Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 4/2017, Zusätzliche Geb... / 2 Anmerkung

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV setzt keine endgültige Einstellung voraus, sondern nur eine nicht nur vorläufige Einstellung. Dazu gehört auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.[1] Wird die Sache dann wieder aufgenommen und wird im gerichtlichen Verfahren die Sache wiederum eingestellt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, im Verfahren nach § 411 StPO e...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 3 Der Praxistipp

Der Erbe haftet nach § 1967 BGB Die Entscheidung des OLG Koblenz steht im Kontext der Erbenhaftung. Mit dem Erbfall geht nämlich nicht nur das Vermögen des Schuldners auf den Erben über, sondern nach § 1967 BGB auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Die Forderung gegen den Erblasser kann also gegen die Erben weiterverfolgt werden. Titulierte Forderung bedarf der Umschreibu...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 1 I. Der Fall

Schuldnerin ist verstorben, Gläubiger sucht Erben Die Gläubigerin einer titulierten Forderung gegen die verstorbene Schuldnerin ersuchte das AG – Nachlassgericht – um Auskunft über den Erbfall und die Feststellung und Benennung der Erben sowie die Übersendung der hierauf bezogenen Unterlagen. Keine Nachlassakten, aber Kosten Hierauf wurde ihr mitgeteilt, dass kein Nachlassvorga...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO erkennbar mit dem Ziel der endgültigen Erledigung ein, wird die Hauptverhandlung infolge dieses Verfahrensablaufs (zunächst) entbehrlich, was für den Anfall der Befriedungsgebühr gem. Nr. 4141 VV ausreichend ist. Wenn anschließend das Verfahren auf Beschwerde des Anzeigenerstatters hin wieder aufgen...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte als Rechtsschutzversicherer wegen der nach Auffassung der Klägerseite entstandenen Gebühren nach der Nr. 5115 VV i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Anspruch. Dem Kläger war eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Hierzu erhielt er einen Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 120,00 EUR, verbunden hiermit war die Eintrag...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte, einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten in der Rechtsform einer LLP (Limited Liability Partnership) englischen Rechts auf Rückzahlung von überzahlten Honorarvorschüssen in Anspruch. Anlässlich der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch seinen Arbeitgeber mandatierte der Kläger die Beklagte mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Dazu trafen...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Notarkosten

Für die Erteilung der einfachen Vollstreckungsklausel fallen keine gesonderten Gebühren an, da es an einem Gebührentatbestand in den Nrn. 23800 bis 23808 GNotKG-KostVerz. fehlt. Lediglich die Erteilung von qualifizierten Klauseln (s.u. III. 3.) und von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen (s.u. IV. 3.) löst gesonderte Gebühren aus.mehr

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AGS 4/2017, Teilnahme an Sa... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und in dem tenorierten Umfang auch begründet. Der Erinnerungsführer hat nach §§ 47, 55 Abs. 1 RVG i.V.m. Nr. 4102, 4103 VV einen Anspruch auf die Festsetzung einer Terminsgebühr i.H.v. 166,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer für die Teilnahme an der Exploration des Freigesprochenen durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen. 1. Vorliegend war di...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 464b StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht erhoben worden, § 311 Abs. 2 StPO. Sie hat in der Sache auch überwiegend Erfolg. Der Verteidiger hat die Gebühr nach 5115 VV (sog. Erledigungsgebühr) verdient, auch die begehrte Höhe ist nicht zu beanstanden. Insofern führt die sofortige Beschwe...mehr

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AGS 4/2017, Anspruch des Re... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem VG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen. Umstritten ist insbesondere, ob der Erinnerungsgegner Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten hat. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte der Erinnerungsgegner die Festsetzung folgender Gebühren, jeweils aus einem Gegenstan...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1.1 Entstehung einer Verfahrensgebühr

Für das Verfahren über die Erteilung einer weiteren Vollstreckungsklausel fallen gesonderte Gerichtsgebühren an. Es entsteht eine Festgebühr, die jeweils 20,00 EUR beträgt (Nr. 2110 GKG-KostVerz.). Neben der Gebühr sind eventuelle Zustellungskosten (Nr. 9002 GKG-KostVerz.) von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen. Zudem ist für die Fertigung der Ausfertigung neben de...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, dass § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 EUR darstellt, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist (Bestätigung Senat v. 22.6.2016 – 14 W 295/16). 2. Ein nach §§ 13, 357 FamFG gestellt...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist insoweit zutreffend, als im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – und dazu gehört nach der Überschrift zu Teil 2 VV auch das Verwaltungs- und Nachprüfungsverfahren – eine Terminsgebühr nicht anfallen kann, weil Teil 2 VV eine solche Gebühr nicht vorsieht. Die Auseinandersetzung mit der Rspr. des BGH war überflüssig, da die Entscheidung des BGH spät...mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / Sachverhalt

