Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / b) Verfahren über den Widerruf oder die Abänderung

Nach Art. 33 EuKoPfVO kann auf Antrag des Schuldners der Beschluss zur vorläufigen Pfändung aus den dort im Einzelnen genannten Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Für das Verfahren über den Widerruf oder die Abänderung werden die Gebühren nach Vorbem. 1.4 Abs. 3 GKG-KostVerz. jeweils gesondert erhoben. Legt der Schuldner daher Widerspruch gegen einen Europäischen Besc...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / c) Einholung von Kontoinformationen

Wird in dem Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung vom Gläubiger ein Antrag auf Einholung von Kontoinformationen beim Bundesamt für Justiz gestellt, erhöht sich die Gebühr Nr. 2111 GKG-KostVerz. auf 33,00 EUR. Die Gebühr erfasst das in Art. 14 EuKoPfVO i.V.m. § 948 ZPO geregelte Auskunftsverfahren. Weil die Einholung von Kontoinf...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der Antragstellerin geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war. 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV für die ...mehr

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AGS 5/2017, Bestellung in U... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass dem angefochtenen Beschluss ein Verfahren auf Erlass ...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 5. Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache

Gem. §§ 946 Abs. 1 i.V.m. § 943 Abs. 1 ZPO kann für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Europäischen Kontenpfändung nach der EuKoPfVO das Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache anzusehen sein, wenn die Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz anhängig ist. Für diesen Fall stellt Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV klar, dass sich die Gebühren nicht nach Nrn. 3200 ff. VV, ...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Gerichtsgebühr

In Verfahren nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger noch keinen Zahlungstitel erwirkt hat, wenn also das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung parallel zu einem Hauptsacheverfahren oder vorgreiflich dazu betrieben wird,[21] werden aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Arrestverfahren gem. §§ 916 ff. ZPO nach Vo...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / e) Vorschuss- und Vorauszahlungspflicht

Gem. § 12 Abs. 6 GKG soll über einen Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses gem. § 829 Abs. 1 ZPO erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Der Erlass des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Fall des Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO kann danach wie ein Pfändungsbeschluss von der vorherigen Za...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / d) Keine Vorauszahlungspflicht

Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach Nrn. 1410 ff. GKG-KostVerz. besteht nicht. Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll nur eine Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. Bei der Stellung eines Antrags im Verfahren auf Erlass des Europäischen Beschlusses zur Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO besteht damit keine Vorausza...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 2. Grundsatz

Weil das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung weitgehend dem Arrestverfahren bzw. der Forderungspfändung gleichgestellt ist, sind die kostenrechtlichen Regelungen in Teil 1 Hauptabschnitt 4 GKG-KostVerz. (Arrest, Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung und einstweilige Verfügung) und Teil 2 Hauptabschnitt 1 GKG-K...mehr

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AGS 5/2017, Altes Recht für... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Nach § 16 Nr. 11, 1. Hs. RVG bilden das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels und das nachfolgende zugelassene Rechtsmittelverfahren eine einzige Angelegenheit. Mit anderen Worten: Es gibt nur einen einzigen Auftrag für eine einzige Angelegenheit. Dieser Auftrag war hier aber vor dem Stichtag erteilt worden, so dass nach § 60 Abs. 1 S. 1...mehr

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AGS 5/2017, Keine Kostenerh... / Leitsatz

Zwar erheben die Justizbehörden des Landes nach § 1 JVKostG NW Kosten in Form von Gebühren und Auslagen nach dem JVKostG. Das JVKostG NW enthält aber lediglich eine dynamische Verweisung auf das JVKostG des Bundes, ohne dieses zu erweitern. Der Katalog nach § 1 Abs. 2 JVKostG wird durch das JVKostG NW nicht auf Nachlassangelegenheiten erweitert. Ein Erlass des Justizministeri...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 4. Verfahren nach Art. 34 EuKoPfVO

Art. 34 EuKoPfVO regelt die Rechtsbehelfe des Schuldners gegen die Vollstreckung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann der Schuldner die Einschränkung oder Beendigung der Vollstreckung eines Europäischen Kontopfändungsbeschlusses beantragen. Für die Tätigkeit in diesen Verfahren entstehen ausschließlich Gebühren nach Nrn. 330...mehr

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AGS 5/2017, Altes Recht für... / 1 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des VG, mit dem seine Erinnerung gegen den Beschluss des Urkundsbeamten des VG über die Festsetzung der ihm vom Kläger zu erstattenden Kosten des zweiten Rechtszugs i.H.v. 1.139,58 EUR zurückgewiesen wurde (§§ 165, 151 VwGO), ist gem. § 146 Abs. 1 VwGO statthaft. Über sie entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Richt...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / b) Erstinstanzliches Verfahren und Beschwerdeverfahren: Besondere Angelegenheit

Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG bildet jedes Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung eine besondere Angelegenheit, in der die Gebühren jeweils gesondert gefordert werden können (§ 15 Abs. 2 RVG).mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / c) Wert

Gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG bestimmt sich der Wert für die in Nrn. 1410 ff. GKG-KostVerz. geregelten Gebühren nach § 3 ZPO.mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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AGS 5/2017, Keine Kostenerh... / 2 Aus den Gründen

Der Beschwerde war abzuhelfen. Der mit der Beschwerde angefochtene Kostenansatz wird in der Rechnung gestützt auf Nr. 1401 JVKostG. Nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG ist die Vorschrift des § 66 Abs. 2 – Abs. 8 GKG für das Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbar. Das Gericht hat nach § 66 Abs. 3 S. 1 GKG, soweit es die Beschwerde für zulässig und begründet erachtet, ihr abzuhel...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / bb) Gegenstandswert

Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO keinen Wert für die Gerichtsgebühren festsetzen, weil insoweit als Gerichtsgebühr Festgebühren anfallen (Nrn. 2111, 2112 GKG-KostVerz.). Es gibt also keine gerichtliche Wertf...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / c) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren: Verschiedene Angelegenheiten

Aus Art. 5 EuKoPfVO ergibt sich, dass neben dem Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung noch ein Hauptsacheverfahren vorliegen kann. § 17 Nr. 4 Buchst. a) und d) RVG bestimmen, dassmehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Widerruf, Aufhebung, Abänderung: Dieselbe Angelegenheit

Nach Art. 33 EuKoPfVO kann auf Antrag des Schuldners der Beschluss zur vorläufigen Pfändung aus den dort im Einzelnen genannten Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Gem. § 16 Nr. 5 RVG bilden das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf dieselbe Angelegenheit...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten vor dem OLG am 18.7.2016 einen Vergleich geschlossen. Am 28.7.2016 drohte der Gläubiger die Zwangsvollstreckung an. Am selben Tage zahlte der Schuldner. Daraufhin beantragte der Gläubiger gem. § 788 ZPO die Festsetzung der ihm entstandenen Kosten i.H.v. einer 0,3Verfahrensgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Der Schuldner ist dem Kostenfestsetzungsantra...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Gerichtsgebühren

In Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Vollstreckungstitel erwirkt hat, werden aufgrund der Vergleichbarkeit mit der Arrestvollziehung gem. §§ 928 ff. ZPO nach Vorbem. 1.4 Abs. 1 S. 2, Vorbem. 2.1 Abs. 1 S. 1 GKG-KostVerz. wie bei der Arrestvollziehung die Gebühren nach Teil 2 Hauptabschnitt 1 GKG-KostVerz. erhoben.[26] E...mehr

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AGS 5/2017, Zustellung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach §§ 63 GKG, 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG); eine verspätet...mehr

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AGS 5/2017, Mutwilligkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte, form- und fristgemäß eingelegte und damit zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet. Das ArbG hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht und mit zutreffender Begründung versagt. Hierauf wird Bezug genommen. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhält eine Partei dann kein...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Beschwerdeverfahren nach § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO

Gem. § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über den Widerruf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 33 Abs. 1 EuKoPfVO das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, ist dieses Beschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 3c VV der Berufung in einem Arrestverfahren gleichg...mehr

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AGS 5/2017, Altes Recht für... / Leitsatz

Hat das Verwaltungsgericht über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der zu erstattenden Kosten verfahrensfehlerhaft durch den Einzelrichter entschieden, kann das im Beschwerdeverfahren nur analog § 130 Abs. 2 VwGO zur Zurückverweisung führen (hier verneint). Ändern sich die Rechtsanwaltsvergütungsvorschriften während des Berufungszulassungsverfahrens vor dem Oberverwaltungs...mehr

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zfs 5/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Koblenz im Verkehrsrecht Referenten: Michael Burkowski, Richter am OLG, Koblenz; Dr. Konrad Leitges, Richter am OLG, Koblenz Ort: Koblenz/Mercure Hotel Datum: Freitag, 9.6.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahr...mehr

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AGS 5/2017, Terminsgebühr f... / 1 Aus den Gründen

Es besteht zwischen den Beteiligten des Kostenfestsetzungsverfahrens Streit über die Entstehung der Terminsgebühr. Vorliegend hat die Beklagte ein Vergleichsangebot mit Schriftsatz vom 11.11.2015 u.a. mit dem Inhalt der Erledigung des Rechtsstreits abgegeben, dass die Gegenseite ohne gerichtliche Mitwirkung i.S.v. § 278 Abs. 6 ZPO mit Schriftsatz vom 7.12.2015 angenommen hat....mehr

