Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 1/2018, Mehrfacher Anfall der Zusätzlichen Gebühr

RVG VV Nr. 4141; StPO §§ 170 Abs. 2, 210 Abs. 2 Leitsatz Die Zusätzliche Gebühr kann in jedem Verfahrensstadium erneut entstehen. Wird das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt und auf die Beschwerde des Anzeigenerstatters wieder aufgenommen, bleibt die Zusätzliche Gebühr bestehen. Wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, so bleibt auch hier die Zusätzlic...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 1. Höhe der Gebühr

Rz. 9 Für das Betreiben des Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) entsteht zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 4: Verfahren ohne Termin Der Anwalt leitet für die Ehefrau ein selbstständiges Beweisverfahren zur Bewertung einer Immobilie ein, die für die Berechnung des Zugewinns von Bedeutung ist. Das Gericht holt ein Gutachten ein. Am Sachverständig...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 4. Vereinbarte Gebühr

a) Überblick Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV ...mehr

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AGS 1/2018, Mehrfacher Anfa... / 1 Sachverhalt

Aufgrund einer Strafanzeige hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagte eingeleitet, in dem sich Rechtsanwalt zum Verteidiger bestellt hatte. Er hatte schriftsätzlich Stellung genommen und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO einges...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / b) Die Gebühren

Rz. 18 Nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3311 VV erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105–145 ZVG) eine weitere Verfahrensgebühr in Höhe von 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine, die Prüfung des Teilungsplans, der Widerspruch hiergegen und die Mitwirkung an der Verteilung nach einem W...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

Rz. 55 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 7: Gerichtliches Verfahren ohne Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau vom Ehemann eine...mehr

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§ 3 Verlöbnis / c) Höhe der Gebühr

Rz. 138 Es handelt sich bei Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Verlöbnis gemäß §§ 111 Nr. 10, 266 Abs. 1 Nr. 1 FamFG um Familienstreitsachen. Die Ermittlung der Höhe der einzelnen Gebühr bestimmt sich deshalb gemäß § 23 Abs. 1 RVG nach dem FamGKG – sowohl für das außergerichtliche als auch für das gerichtliche Tätigwerden (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG). § 3 FamGKG stellt auf den Wer...mehr

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AGS 1/2018, Mehrfacher Anfa... / Leitsatz

Die Zusätzliche Gebühr kann in jedem Verfahrensstadium erneut entstehen. Wird das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt und auf die Beschwerde des Anzeigenerstatters wieder aufgenommen, bleibt die Zusätzliche Gebühr bestehen. Wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, so bleibt auch hier die Zusätzliche Gebühr bestehen, wenn auf die Beschwerde der Staatsa...mehr

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AGS 1/2018, Mehrfacher Anfa... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht und mit zutreffender Begründung haben das AG als auch die erkennende Kammer in der Beschwerdeentscheidung dem Verteidiger die Gebühren Nr. 4124 VV und Nr. 7002 VV, jeweils entstanden für das Berufungsverfahren, zuerkannt. Ebenso war dem Verteidiger der Angeklagten eine Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV sowohl für das Ermittlungs- als auch für das Verfahren erster In...mehr

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AGS 1/2018, Mehrfacher Anfa... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Im Falle der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV fordert das Gesetz nur eine "nicht nur vorläufige" Einstellung. Die Einstellung muss also nicht endgültig bleiben. Sie muss lediglich aus Sicht der Einstellungsbehörde endgültig gewollt sein, so dass rein vorläufig gewollte Einstellungen, etwa nach § 153a StPO bis zur Erfüllung der Auflage od...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Die Vergütung

Rz. 14 Die Vergütung des Anwalts (also seine Gebühren und Auslagen – § 1 Abs. 1 RVG) richtet sich nach dem RVG. Mit Ausnahme der Gebühren für Beratung, Gutachten und Mediation (§ 34 Abs. 1 RVG) sind die Gebühren im Vergütungsverzeichnis geregelt. Rz. 15 Eine Differenzierung nach Familienstreitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Verbund und Folgesachen, wir...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familienstreitsachen richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptge...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 13. Aufnahme in den Verbund

Rz. 185 Gerät eine bislang isoliert geführte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 147 ZPO in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentsc...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 209 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 210 Eine Besonderheit gilt in V...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / A. Überblick

Rz. 1 Einstweilige Anordnungsverfahren nach den §§ 49 ff. FamFG sind gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eigene Angelegenheiten. Beispiel 1: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umgangsrecht und beantragt gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gerichtlich anhängig sind...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 1. Überblick

