Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 18 Übergangsrecht / XI. Verbindung

Rz. 23 Werden mehrere Verfahren verbunden, so gilt § 60 Abs. 2 RVG. Sofern für eines der verbundenen Verfahren altes Recht gilt, gilt dieses für das verbundene Verfahren auch. Bereits entstandene Gebühren bleiben allerdings nach den Grundsätzen der Abrechnung bei Verbindung bestehen. Beispiel 20: Verbindung zweier Verfahren Der Kindesvater hatte gegen das Kind im Juli 2013 ei...mehr

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§ 14 Vollstreckung / a) Überblick

Rz. 49 Auch im Rahmen der Vollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: Rz. 50 Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist in beiden Fällen zu differenzieren:mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV.mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig da...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.4 Erledigung der Hauptsache

Auch bei Erledigung der Hauptsache fällt keine Gebühr nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. an. Das gilt auch dann, wenn das Gericht noch eine Kostenentscheidung trifft.[1]mehr

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AGkompakt 1/2018, Ratenzahl... / III. Anwaltsvergütung

Für Anwalt gesonderte Angelegenheit Während ein Ratenzahlungsantrag im Verfahren mit den dort verdienten Gebühren abgegolten wird, zählt der nachträgliche Antrag auf Ratenzahlung für den Verteidiger nicht mehr zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bzw. zum gerichtlichen Verfahren, da diese Verfahren spätestens mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids abgeschlossen sind (siehe ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 122 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV), nämlich dann, wenn der Anwalt am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) oder an einer Vereinbarung über die elterliche Sorge mitwirkt und hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder die gerichtliche Entscheidung der getro...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / V. Beschwerden gegen die Kostenentscheidung

Rz. 82 Soweit die Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung in der Hauptsache anfechtbar ist (§ 57 S. 2 FamFG), ist auch die Kostenentscheidung isoliert anfechtbar, da es sich ausnahmslos um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kostenentscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen ist.[35] ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 270 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV), nämlich dann, wenn der Anwalt am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) oder an einer Vereinbarung über das Umgangsrecht mitwirkt und hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder die gerichtliche Entscheidung der getroffen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / dd) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV

Rz. 115 Auch nach Nr. 3101 Nr. 2 VV kann eine auf 0,8 ermäßigte Verfahrensgebühr entstehen. Diese kann aber grundsätzlich nur neben einer vollen – oder ausnahmsweise auch einmal neben einer nach Nr. 3101 Nr. 1 VV ermäßigten – Verfahrensgebühr anfallen. Im Gegensatz zu der ermäßigten Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 VV entsteht sie dagegen nicht alleine. Rz. 116 Die ermäßig...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung

Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). Die Gebühr gilt folglich nur bei Beschwer...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Kostenrecht

Rz. 509 Werden die Angelegenheiten im Verbund geltend gemacht, werden für die Berechnung des der jeweiligen Gebühr zugrunde liegenden Verfahrenswertes alle Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, § 33 Abs. 1 FamGKG. Da Gebühren mit steigendem Wert einer Degression unterliegen, wird die aus allen Verfahrensgegenständen errechnete Gebühr im Ergebnis geringer sein, als wenn je...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Beratung mit Einigung

Rz. 30 Soweit nur eine Gebührenvereinbarung für die Beratungstätigkeit und keine umfassende Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, kann auch hier eine Einigungsgebühr hinzukommen. Beispiel 14: Beratung (Pauschalvereinbarung) mit Einigung Die Mandantin hatte den Anwalt beauftragt, sie zu beraten, ob sie einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zum Trennungsunterhalt (70...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.2 Antragsrücknahme

Wird der Antrag zurückgenommen, entsteht die Gebühr auch dann nicht, wenn noch eine Entscheidung über die Kosten zu treffen ist. Liegt eine Teilrücknahme vor, ist die Gebühr nur insoweit zu erheben, wie auch noch eine Entscheidung ergeht. Die Vorschrift des § 255 Abs. 6 FamFG bestimmt zudem, dass in den Fällen, in denen der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens ni...mehr