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zfs 5/2017, 1,8 Geschäftsge... / 3 Anmerkung:

I. Gesetzliche Grundlagen für die Bestimmung der Geschäftsgebühr Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren – wie hier bei der in Nr. 2300 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5 ausgewiesenen Geschäftsgebühr – die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, von denen § 14 Abs. 1 S. 1 RVG einige in nicht abschließender Aufzä...mehr

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zfs 5/2017, 1,8 Geschäftsge... / 2 Aus den Gründen:

" … Die von dem Kl. insofern gestellte Rechnung für die Anwaltskosten v. 15.10.2015 über insg. 805,87 EUR war gerechtfertigt. Nach dem eingeholten Sachverständigengutachten der Rechtsanwaltskammer Sachsen hebt sich die anwaltliche Tätigkeit in dem zu entscheidenden Falls aus dem üblichen Rahmen der sog. Schwellengebühr hervor, da nach den Bestimmungskriterien in zweifacher H...mehr

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AGS 5/2017, Anwaltsbeauftra... / 1 Aus den Gründen

Nach der eindeutigen Rspr. des 3. Zivilsenats des BGH (BGHZ 209, 120 ff., juris Rn 10 [= AGS 2016, 252] m. krit. Besprechung Hansens, RVGReport 2016, 186 ff. und Müller-Rabe, JurBüro 2017, 3 ff.) kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Rechtsanwalt allein auf die objektive Lage an: Ist ein Rechtsmittel – oder im hiesigen Fall die Klage – zum Zeitpunkt der ...mehr

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AGS 5/2017, Beauftragung ei... / 1 Aus den Gründen

Die in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende, insbesondere fristgerecht erhobene, sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung die von der Antragstellerin geltend gemachten Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder ihres Verfahrensbevollmächtigten sowie die behaupteten eigenen Aufwendungen abgesetzt. Nach § ...mehr

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AGS 5/2017, Einstweiliges A... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, über die in entsprechender Anwendung des § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO die Berichterstatterin entscheidet, weil die Kostengrundentscheidung durch den Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren ergangen ist (vgl. OVG Berlin-...mehr

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FoVo 5/2017, (Teil-)Vollstr... / II. Die Lösung

Teilrechtskraft Wird ein ganz oder teilweise Klage zusprechendes Urteil nur teilweise angefochten, so wird es hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils gleichwohl nicht rechtskräftig (Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 537 Rn 1). Da die Sicherheitsleistung nur bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu erbringen ist, kann die Zwangsvollstreckung nach §§ 750, 704 ZPO deshalb...mehr

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AGS 5/2017, Prüfung der Erf... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet. Der Erinnerungsführerin steht für ihre Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV i.H.v. 85,00 EUR nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 17,00 EUR und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV i.H.v. 19,38 EUR zu. 1. Der Antragsteller hat der Erinnerungsführerin den Auftrag zur unbedingten Geschäftsbesorgung erteil...mehr

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AGS 5/2017, Erstattung der ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kläger und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV, sondern nur nach Nr. 3201 VV zu bemessen. 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Klägern die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. Vorausse...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / b) Pfändungsbeschluss

Ein Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Fall des Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO löst eine Festgebühr i.H.v. 20,00 EUR aus. Das entspricht der Gebühr, die auch im Falle des Erlasses eines Pfändungsbeschlusses im Rahmen der Arrestvollziehung gem. §§ 928, 829 Abs. 1 ZPO anfallen würde.mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / d) Nr. 2119 GKG-KostVerz. (Rechtsbehelf des Schuldners)

Gem. § 954 Abs. 2 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über den Rechtsbehelf des Schuldners wegen Einwendungen gegen die Vollziehung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Inland nach Art. 34 EuKoPfVO. Für das Verfahren über diesen Rechtsbehelf ist in Nr. 2119 GKG-KostVerz. eine Gebühr i.H.v. 30,00 EUR vorgesehen.mehr

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AGS 5/2017, Niederschlagung... / 2 Aus den Gründen

Die Rüge, die auch gegen Entscheidungen in Nebenverfahren eröffnet ist (vgl. Keidel, FamFG, § 44 Rn 16), ist statthaft (§ 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FamFG), da gegen den Beschluss des Senats vom 13.2.2017 kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf gegeben ist (vgl. § 567 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig, da der gerügte Beschluss den Rügeführer nachteilig betrifft. Der Beschuss war u...mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / 2 Anmerkung

