Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 14 Vollstreckung / 1. Überblick

Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 3310 VV.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 8. Erneute Entscheidung, wenn über einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung entschieden worden ist (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 69 Ist über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entschieden worden, so kann nach § 54 Abs. 2 FamFG beantragt werden, aufgrund mündlicher Verhandlung neu zu entscheiden. Es handelt sich insoweit nicht um ein Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren, so dass § 16 Nr. 5 RVG nicht greift. Es liegt vielmehr v...mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff). I. Das Berufungsgerich...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 1. Überblick

Rz. 38 Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FamG richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV).mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 54 Adoptionssachen sind Verfahren, betreffend die Der Anwalt erhält die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 119 Neben der Verfahrensgebühr entsteht unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV oder auch der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / a) Überblick

Rz. 46 Auch in einstweiligen Anordnungsverfahren kann eine Terminsgebühr entstehen. Sie kommt sowohl unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV als auch in den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in Betracht.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren betreffend die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Ansprüche nach §§ 1686, 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind Kindschaftssachen (§ 151 FamFG). Es handelt sich um Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 64 Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungswirkung einer gerichtlichen Festsetzung

Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren, in dem nach Rahmengebühren abzurechnen ist, zu einer Kostenerstattung, so ist umstritten, ob die Festsetzung der Gebührenhöhe Bindungswirkung für die Abrechnung mit dem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherer hat. Solche Konstellationen kommen insbesondere in Bußgeldsachen nach einem Freispruch vor, wenn die Landeskasse nur unt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / d) Anrechnung bei Vorbefassung im Verbundverfahren

Rz. 373 In den nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG abgetrennten Verfahren ist es möglich, dass der Anwalt bereits im Verbund tätig gewesen war. In diesem Fall, muss er dem Mandanten die dort verdiente Vergütung aus dem Versorgungsausgleich, sofern der Anwalt sie bereits abgerechnet hat, gutschreiben. Wegen des Sachzusammenhangs wird die Abrechnung hierzu in § 10 Rdn 216 ff. beh...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 42 In Rechtsmittelverfahren gilt der allgemeine Grundsatz (siehe Rdn 2) nicht uneingeschränkt. Hier ist zu differenzieren, ob der Anwalt vorinstanzlich tätig war oder nicht.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

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§ 14 Vollstreckung / VI. Rechtsbeschwerde

Rz. 78 Kommt es zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren, das allerdings zulässiger Weise nur von einem BGH-Anwalt betrieben werden kann, entsteht eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und im (wohl eher theoretischen) Fall eines Termins eine 1,2-Terminsgebührn nach Nr. 3516 VV.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / k) Vergütung

Rz. 318 In allen Versorgungsausgleichsverfahren gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / IV. Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 73 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind nach § 57 S. 2 FamFG nur zulässig in Verfahrenmehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Beratungshilfe

Rz. 148 Gemäß § 1 BerHG wird Beratungshilfe gewährt, soweit dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Rechte im außergerichtlichen Verfahren aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich ist. Hierfür hat der Rechtsuchende bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, § ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 128 Gewaltschutzsachen, also Verfahren nach dem GewSchG (§§ 210 ff. FamFG), können gerichtet sein auf Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Möglich ist auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV).mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Einigung

Rz. 399 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht eine 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV). Beispiel 168: Beschwerde mit Einigung Gegen die Entscheidung des FamG über die Überlassung der Ehewohnung erhebt der Ehemann Beschwerde zum OLG, über die in der mündlichen Verhandlung eine Einigung getroffen wird. Zu den Gebühren der Nrn. ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.3 Vergleichsabschluss

Das Verfahren bleibt gebührenfrei, wenn es durch Vergleich beendet wird. Eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. entsteht nicht, wenn in dem Vergleich nur die anhängigen Verfahrensgegenstände verglichen werden.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 198 In Verfahren betreffend die Kindesherausgabe (§ 151 Nr. 3 FamFG) gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung gegen die Zurückweisung des Vergütungsfestsetzungsantrages ist zulässig (§ 56 RVG, § 573 ZPO). Sie ist hat auch in der Sache Erfolg. 2. Im vorliegenden Fall sind die abgesetzten Auslagenpauschalen angefallen und erstattungsfähig. Die Urkundsbeamtin geht in ihrer ablehnenden Entscheidung davon aus, dass eine Einsichtnahme in Strafakten nur möglich ist, wenn si...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Anrechnung in Fällen des § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 163 Achtzugeben ist, wenn im Verbundverfahren eine volle und eine ermäßigte Verfahrensgebühr anfallen, so dass nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen sein kann. Nach einhelliger Rspr.[120] ist erst anzurechnen und dann zu kürzen. Beispiel 88: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei voller und ermäßigter Verfahrensgebühr Der Anwalt ist im Scheidungsverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR; Ver...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 22 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 23 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens, also den besonderen Wertvorschriften der §§ 45 ff. FamG...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerde der Beklagten richtet sich gegen die Inanspruchnahme für die Verfahrensgebühr der Nr. 1210 GKG-KostVerz., nachdem nur die Beklagte nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt hat. Die Klägerin hatte gegen die Beklagte einen Mahnbescheid erwirkt, gegen den die Beklagte Widerspruch eingelegt hatte. Mit ...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / C. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 13 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht einer Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 6: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / 1. Anrechnung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren

Rz. 27 Kommt es nach dem Beweisverfahren zu einem Hauptsacheverfahren, wird die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 5 VV). Eine im Beweisverfahren angefallene Terminsgebühr wird dagegen nicht angerechnet. Beispiel 18: Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren Die Eheleute streiten über den Wert einer i...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Versorgungsausgleich bedarf...mehr

