Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 5 Mahnverfahren / II. Vertretung des Antragstellers

1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgeb...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 9. Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

a) Überblick Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, w...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / III. Arrestverfahren

Rz. 7 Arrestverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.8.2013 mit einem Arrestverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.7.2013 mit dem Hauptsacheverfahren, so erhält der Anwalt im Arrestverfahren die Vergütung nach altem Recht und im Hauptsacheverfahren nach neuem Recht. Be...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 98 Zum Umfang der Angelegenheit siehe Rdn 1 ff.mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / I. Verfahrensgebühr

1. Höhe der Gebühr Rz. 9 Für das Betreiben des Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) entsteht zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 4: Verfahren ohne Termin Der Anwalt leitet für die Ehefrau ein selbstständiges Beweisverfahren zur Bewertung einer Immobilie ein, die für die Berechnung des Zugewinns von Bedeutung ist. Das Gericht holt ein Gutachten ein....mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / I. Erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG

1. Überblick Rz. 38 Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FamG richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 30: ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 9 Das RVG sieht für eine Beratung keine Gebührentatbestände mehr vor. Stattdessen legt es dem Anwalt in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG nahe, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Schließt der Anwalt keine Vereinbarung über die zu zahlende Beratungsgebühr, ist eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geschuldet, also nach § 612 BGB. Geschuldet ist...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / I. Überblick

Rz. 23 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und gegebenenfalls eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV). Rz. 24 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvors...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 44 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens (auch Beweisverfahren oder Mahnverfahren) angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 45 Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nu...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 38 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Vollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. Beispiel 31: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen rückständiger Unterhaltsforderu...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 2. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 19 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Beispiel 11: Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 3.000,00 EUR Gesamtschuldnerausgleich und anschli...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.5 Unterhalt für mehrere Kinder

Wird in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht und hierüber entschieden, ist die Gebühr der Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. nur einmal zu erheben. Es ist jedoch für den Unterhaltsanspruch jedes Kindes ein gesonderter Wert nach § 51 FamGKG zu bestimmen und die Werte sodann zusammen zu addieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Ans...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 107 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 108 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 43: Verfahren mit besonders umfangreicher Be...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 4. Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr"

Rz. 29 Zu beachten ist die Anm. zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellenwert eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfach gelagerten und nicht schwierigen Ange...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / D. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 46 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, im eigenen Namen geltend machen kann. In Familiensachen hat diese Vorschrift allerdings kaum Bedeutung, da in der Regel kein Erstattungsanspruch gegen den Gegner des Rechtsuchenden besteht.[44] Beispiel 20: Inanspruchnahme des Gegne...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 276 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 277 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 159: Zugewinnverfahren mit besonders umfangr...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR....mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Richtigerweise ist die Beklagte als Kostenschuldnenn der Gebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. für das Verfahren im Allgemeinen angesehen worden. Kostenschuldner ist gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies war die Beklagte, indem allein sie einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / III. Vertretung des Antragsgegners

Rz. 22 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 14: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid über eine Gesamtschuldnerausgleichsforderung in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Verfahrensgebühr

Rz. 174 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[60] Beispiel 92: Unterhaltsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 251 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 142: Zugewinnverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt worden oder eine Besprechung ge...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / II. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, die in sämtlichen in Vorbem. 3 Abs. 3 VV genannten Fällen entstehen kann. Rz. 16 Die Terminsgebühr entsteht zum einen bei Teilnahme an einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Beispiel 8: Beweisverfahren mit gerichtlichem Termin Beantragt ist die Durchführung eines Beweis...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverf...mehr

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§ 9 Ehesache / 3. Einigungsgebühr

Rz. 32 Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann in der Ehesache selbst nicht anfallen. Sie wird durch Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV ausgeschlossen. Möglich ist lediglich, dass anlässlich der Ehesache eine Einigung über weiter gehende Gegenstände geschlossen wird. Dann entsteht aus dem Mehrwert eine Einigungsgebühr (Anm. Abs. 5 S. 2 zu Nr. 1000 VV). Beispiel 12: Scheidungsve...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Weitergehende Vergütung

Rz. 8 Ist dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt seine Vergütung aus der Landeskasse (§ 44 RVG) nach den Vorschriften der Nrn. 2501 ff. VV (§ 8 Abs. 1 S. 1 BerHG). Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Rechtsuchenden ist – mit Ausnahme der Gebühr nach Nr. 2500 VV (siehe Rdn 3) – grundsätzlich nicht möglich (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 9 Nach der N...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / B. Gutachten

Rz. 35 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Der Anwalt ist auch hier nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG gehalten, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Trifft der Anwalt keine Vereinbarung, so richtet sich auch hier die Vergütung nach bürgerlichem Recht, jetzt i.d.R. nach § 632 Abs. 2 BGB, da die Gutachtentätigke...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 387 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nrn. 3500 ff. VV abgerechnet.[102] Rz. 388 Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung. Beispiel 219: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Nach übereinstimmender Erledigungserklärung legt das Gericht im Verfahren auf Zugewinna...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 124 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[113] Beispiel 53: Verbundverfahren mit schriftlichem Verfahren Das Scheidungsve...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / A. Überblick

Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort i...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Rechtsanwaltsgebühren/Verfahrenswert

