EUR belaufen. Der Beschwerdewert ergibt sich aus der Differenz zwischen den festgesetzten und den mit der Beschwerde angestrebten Gebühren.[115] Hierbei kommt es auf die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung und nicht auf die Wahlanwaltsvergütung an.[116] Die Umsatzsteuer ist hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Anrechnung

Rz. 52 Eine Anrechnung der Einvernehmensgebühr nach VV 2200 ist im Gegensatz zur früheren Regelung in § 24a Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 2 BRAGO nicht mehr vorgesehen. VV 2200 selbst enthält keine Anrechnungsvorschrift. In VV Vorb. 3 Abs. 4 wiederum ist nur die Geschäftsgebühr nach den VV 2300 bis 2303 aufgeführt, nicht aber die Geschäftsgebühr nach VV 2200. Wird der Einvernehm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Patentanwalt

Rz. 105 Der BGH[80] hat entschieden, dass bei Mitwirkung eines Patentanwalts aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union dessen Gebühren gemäß § 140 Abs. 3 S. 3 MarkG, § 13 RVG erstattungsfähig sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der ausländische Patentanwalt in Kennzeichnungsstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in dem anderen Mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 23 Für die Berechnung des Gegenstandswertes gilt § 23 Abs. 1 S. 3, 1 i.V.m. den Wertvorschriften des GKG, der ZPO und des GNotKG.[32] Maßgebend sind nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG die Werte sämtlicher Gegenstände, die anhängig waren oder über die eine Einigung erzielt worden ist. Ob für die Bewertung des Gegenstandswertes analog § 40 GKG auf den Zeitpun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung

Rz. 36 Die Dienstleistung des Rechtsanwalts kann nach den Umständen nur gegen eine Vergütung erwartet werden, sodass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 612 BGB). Der Mandant wird also nicht mit dem Argument gehört, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darauf hingewiesen, dass seine Leistung etwas koste. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung

Rz. 82 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht an die untere Instanz zurückverwiesen, ergibt sich die gebührenrechtliche Folge aus § 21 Abs. 1. Danach gilt das Verfahren nach der Zurückverweisung als neuer Rechtszug, was gemäß § 15 Abs. 2 zur Folge hat, dass der Anwalt – soweit er vor und nach der Zurückverweisung tätig wird – die Gebühren nebst Auslagenpauschale und U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung

Rz. 561 Ist der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit der Weiterleitung eingegangener Zahlungen beauftragt, steht ihm zusätzlich eine Hebegebühr gemäß VV 1009 zu, deren Erstattungsfähigkeit allerdings umstritten ist (siehe VV 1009 Rdn 561 ff.).[598]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung

Rz. 8 § 81 BRAGO a.F. regelte die Vergütung der Anwälte, die in einem schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach der SVertO für einen Schuldner, Gläubiger oder daran beteiligten Dritten tätig wurden. Wegen der Ähnlichkeiten des Verfahrens mit dem Insolvenzverfahren wurde auf diesbezügliche bestimmte Vorschriften der BRAGO Bezug genommen und nur für besondere Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehung

Rz. 1 Da sich die gerichtlichen Gebühren in der Zwangsvollstreckung nicht nach dem Wert richten, sondern im Regelfall als Festgebühren berechnet werden (vgl. Nr. 2110 ff. KV GKG), führt die Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 nicht weiter, ebenso nicht § 23 Abs. 1 S. 2, weil es eine Wertvorschrift im GKG für die Zwangsvollstreckung nicht gibt.[1] Daher bedarf es einer eigenen, n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 51 Neben den Gebühren nach VV 2200 erhält der Anwalt selbstverständlich auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere also eine Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Einvernehmensanwalt Geschäftsreisen unternehmen muss, also etwa bei Besuchen in der JVA, bei denen er anwesend sein muss (§ 30 Abs. 1 S. 2 EuRAG i.V.m. § 28 EuRAG), erhält er auch Fahrtkosten nach VV 700...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vorangegangenes Verwaltungsverfahren

Rz. 143 Ist ein Verwaltungsverfahren oder ein Weiteres der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienendes Verwaltungsverfahren vorausgegangen, ist auch hier nach VV Vor. 3 Abs. 4 hälftig anzurechnen. Die bisherige Ermäßigung des Gebührenrahmens und des Höchstbetrages ist mit dem 2. KostRMoG aufgehoben worden. Rz. 144 Bei der Bemessung der Gebühren nach § 14 Abs. 1 ist dann allerdi...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens

Rz. 82 Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 VV 2 erhält der Anwalt eine Terminsgebühr auch dann, wenn er mit dem Gegner oder dessen Anwalt eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt. Dabei muss es sich nicht einmal um anhängige Gegenstände handeln. Beispiel: Die Scheidung ist eingereicht (Werte: Ehesache 9.000.00 EUR; Versorgungsausgleich 2.700 EUR). Später ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fehlen einer Vereinbarung

Rz. 87 Die Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts setzt voraus, dass zwischen den Parteien für die anwaltliche Beratung, Begutachtung oder Mediation keine Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 getroffen worden ist (Abs. 1 S. 2). Nachdem die Vorschrift als Auffangtatbestand formuliert und systematisiert wurde, entspricht dem Anwendungsbereich des Abs. 1 S. 2 auch eine get...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / bb) Anhörungstermin

Rz. 81 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt nur an einem Anhörungstermin eines Ehegatten (§ 128 FamFG) teilnimmt. Die frühere Rechtsprechung, die nach der damaligen Fassung der VV Vorb. 3 Abs. 3 eine Terminsgebühr abgelehnt hatte, weil es sich bei einem Anhörungstermin nicht um einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder Erörterung handelt,[23] ist mit der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Neuer Streit- oder Verfahrensgegenstand

Rz. 172 Bewilligung und Beiordnung sind an das Rechtsschutzbegehren gebunden (vgl. Rdn 29 f.). Ändert sich die Antragstellung der Partei im Laufe des Verfahrens, so muss der beigeordnete Anwalt damit rechnen, dass die Vergütungspflicht der Staatskasse seine weitere Tätigkeit überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise umfasst. Dabei kann es im Einzelfall schwierig sein vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anknüpfung an Anzahl der Angelegenheiten

Rz. 36 Zugleich bestärkt Abs. 1 das Prinzip, dass die Angelegenheit als solche den Abgeltungsbereich der Gebühren umschreibt, also jede Angelegenheit die Regelgebühren erneut anfallen lässt. Deren Anzahl richtet sich allein nach der Zahl der Angelegenheiten, soweit jeweils ein Gebührentatbestand verwirklicht wurde. Deshalb ist es für die Vergütung des Anwalts in erster Linie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Vergütungsfestsetzung

Rz. 151 Eine vereinbarte Vergütung kann nicht nach § 11 festgesetzt werden, da es sich nicht um die gesetzliche Vergütung handelt.[245] Im Gegensatz zur Kostenfestsetzung kommt hier auch eine Festsetzung in der Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, nicht in Betracht.[246] Festsetzbar ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut nur die ge...mehr