Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Sind mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien anhängig, so bietet es sich häufig an, in dem zuerst terminierten Verfahren das andere Verfahren mit zu erörtern, um gegebenenfalls zu einer Gesamtlösung, also einem Gesamtvergleich, zu gelangen. Probleme ergeben sich insoweit, wie in diesen Fällen die Terminsgebühr zu berechnen ist. Für die Berechnung der Terminsgebühr ist es...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5 Erhebung der Gebühr

5.1 Grundsatz Rz. 6 Bei der Pfändung durch den Vollziehungsbeamten [1] wird die Pfändungsgebühr nur einmal für alle Maßnahmen aufgrund des jeweiligen Vollstreckungsauftrags erhoben. Unerheblich ist die Höhe des zu vollstreckenden Betrags, wo und wie viele Pfändungen aufgrund dieses Auftrags erfolgen.[2] Die Pfändungsgebühr entsteht dagegen mehrfach, wenn mehrere Vollstreckungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4 Höhe der Gebühr

4.1 Gebührensatz Rz. 5 Die Verwertungsgebühr beträgt unabhängig vom Verwertungserlös oder den tatsächlichen Verwertungskosten als Festgebühr EUR 52,00. 4.2 Gebührenermäßigung Rz. 6 Wird die Verwertung durch den Vollstreckungsschuldner nach §§ 292, 296 Abs. 1 AO abgewendet, so ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 26,00. Dies kann durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten, den Nachwei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2 Erhebung der Gebühr bei Abwendung der Pfändung

Rz. 8 Dem Vollstreckungsschuldner steht nach § 292 AO die Möglichkeit zu, die Pfändung abzuwenden. § 339 Abs. 4 Satz 1 AO stellt klar, dass die Gebühr auch in diesen Fällen und in den nachfolgenden Fällen, in denen es aus anderen Gründen zu keiner Pfändung kommt, erhoben wird, wenn:: die Pfändung durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten abgewendet wird; auf andere Weise Zahlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Höhe der Gebühr

Rz. 5 Die Pfändungsgebühr ist eine von der Höhe der vollstreckten Beträge unabhängige Festgebühr. Sie beträgt nach § 339 Abs. 3 AO EUR 26,00.[1] Die Festgebühr wird unabhängig vom konkreten Aufwand erhoben. Abgegolten sind mit der Gebühr insbesondere auch mehrfache Einsätze in derselben Sache bis zu ihrer jeweiligen Erledigung.[2] Die Kosten entstehen jedoch auch, wenn die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4 Höhe der Gebühr

Rz. 5 Für die Wegnahme wird eine Festgebühr von EUR 26,00 erhoben. Ebenso wie für die Pfändungsgebühr ist der Wert der Ansprüche, zu deren Durchsetzung die Wegnahme erfolgt, ohne Bedeutung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 338 Gebührenarten

Rz. 1 § 338 AO regelt abschließend [1], welche Gebühren[2] im Vollstreckungsverfahren[3] erhoben werden. Dies sind die Pfändungsgebühr nach § 339 AO; Wegnahmegebühr nach § 340 AO; Verwertungsgebühr nach § 341 AO. Ergänzend bestimmen die §§ 339, 340, 341 AO den Gegenstand, die Entstehung und die Höhe der vorgenannten Gebühren. Weitere Gebühren können auch nicht in entsprechender A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3 Vollstreckung gegen Gesamtschuldner

Rz. 3 Eine abweichende Regelung trifft § 342 Abs. 2 AO für die Vollstreckung gegen Gesamtschuldner i.S.v. § 44 AO . Wird gegen mehrere Gesamtschuldner bei derselben Gelegenheit wegen der alle betreffenden Gesamtschuld vollstreckt, werden die Gebühren für die Pfändung, Wegnahme und Verwertung nur einmal erhoben. Die gesamtschuldnerische Stellung besteht insoweit auch hinsichtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.1 Begriffe