Rz. 308 Die entstehenden Gebühren, die Geschäftsgebühr im Falle der außergerichtlichen Vertretung oder die Verfahrens- und Terminsgebühr für den Fall der Vertretung im gerichtlichen Verfahren, berechnen sich jeweils anhand des Verfahrenswertes. Der Verfahrenswert bestimmt sich nach §§ 35 ff. FamGKG. Bei Geldforderungen berechnet sich der Verfahrenswert nach der geforderten S...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Gerichtskosten

Rz. 141 Soll der gerichtliche Weg zur Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche beschritten werden, fallen neben den Rechtsanwaltsgebühren Gerichtskosten an. Für die Ermittlung der Höhe dieser Kosten findet das FamGKG Anwendung, § 1 Abs. 1 FamGKG. Denn bei Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Verlöbnis handelt es sich um eine Familienstreitsache handelt, §§ 111 Nr. 10, 266 Abs. ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Zusatzgebühr für besonders umfangreichen Beweisaufnahmen

Rz. 154 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Voraussetzungen sind eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme und mindestens drei gerichtliche Termine, an denen Zeugen oder Sachverständige vernommen werden. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 155 Ein solcher Fall kann vorkommen, wenn die Beweisaufnahme in ...mehr

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AGS 1/2018, Editorial

Im Aufsatzteil behandelt Hagen Schneider die Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Verfahrenswerte und der Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger. Das AG Hannover (S. 8) hatte sich mit dem Eintritt eines Erben in den laufenden Rechtsstreit des verstorbenen Erblassers zu befassen. Es bejaht mit der h.M. eine Gebü...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / I. Erstinstanzliche Verfahren

1. Überblick Rz. 7 In erstinstanzlichen Arrestverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrestverfahren vor dem Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 8 Der Anwalt erhält auch im Arrestverfahren zu...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 364 Für das Betreiben des Geschäfts erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Einigung

Rz. 375 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht eine 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV). Beispiel 212: Beschwerde mit Einigung Gegen die Entscheidung des FamG über rückständigen Unterhalt in Höhe von 3.000,00 EUR erhebt der Ehemann Beschwerde zum OLG, über die in der mündlichen Verhandlung eine Einigung getroffen wird. Zu den ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.7 Fehlende Vorschusspflicht

Für das Verfahren besteht keine Vorschusspflicht, da es sich nicht um eine Verfahrensgebühr handelt. § 14 Abs. 1 FamGKG findet folglich keine Anwendung. Für Auslagen gelten §§ 16, 17 FamGKG.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 10. Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund

a) Überblick Rz. 167 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, so dass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 RVG gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 FamGKG. Eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG i...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 1. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 132 Wurde keine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen, wird die Höhe der Gebühren nach RVG berechnet. a) Außergerichtliche Vertretung Rz. 133 Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, entsteht gemäß § 34 Abs. 1 RVG eine Beratungsgebühr. Diese ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 11. Verfahrenstrennung bei Anhängigmachen einer "Nicht-Folgesache"

Rz. 179 Wird eine "Nicht-Folgesache" in unzulässiger Weise im Verbund anhängig gemacht, kommt eine Abtrennung nach § 140 FamFG nicht in Betracht, da § 140 FamFG nur für Folgesachen gilt. Es ist in diesen Fällen vielmehr eine Verfahrenstrennung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO vorzunehmen.[125] Rz. 180 Wird danach getrennt, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie bei...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Anrechnung im nachfolgenden streitigen Verfahren

Rz. 234 Wird anschließend nach § 255 FamFG die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, stellt dieses Verfahren nach § 17 Nr. 3 RVG eine neue Angelegenheit dar, in der die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV erneut entstehen. Auch die Auslagen entstehen gesondert; insbesondere entsteht eine gesonderte Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV. Rz. 235 Allerdings wird die Verfa...mehr

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§ 1 Einleitung / A. Besonderheiten bei der Abrechnung in Familiensachen

Rz. 1 Die Abrechnung in Familiensachen unterscheidet sich von der Abrechnung in anderen Angelegenheiten zum Teil deutlich, was sich schon daran zeigt, dass für die Werte in Familiensachen nicht die allgemeinen Wertvorschriften des GKG gelten, sondern im FamGKG spezielle Bestimmungen enthalten sind, die nicht einmal mehr einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen – ausgen...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / f) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 99 Die Gebühren für das Tätigwerden eines beauftragten Rechtsanwalts richten sich nach RVG. Der Gegenstandswert beträgt 3.000,00 EUR. Für das Betreiben des Verfahrens entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG. Eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 dürfte nur entstehen, wenn nicht das vereinfachte Verfahren durchgeführt wird. Wird eine Einigung erzielt, kann...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / II. Geschäftsgebühr

1. Überblick Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mitt...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / III. Einstweilige Anordnungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 72 Ist die Hauptsache in einem Rechtsbeschwerdeverfahren anhängig und wird eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das FamG für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig. Es gelten daher die Ausführungen zu den Rdn 38 ff.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 128 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach Nr. 1000 VV) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 129 Zu den Voraussetzungen der Einig...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 30: Einstweilige Anordnung ohne Termin Der Kindesvater beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgang, die ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt. Im einstweili...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / b) Verschiedene Werte in beiden Verfahren

Werden im vereinfachten und im streitigen Verfahren verschiedene Unterhaltsbeträge gefordert, ist der Wert für jedes Verfahren nur nach dem im jeweiligen Verfahren tatsächlich verlangten Unterhalt zu berechnen. Die Werte für beide Verfahren können deshalb auseinanderfallen. Die Gebühren berechnen sich dann nur nach dem Wert des Verfahrens, in dem die Gebühren entstanden sind...mehr