Die StA Kronach führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der dem Beschuldigten bestellte Pflichtverteidiger begleitete diesen zu der Vernehmung bei der Kriminalpolizei und erteilte seinem Mandanten den Rat, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Dem kam der Beschuldigte nach und bestritt die Vorwürfe. Hieraufhin stellte di...mehr

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AGS 4/2017, Erlass eines Ve... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, das LG habe die beantragte 0,5-Terminsgebühr gem. Nr. 3105 VV zu Recht gegen den Beklagten festgesetzt, weil gegen ihn ein Versäumnisurteil ergangen sei. Zwar ...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1. Gerichtskosten

Zuständig für die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO ist das Prozessgericht der ersten Instanz des früheren Verfahrens, und zwar unabhängig davon, in welcher Instanz das Urteil, aus dem vollstreckt werden soll, ergangen ist.[33] Es handelt sich somit um eine normale Zivilklage, die gegenüber dem Verfahren, in dem das Ersturteil ergangen ist, stets ei...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.2 Einstweilige Anordnung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Vor seiner Entscheidung über die eingelegte Erinnerung kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der insbesondere angeordnet werden kann, dass die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einzustellen oder fortzusetzen ist (§ 732 Abs. 2 ZPO). Das Eilverfahren ist jedoch wegen § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG dem Erinnerungsverfahren zuzurechnen, so dass keine geso...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.1 Teil des Erkenntnisverfahrens

Die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG zu dem jeweiligen Erkenntnisverfahren. Es handelt sich deshalb nicht um eine besondere Angelegenheit, so dass eine gesonderte Vergütung nicht entsteht. Unerheblich ist, ob es sich bei der ersten Vollstreckungsklausel um eine einfache oder qualifizierte Klausel handelt,[2] so dass auch ...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / 3 Anmerkung:

Kurz, aber im Ergebnis zutreffend hat das AG Kronach hier den Anfall der zusätzlichen Gebühr bejaht. I. Nicht nur vorläufige Einstellung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG entsteht diese Gebühr, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird und das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Dies gilt nach Abs. 2 S. 1 der Anm. ...mehr

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AGS 4/2017, Teilnahme an Sa... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer war dem Freigesprochenen als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Das Verfahren ist mittlerweile nach Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft rechtskräftig abgeschlossen. Der Erinnerungsführer beantragte in Bezug auf die erwarteten Pflichtverteidigergebühren die Zahlung eines Vorschusses nach § 47 RVG für bereits entstandene Gebühren und Au...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Während es in der Zivilgerichtsbarkeit einhellige Auffassung ist, dass sich eine Partei im Falle eines Anordnungs-, Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren auf die ihr jeweils günstige Kostenent scheidung berufen kann,[1] haben viele Verwaltungsgerichte das System von Vergütung und Kostenerstattung in diesen Fällen nicht verstanden. Plastisch br...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 2 II. Die Entscheidung

OLG bestätigt seine Ansicht: keine Kosten! Die weitere Beschwerde ist nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft, da das LG sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Sie ist auch im Übrigen zulässig und hat in der Sache Erfolg. § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage für die angeset...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3.1 Erteilung durch den Notar

Handelt es sich um eine notarielle Urkunde und hat der Notar die Vollstreckungsklausel zu erteilen, entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 23803 GNotKG-KostVerz. nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), wenn es sich um eine qualifizierte Klausel nach §§ 726 bis 729 ZPO handelt. Dabei ist es, im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren, unerheblich, ob bereits eine Vollstreckungsklausel er...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Freistellung von der anwaltlichen Gebührenrechnung auch in Höhe der nach Nr. 5115 VV entstandenen Gebühr i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Gebühr ist nicht entstanden. Nach S. 1 gem. Nr. 5115 VV entsteht die Gebühr, wenn der Eins...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auf dessen Antrag zu Recht auf 406,50 EUR festgesetzt. Diese geltend gemachten Gebühren und Auslagen der für den Antragsteller im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO tätigen Prozessbevollmächtigten sind erstattungsfähig. Dem Erstattungsanspruch des Antragstellers steht nich...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag ist begründet, soweit mit der Erstreckung der VKH ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Übernahme der mit der Elternvereinbarung entstandenen anwaltlichen Einigungsgebühr geschaffen werden soll. Soweit mit der Fassung des Erstreckungsantrags bezweckt ist, darüber hinaus VKH für weitere auf den Inhalt der Einigung bezogene Anwaltsgebühren, insbesondere für eine se...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Nach der Regelung in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV wird die wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3.2 Erteilung durch das Gericht