Rz. 3 Die Kosten der Vollstreckung sind nach der Legaldefinition des § 337 Abs. 1 AO: Gebühren in dem in § 338 AO bezeichneten Umfang, Auslagen, die nach den §§ 344–345 AO zu erstatten sind. Gebühren sind Entgelt für den Aufwand der Verwaltung, den das Vollstreckungsverfahren im Allgemeinen erfordert, wie z.B. die Besoldung der Beamten oder die Kosten der Verwaltungseinrichtung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1 Schreib- und Telefaxauslagen (§ 344 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 3 Mit den Schreibauslagen werden im Interesse des Vollstreckungsschuldners entstandener zusätzlicher Aufwand für die Herstellung von Abschriften oder deren Übermittlung per Telefax pauschal abgegolten. Die Art der Herstellung der Abschrift ist unerheblich. Abschriften i. d. S. sind demgemäß auch Fotokopien und Durchschläge.[1]. Für von Amts wegen zu erteilende Abschrifte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.4 Gebührenfestsetzung

Rz. 10 Die Erhebung der Gebühr erfolgt durch deren Festsetzung im Kostenansatz.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.1 Regelungsgehalt

Rz. 1 § 344 Abs. 1 AO – eingeschränkt durch § 345 AO – listet im Einzelnen abschließend auf, welche Aufwendungen der Vollstreckungsbehörde als Auslagen neben den Gebühren[1] durch den Vollstreckungsschuldner zu ersetzen sind.[2] Die Vorschrift ergänzt hierbei § 337 Abs. 1 AO als Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Auslagen gegenüber dem Vollstreckungsschuldner. Beschränk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Rz. 1 § 345 AO stellt klar, dass Reisekosten des Vollziehungsbeamten in keinem Fall als Auslagen nach § 344 AO vom Vollstreckungsschuldner zu erstatten sind. Diese sind bereits durch die Gebühren abgegolten. Die Vorschrift schränkt daher lediglich klarstellend aus Gründen der Gleichstellung aller Vollstreckungsschuldner – unabhängig von der Entfernung zwischen Vollstreckungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2.1 Kosten

Rz. 2 Kosten i. S. v. § 346 AO sind die von der Behörde zu erhebenden Kosten der Vollstreckung, also die Gebühren und die der Behörde zu erstattenden Auslagen nach § 337 ff. AO. Nicht von der Vorschrift erfasst sind dagegen die (vergeblichen) Aufwendungen des Vollstreckungsschuldners. Diese Aufwendungen können allenfalls unter den Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Finanzbehörden können gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 AO Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, vollstrecken. Die Kosten dieser Vollstreckungsmaßnahmen werden in den §§ 337 ff. AO geregelt. Das Verwaltungsverfahren der Finanzbehörde[1] ist grundsätzlich kostenfrei[2]. Nur soweit eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht, darf die Behörde im gesetzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2 Gegenstand der Pfändungsgebühr

Rz. 2 § 339 Abs. 1 AO umschreibt, für welche Tätigkeiten der Vollstreckungsbehörde eine Pfändungsgebühr zu erheben ist (kein Ermessen). Erfasst werden hierbei sowohl bestimmte Handlungen des Vollziehungsbeamten im Außendienst als auch Tätigkeiten der Vollstreckungsstelle im Innendienst.[1] Ein gebührenpflichtiger Pfändungstatbestand ist hierbei bei folgenden Pfändungen erfül...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2 Auslagenbegriff

Rz. 2 Auslagen sind tatsächliche, besondere Aufwendungen der Vollstreckungsbehörde (Innendienst), des Vollziehungsbeamten (Außendienst) und Dritter im konkreten Einzelfall, die nicht durch das gewöhnliche Verwaltungsverfahren entstehen.[1] Die in § 344 AO gegebene Aufzählung ist abschließend [2] . Die detaillierte Aufzählung der erstattungspflichtigen Auslagen in § 344 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 § 342 AO hat die Gebührenerhebung im Falle der Vollstreckung gegen mehrere Schuldner zum Gegenstand. Systematisch knüpft die Vorschrift an § 337 Abs. 1 Satz 2 AO an und stellt klar, dass die Gebühren für Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen unterschiedliche (mehrere) Vollstreckungsschuldner richten, in entsprechender Anzahl mehrfach entstehen und gesondert in vollem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.1 Grundsatz