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AGS 1/2018, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diesen Beschluss gerichtete, gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde, über die gem. § 33 Abs. 8 RVG der Einzelrichter entscheidet, da die angefochtene Entscheidung von einer Einzelrichterin erlassen wurde, ist unbegründet. Die Annahme des VG, dass die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle es zu Recht abgelehnt habe, eine Terminsgebühr festzusetzen,...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / III. Einigungsgebühr

Rz. 23 Kommt es im selbstständigen Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht nach Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr. Die Höhe der Gebühr beläuft sich grundsätzlich auf 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren führt nicht zu einer Reduzierung der Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV). Beispiel 14: Beweisverfahren mit Einigung Die Ehefrau berechnet ihren Zugewinnausgleich mit 30.00...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Einigung über Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 138 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel 65: Einigung über anhängige und nicht anhängige Gegenstände im gerichtlichen Termin Wie vorangegangenes Beispiel 64. Auch über ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 17 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erl...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthaft und zulässig. Sie ist auch begründet. Sie führt zur Änderung des angefochtenen Beschlusses und zur Aufhebung des angegriffenen Kostenansatzes. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Beklagten auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 S. 1 GKG liegen nicht vor. Danach schuldet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Kos...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 259 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 114: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 5. Einigungsgebühr

Rz. 57 Wird im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Einigung über den Gegenstand des Verfahrens getroffen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Da die einstweilige Anordnung zur Anhängigkeit führt, entsteht insoweit jedoch nur eine 1,0-Gebühr (Nr. 1003 VV). Beispiel 46: Einstweilige Anordnung mit Einigung Der Antragsteller beantragt den Erlass einer einstweiligen...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Anrechnung in einer Folgesache

Rz. 160 Möglich ist auch, dass nur aus einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 85: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Folgesache Der Anwalt hatte außergerichtlich über Zugewinn verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Anspruch auf Zugewinnausgleich als Folgesache im Verbund anhängig gemacht. Das FamG setzt die Werte wie folgt fest: Ehesache 9.000...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 221 Zu den übrigen Kindschaftssachen zählen die nicht in § 45 FamGKG aufgeführten Angelegenheiten. Es handelt sich dabei ummehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 217 Auch das Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger ist eine Familienstreitsache, und zwar eine Unterhaltssache (§§ 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG). Allerdings gelten hier besondere Vorschriften. Rz. 218 Der Gegenstandswert bestimmt sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 42, 51 FamGKG. Rz. 219 Ein vereinfachtes Abänderungsverfahren ist nach dem FamFG nic...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 181 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 182 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 95: Unterhaltsverfahren mit gerichtlichem Termin Im Unterhaltsverfahren (Wert 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahre...mehr

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§ 9 Ehesache / V. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 49 Bei Aufhebung und Zurückverweisung gilt in isolierten Ehesachen § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Die Anwendung des § 21 Abs. 2 RVG, die eine neue Angelegenhei...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XIX. Zurückverweisung

Rz. 37 Wird ein Verfahren nach dem 31.7.2013 zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung, das nach § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit ist, nach neuem Recht.[12] Hier ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht in Verfahren nach Teil 3 VV gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV die Anrechnung der (alten) Verfah...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Besprechung mit dem Gegner oder einem Dritten

Rz. 50 Die Terminsgebühr entsteht auch unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV, also bei Mitwirkung an einer Besprechung zur Erledigung des Verfahrens.[25] Dies galt auch schon vor Änderung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV, da der BGH davon ausgeht, dass es sich wegen der Vorschrift des § 54 Abs. 2 FamFG bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren um ein Verfahre...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / c) Beratung mit Einigung oder Aussöhnung

Rz. 23 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) verdienen. Rz. 24 Da sich diese Gebühren nach dem Wert richten, muss der Anwalt gem. § 49b Abs. 5 BRAO rechtzeitig darauf hinweisen, auch wenn für die Beratungstätigkeit selbst eine solche Pflicht nicht best...mehr

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§ 9 Ehesache / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 45 Die Vergütung im Rechtsbeschwerdeverfahren – einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde (§ 16 Nr. 11 RVG) – richtet sich nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. a) VV). Rz. 46 Der Anwalt (Zulassung am BGH erforderlich) erhält für das Betreiben des Geschäfts die 2,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3208 VV, die sich nach Nr. 3209 VV auf ...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / A. Überblick

Rz. 1 Das Mahnverfahren ist auch in Familiensachen insoweit eröffnet, als Zahlungsansprüche in Familienstreitsachen geltend gemacht werden (§ 113 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 688 ff. ZPO). Dies betrifft vor allem Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder rückständigen Unterhalt oder auch sonstige Zahlungsansprüche, die unter § 266 Abs. 1 FamFG fallen (Gesamtschuldnerausgleich, Zahlung ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XXI. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 41 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[13] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach dem 31.7.2013 erteilt worden ist.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.2 Verhältnis zum vereinfachten Verfahren

Das vereinfachte Verfahren und ein sich anschließendes streitiges Verfahren gelten gem. § 17 Nr. 3 RVG als verschiedene Angelegenheiten. Der Anwalt verdient deshalb die Gebühren und Auslagen in beiden Verfahren gesondert. Er muss sich jedoch die im vereinfachten Verfahren verdiente Verfahrensgebühr wegen der Anrechnungsregelung der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV anrechnen lassen....mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 109 Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die betreffen. Rz. 110 Keine Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die vertragliche Unterhaltsansprüche betreffen. Insoweit handelt ...mehr