Hat das Gericht eine Klausel nach §§ 726 bis 729 ZPO für eine notarielle Urkunde zu erteilen, weil die Urkunde sich in gerichtlicher Verwahrung befindet, entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 18000 GNotKG-KostVerz. Es gilt Tabelle B (§ 34 GNotKG). Erfasst sind insbesondere die folgenden Fälle:mehr

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AGS 4/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 157 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten in Verfahren auf Erteilung von Vollstreckungsklauseln. Der Rechtsprechungsteil hat es diesmal in sich. Über zahlreiche wichtige Entscheidungen gilt es zu berichten. Das LG Köln (S. 164) hat mit ausführlicher Begründung die 15-Minuten-Zeittaktklausel in Vergütungsvereinbarungen für AGB-widrig erklärt, ebens...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten haben darüber gestritten, ob die beiden gemeinsamen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach der Trennung der Eltern im wöchentlichen Wechsel jeweils bei Vater und Mutter oder überwiegend bei der Mutter haben sollten. Das FamG hatte dem Vater mit dem angefochtenen Beschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder mit dem Ziel zugesprochen,...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1. Gerichtskosten

Für die Erteilung der einfachen Vollstreckungsklausel werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch die Erhebung einer Dokumentenpauschale ist nicht zulässig, da die Erteilung einer vollständigen Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung oder des gerichtlichen Vergleichs sowie einer Ausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe auslagenfrei zu erfolgen hat...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1.2 Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen

Die Gebühr wird für jede weitere vollstreckbare Ausfertigung gesondert erhoben (Anm. S. 1 zu Nr. 2110 GKG-KostVerz., Anm. S. 1 zu Nr. 1600 FamGKG-KostVerz., Anm. zu Nr. 18001 GNotKG-KostVerz.). Eine Ausnahme besteht jedoch für den Vollstreckungsbescheid. Sind wegen desselben Anspruchs in einem Mahnverfahren gegen mehrere Personen gesonderte Vollstreckungsbescheide erlassen wo...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / Leitsatz

Bei Nichteinlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid entsteht keine Gebühr nach Nr. 5115 VV. Die Voraussetzungen einer Analogie liegen mangels Regelungslücke nicht vor. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich angeordnet, dass die Gebühr dann entsteht, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wird, nicht aber bei jedweder auf die Förderung gerichteten T...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen die in Rangsdorf wohnende Beschwerdeführerin einen Bußgeldbescheid wegen einer Trunkenheitsfahrt über eine Geldbuße i.H.v. 500,00 EUR nebst Fahrverbot verhängt. Daraufhin hatte die Betroffene einen Verteidiger aus Berlin bestellt, der gegen den Bußgeldbescheid, Einspruch eingelegt hat. Nach Übergang in das gerichtliche Verfahren ließ sic...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2. Anwaltskosten

Das Verfahren wegen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung stellt stets eine besondere Angelegenheit dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 RVG). Es fällt deshalb eine besondere Vergütung an, auch wenn der Anwalt bereits in dem Erkenntnisverfahren oder in sonstiger Weise mit der Zwangsvollstreckung beauftragt war.[25] Der Anwalt des Schuldners verdient die Gebühr bereits,...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten nach § 54 Abs. 2 SGG. Die Ablehnung der Erstattung der streitgegenständlichen Gebühr gem. Nr. 3106 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV durch den Beklagten ist formell und materiell rechtmäßig. Eine Terminsgebühr in ihrer Ausprägung als "Be...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.2 Einzeltätigkeit

Ist der Anwalt hingegen nur mit der Erteilung der ersten Vollstreckungsklausel beauftragt, war er also nicht im Erkenntnisverfahren tätig, verdient er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV. Die Gebühr entsteht jedoch nur in Höhe eines 0,3-Gebührensatzes, da der Anwalt wegen § 15 Abs. 6 RVG für diese Einzeltätigkeit keine höhere Gebühr erhalten kann, als ein mit der gesamten...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / e) Billigkeitsklausel