Rz. 6 Bei der Pfändung durch den Vollziehungsbeamten [1] wird die Pfändungsgebühr nur einmal für alle Maßnahmen aufgrund des jeweiligen Vollstreckungsauftrags erhoben. Unerheblich ist die Höhe des zu vollstreckenden Betrags, wo und wie viele Pfändungen aufgrund dieses Auftrags erfolgen.[2] Die Pfändungsgebühr entsteht dagegen mehrfach, wenn mehrere Vollstreckungsaufträge gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.2 Gebührenermäßigung

Rz. 6 Wird die Verwertung durch den Vollstreckungsschuldner nach §§ 292, 296 Abs. 1 AO abgewendet, so ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 26,00. Dies kann durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten, den Nachweis einer Zahlungsfrist oder dem Nachweis des Erlöschens der Schuld geschehen.[1]. Wendet der Vollstreckungsschuldner die Verwertung auf andere Weise, wie etwa dem Nachweis de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 5 Gebührenerhebung

Rz. 6 Die Erhebung der Wegnahmegebühr erfolgt durch deren Festsetzung.[1] Die Gebühr wird nach § 340 Abs. 3 Satz 2 AO auch erhoben, wenn die beweglichen Sachen und Urkunden nicht aufzufinden sind oder der Vollstreckungsschuldner nach § 340 Abs. 1 Satz 2 AO freiwillig an den zur Vollstreckung erschienenen Vollziehungsbeamten leistet. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3 Keine Gebührenerhebung bei Abwendung in anderer Weise

Rz. 9 Die Gebühr wird nach § 339 Abs. 4 Satz 2 AO nicht erhoben, wenn die Pfändung aus sonstigen Gründen unterbleibt. In Betracht kommt hierbei gem. § 292 Abs. 1 AO der Nachweis der Bewilligung einer Zahlungsfrist, das Erlöschen der Steuerschuld auf andere Weise als nach § 339 Abs. 4 Satz 1 AO oder gem. § 292 Abs. 2 AO die Vorlage einer Entscheidung, aus der sich die Unzuläs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs

Rz. 3 § 339 Abs. 2 AO regelt als lex specialis zu § 38 AO die Entstehung des Gebührenanspruchs. Der Gebührenanspruch entsteht hiernach mit der Vornahme der Pfändung.[1] Wann eine Pfändung als vorgenommen gilt, bestimmt sich in Abhängigkeit davon, wer die Pfändungshandlung vorzunehmen hat (Innen- oder Außendienst). Dies wiederum ist abhängig von der Art des Vollstreckungsgege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs

Rz. 3 Nach § 341 Abs. 2 AO entsteht die Gebühr – wie auch die Pfändungs- und Wegnahmegebühr –, sobald der Vollziehungsbeamte oder der andere Beauftragte Schritte zur Ausführung des Verwertungsauftrags unternommen haben. Auch hier müssen die Maßnahmen nach Außen wirken.[1] Vorbereitungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Bekanntgabe des Versteigerungstermins, sind ausreichend[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.1 Gebührensatz

Rz. 5 Die Verwertungsgebühr beträgt unabhängig vom Verwertungserlös oder den tatsächlichen Verwertungskosten als Festgebühr EUR 52,00.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens (bewegliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte) hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 1. Var. AO eine Pfändungsgebühr in dem in § 339 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 339 AO knüpft daher systematisch als konkretisierende Norm an die j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2 Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 2 Grundlage der Berechnung der Vollstreckungsgebühren ist die einzelne Vollstreckungshandlung gegenüber demjeweiligen Vollstreckungsschuldner [1] . Die Tatsache, dass mehrere Vollstreckungsmaßnahmen bei derselben Gelegenheit Erledigung finden, ändert hieran grundsätzlich nichts, da die Gebührenentstehung auf verschiedenen Vollstreckungsaufträgen beruht und nicht vom tatsä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs

Rz. 4 Die Gebühr entsteht wie die Pfändungsgebühr, wenn der Vollziehungsbeamte nach Außen erkennbare Schritte zur Ausführung des jeweiligen Vollstreckungsauftrages unternommen hat.[1] Eine Unterbrechung oder Aufteilung der Amtshandlung sowie die Wegnahme an verschiedenen Orten lässt keine zweite Wegnahmegebühr entstehen, da für die Entstehung des Gebührenanspruchs der Vollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer Wegnahme beweglicher Sachen einschließlich Urkunden hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 2. Var. AO eine Wegnahmegebühr in dem in § 340 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 340 AO knüpft systematisch als konkretisierende Norm an die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den §§ 337, 338 AO an und definiert d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer sog. Verwertung hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 3. Var. AO eine Verwertungsgebühr in dem in § 341 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 341 AO knüpft daher systematisch als konkretisierende Norm an die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den §§ 337, 338 AO an und definiert den Gegenstand, die Entstehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und -begrenzung. Sie entspricht weitgehend dem vor 1993 geltenden Art. 3 § 3 VGFGEntlG, wobei die wegen der Rspr. des BFH zum Entlastungsgesetz als zu eng empfundene Fassung beseitigt und dem FG insbesondere in § 79b Abs. 1 FGO im Interesse der Verfahrensbeschleunigung weitergehende, den Kläger einschränkende Befugnisse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2 Gegenstand der Wegnahmegebühr

Rz. 2 Gegenstand der Gebühr ist die sog. Wegnahme. Hierbei handelt es sich um eine Vollstreckungshandlung, bei der der Vollziehungsbeamte die Herausgabe bestimmter Gegenstände bewirken soll.[1] Grundlage der Wegnahmegebühr ist jedoch ausschließlich die Wegnahme von beweglichen Sachen und Urkunden durch den Vollziehungsbeamten in den abschließend genannten Fällen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 116 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG enthält auch für den Begriff der Vergütungen keine Legaldefinition. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Die Tz 51 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) bezeichnet als Vergütung iSd § 8a KStG "Gegenleistungen aller Ar...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Gebühr bei Einstellung nach Abtrennung

Leitsatz Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV fällt auch dann an, wenn in einer ersten Hauptverhandlung eine von mehreren Taten abgetrennt wird und das Verfahren insoweit offen bleibt, im Übrigen das Erkenntnis folgt und später im Berufungstermin auf Betreiben auch des Verteidigers das Gericht das verbliebene Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO einstellt. AG Tiergarten, B...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Entstehung der Gebühr – Keine Gebührenermäßigung

Die Verfahrensgebühren der Nrn. 1610, 5300, 6300, 7300, 8400 GKG-KostVerz., Nr. 1503 FamGKG-KostVerz. entstehen jeweils mit Antragseingang bei Gericht. Auf den Erlass des Beweisbeschlusses oder die Bestellung des Sachverständigen kommt es nicht an. Ermäßigungstatbestände sind nicht vorgesehen. Die Verfahrensgebühr ist deshalb auch dann in voller Höhe zu erheben, wenn der Antr...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der Verteidiger hat die Zusätzliche Gebühr sogar zweimal verdient. Vereinfacht stellt sich der Fall wie folgt dar: Beispiel Gegen den Beschuldigten wird Anklage wegen verschiedener Taten vor dem AG erhoben. In der Hauptverhandlung wird das Verfahren wegen einzelner Taten abgetrennt und als gesondertes Verfahren fortgeführt. In dem Ausgangsverfa...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Mit der Anklageschrift wurde gegen den Angeklagten der Vorwurf erhoben, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Unter gleichzeitiger Eröffnung des Hauptverfahrens und Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung hat das Jugendschöffengericht weitere gegen den Angeklagten bei Gericht anhängige Verfahren zu einer weiteren Anklageschrift verbunden. Nach dieser weiteren Anklage...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall gem. der Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auch nach Erlass des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (B...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 3 Anmerkung 1