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§ 9 Ehesache / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 20 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 21 Für den Anwalt des Antragstellers entsteht die 1,3-Verfahrensgebühr bereits mit Einreichung des Antrags auf Ehescheidung. Beispiel 4: Scheidungsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau den Scheidungsantrag ein (Wert: 21.000,00 EUR). S...mehr

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Anfall der zusätzlichen Ver... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Die weitere Beschwerde ist zulässig, da sie von der erkennenden Kammer ausdrücklich zugelassen wurde, sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. …" [11] Ebenso war dem Verteidiger der Angekl. eine Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG sowohl für das Ermittlungs- als auch für das Verfahren erster Instanz zuzusprechen. Diesbezüglich hat die erkennende Kammer des LG ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.6 Fälligkeit

Die Gebühr nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. wird erst mit dem Erlass der Entscheidung fällig (§ 9 Abs. 2 FamGKG). Auf die Rechtskraft der Entscheidung kommt es dabei nicht an. Für die Auslagen gilt § 11 FamGKG.mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 4. Anrechnung

Rz. 36 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet, die mit der Beratung zusammenhängt (Anm....mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 3. Terminsgebühr

a) Überblick Rz. 119 Neben der Verfahrensgebühr entsteht unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV oder auch der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. b) Gerichtlicher Termin aa) Verhandlungstermin Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Ver...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 4. Terminsgebühr

a) Überblick Rz. 46 Auch in einstweiligen Anordnungsverfahren kann eine Terminsgebühr entstehen. Sie kommt sowohl unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV als auch in den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in Betracht. b) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV aa) Gerichtlicher Termin Rz. 47 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht eine 1...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Besonderheiten bei Stufenanträgen

Rz. 200 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 174 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 201 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr oder auch die Einigungsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 202 Wird sowohl über den Auskun...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Gerichtlicher Termin

aa) Verhandlungstermin Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwäl...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / b) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

aa) Gerichtlicher Termin Rz. 47 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht eine 1,2-Terminsgebühr, wenn das Gericht über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich erörtert oder verhandelt. Beispiel 36: Einstweilige Anordnung mit Erörterung Der Kindesvater beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgangsrecht. Über die einstwe...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 1. Beschwerde gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung

Rz. 24 Gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung ist die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG gegeben. Der Anwalt erhält hier die höheren Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV (Nrn. 3200 ff. VV). Insoweit gelten keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu § 8 Rdn 343 ff. verwiesen w...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 50 Verfahren auf Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren sind besondere Unterhaltsverfahren, da der Anspruch auf einen Vorschuss für ein gerichtliches Verfahren einen besonderen Fall der Unterhaltsgewährung betrifft (siehe § 246 Abs. 1 FamFG). Rz. 51 Bei dem Verfahren auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses handelt es sich um eine Unterhaltss...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 4. Abänderungsverfahren (§ 240 FamFG)

Rz. 240 Im Gegensatz zum früheren Recht ist eine vereinfachte Abänderung nicht mehr vorgesehen. Daher ist auch der gesonderte Gebührentatbestand der Nr. 3331 VV a.F. entfallen. Möglich ist nur ein Abänderungsverfahren nach § 240 FamFG. In diesem Verfahren erhält der Anwalt wiederum die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Abzurechnen ist wie in einem Abänderungsverfahren nac...mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Beschwerde

Rz. 75 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 76 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das ...mehr

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§ 9 Ehesache / II. Erstinstanzliche Verfahren

1. Verfahrensgebühr Rz. 20 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 21 Für den Anwalt des Antragstellers entsteht die 1,3-Verfahrensgebühr bereits mit Einreichung des Antrags auf Ehescheidung. Beispiel 4: Scheidungsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau den Scheidungsantrag ein (Wert...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / II. Erstinstanzliche Verfahren

1. Umfang der Angelegenheit Rz. 98 Zum Umfang der Angelegenheit siehe Rdn 1 ff. 2. Verfahrensgebühr a) Volle Verfahrensgebühr Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteh...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Sonstige Beschwerden