Nach § 45 Abs. 3 FamGKG kann bei Unbilligkeit der Regelwert herauf- oder herabgesetzt werden. Die Rspr. ist hier allerdings zurückhaltend. Hinweis Die Bandbreite des Üblichen, die in einer Umgangssache mit dem Festwert von 3.000,00 EUR bedacht wird, ist weit, weil sonst der Zweck des Festwerts nicht erreicht werden könnte. Er dient der Verfahrensvereinfachung, indem die Wertf...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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AGS 4/2017, Entschädigung b... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 800,00 EUR nebst Zinsen für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer eines Kostenfestsetzungsverfahrens, sowie die Feststellung, dass die Dauer des Kostenfestsetzungsverfahrens unangemessen war. Der Kläger hat in einem Verfahren des FamG den im Ausland wohnhaften, aber jedenfalls während des Ausgangs...mehr

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zfs 4/2017, Anspruch des PK... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die – nach ausdrücklicher Zulassung durch das LG – gem. den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 RVG zulässige Beschwerde der Rechtsanwälte … hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des LG und des AG steht den beigeordneten Rechtsanwälten ein Anspruch auf Zahlung der geltend gemachten Umsatzsteuer aus der Staatskasse zu." 1. Für ihre Tätigkeit als Prozessbevollmächti...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Notarkosten

Ist von einer notariellen Urkunde durch den Notar eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, fällt eine Festgebühr von 20,00 EUR nach Nr. 23804 GNotKG-KostVerz. an. Die Gebühr entsteht für die Erteilung jeder vollstreckbaren Ausfertigung gesondert (Anm. zu Nr. 23804 GNotKG-KostVerz.).mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 3 Anmerkung

Ebenso zum Abraten eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl: OLG Nürnberg[1] und AG Hamburg-St. Georg.[2] Auch das Abraten von einem Rechtsmittel löst – im Gegensatz zur Rücknahme des Rechtsmittels – keine zusätzliche Gebühr aus.[3] Norbert Schneider AGS 4/2017, S. 188 - 189mehr

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AGS 4/2017, Einigung über e... / 3 Anmerkung

Sowohl die Entscheidung des FamG als auch die des OLG offenbart wieder einmal fehlende grundsätzliche Kenntnisse des Gerichtskostenrechts. Zugrunde lag eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 55 FamGKG. Das FamG hat den Mehrwert des Vergleichs auf 6.000,00 EUR festgesetzt. Das FamG ist offenbar davon ausgegangen, dass 3.000,00 EUR auf den Vergleich über den anhängigen Hauptsac...mehr

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zfs 4/2017, Zusätzliche Ver... / Leitsatz

Rät der Verteidiger dem Beschuldigten, sich bei der polizeilichen Vernehmung zur Sache zu äußern und kommt dieser diesem Rat nach, indem er die ihm zur Last gelegte Tat bestreitet, was dann zur Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts führt, so fällt dem Verteidiger die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG an. (Leitsatz d...mehr

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AGS 4/2017, Erlass eines Ve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten auf Zahlung materiellen und immateriellen Schadensersatzes in Anspruch genommen. Das LG verfügte die Zustellung der Klageschrift und forderte den Beklagten unter Fristsetzung gem. § 276 Abs. 1 ZPO zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft auf. Obwohl der Kläger keinen entsprechenden Antrag gestellt hatte, gab das LG der Klage nach fruchtlosem A...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Für die Berufung ist allein noch entscheidungserheblich, in welcher Höhe der Kläger Anspruch auf Erstattung der für das Kündigungsschutzverfahren geleisteten Vorschüsse von 5.474,00 EUR verlangen kann, weil dem kein Honoraranspruch der Beklagten gegenüberst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Kapitalherabsetzung

Rz. 314 [Autor/Stand] (Einkünfte) aus der Herabsetzung des Kapitals einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 erfasst schließlich auch die Auskehrung eines Teils des Gesellschaftsvermögens nach einer gesellschaftsrechtlich zulässigen Herabsetzung des Stamm- oder Nennkapitals (gezeichnetes Kapital). Insoweit gilt das zu Anm. 311 ff. Gesagte sinnentsprechend. Der Auskehrung...mehr