Faites vos jeux! Die Entscheidung des OLG München belegt erneut die These, dass die Führung von Gebührenprozessen einem Glücksspiel gleicht und sichere Prognosen selbst bei eindeutiger Rechtslage und eindeutigen Gesetzestexten nicht zulässt. Gebührenrechtler pflegen sinnvollerweise die Frage des Mandanten nach Erfolgsaussichten in die eine oder andere Richtung mit einer Progno...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV fällt auch dann an, wenn in einer ersten Hauptverhandlung eine von mehreren Taten abgetrennt wird und das Verfahren insoweit offen bleibt, im Übrigen das Erkenntnis folgt und später im Berufungstermin auf Betreiben auch des Verteidigers das Gericht das verbliebene Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO einstellt. AG Tiergarten, Beschl. v...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diese Zurückweisung vom Rechtsanwalt erhobene Erinnerung ist zulässig und begründet. Zur Begründung seiner Erinnerung hat der Verteidiger ausgeführt, dass die Entscheidung in der Hauptverhandlung vor dem LG Berlin erfolgt sei und in diesem Zusammenhang einzig erheblich sei, ob durch anwaltliche Mitwirkung des Verteidigers die Hauptverhandlung entbehrlich und das Ve...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der erstmals im Berufungsverfahren gestellte bezifferte Antrag hat nur zu einem Bruchteil Erfolg. Die zwischen den Parteien geschlossene "Honorarvereinbarung" v. 7./14.9.2004 ist wirksam und bezieht sich auch auf die gerichtliche Tätigkeit des Beklagten. Dies gilt auch dann, wenn man sie den Regeln des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterwirft. a) Die Bezeichnung ...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 2. Berufungsverfahren

Der Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens kann auch noch gestellt werden, wenn wegen der Hauptsache ein Berufungsverfahren anhängig ist. In diesen Fällen wird das Berufungsgericht für das selbstständige Beweisverfahren zuständig.[1] Es fällt auch dann für das selbstständige Beweisverfahren eine eigenständige Gerichtsgebühr an, die sich jedoch in Zivils...mehr

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AGkompakt 5/2016, Anwaltsge... / II. Parteiwechsel auf Beklagtenseite

Der Anwaltswechsel auf Beklagtenseite vollzieht sich dadurch, dass die Klage gegen den bisherigen Beklagten zurückgenommen und gleichzeitig gegen den neuen Beklagten erhoben wird. Dadurch findet faktisch ein Austausch des Beklagten statt. Auf Klägerseite ändert sich dagegen diesmal nichts. Der Kläger macht den gleichen Anspruch geltend, mit dem Unterschied, dass dieser nunme...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Höhe der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Im Klageverfahren vor dem SG ging es um Bedarf für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II, die Berücksichtigung ...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / a) Zivilsachen

Für das Beweisverfahren entsteht eine 1,0-Gerichtsgebühr nach Nr. 1610 GKG-KostVerz., die sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abdeckt. Gesonderte Gebühren fallen für das Verfahren nur an, wenn im GKG-KostVerz. gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen sind, z.B. die Vergleichsgebühr nach Nr. 1900 GKG-KostVerz. (siehe unten Nr. 6). Neben den Gebühren sind die gerichtlichen Ausl...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 4 Anmerkung 2

Nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG muss eine Vergütungsvereinbarung als solche in vergleichbarer Weise bezeichnet sein. Dass es sich bei dem Begriff "Honorarvereinbarung" um eine vergleichbare Bezeichnung handelt, hat bereits das AG Wolfratshausen[3] entschieden. Nicht ausreichend ist z.B. Beratervertrag. Häufig ist auch zu lesen, dass Vergütungsvereinbarung mit "Gebührenvereinbarung" üb...mehr

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AGS 5/2016, Fiktive Termins... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung richtet sich im Wesentlichen gegen die Höhe der fiktiven Terminsgebühr. Nach dem Wortlaut des S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV beträgt die fiktive Terminsgebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr ohne Berücksichtigung einer Erhöhung nach Nr. 1008 VV. Da die Verfahrensgebühr mit 50,00 EUR beantragt und antragsgemäß fest...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist. Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen, neben...mehr

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AGkompakt 5/2016, Gegenstan... / Einführung

Kontrovers diskutiert wird derzeit die Frage, ob im Falle einer Abrechnung auf Totalschadenbasis beim Erledigungswert, also bei dem Wert, nach dem sich die dem Geschädigten zu erstattenden Anwaltsgebühren richten, ein erzielter bzw. zu erzielender Restwert abzuziehen ist oder ob nach dem Wiederbeschaffungswert ohne Restwertanrechnung abzurechnen ist. Erledigungswert ist Gesam...mehr