Die Kostenentscheidung eines Scheidungsverbundverfahrens ist grundsätzlich unanfechtbar (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 99 Abs. 1 ZPO). Sie ist allerdings insoweit anfechtbar, als sie – wie hier – auf einer Erledigung der Hauptsache, einem Anerkenntnis oder einer Antragsrücknahme beruht (§§ 91a Abs. 2 S. 1, 99 Abs. 2 S. 1, 269 Abs. 5 S. 1 ZPO). Daher war hier ausnahmsweise...mehr

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AGS 5/2017, Ersatz der Post... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung führt auch in der Sache zum angestrebten Erfolg. Sie ist begründet. Die Auffassung des Bezirksrevisors, wonach die Auslagenpauschale und die Gebühr für die Aktenversendung im Rahmen der Akteneinsicht nur dann zu erstatten sei, wenn der Rechtsanwalt im Einzelfall die Notwendigkeit darlege, ist nicht haltbar. Auch dann, wenn der Rechtsanwalt nicht als V...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und setzt konsequent die gesetzlichen Vorschriften um. Die Entscheidung gilt gleichermaßen für Verbundverfahren und Familienstreitsachen (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 121 Abs. 3 u. 4 ZPO) als auch für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 78 Abs. 3 u. 4 FamFG). Da die Ausführungen des OLG schwierig nachzuvollziehen sind, sollen die ...mehr

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zfs 5/2017, Verwerfung der ... / Sachverhalt

Die Kl., die über eine Inkassoerlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG verfügt, verlangt von der beklagten Haftpflichtversicherung aus abgetretenem Recht den Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus einem Verkehrsunfall. U.a. finanziert sie als Einzugsstelle für Sachverständigenhonorare die in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten abzüglich einer vereinbarten Gebühr vor...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 2 Aus den Gründen

Die "sofortige Beschwerde" der Gläubigerin war als Erinnerung auszufegen, da der Beschwerdewert nicht erreicht wird. Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Insoweit wird auf die angefochtene Entscheidung sowie auf den Nichtabhilfebeschluss der zuständigen Rechtspflegerin billigend Bezug genommen. Aus der dort zitierten Entscheidung des BGH (Beschl. v. 18.7.2003 – IXa ZB...mehr

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Kostenrechnung: Richtige Za... / 4.1 Kostenarten verlieren an Bedeutung

Dass Kostenarten an Bedeutung verlieren, kann zwei Gründe haben: Die Beträge der Kostenart sind fix und von den Verantwortlichen nicht zu beeinflussen. Die Beträge der Kostenart sind so weit zurückgegangen, dass sich eine separate Betrachtung nicht mehr lohnt. In beiden Fällen sind ein getrennter Ausweis und eine aufwändige Bearbeitung mit Planung, Buchung der Istdaten und Abwe...mehr

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Print-Mailing versus E-Mail... / 3.3.2 Prospekt statt Katalog

Infrage kommt auch der Einsatz eines 8-seitigen Prospekts, 4/4-farbig, Auflage 80.000, Papier 80g, Format A4, gefalzt auf DIN lang. Diese Spezifikationen würden zunächst bedeuten, dass das Gewicht des Mailings in den Bereich der 20-g-Marke fällt. Das ist von den Portokosten her eine wichtige Grenze, weil sie die niedrigste Schwelle bezeichnet: Bis zu einem Gewicht von 20 g u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Vierten Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 bis 45)

Rz. 1 Das Vierte Kapitel enthält die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften. Ein eigener Abschnitt ist Vorschriften gewidmet, die das gemeinsame Vorgehen der kreisfreien Städte und Kreise sowie der Agenturen für Arbeit regeln. Rz. 1a Eine gesetzlich vermutete Bevollmächtigung erfasst alle Verfahrenshandlungen, die mit der Antragstellung für die Mitglieder der Bedarfsgemei...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine Gebühr für das Negativattest bei der Erbenermittlung

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 EUR darstellt, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist (Bestätigung Senat v. 22.6.2016 – 14 W 295/16). 2. Ein nach §§ 13, 357 FamFG ...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Gebühr bei Einstellung trotz anschließender Fortsetzung des Verfahrens

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141; StPO § 170 Abs. 2 Leitsatz Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO erkennbar mit dem Ziel der endgültigen Erledigung ein, wird die Hauptverhandlung infolge dieses Verfahrensablaufs (zunächst) entbehrlich, was für den Anfall der Befriedungsgebühr gem. Nr. 4141 VV ausreichend ist. Wenn anschließend das Ve...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Geb... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung erweist sich als begründet. Es ist zusätzlich eine Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV angefallen und zu erstatten. Die Vorschrift setzt voraus, dass durch die anwaltliche Mitwirkung eine Hauptverhandlung entbehrlich wird, weil das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Denn eine nicht nur vorl...mehr