Rz. 203 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen in einer Nebensache oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden dagegen nach Nr. 3500 ff. VV abgerechnet[136] (siehe hierzu § 7 Rdn 4 ff., 410 ff., § 8 Rdn 4 ff., 387 ff.). Beispiel 114: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Gegen die Kostenentscheidung des Verbundverfahrens wird Beschwerde erhoben....mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / I. Überblick

Rz. 343 Soweit Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Familienstreitsachen betreffend den Hauptgegenstand des Verfahrens erhoben werden, gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind also die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Terminsgebühr

a) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV Rz. 364 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV erhält der Anwalt darüber hinaus eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 365 Die Terminsgebühr entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 205: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung G...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / V. Rechtsbeschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 204 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe § 8 Rdn 378). Rz. 205 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebe...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Verfahrensgebühr

a) Volle Verfahrensgebühr Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Ve...mehr

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§ 9 Ehesache / III. Beschwerdeverfahren

Rz. 40 Im Beschwerdeverfahren richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV). Rz. 41 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Anm. zu Nr. 3201 VV auf 1,1 ermäßigen kann. Rz. 42 Hinzu kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Rz. 43 Eine Ermäßigung...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Ermäßigte Verfahrensgebühr

aa) Überblick Rz. 107 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / IV. Anrechnung im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren

1. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren Rz. 27 Kommt es nach dem Beweisverfahren zu einem Hauptsacheverfahren, wird die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 5 VV). Eine im Beweisverfahren angefallene Terminsgebühr wird dagegen nicht angerechnet. Beispiel 18: Beweisverfahren mit nachf...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / c) Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV

aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, di...mehr

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§ 14 Vollstreckung / b) Zahlungsvereinbarung

aa) Überblick Rz. 51 Mit dem 2. KostRMoG war zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV werden die Fälle erfasst, in denenmehr

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§ 10 Verbundverfahren / III. Beschwerde gegen den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

1. Überblick Rz. 188 Soweit gegen einen den Rechtszug beendenden Beschluss betreffend die Hauptsache im Verbundverfahren Beschwerde erhoben wird, gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten. Dabei ist unerheblich, ob über Ehe- und Fo...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / IX. Mehrwertvergleich

Rz. 21 Wird in einem Verfahren, für das der Anwalt vor dem 1.8.2103 beauftragt worden ist, nach dem 31.7.2013 eine Einigung auch über nicht anhängige Gegenstände geschlossen, berechnen sich die Gebühren einschließlich der 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert nach altem Recht, da nur eine einzige Angelegenheit vorliegt. Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamburg[4] ist schli...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / II. Beschwerde

1. Beschwerde gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung Rz. 24 Gegen den Erlass eines Arrestantrags oder die Zurückweisung eines Arrestantrags aufgrund mündlicher Verhandlung ist die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG gegeben. Der Anwalt erhält hier die höheren Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschni...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 49 Auch im Rahmen der Vollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: Rz. 50 Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist in beiden Fällen zu differe...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Anrechnung der Beratungshilfevergütung

Rz. 67 Ist eine Beratungshilfevergütung auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dem der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, greift § 58 Abs. 2 RVG nicht.[61] Es ist also voll anzurechnen und nicht zunächst auf die nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 37: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebüh...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Übrige Kindschaftssachen nach § 151 Nrn. 1, 4, 5 und 8 FamFG

Rz. 233 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 234 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8. Rz. 235 Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Rz. 236 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Bete...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / Q. Recht auf Vorschuss

Rz. 80 Auch der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt hat ein Recht auf Vorschuss (§ 47 RVG). Rz. 81 Der Vorschuss erstreckt sich hinsichtlich der Gebühren allerdings nur auf solche, deren Tatbestände bereits ausgelöst worden sind. Rz. 82 Hinsichtlich der Auslagen besteht keine Einschränkung. Hier können auch zukünftige Auslagen vorschussweise geltend gemacht w...mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Vollstreckung

1. Überblick Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 3310 VV. 2. Verfahr...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG) richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten. Anzuwenden ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 3311, 3312 VV). Tätigkeiten in der Versteigerung sind zwar keine Familiensachen. Allerdin...mehr