Rz. 188 Soweit gegen einen den Rechtszug beendenden Beschluss betreffend die Hauptsache im Verbundverfahren Beschwerde erhoben wird, gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten. Dabei ist unerheblich, ob über Ehe- und Folgesachen zu...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / I. Überblick

Rz. 5 Die Gebühren im Mahnverfahren richten sich nach den Nrn. 3305 bis 3308 VV. Hinzukommen kann eine Teminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3.3.2 VV). Daneben gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, also insbesondere die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 6 Die Auslagen richten sich nach Teil 7 VV. Da das Mahnverfahren gem. § 17 Nr. 2 RVG gegenüber dem nachfolgen...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 3. Beschwerde und Rechtsbeschwerde

Rz. 23 Im Verfahren über die Beschwerde, entstehen gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. a) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, also nach den Nrn. 3200 ff. VV. Im Verfahren über die Rechtsbeschwerde entstehen gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. a) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, also nach den Nrn. 3206 ff. VV.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VIII. Wiederaufnahme abgetrennter Versorgungsausgleichsverfahren nach altem Recht

Rz. 216 War das Scheidungsverfahren nach altem Recht, also noch nach der ZPO i.d.F. vor dem 1.9.2009 eingeleitet und war die Folgesache Versorgungsausgleich worden, gilt Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG. Diese Regelung hat zur Folge, dass das abgetrennt...mehr

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§ 9 Ehesache / 5. Aussöhnungs- und Einigungsgebühr

Rz. 39 Möglich ist, dass neben einer Aussöhnung auch eine Einigung über weitere Gegenstände getroffen wird. Es entsteht dann sowohl aus der Ehesache die Aussöhnungsgebühr als auch die Einigungsgebühr aus den weiteren Gegenständen. Eine Begrenzung der Gebühren nach § 15 Abs. 3 RVG aus Nrn. 1000, 1003 VV einerseits und aus Nr. 1001 VV andererseits kommt nicht in Betracht, da e...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Anrechnung der Wahlanwaltsvergütung

Rz. 61 Hat der bedürftige Beteiligte, dem ein Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) –, dann kan...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / a) Überblick

Rz. 25 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Vergütungs"-Vereinbarung i.S.d. §§ 3a ff. RVG, sondern lediglich um eine "Gebühren"-Vereinbarung, da im Übrigen die gesetzlichen Gebühren (Einigungs- und Aussöhnungsgebühr) und auch die gesetzlichen Auslagen nach Teil 7 VV RVG anwendba...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Übrige Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 6 und 7 FamFG

Rz. 241 In den Kindschaftssachen des § 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG richten sich die Gebühren nach Teil 6. Der Anwalt rechnet keine Wert-, sondern Betragsrahmengebühren ab. Beispiel 105: Gebühren in Unterbringungssachen Minderjähriger ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die allein sorgeberechtigte Kindesmutter im einstweiligen Anordnungsverfahren die Unterbringung...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 15 Alle übrigen Gebühren und Auslagen kann der Anwalt nur mit der Landeskasse abrechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 16 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des RVG in Teil 2 Abschnitt 5 VV, den Nrn. 2501 ff. VV. Rz...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Die Geschäftsgebühr ist gem. Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel 18: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn wegen angeblicher Unterhaltsrückstände in Höhe vo...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 63 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war früher § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen anlä...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Im Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrests (§ 119 Abs. 2 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 916–934, 943–945 ZPO) erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 VV unmittelbar. Rz. 2 Ergänzend hierzu ordnet § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG an, dass solche Verfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG gelten. Daher verdient auch de...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 97 Verfahren betreffend die elterliche Sorge sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 98 Wird das Sorgerechtsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Sorgerechtsverfahren ...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 2. Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Arrestantrags ohne mündliche Verhandlung

Rz. 25 Wird der Antrag auf Erlass eines Arrests ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen, so ist umstritten, welches Rechtsmittel gegeben ist. Zum Teil wird von einer Beschwerde nach den § 58 ff. FamFG ausgegangen.[6] Nach a.A. soll dagegen über die Verweisung des § 119 Abs. 2 FamFG von einer sofortigen Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO auszugehen sein.[7] Für die Anwa...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 14 Die Gebühren für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts finden sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr als Betriebsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Rz. 15 Neben der Geschäftsgebühr kann keine Terminsgebühr nach Nr. 310...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 7. Anordnung und Abänderung oder Aufhebung (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 67 Wird die Abänderung oder Aufhebung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 Abs. 1 FamFG beantragt, so ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung oder Aufhebung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[33] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 182 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr

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§ 9 Ehesache / I. Überblick

Rz. 19 Die Gebühren des Anwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Aussöhnungsgebühr nach Nr. 1001 VV.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Überblick

Rz. 94 Die Vergütung im Verbundverfahren richtet sich nach Teil 3 VV. Es gelten erstinstanzlich die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV, im Beschwerdeverfahren die der Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) i.V.m. Nrn. 3200 ff. VV und im Rechtsbeschwerdeverfahren die der Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. Nrn. 3206 ff. VV. Rz. 95 Hinzu kommen die allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, als...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 248 Verfahren betreffend das Umgangsrecht sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 2 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 249 Wird das Umgangsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Umgangsrechtsverfahren geso...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / II. Einstweilige Anordnungen im Beschwerdeverfahren

Rz. 71 Ist die Hauptsache in einem Beschwerdeverfahren anhängig und wird in dieser Phase eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). Ungeachtet dessen richtet sich die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren jedoch nach den erstinstanzlichen Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV (Vorbem. 3....mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / III. Anrechnung der Ratsgebühr

Rz. 32 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[24] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings dispositives Recht. Der Anwal...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 6. Aussöhnungs- und Einigungsgebühr

Rz. 153 Möglich ist, dass neben einer Aussöhnung auch eine Einigung über weitere Gegenstände getroffen wird. Es entsteht dann sowohl aus der Ehesache die Aussöhnungsgebühr als auch die Einigungsgebühr aus den weiteren Gegenständen. Eine Begrenzung der Gebühren nach § 15 Abs. 3 RVG aus Nrn. 1000, 1003 VV einerseits und aus Nr. 1001 VV andererseits kommt nicht in Betracht, da ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe

Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückweisung des Antrags (§ 250 Abs. 2 FamFG) a...mehr

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§ 14 Vollstreckung / IV. Erinnerung

Rz. 71 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VI. Rechtsbeschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 208 Rechtsbeschwerden gegen Neben- oder Zwischenentscheidungen lösen die Gebühr nach Nr. 3502 VV aus.mehr

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§ 12 Arrestverfahren / III. Vollziehung

Rz. 27 Die Vollziehung eines Arrests richtet sich gem. § 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV (Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 4 VV) (siehe dazu § 14 Rdn 37 ff.).mehr

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§ 14 Vollstreckung / III. Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 70 In Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge gelten die gleichen Gebühren wie für die Vollstreckung selbst, wobei zu beachten ist, dass für den Anwalt des Vollstreckungsgläubigers das Verfahren über Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit zählt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IX. Änderung des Gebührenrechts nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG

Rz. 226 Nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist auf alle Versorgungsausgleichsverfahren, für die nicht ohnehin schon Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG gilt, neues Recht anzuwenden, wenn über den Versorgungsausgleich nicht bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug entschieden worden war. Rz. 227 Im Gegensatz zu Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG sieht Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG nicht vor, dass d...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / E. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 408 Bei Aufhebung und Zurückverweisung (§ 69 Abs. 1 S. 2 FamFG) gilt § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Beispiel 172: Aufhebung und Zurückverweisung weg...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 1. Überblick

Rz. 7 In erstinstanzlichen Arrestverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrestverfahren vor dem Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV).mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / C. Mediation

Rz. 39 Die Mediation, also die Tätigkeit des Anwalts als Mediator, ist ebenfalls in § 34 RVG geregelt. Erfasst sind nur die Fälle, in denen der Anwalt als Mediator tätig wird, also als Vermittler im Auftrag beider bzw. aller Beteiligten, der im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Beteiligten dahingehend unterstützen soll, eine für sie passende rechtsverbi...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / E. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 385 Bei Aufhebung und Zurückverweisung (§ 117 Abs. 2 S. 1 FamFG i.V.m. § 538 Abs. 2 ZPO) gilt § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Beispiel 217: Aufhebung...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.4 Mehrheit von Kindern

Werden in dem Verfahren mehrere Gegenstände geltend gemacht, sind ihre Werte zusammenzuaddieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Eine Anspruchsmehrheit liegt auch vor, wenn in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht wird. Es fallen für das Verfahren zwar nur einmal Gebühren an, jedoch sind diese nach den zusammengerechneten Werten zu berechnen. Beispiel Gelte...mehr